Gefährliche Überholsituation PKW Fahrrad

Heute früh hatte ich ein unschönes Erlebnis.

Nach einer Tour durch den heimischen Spessart mit meinem eMTB bin ich auf dem Heimweg die letzten Kilometer auf der Straße gefahren. Die Straße ist leicht abschüssig, nach einer scharfen Linkskurve führt die Straße durch einen Wald, hat dann ein Gefälle von Ø 8-9%, ist leicht kurvig, entgegenkommender Verkehr kaum einsehbar, nach rund 500 m folgt eine 180°-Rechtskurve, nach knapp weiteren 500 m kommt ein Ortseingang. Ich fahre diese Strecke mit meinem Auto vor und nach den Kurven zumeist mit 60 km/h.

Rund 200 m nach der Linkskurve hatte ich mit meinem Bike laut GPS schon 60 km/h, insofern bremste ich leicht ein, um diese Geschwindigkeit nicht zu übertreffen. Bei einer solchen Geschwindigkeit bergab und kurvig habe ich fast die ganze mir zur Verfügung stehende Fahrspur genutzt, zum einen, weil ich bei einem leichten Schlenker nicht in der Leitplanke landen wollte, zum anderen, weil ich sicherstellen wollte, dass mich nicht irgendein Irrer trotz schlecht einsehbarem Kurvenverlauf noch überholt. Bei der Geschwindigkeit hört man aufgrund der Windgeräusche auch nichts mehr von hinten kommen. Umso schockierter war ich als mich plötzlich ein PKW mit geschätzt 80 km/h mit einem Seitenabstand von 30 cm überholte. Ich war so erschrocken, dass ich tatsächlich fast in der Leitplanke gelandet wäre.

Unten am Ortseingang war eine Baustellenampel auf rot. Ich habe den PKW-Fahrer zur Rede gestellt. Er entgegnete, dass ich in der Mitte der Straße gefahren wäre und dass die Straße nicht mir gehören würde. Stimmt nicht, ich war mittig auf der Fahrspur. Doch selbst wenn – wäre das eine Rechtfertigung mit so knappem Seitenabstand zu überholen? Er zeigte sich nicht einsichtig.

Hätte er sich einsichtig gezeigt oder hätte er erläutert, dass er die Situation falsch eingeschätzt hatte, wäre alles gut gewesen. So aber habe ich das nächstgelegene Polizeirevier aufgesucht, anwesend war nur ein Beamter. Dort wiegelte man zunächst ab und wollte keine Anzeige aufnehmen, es hätte keine Gefährdung vorgelegen, es würde höchstens auf eine Ordnungswidrigkeit hinauslaufen. Ich bestand jedoch darauf. Da man keine Zeit hatte, um eine qualifizierte Anzeige aufzunehmen, notierte der Beamte sich einige Details, u.a. das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und zum Fahrer, und versprach mich anzurufen. Kaum wieder daheim, kam schon sein Anruf. Zwischenzeitlich hätte er mit dem Fahrzeugführer telefoniert, der sich als Ortskundiger aus einem Nachbardorf herausstellte und der meine Schilderungen bestätigte. Er hätte die Situation lediglich nicht so gefährlich eingeschätzt wie ich. Anzeigentext über Telefon diktiert und Aktenzeichen erhalten. Schau’n wir mal, was die Staatsanwaltschaft daraus macht.

Ich habe schon einige schlimme Situationen auf dem MTB erlebt, selbstverschuldet im Wald oder eben durch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße. Die weitaus gefährlicheren Situationen waren stets auf der Straße. Das heutige Erlebnis nimmt eine Top-Position ein.

