Geeignetes Zugfahrzeug ?
Hallo
Möchte einen wohnwagen mit einen ges gewicht von 1500kg ziehen,nun habe ich einen clk 230 (w208) der ist obwohl er 1600kg ziehen dürfte natürlich nicht geeignet ist.
möchte aber gerne bei mercedes bleiben und habe mir die c klasse als t modell ab bj 2006 ausgesucht , die dürfen aber auch nur 1500kg ziehen.
nun meine frage macht es sinn oder wieviel reserve muß mann haben ?
oder welches preiwertes fahrzeug würde noch in betracht kommen
Danke
Beste Antwort im Thema
@martinde001,
schon ein bischen grenzwertig was du hier vom Stapel lässt.
Auf der einen Seite schreibst Du von mehr Sicherheit auf den Straßen, auf der anderen Seite "die ganzen PKW Schleicher mit 130 km/h" überholt und das Ganze mit 2,4t am Haken und dann noch Stolz drauf.
Wer hier zur Nachschulung sollte, steht wohl ausser Frage.
Meiner Meinung nach reichen die derzeitigen Vorschriften vollkommen aus, vor allem was die Bestimmungen Zugwagen/Gespann angeht.
Und das Führerscheinneulinge eine weitere Prüfung machen müssen wenn diese mehr als 750kg ziehen wollen, gibt es schon!
137 Antworten
Wir sind hier aber schon noch immer Wohnmobil-/Wohnwagen Forum von Motortalk und unterhalten uns über ein geeignetes Zugfahrzeug???😁 - oder nicht... und da sind doch meist besondere Regelungen zu beachten.
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Wie ich schon schrieb gibts da z.b. die Isle of man (eine insel im vereinigten Königreich) Hier gibt es zwar keine Autobahnen, dafür aber auch keine Höchstgeschwindigkeit. Ansonsten ist bei maximal 150 schluß, außerhalb Deutschlands...
Engländer,das sind doch die,die auf der falschen Straßenseite fahren,und wo noch einer mit einer Warnflagge dem Auto vorauslaufen muß ??
Zitat:
Original geschrieben von navec
bei camperpoint.de gibt es dazu eine Diskussion (von 2009), bei der dem einen Forumsteilnehmer sogar eine Mitteilung von der juristischen Abteilung des ADAC zugesendet wurde, wo die 90km/h-Grenze bestätigt wird.
Lies die das mal durch.
Kenne ich von a-z und kurz darauf war auch die CAM22 auf (dem damals gültigen) Stand. Ich habe auch die franz. Originaltexte gelesen (kann sie aber mangels fehlender jusristischer Sprachkenntnisse nicht verbindlich übersetzen - da muss ich mich auf Leute verlassen, die das besser können).
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Die Versicherung kann gar nicht machen wenn die Verkehrsregeln und die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wurde.
Die Ansicht magst du haben. Sie muss nicht richtig sein.
Viele Verkehrsjuristen haben andere. Eine ernst zu nehmende gegenteilige Auffassung ist mir bisher nicht untergekommen.
@OT: Jede Zugwagendiskussion ist per se müßig (es ist ja alles vielfach in vielen Threads unendlich ausgiebig behandelt und die Zugwagen-Info macht durchaus brauchbare Aussagen; auch Diesel vs. Otto wurde - wenn ich mich recht erinnere - schon mal angesprochen (gefühlt 1000 x)) - da wäre es ohne OT doch ab dem 5. Beitrag langweilig, oder?
Dieselnde Grüße
situ
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@situ:
Zitat:
Kenne ich von a-z und kurz darauf war auch die CAM22 auf (dem damals gültigen) Stand. Ich habe auch die franz. Originaltexte gelesen (kann sie aber mangels fehlender jusristischer Sprachkenntnisse nicht verbindlich übersetzen - da muss ich mich auf Leute verlassen, die das besser können).
Also müssen wir uns wohl vorerst darauf einigen, dass es bis jetzt keine 100%-igen Aussagen zu dem Thema (90km/h bei über 3,5T) gibt und wenn ich in dem Thread von camperpoint.de nach lese, dass franz. Polizisten ihre eigenen, neueren Regelungen ebenfalls nicht genau kennen, scheint das ja auch nicht gerade hinreichend publik gemacht worden zu sein.
