Geeignetes Zugfahrzeug ?

Hallo
Möchte einen wohnwagen mit einen ges gewicht von 1500kg ziehen,nun habe ich einen clk 230 (w208) der ist obwohl er 1600kg ziehen dürfte natürlich nicht geeignet ist.
möchte aber gerne bei mercedes bleiben und habe mir die c klasse als t modell ab bj 2006 ausgesucht , die dürfen aber auch nur 1500kg ziehen.
nun meine frage macht es sinn oder wieviel reserve muß mann haben ?
oder welches preiwertes fahrzeug würde noch in betracht kommen
Danke

Beste Antwort im Thema

@martinde001,

schon ein bischen grenzwertig was du hier vom Stapel lässt.

Auf der einen Seite schreibst Du von mehr Sicherheit auf den Straßen, auf der anderen Seite "die ganzen PKW Schleicher mit 130 km/h" überholt und das Ganze mit 2,4t am Haken und dann noch Stolz drauf.

Wer hier zur Nachschulung sollte, steht wohl ausser Frage.

Meiner Meinung nach reichen die derzeitigen Vorschriften vollkommen aus, vor allem was die Bestimmungen Zugwagen/Gespann angeht.

Und das Führerscheinneulinge eine weitere Prüfung machen müssen wenn diese mehr als 750kg ziehen wollen, gibt es schon!

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Zitat:

Original geschrieben von navec


Ab 2008 soll bei über 3,5T generell bei 90km/h Schluss sein.

Boar, da bin ich aber mal froh. Dann jagt martinde001 nicht schleichende Gespannfahrer durch die Gegend. Und ich danke Gott jeden Tag in Zukunft, das Du in die komplett andere Richtung fährst 🙄

@Martinde001:
Um Dich von Deinem hohen Ross mal runter zu holen empfehle ich Dich mit deinem tollen Gespann mal ein Sicherheitstraining zu machen und dann bei 100 km/h (keine 130) ein Ausweichmanöver zu fahren. Glaub mir Du wirst staunen wie kleinlaut man hinterher sein kann, obwohl man davor doch ALLES im Griff hatte und nur die anderen nicht fahren können 😁

Zitat:

Original geschrieben von navec



Zitat:

Über 3,5 t 90 km/h oder 110 km/ auf Autobahnen (hängt vom Zugfahrzeug ab), bei Nässe generell max. 110 km/h

Was dann wohl dem Gesetzesstand zwischen 2006 und 2008 entspricht.

Ab 2008 soll bei über 3,5T generell bei 90km/h Schluss sein.

Wohl nicht. Es wurde nachgebessert, weil es nicht so sinnvoll war, diese Begrenzung auch für einen dicken SUV gelten zu lassen, der zum Beispiel ein Touring Kleinwägelchen hinterher zieht.

Zitat:

Original geschrieben von Tessala



Zitat:

Original geschrieben von navec


Ab 2008 soll bei über 3,5T generell bei 90km/h Schluss sein.
Boar, da bin ich aber mal froh. Dann jagt martinde001 nicht schleichende Gespannfahrer durch die Gegend. Und ich danke Gott jeden Tag in Zukunft, das Du in die komplett andere Richtung fährst 🙄

@Martinde001:
Um Dich von Deinem hohen Ross mal runter zu holen empfehle ich Dich mit deinem tollen Gespann mal ein Sicherheitstraining zu machen und dann bei 100 km/h (keine 130) ein Ausweichmanöver zu fahren. Glaub mir Du wirst staunen wie kleinlaut man hinterher sein kann, obwohl man davor doch ALLES im Griff hatte und nur die anderen nicht fahren können 😁

Aufm Weg zum Oktoberfest schon gehabt als eine Dame der Meinung war ihren Subaru in die Leitplanken zu hauen, allerdings mit einem 1,3t Wowa mit AlKo Bremsassistent und einem 1,6t Zugfahrzeug. Mit um die 100 über 3 Spuren, WoWa hat zwar ein bischen geschüttelt aber uns ist nichts passiert. Ich hab noch nicht mal gebremst währenddessen, nur danach um meiner Pflicht als Ersthelfer nachzukommen (bevor mir hier noch was unterstellt wird).

Im übrigen MUSSTE ich vor 8 Jahren einen Anhänger Schleuderkurs besuchen, wollte mein Chef so. Die Erfahrungen die man dort sammelt, speziell wenn man mit einem alten Transit und einem 2achser Hänger da mitmacht sind wirklich sehr wertvoll. Kann ich jedem nur empfehlen.

@situ:

Zitat:

Wohl nicht. Es wurde nachgebessert, weil es nicht so sinnvoll war, diese Begrenzung auch für einen dicken SUV gelten zu lassen, der zum Beispiel ein Touring Kleinwägelchen hinterher zieht.

Wann ist denn die Regelung von 2008 wieder entschärft worden?