Im Rückblick habe ich mich kritisch gefragt, ob ich mich an irgendeiner Stelle eventuell falsch verhalten habe. Selbstverständlich fahre ich mit dem Bike grundsätzlich stets am rechten Rand, aber angesichts meiner eigenen Geschwindigkeit erschien mir das in dieser Situation nicht klug, so dass ich wie schon erwähnt fast die gesamte Fahrspur beansprucht habe. Dies wiederum erschien mir auch vertretbar, weil ich angesichts meiner eigenen Geschwindigkeit nicht wirklich damit gerechnet habe, dass mich jemand bei dem gegebenen Kurvenverlauf, bei dem Gegenverkehr zudem kaum einsehbar ist, noch überholen würde, Irre ausgenommen.

Wer sieht das anders?

Zur Veranschaulichung der Örtlichkeit hänge ich mal einen Kartenausschnitt an. In der Realität sind die Kurven enger als es auf der Karte herauskommt. Die erste Linkskurve beispielsweise (Markierung A) durchfahre ich mit dem Auto mit nur 40-50 km/h, so ich sie denn nicht schneiden wollte.

Überholmanöver
167 Antworten
Zitat:
@T5Plus schrieb am 24. Juni 2025 um 06:54:37 Uhr:
Zitat:@HHH1961 schrieb am 23. Juni 2025 um 12:28:25 Uhr:
Zu deinem Erlebnis - hier lesen wir nur von deiner Sicht und ob der Autofahrer dies auch genau so sieht hast du geschrieben, nicht er. Folgedessen weiterhin nur aus deiner Sicht und Jede(r) hat seine/ihre Eigene.

Man kann das auch mal ganz umgangssprachlich formulieren.

Da ballert einer mit allem was geht grenzwertig den Hang runter, wird dabei zu kanpp überholt und macht sich ... also ich meine, er bekommt einen einigermaßen ordentlichen Schreck.

Und mehr ist nicht passiert.

Kann man jetzt anzeigen, Threads erstellen, die Strecke noch x mal ablaufen, kann man aber auch alles lassen.

….und solange warten bis etwas passiert ist.

Ist es

und für den Stinkefinger gibt's die nächste Anzeige, weshalb ich sowas einfach ignoriere.

Ich will meine eigene Geschwindigkeit eigentlich überhaupt nicht rechtfertigen müssen ... und tue es doch. Ich kenne mein Fahrvermögen auf diesem Rad, die dort gegebene Strecke mit perfektem Straßenbelag, optimale Witterungsbedingungen, nix was von links oder rechts kommen kann, der potentielle Anhalteweg ist ausreichend vorausschaubar. Natürlich ist eine solche Geschwindigkeit dann dennoch nicht normal und eher grenzwertig, wobei ich diesen Begriff nun nicht in einem negativen sondern neutralen Sinne zu verstehen bitte, soll heißen ich habe mich da an meinem persönlichen Limit bewegt.

Ich habe keinen Dritten gefährdet. Aber der Autofahrer.

Ich schrieb:
Würde man dort einen 30 km/h schnellen Traktor überholen? Eher nicht.
Würde man dort einen 60 km/h schnellen PKW überholen? Nein.
Warum dann ein Zweirad, das mit PKW-gleicher Geschwindigkeit fährt?

Vermutlich ist alles gesagt, be- und verurteilt, unterstellt, geraten. Meinethalben können wir nun zumachen und wiedereröffnen, wenn ich über den Ausgang der Anzeige berichten kann.

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Ein Beitrag wurde gelöscht, da unpassend.

Zitat:
@Spi95 schrieb am 24. Juni 2025 um 08:12:57 Uhr:
Man kann das auch mal ganz umgangssprachlich formulieren.
Da ballert einer mit allem was geht grenzwertig den Hang runter, wird dabei zu kanpp überholt und macht sich ... also ich meine, er bekommt einen einigermaßen ordentlichen Schreck.
Und mehr ist nicht passiert.
Kann man jetzt anzeigen, Threads erstellen, die Streck noch x mal ablaufen, kann man aber auch alles lassen.