Auf jeden Fall es aber wohl 100%-ig sicher, dass man in F mit zul GespannGG von über 3,5T nur max. 110km/h fahren darf.
Das gilt dann vermutlich sogar für @martinde001's Mega-Gespann.
Zitat:
Original geschrieben von navec
dass franz. Polizisten ihre eigenen, neueren Regelungen ebenfalls nicht genau kennen
Das gilt ganz allgemein und nicht nur in Frankreich. Oft wird argumentiert, man habe sich bei der Polizei in Metz oder sonstwo erkundigt: Für die Tonne. Das ist keine verbindliche Rechtsauskunft.
Geschwindigkeit für PKW mit WOHNWAGEN, ohne Gewichtsbeschränkung: 130kmh wo erlaubt.
Ein PKW unterliegt nicht, wie ein LKW oder ein als LKW zugelassener SUV/PKW der Geschwindigkeitslimite.
Auskunft der Polizeipräfäktion Strassbourg, Kollege hat dort extra angerufen.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Geschwindigkeit für PKW mit WOHNWAGEN, ohne Gewichtsbeschränkung: 130kmh wo erlaubt.
Daszu braucht man keine Polizeipräfektur - soweit steht das korrekt in jeder Übersicht, auch im CAM22. Dies ist völlig unstrittig. Gibt es ein bauartbedingte, niedrigere zulässige Höchtgeschwindigkeit, ist die zu beachten (auch wenn es die franz. Verkehrsüberwachung nicht interessiert).
@situ, habe ich jetzt irgendwas nicht mit bekommen?
Hier die beiden entscheidenden Fußnoten der CAM22:
Zitat:
p = Kfz/Gespanne über 3,5 t: außerorts 80, auf Schnellstraßen (2 Fahrspuren
in jeder Richtung) 90, auf Autobahnen 90 km/h.
q = Für Gespanne über 3,5 t zGG, bei denen das zGG des Zugfahrzeugs
unter 3,5 t liegt, gilt auf Schnellstraßen 100
und auf Autobahnen 110 km/h.
Wieso steht das, was @martinde001 behauptet hat
Zitat:
Geschwindigkeit für PKW mit WOHNWAGEN, ohne Gewichtsbeschränkung: 130kmh wo erlaubt.
in der CAM22?
Natürlich gibt es demnach eine Gewichtsbeschränkung!
Mit seinem Gespann darf er demnach 110km/h fahren und nicht 130km/h!
Begründung: sein Gespann hat mehr als 3,5T zGG, aber das zGG des Zugwagens liegt unter 3,5T.
Zitat:
Original geschrieben von navec
@situ, habe ich jetzt irgendwas nicht mit bekommen?
Wenn Gewichtsbeschränkungen nicht greifen (das sind die Fußnoten der CAM22), dann sind 130 km/h nach der franz. StOV auf franz. Autobahnen für Gespanne zulässig.
Ich habe das Posting so gemeint verstanden. Falls das anders gemeint war, beschäftigt sich der Auskunft gebende Beamte wahrscheinlich von Dienstes wegen sonst eher mit der Verfolgung von Hühnerdieben.
Merke: Nicht alle Polizisten sind Verkehrspolizisten. So eine Aussage wie von matinde ist nicht das, was ich eine Quelle nenne.
Sollten die Beschränkungen in jüngster Teit aufgehoben wordén sein (worauf es keinen Hinweis) gibt, wäre eine ernst zu nehmende Quelle ausschließlich die Neufassung des entsprechenden article des franz. StOV. Alles andere wäre Gerüchte streuen.
Gruß situ
Servus zusammen,
nachdem ich den vielen Diskussionen über die " richtige" Geschwindigkeitsbegrenzungen leid war hab ich heute morgen eine Email über die Französische Botschaft an die Französische Zentrale für Tourismus geschrieben 😁. Hier die Antwort:
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"Sehr geehrter Herr X,
Wir danken für Ihre Anfrage.
Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge/Gespanne mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t in Frankreich ist:
• Autobahn: 90 km/h
• Landstraßen: 80 km/h
• Stadt: 50 km/h
Unter diesem Gewicht gelten die normalen Höchstgeschwindigkeiten für Autos.
