Gefährliches Überholen

Ich bin gestern Abend gegen 21:30 Uhr von der arbeit nachhause gefahren. Als ich an eine rote Ampel kam sprang die auf grün und ich überholte den vor mir über die Linksabbiegerspur was absolut dumm war. Gegenverkehr habe ich keinen Gesehen allerdings habe ich im Nachhinein gedacht was ich da für eine Dumme und vor allem unnötige aktion das war. Nun habe ich Angst das die Dame oder Heer mich angezeigt hat. Auf was für eine Strafe müsste ich mich da einstellen ? Ist der Führerschein komplett weg ?

54 Antworten

Zitat:

@NDLimit schrieb am 22. April 2022 um 11:56:12 Uhr:


Nun, hier wurde die Ironie nicht ausreichend gekennzeichnet 🙂

Das ist das Problem bei schriftlicher Kommunikation. Während man beim Gespräch Ironie durch Mimik, Gestik und Tonfall relativ sicher ausmachen kann, existieren solche Merkmale im Forum nicht. Außerdem kennt man im persönlichen Gespräch meist den Intellekt des Sprechenden bzw. der Hörenden und kann auch darauf schon auf Ironie oder nicht schließen.
Früher schrieb man "*Ironie ein*" und "*Ironie aus*".

Zitat:

@Bmw123567 schrieb am 22. April 2022 um 12:20:29 Uhr:


aber eine kurze Frage habe ich noch. Ab wann spricht man von einer Gefährdung ? Ich habe mit genügend Abstand überholt und der Gegenverkehr war auch noch einige Meter entfernt.

Tja, ich würde sagen, wenn andere Verkehrsteilnehmer zu einem Verhalten, z. B. Ausweich-, Bremsmanöver, etc. genötigt werden, um einen Schaden, z. B. Unfall, zu verhinden. Wenn aber auf gar keinen Fall durch das Verhalten des mutmaßlichen Gefährders ein Schaden passiert ist oder wäre, ist es für mich keine Gefährdung.

Aber das entscheidet letztendlich ein Richter, u. U. auch einer ohne gesunden Menschenverstand. Man erinnere sich z. B. nur an das Urteil im Fall "Turbo-Rolf". Dort hat es ausgereicht, dass sich jemand erschreckt hat. Und auch nur deswegen, weil diese Person offenbar mehrere Regeln (Rechtsfahrgebot, Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs) missachtet hat.

Naja hoffentlich kommt nichts bin auf den Führerschein angewiesen. Bin ja auch einer der nach 21:30 Uhr noch arbeitet

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 22. April 2022 um 06:56:14 Uhr:


Aber nicht über die Linksabbiegerspur.

Solange du keine durchgezogenen Linien überfährst und die Abstände einhältst ist das nicht verboten. Zumindest wüsste ich nicht durch welche Vorschrift das so sein sollte.

Gruß Metalhead

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Doch da ist Überholverbot und eine Linie

Ok, dann natürlich nicht erlaubt, aber das gilt nicht generell.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Bmw123567 schrieb am 21. April 2022 um 21:19:27 Uhr:


Ja ab heute denke ich mehr nach bevor ich Handel außer bei der Rechtschreibung

Wenn du das ernst meinst, bist du Charakterlich schon weiter als so manch Zügiger in diesem Forum. Lass solche Spielereien in Zukunft einfach.

Zitat:

@Bmw123567 schrieb am 21. April 2022 um 20:22:22 Uhr:


Ich bin gestern Abend gegen 21:30 Uhr von der arbeit nachhause gefahren. Als ich an eine rote Ampel kam sprang die auf grün und ich überholte den vor mir über die Linksabbiegerspur was absolut dumm war. Gegenverkehr habe ich keinen Gesehen allerdings habe ich im Nachhinein gedacht was ich da für eine Dumme und vor allem unnötige aktion das war. Nun habe ich Angst das die Dame oder Heer mich angezeigt hat. Auf was für eine Strafe müsste ich mich da einstellen ? Ist der Führerschein komplett weg ?

Hallo.
Du hast es selbst ja schon geschrieben. Absolut doof die Aktion. Auf einer Richtungsfahrbahn sowie auf einer Kreuzung ist Überholen verboten.
Denke jedoch das wird maximal mit einem Fuffi sanktioniert.
Also alles gut.

Gruß

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