Oder anders formuliert: Da gefährdet jemand mutwillig einen anderen (schwächeren) Verkehrsteilnehmer mit einer regelwidrigen Verhaltensweise, die einen schweren oder sogar tödlichen Unfall auslösen kann. Lassen wir es einfach auf sich beruhen, ja?

Zitat:
@HHH1961 schrieb am 24. Juni 2025 um 09:02:13 Uhr:
Ich will meine eigene Geschwindigkeit eigentlich überhaupt nicht rechtfertigen müssen ... und tue es doch.

Deine eigene Geschwindigkeit ist an dieser Stelle etwa so relevant wie die Farbe des Fahrrads. Man hätte Dich auch mit 20, 30 oder 40 km/h geschnitten. Natürlich freut sich mancher, Dir hier ein Fehlverhalten andichten zu können und dem Autofahrer damit die alleinige Verantwortung für die erfolgte Gefährdung zu nehmen.

Man kennt ja das Motto: Radfahrer müssen immer und überall überholt werden, egal wie schnell diese unterwegs sind. Mal 5 Sekunden zu warten, das ist einfach zu viel verlangt.

Dieses grundsätzliche Problem kennen übrigens auch die S-Ped Fahrer.

Ich habe allerdings auch keine Lösung. wie man diesen Überholzwang bändigen kann.

Natürlich gilt das nicht für die Motortalk-Foristen, die sind sowieso schon die besten Autofahrer Deutschlands. Die warten selbstverständlich, bis sich eine reguläre Möglichkeit ergibt und überholen mit dem notwendigen Mindestabstand.

PS: Bei der Sternfahrt am Sonntag hatten 2 Radfahrer Warnwesten mit einem Hinweis auf den Mindestabstand beim Überholen. Obs hilft?

PS: Ich hab doch eine Lösung: erneute theoretische Prüfung alle 5 Jahre.

Mich würde es bei einem Sturz mit 50 auf dem Fahrad mehr beunruhigen wie schnell die Betonpflechte verheilt und ob der Fahradhelm meinen Schädel ausreichend geschützt hat.

Als Motoradfahrer ist man da besser geschützt, bei entsprechender Schutzkleidung.

Letztendlich ist es die Entscheidung vom TE wie schnell er hier fahren möchte.

Wie schnelle "dürfte " er denn nach Meinung einiger hier fahren, sind 20 oder 25 Okay oder ???

Zitat:
@Beethoven schrieb am 24. Juni 2025 um 09:28:24 Uhr:
mutwillig

Gehts noch. Drei Beiträge weiter ist es versuchter Mord ?

Sowas ist erstmal fahrlässig. Vielleicht noch grob fahrlässig.

Bei nahezu jedem Verkehrsvergehen ist nie Vorsatz im Spiel ausser dieser wird gerichtlich festgestellt.

Und hier noch alles mit der Einschränkung, dass es der subjektive Eindruck eines Beteiligten war, mit aufgrund sehr hoher Geschwindigkeit eingeschränkter und beeinflußter Wahrnehmung.

Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 24. Juni 2025 um 09:51:10 Uhr:
Wie schnelle "dürfte " er denn nach Meinung einiger hier fahren, sind 20 oder 25 Okay oder ???

Er darf natürlich so schnell fahren wie er will. Wer stellt denn das in Abrede ?

Zitat:
@augenauf schrieb am 24. Juni 2025 um 09:38:09 Uhr:
Man kennt ja das Motto: Radfahrer müssen immer und überall überholt werden, egal wie schnell diese unterwegs sind. Mal 5 Sekunden zu warten, das ist einfach zu viel verlangt.

Du schreibst von dir selbst ? Dann gib den Schein ab und gut.

Tante E:

Zitat:
@HHH1961 schrieb am 24. Juni 2025 um 09:02:13 Uhr:
Ich kenne mein Fahrvermögen ...

Den Spruch kennen sie bei Polizei, Feuerwehr und in den Notaufnahmen in- und auswendig.

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