Im Anhang finden Sie allgemeine praktische Informationen über das Thema "in Frankreich fahren". Die Webseite wird ab Januar neu gestaltet und wir bemühen uns, diese soweit wie möglich zu verbessern und ergänzen (insbesondere für solche praktischen Informationen). Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen können.
Wir danken für Ihr Interesse am Reiseland Frankreich und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von ATOUT FRANCE
Information - Mailcenter"
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Jetzt kann es weitergehen 🙂
Gruß
Tess
surprise surprise
könnte also beim nächsten mal teuer werden, wenn man lachend die anderen als schleicher beschimpfend mit 130 überholt... ab 30km/h drüber solls auch 1 monat fahrverbot geben. Wenn das sofort vollstreckt wird, und die Frau nicht fahren kann/darf/will ist die Fahrt beendet...
Nur so als denkanstoß...
Zitat:
Original geschrieben von Tessala
Servus zusammen,Jetzt kann es weitergehen 🙂
Auch Botschaften sind oft nicht auf dem letzten Stand. Ich hätte einige Beispiele.
Es gab ein sehr starkes Engagement verschiedener franz. Klubs, weil die 90 km/h Regelung dazu führte, das kräftige Zugwagen auch mit kleinen Anhängern - so was gilt ja als besonders günstige Gespannkombination - am schnellsten in die neue Reglung rutschten.
Gruß situ
Darum geht es wohl:
Article R413-8
Modifié par Décret n°2006-1812 du 23 décembre 2006 - art. 1 JORF 31 décembre 2006
La vitesse des véhicules dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, à l'exception des véhicules de transport en commun, est limitée à :
1° 90 km/h sur les autoroutes ; ....
Da gab es eine Änderung und danach diese:
Toutefois, la vitesse des véhicules visés à l'article R. 413-8 qui sont destinés au transport de personnes et dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes, ou des ensembles de véhicules visés au même article dont le poids total autorisé en charge du véhicule tracteur est inférieur ou égal à 3,5 tonnes et le poids total roulant autorisé supérieur à 3,5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes, est limitée à :
1° 110 km/h sur les autoroutes ; ....
Vielleicht kann unserer franz. Straßenverkehrsrechtler das mal in Straßburg interpretieren lassen.
@situ:
Zitat:
Es gab ein sehr starkes Engagement verschiedener franz. Klubs, weil die 90 km/h Regelung dazu führte, das kräftige Zugwagen auch mit kleinen Anhängern - so was gilt ja als besonders günstige Gespannkombination - am schnellsten in die neue Reglung rutschten.
Von den generellen 90km/h über 3,5T, wie es in dem Schreiben der franz. Botschaft steht (und wie ich es ursprünglich auch geschrieben hatte) mal abgesehen:
@martinde001 hatte behauptet, dass es keine Gewichtsbeschränkungen für PKW mit Wohnwagen gibt und somit alle PKW-Gespanne 130km/h fahren dürfen.
Das hattest du, mit Hinweis auf die CAM22, bestätigt.
In der CAM22 stehen aber eindeutig Gewichtsbeschränkungen.
Danach schriebst du:
Zitat:
Wenn Gewichtsbeschränkungen nicht greifen (das sind die Fußnoten der CAM22), dann sind 130 km/h nach der franz. StOV auf franz. Autobahnen für Gespanne zulässig.
Was denn nun?
Deine beiden Aussagen passen m.E. nicht zusammen. Vielleicht könntest du dich mal konkret und eindeutig äußern.
Für mich stellt sich das bis jetzt so dar:
1. Wenn das gelten würde, was in der CAM22 steht (das ist ja bereits eine entschärfte Variante), dann dürfte @martinde001 mit seinem großen Gespann auf franz. AB's 110km/h fahren. Diese 110km/h tauchen ja auch in der von dir zitierten franz. Gesetzesänderung auf.
2. Wenn das gelten sollte, was in dem Schreiben der franz. Botschaft steht, dürfte er nur max. 90km/h fahren.
Aber eines ist doch wohl schon jetzt völlig klar:
Die 130km/h sind für das große Gespann definitiv vom Tisch!
Es ist nur noch nicht völlig klar, ob er nun nur 90km/h oder 110km/h fahren darf.