Geerbtes Auto-umschreiben bzw. ummelden!
Hallo zusammen!
Ich habe von meinem Opa ein Auto geerbt.
Mein Problem ist jetzt folgendes,ich wohne im Kreis Heinsberg-das Auto steht im Kreis Minden.
Am 15.12 fahre ich mit meinem Vater und Doppelkarte zum Strassenverkehrsamt Minden um es auf mich umschreiben zu lassen.Bleiben die aktuellen Kennzeichen dann am Auto dran,so das ich das Auto dann ummelde wenn ich wieder zuhause in Heinsberg bin oder wie läuft das ???
Ich hoffe ich habe das jetzt nicht zu verwirrend geschrieben, bin mir aber in dem Punkt echt nicht sicher
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22 Antworten
Frag trotzdem lieber mal bei der Zulassungsstelle in Heinsberg vorsorglich an, ob du das Fahrzeug zur Ummeldung vorführen musst. Das sollte mit einem Anruf geklärt sein. Einzelne Zulassungsstellen verlangen nämlich, dass Autos z.B. eines gewissen Alters grundsätzlich vorgeführt werden. Ist zwar unwahrscheinlich, dass das in deinem Fall erforderlich ist. Es wäre trotzdem dumm, wenn du dann jetzt mit den Kennzeichen und Papieren in der Hand in der Zulassungsstelle stehst und die dir sagen, dass sie auf einer Vorführung des Fahrzeuges bestehen.
Wenn ich Schreddi richtig verstanden habe, meint er mit der erbrechtlichen Frage folgendes: Solltest du die rechtmäßige Erbin des Fahrzeuges sein (z.B. weil das explizit so im Testament deines Opas steht), dann hat dein Vater gar nicht das Recht, darüber zu bestimmen, wann du wohin mit dem Auto fährst usw.
Schwierig wird es aber schon, wenn dein Vater der rechtmäßige Erbe ist und er dir wiederum das Auto weitergibt. Ganz kompliziert wird es, wenn der Vater Teil einer Erbengemeinschaft ist...
Wie auch immer die erbrechtliche Lage ist, im Sinne des Familienfriedens ist es 1000mal besser, wenn die Sache damit erledigt ist, dass du deinem Vater das Geld für das Porto gibst und die Sache so wie beschrieben regelst.
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Frag trotzdem lieber mal bei der Zulassungsstelle in Heinsberg vorsorglich an, ob du das Fahrzeug zur Ummeldung vorführen musst. Das sollte mit einem Anruf geklärt sein. Einzelne Zulassungsstellen verlangen nämlich, dass Autos z.B. eines gewissen Alters grundsätzlich vorgeführt werden. Ist zwar unwahrscheinlich, dass das in deinem Fall erforderlich ist. Es wäre trotzdem dumm, wenn du dann jetzt mit den Kennzeichen und Papieren in der Hand in der Zulassungsstelle stehst und die dir sagen, dass sie auf einer Vorführung des Fahrzeuges bestehen.
Wenn ich Schreddi richtig verstanden habe, meint er mit der erbrechtlichen Frage folgendes: Solltest du die rechtmäßige Erbin des Fahrzeuges sein (z.B. weil das explizit so im Testament deines Opas steht), dann hat dein Vater gar nicht das Recht, darüber zu bestimmen, wann du wohin mit dem Auto fährst usw.
Schwierig wird es aber schon, wenn dein Vater der rechtmäßige Erbe ist und er dir wiederum das Auto weitergibt. Ganz kompliziert wird es, wenn der Vater Teil einer Erbengemeinschaft ist...
Wie auch immer die erbrechtliche Lage ist, im Sinne des Familienfriedens ist es 1000mal besser, wenn die Sache damit erledigt ist, dass du deinem Vater das Geld für das Porto gibst und die Sache so wie beschrieben regelst.
Naabend

also,... habe heute morgen erstmal beim Heinsberger Strassenverkehrsamt angerufen - es ist ok wenn ich die Kennzeichen,Fahrzeugbrief,-schein etc. mitbringe.Dann bekomme ich von dort die neuen Kennzeichen und die Sache ist gelaufen!
Mein Vater war allerdings nicht angetan davon "zur Post rennen zu müssen" (Rest gehört hier nicht hin *g*).
Zur Erbsache:
Mein Opa verstarb ja nun leider im Oktober, meine Oma lebt aber noch.Somit ist Opas Besitz NUR auf sie übergegangen.
Zu Lebzeiten hatten die beiden (Oma & Opa -auch mit Wissen meines Vaters) das Abkommen getroffen das ich das Auto einmal bekommen werde.
Mein Vater hat da direkt nichts zutun,er "verwaltet" die Kfz Angelegenheit nur für meine Oma (wie auch alle anderen formellen Dinge).
Bei ihm ist es eigentlich nur eine Sache der Bequemlichkeit gewesen (das Auto einfach ganz abmelden) oder wie ich ja drum gebeten habe mir die Sachen zu schicken (was übrigens meine Schwester machen wird-weil er zu bequem ist).
Hat wohl was mit "nicht gönnen" zutun ...aber naja ... so ist und war er schon immer... wollte hier jetzt aber nicht rumjammern*g*
Liebe Grüße
kopfschüttel
ot an: schade, dass es solche väter gibt" ot aus
Zitat:
Original geschrieben von regulateur
kopfschüttel
ot an: schade, dass es solche väter gibt" ot aus
das habe ich mir heute Mittag auch gedacht als ich mit ihm telefoniert habe ... das beste kommt noch....
Zitat Vater: "Ich hätte den Wagen mal doch besser in der Weser versenken sollen"
na netten Dank auch ... unglaublich...
Nabend !!!
Hat alles ganz wunderbar und ohne Probs geklappt! Der Wagen ist nun umgemeldet und mein!
Selbst die Kosten beim Strassenverkehrsamt hielten sich zu meiner Verwunderung in Grenzen.
Die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II) sind allerdings gewöhnungsbedürftig in der Optik .... aber naja ... Papiere halt!
Bin froh das alles funktioniert hat!
Liebe Grüsse und so ...
Na dann, herzlichen Glückwunsch, daß es so gut geklappt hat.
und allzeit knitterfrei fahrt