Geeignetes Zugfahrzeug ?
Hallo
Möchte einen wohnwagen mit einen ges gewicht von 1500kg ziehen,nun habe ich einen clk 230 (w208) der ist obwohl er 1600kg ziehen dürfte natürlich nicht geeignet ist.
möchte aber gerne bei mercedes bleiben und habe mir die c klasse als t modell ab bj 2006 ausgesucht , die dürfen aber auch nur 1500kg ziehen.
nun meine frage macht es sinn oder wieviel reserve muß mann haben ?
oder welches preiwertes fahrzeug würde noch in betracht kommen
Danke
Beste Antwort im Thema
@martinde001,
schon ein bischen grenzwertig was du hier vom Stapel lässt.
Auf der einen Seite schreibst Du von mehr Sicherheit auf den Straßen, auf der anderen Seite "die ganzen PKW Schleicher mit 130 km/h" überholt und das Ganze mit 2,4t am Haken und dann noch Stolz drauf.
Wer hier zur Nachschulung sollte, steht wohl ausser Frage.
Meiner Meinung nach reichen die derzeitigen Vorschriften vollkommen aus, vor allem was die Bestimmungen Zugwagen/Gespann angeht.
Und das Führerscheinneulinge eine weitere Prüfung machen müssen wenn diese mehr als 750kg ziehen wollen, gibt es schon!
137 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von navec
In der CAM22 stehen aber eindeutig Gewichtsbeschränkungen.Danach schriebst du:
Zitat:
Original geschrieben von navec
Zitat:
Wenn Gewichtsbeschränkungen nicht greifen (das sind die Fußnoten der CAM22), dann sind 130 km/h nach der franz. StOV auf franz. Autobahnen für Gespanne zulässig.
Na exakt das, was da steht. Fährt man eine Gespannversion (wie z. B. ich), bei der keine Einschränkung aufgrund der Massen - wie in der CAM22 in den Fußnoten aufgeführt - zutrifft (diese also nicht "greifen"😉, darf selbstverständlich - soweit die franz. StOV herangezogen wird - 130 km/h gefahren werden (natürlich fahre ich das trotzdem nicht, sondern ärgere andere mit der Einhaltung der bauartbedingten Höchstgeschwindigeit meines Wägelchens von 100 km/h, wie es ausdrücklich auch in der Betriebsanleitung von Hymer France steht).
Man darf, ohne Gewichtsbeschränkung - also, wenn diese nicht zutreffen - , 130 km/h fahren.
Da martinde sich so perfekt im französischen Straßenverkehrsrecht auskennt, hatte ich angenommen, dass seine Formulierung nur so gemeint sein konnte (vielleicht ist ja seine Formulierungskunst oder die der Straßburger Polizeipräfektur noch optimierbar).
Aber es geht ja nicht um's Recht haben: Nach meinem Kenntnisstand sagt die CAM22 ADAC genau das, was gültiges französisches Verkehrsrecht in diesem Punkt ist.
Zitat:
Man darf, ohne Gewichtsbeschränkung - also, wenn diese nicht zutreffen - , 130 km/h fahren.
Das lese ich irgendwie anders:
Wenn das Gewicht nicht beschränkt ist (=ohne Gewichtsbeschränkung), das Gespann demnach z.B. auch über 3,5T (= die Gewichtsbeschränkung) wiegen kann, darf man keine 130km/h fahren.
Aber egal, das Fazit bleibt ja, dass ein Gespann mit mehr als 3,5T definitiv keine 130km/h fahren darf, was auf martinde001 zutrifft.
Er scheint das aber immer noch anders zu sehen.
Vergleicht man anderen Forenbeiträge unseres Kollegen aus der Schweiz erkennt man leicht, dass er sich seine eigene Welt bastelt. Aber für sowas gibt es ja Gott sei dank die "ignore" Taste... - es lebt und fährt sich dann deutlich entspannter 😛