Was heißt schon sinnvoll?
In D ist es bis jetzt ja genau so, dass ein dickes SUV mit einem größeren Eriba-Touring, wenn es über 3,5T zul.GespannGG hat (angedacht sind m.E. 4,25T), nicht schneller als 80km/h fahren darf.
Auch mit der 4,25T-Regelung dürfte @martinde001 zukünftig in D nur 80km/h fahren!

Wieso sollte da 10km/h mehr, wie in F nicht "sinnvoll" sein, zumal diese 10km/h mehr, im Gegensatz zu der 100km/h-Regelung in D, nicht an irgendwelchen technischen HokusPokus und Gewichtsverhältnisse gebunden sind?
So gesehen, ist die französische Regelung mit generell 90km/h über 3,5T lockerer als die Regelungen in D.

Mit Logik kann man da nicht viel werden.

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Zitat:

Original geschrieben von navec


@situ:

Zitat:

Original geschrieben von navec



Zitat:

Wohl nicht. Es wurde nachgebessert, weil es nicht so sinnvoll war, diese Begrenzung auch für einen dicken SUV gelten zu lassen, der zum Beispiel ein Touring Kleinwägelchen hinterher zieht.

Wann ist denn die Regelung von 2008 wieder entschärft worden?

Was heißt schon sinnvoll?
In D ist es bis jetzt ja genau so, dass ein dickes SUV mit einem größeren Eriba-Touring, wenn es über 3,5T zul.GespannGG hat (angedacht sind m.E. 4,25T), nicht schneller als 80km/h fahren darf.
Auch mit der 4,25T-Regelung dürfte @martinde001 zukünftig in D nur 80km/h fahren!

Wieso sollte da 10km/h mehr, wie in F nicht "sinnvoll" sein, zumal diese 10km/h mehr, im Gegensatz zu der 100km/h-Regelung in D, nicht an irgendwelchen technischen HokusPokus und Gewichtsverhältnisse gebunden sind?
So gesehen, ist die französische Regelung mit generell 90km/h über 3,5T lockerer als die Regelungen in D.

Mit Logik kann man da nicht viel werden.

Zitat:

Was heißt schon sinnvoll? .....Mit Logik kann man da nicht viel werden.

Dies war die Begründung, die ich zur letzten Änderung gelesen habe. Es ist ja schön, wenn man die Logik von Gesetzen und Verordnungen versteht (vorausgesetzt, es gibt sie überhaupt). Mir gelingt das auch nicht immer.

Aber für das Bußgeld, falls dagegen verstoßen, ist das völlig unerheblich.

Gruß situ

Wo kann man denn nun die letzte Änderung bzw. den tatsächlichen aktuellen Stand nach lesen?

Im Falblatt ADAC CAM22 Stand 2010 (nicht 2008) oder auch hier, verträumt völlig falsch hier hier; sowas liebe ich ganz besonders. Er weist wenigsten darauf hin, dass man mit der Angabe nichts anfangen kann.

Es ist sehr schwierig, im Internet zu beurteilen, welche Quelle zeitnah aktualisiert, verkürzt oder es selbst nicht verstanden hat. Und die Originalquelle setzt Kenntnis im Verkehrs-Jusristen-Französisch voraus.

Gruß situ.

Vielleicht habe ich das ja nicht richtig erkannt:
bei der Autokiste steht überhaupt nichts konkretes. Diese Angaben sind definitiv falsch und bei Wikipedia ist die Regelung von 2006 aufgeführt.
Von einer Aufhebung der Regelung von 2008 kann ich nichts entdecken.
Wo steht die Änderung der bereits genannten französischen Artikel oder wo steht etwas darüber, dass bestimmte Regelungen von 2008 wieder aufgehoben wurden?

Aussagekräftig ist das nicht und ich befürchte eher, dass die meisten Listen schlichtweg nicht auf dem neuesten Stand sind (Autokiste auf jeden Fall nicht, denn mit deren Angaben kann man nichts anfangen)

bei camperpoint.de gibt es dazu eine Diskussion (von 2009), bei der dem einen Forumsteilnehmer sogar eine Mitteilung von der juristischen Abteilung des ADAC zugesendet wurde, wo die 90km/h-Grenze bestätigt wird.
Lies die das mal durch.
Der ADAC hatte das aber auch schon damals nicht in die Listen eingearbeitet.

Hallo,

weil hier (und auch beim ADAC) immer geschrieben wird, dass ein Wohnwagen in Deutschland nur eine Zulassung von max. 100 KM/h hat:

wir haben einen Bürsner WW BJ 2011. In den Zulassungspapieren (EG Übereinstimmungsbescheinigung RREG 2007/46/EG) von Bürstner steht eine zulässige Höchsgeschwindigkeit von 130 KM/h. Klar gelten dann immer die einzelnen Landesgesetze.

Keine Ahnung, ob die Versicherung einem einen Strich durch die Rechnung machen kann, wenn ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug (100 KM/h Zulassung) in Frankreich aber ein Unfall mit 130 KM/h passiert...

Gruß

Bei "uns" hier sind keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzungen in irgendwelchen Papieren eingetragen, auch nicht bei Auto und Motorrad.
Wie schnell dürfte ich denn dann fahren im Ausland?

