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Gebührenpflichtige Verwarnung nach Ordnungswidrigkeit - gilt die über den Tod hinaus?

Themenstarteram 24. September 2014 um 10:56

Mal eine ganz blöde Frage, die mir gerade durch den Kopf geht: Zu schnell gefahren und geblitzt. Der Halter bekommt nach ein paar Wochen eine Verwarnung. So weit ganz normal. Aber was, wenn der Halter zwischenzeitlich verstorben ist? Müssen jetzt die Erben zahlen? Es wurde ja zu schnell gefahren, die Verwarnung an sich ist ja gerechtfertigt. Allerdings erbt auch keiner eine noch nicht angetretene Gefängnisstrafe. Weiß einer, wie das gesetzlich geregelt ist? Würde mich mal interessieren!

 

Gruß Michael

Beste Antwort im Thema

Bei Strafsachen werden die Ermittlungen automatisch eingestellt, wenn der Verdächtige/Angeklagte stirbt, wenn es da noch kein rechtskräftiges Urteil gibt (also auch dann, wenn zwar ein Urteil gefällt wurde, aber noch Einspruchmöglichkeiten bestehen), dann wird das Strafverfahren ohne Urteil und somit auch ohne Strafe beendet.

Für Ordnngswidrigkeiten gelten m.W. die Vorschriften der Strafprozessordnung sinngemäß (Hab mal nachgeschaut, steht in §46 OWiG)

Ergo: Kein Bußgeld für Tote, jedenfalls solange zum Zeitpunkt des Todes der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Im o.g. Fall gäbe es ja noch Einspruchmöglichkeiten, also würde die Strafe verfallen.

Zahlt natürlich jemand eine Verwarnung einfach innerhalb der Frist, dann ist die Sache damit erledigt. Das Geld würde man nie wiedersehen, auch nicht mit der nachträglichen Begründung, der eigentliche Täter sei inzwischen verstorben.

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Der Fall würde wohl mit Sicherheit von der Bußgeldstelle eingestellt werden, wenn man den Bußgeldbescheid nach dort mit dem Hinweis " Verstorben " zurück gibt.

Wie sollte er sich denn auch noch dageben wehren ?

Warum geht ihr immer davon aus, dass es Erben gibt? Das würde doch voraussetzen, dass es auch etwas zu erben gäbe ... Nach dem Tod meines Vaters wurde von uns Kindern das Erbe angetreten, also auch die Miete war noch zu zahlen (er hatte kein Auto und hätte es auch nicht fahren können weil fast blind). Nachdem meine Mutter verstorben war, haben wir das Erbe abgelehnt, weil Schulden zu erwarten waren. Die Höhe erfährt man aber erst, wenn man ein Erbe antritt.

Demnach, hätte noch eine Verwarnung vorgelegen, hätte sich die Angelegenheit erledigt, denn wo kein Erbe auch keine Zahlung.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen als Erbe noch eine Verwarnung zahlen zu müssen. Wie hier schon geraten: Totenschein an die Forderungsstelle und die Sache ist erledigt. Wäre genauso wie bei Bestellungen die noch nicht gezahlt worden wären. Krempel zurück und gut ist.

Ja, Erbe ausschlagen kann man natürlich immer, damit haben sich alle Schulden dann erledigt...

aber wie gesagt, bei Geldstrafen ist das sowieso egal. Die werden so oder so nach dem Tod des Betroffenen nicht mehr vollstreckt. Siehe 1. Seite der Diskussion.

Richtig. Jetzt bleibt mal bei der Sache. Ein Strafzettel kann nicht vererbt werden.

Zum Schluß hat der noch einen um die Ecke gebracht und die Erben müssen in Knast. Alles Blödsinn.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Richtig. Jetzt bleibt mal bei der Sache. Ein Strafzettel kann nicht vererbt werden.

?????

Du hast meinen Beitrag anscheinend nicht gelesen. Oder du hast nicht verstanden, was ich mit

"aber wie gesagt, bei Geldstrafen ist das sowieso egal. Die werden so oder so nach dem Tod des Betroffenen nicht mehr vollstreckt."

aussagen wollte...

Erben kanns auch geben, wenn nix zu holen is, nur n andrer Name für lebenden Nachwuchs ;)

Offiziell "Verwandte ersten Grades" wenns keine gibt, dann auch 2. 3. 4. Grades

Würde KEINEN SINN ergeben, die Erben zahlen zu lassen.

Eine Geldbuße soll ja wohl eine erzieherische Maßnahme sein.

Eine solche Maßnahme gegen die Erben träfe den/die Falschen.

Wäre ich sehr überrascht, wenn Erben ein Bußgeld zahlen sollten.

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