gefährlicher eingriff in den straßenverkehr ( probezeit) mpu? Nachschulung?
Hallo Guten Abend,
Undzwar ich sag schonmal in vorraus jaa habe habe leider Mist gebaut 🙁
Kurzfassung: ( ich bin noch in der probezeit )
Es war abends habe ein Auto auf autobahn überhohlt und die Polizei hat mich aber gesehen .. ( es war dunkel ) .. habe Anzeige bekommen: gefährlicher eingriff in den straßenverkehr ...
Was kommt auf mich zu ?
Muss ich mpu machen ?
Nachschulung ? Wie ist denn die Strafe ?
Hoffe ihr könnt mir helfen
Mfg
Beste Antwort im Thema
Moin Muco43,
da wir nun ein paar Infos mehr haben:
Nun hängt es tatsächlich davon ab, wie die Rennleitung den Fall gesehen hat.
Wenn es ein Provida-Fahrzeug war, liegen zudem noch entsprechende Videobeweise vor.
Als nächstes wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit einen Anhörungsbogen bekommen, in dem Du Dich zu diesem Fall äußern "kannst".
Von diesen Äußerungen wird es abhängen, wie hoch man das Strafmaß ansetzt. Auch wird es davon abhängen, wie Du Dich gegenüber der Rennleitung, vor Ort, verhalten hast.
Der zuständige Staatsanwalt wird Aufgrund der vorliegenden Aktenlage dieses Strafmaß festlegen. Natürlich hast Du die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Inwieweit dieses ratsam ist oder nicht, kann Dir dann nur ein Rechtsanwalt sagen.
Dieser ist dann sowieso von nöten, weil es nach einem solchen Widerspruch vor Gericht geht.
Daher kann es manchmal auch sinnvoll sein, eine Strafe zu akzeptieren und anzunehmen.
Da wir die genaue Sachlage nicht kennen, ist jegliche Überlegung über die mögliche Höhe des Strafmaßes Spekulation und grenzt an Glaskugel lesen.
HTH
Gruß,
Ingo
Ähnliche Themen
13 Antworten
Ich glaube die Fahrschule wo du den Führerschein gemacht hast, wird dir alle Fragen beantworten können.
Kannst dich ja dort schon mal anmelden, denn eine Nachschulung wird auf dich zukommen.
Wie hast du denn auf der Autobahn überholt, das die Polizei eingegriffen hat?
Haste den geschnitten, ausgebremst?
Zitat:
@muco43 schrieb am 18. September 2017 um 18:36:02 Uhr:
Nur überhohlt ... und weiter gas gegeben .. nicht ausgebremst
Im absoluten Überholverbot?
Oder die Geschwindigkeit noch überschritten?
Moin,
naja, bestand denn Überholverbot, z.B. wegen einer Baustelle, einem Unfall o.ä. ?
Sonst könnte ich mir nicht vorstellen, dass das Überholen auf der Autobahn verboten wäre.
Es sei denn, man nötigt, behindert oder gefährdet andere Verkehrsteilnehmer.
Dies würde dann auch den Tatbestand "gefährlichen Eingriff ....." erklären.
Im Zweifelsfall kann es sich lohnen, vielleicht einen Rechtsanwalt zu fragen, wenn die Sachlage nicht eindeutig klar ist. (Rechtschutzversicherung ??)
Gruß,
Ingo
PS: Was auf Dich zukommt, wirst Du per Post erfahren. Dies kann je nach Sachlage nämlich schon mal geringfügig unterschiedlich ausfallen.
Auf autobahn war es unbegrenzt. ... und ja auf standstreifen ist ja überholen sowieso verboten ... 🙁
Zitat:
@muco43 schrieb am 18. September 2017 um 20:58:49 Uhr:
Auf autobahn war es unbegrenzt. ... und ja auf standstreifen ist ja überholen sowieso verboten ... 🙁
Rechts überholen ist ja manchmal schon fragwürdig.
Aber auf den Standstreifen und rechts überholen das ist schon sehr gewagt.
Rennen kannst du auf einer abgesperrten Rennstrecke austragen, Hockenheim usw. aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Ich hätte mich erst gar nicht gewagt diese Frage hier zu stellen.
Bin mal gespannt ob du überhaupt noch den FS wieder bekommst.
Was heißt rennen ... ??
Motorkontrollleuchte Ging an ... dann bin ich rechts eingescheert. .. aber nach 1-2 sek ging es wieder aus .... was mein Fehler war das ich dann beschleunigt habe und überhohlt habe ... okey ich sehe es ja ein .. ich müsste bremsen und dann wieder links einscheren. ..aber habe beschleunigt. ..
Sry aber was ist das denn für ne komische "Ausrede"?
Moin Muco43,
da wir nun ein paar Infos mehr haben:
Nun hängt es tatsächlich davon ab, wie die Rennleitung den Fall gesehen hat.
Wenn es ein Provida-Fahrzeug war, liegen zudem noch entsprechende Videobeweise vor.
Als nächstes wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit einen Anhörungsbogen bekommen, in dem Du Dich zu diesem Fall äußern "kannst".
Von diesen Äußerungen wird es abhängen, wie hoch man das Strafmaß ansetzt. Auch wird es davon abhängen, wie Du Dich gegenüber der Rennleitung, vor Ort, verhalten hast.
Der zuständige Staatsanwalt wird Aufgrund der vorliegenden Aktenlage dieses Strafmaß festlegen. Natürlich hast Du die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Inwieweit dieses ratsam ist oder nicht, kann Dir dann nur ein Rechtsanwalt sagen.
Dieser ist dann sowieso von nöten, weil es nach einem solchen Widerspruch vor Gericht geht.
Daher kann es manchmal auch sinnvoll sein, eine Strafe zu akzeptieren und anzunehmen.
Da wir die genaue Sachlage nicht kennen, ist jegliche Überlegung über die mögliche Höhe des Strafmaßes Spekulation und grenzt an Glaskugel lesen.
HTH
Gruß,
Ingo
Zitat:
@muco43 schrieb am 19. September 2017 um 08:15:15 Uhr:
Motorkontrollleuchte Ging an ... dann bin ich rechts eingescheert. ..
Hat sich die Motorkontrollleuchte irgendwann später noch einmal gemeldet oder war das ein einmaliges Ereignis (mit unbekannter Ursache)?