Die Versicherung kann gar nicht machen wenn die Verkehrsregeln und die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wurde.

Im übrigen wird in anderen Ländern bis zu 150kmh mit WoWa gefahren da es keine extra Limits gibt.

Woanders werden sogar PKWs hinter WoMos hergezogen, sogar im EU Ausland 🙂

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


...Bei "uns" hier sind keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzungen in irgendwelchen Papieren eingetragen, auch nicht bei Auto und Motorrad.
Wie schnell dürfte ich denn dann fahren im Ausland?
...

Allein dieser Denkansatz erklärt, weshalb Fahrzeuge mit Länderkennzeichen CH auf der A5 ab Basel in Fahrtrichtung Norden i.d.R. negativ auffallen. ZuHause keine Eier in der Hose, sich so vor den Augen der Gendarmen zu verhalten wie nach dem Grenzübertritt von CH nach D . Im Ausland dann aber auf dicke Backen machen...

Aber driften wir nicht alle etwas off topic ab??

Ich kenne jetzt nciht direkt ein Land, wo man (mit ausnahme von Deutschland) schneller als 130 fahren darf. Ausnahmen, wie z.b. die Isle of man gibts natürlich...
Ob man schneller als 80, oder schneller als 100 fahren darf (unabhängig von der Länderabhängigen höchstgeschwindigkeit) Sollte vom Anhänger abhängig sein. bis ~1990 rum mussten Anhänger bis 80km/h geeignet sein. Nach ~1990 mussten sie 100km/h geeignet sein. Ausnahmen gibt es, hier sollte es dann in den Papieren stehen, und eine 80 auf dem Anhänger kleben.
Heutzutage sind Anhängerachsen üblicherweise bis 140km/h geeignet. Natürlich muss das nicht sein, und der Hersteller könnte sagen, das der Aufbau, und der Rest des Anhängers für belastungen von höheren geschwindigkeiten nicht geeignet ist. Hier müsste man in den Wohnwagen unterlagen nachschauen, oder beim Hersteller anfragen. Dies sollte nicht nur Deutsche gespanne in Frankreich betreffen, sondern auch Französiche.

Ich kann bei mir jedenfalls behaupten, das mein Wohnwagen bis 100km/h geeignet ist. Die Achse ist bis 140km/h, Reifen und Felgen auch, und als Hersteller kann ich mir bei bedarf einfach selber eine bescheinigung ausstellen, das der Aufbau für die geschwindigkeit geeignet ist.
Wird aus vernunftsgründen aber eher nicht nötig sein. Im Cabrio und mit Wohnwagen fährt es sich mit 90 doch sehr viel schöner und entspanter als mit 130....

Das könnte aus meiner sicht sogar äußerst gut zum eigentlichen Thema passen. Den Beim Zugfahrzeug sollte es ja nicht nur auf die Zugeigenschaften ankommen, sondern auch auf den Nutzwert am Ankunftsort, und da ist bei den üblicherweise warmen Reisezielen ein Cabrio unschlagbar ^^ Und in den Engen Städten fährt man dann auch lieber mit einem kleinen Stadtflitzer als mit einem 5,8m langen und 2m breiten "perfekten" Zugfahrzeug... Parkhäuser sollten von höhe, breite, länge, und dem Wendekreis schon nicht befahrbar sein...

Aber ums thema gehts hier ja eigentlich schon gar nicht mehr. Den Titel könnte man inzwischen in "Wohnwagen Small Talk" abändern ^^

Abend,

schon richtig, das Thema gleitet etwas ab.

Wollte eben mal den Einwand mit den 130 Km/h in den Zulassungspapieren einbringen. Weil eben hier und auch beim ADAC immer was von und 100 Km/h geschrieben wird.

Schon richtig, dass es schön ist, dann im Cabrio die Urlaubsgegend zu erkunden. In unserem Fall wurde der ML nicht in erster Linie als Zugfahrzeug gekauft. Mehr wegen dem Platzbedarf für unsere 3 Kinder und Hund. Der Wohnwagen kam später. Klar konnte dann der Wohnwagen bez. Auflastung, Gesamtgewicht, Abmessung größer ausfallen als bei einem "normalen" Familienauto.

Die Länder, die Martinde001 beschreibt (erlaubte 150 Km/h mit Wohnwagen) würden mich auch interessieren. Das halte ich für ein absolutes Gerücht!!! Mir fällt auf anhieb auch kein anderes Land auf der Welt ein (außer Deutschland siehe Richtgeschwindigkeit 130 Km/h), indem überhaupt 150 Km/h gefahren werden darf. Es wäre nett, wenn er solche Behauptungen belegen könnte!!!

Gruß

Wie ich schon schrieb gibts da z.b. die Isle of man (eine insel im vereinigten Königreich) Hier gibt es zwar keine Autobahnen, dafür aber auch keine Höchstgeschwindigkeit. Ansonsten ist bei maximal 150 schluß, außerhalb Deutschlands...

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