Gebührenbescheid Polizei nach unverschuldetem Verkehrsunfall
Hallo zusammen,
Ich hatte vor etwa einem Monat einen unverschuldeten Verkehrsunfall am Stauende. Ich stand bereits, ein Mercedes hinter mir auch, und dahinter noch ein Motorradfahrer. Dann fuhr ein Transit etwas zu schnell ins Staueende. End vom Lied, mein Fahrzeug Totalschaden, der Mercedes Totalschaden, Motorrad Totalschaden und unglücklicherweise auch noch der Motorradfahrer später an den Verletzungen verstorben.
Es ging alles seinen Gang, Anwalt, Versicherung, Zeugenaussage bei der Polizei, usw.. Bis dato sogar für uns alles sehr glatt. Was wir bis heute noch nicht haben, ist der Unfallbericht.
Nun erreichte uns gestern ein Gebührenbescheid von der Polizei wo wir für Gefahrenabwehr nach einem Verkehrsunfall 108,00 EUR bezahlen sollen. Zudem der nette Hinweis, dass meine Frau (sie war die Fahrzeughalterin) nicht von Ihrem Anhörungsrecht gebrauch gemacht hätte. So was müsste man erstmal wissen. Wir haben bis heute nichts schriftliches bekommen. Und das einzige Telefonat mit der Polizei war bezüglich der Zeugenaussage zum Unfallhergang.
Anwalt ist im verlängerten Wochenende, sei ihm auch gegönnt, ich wüsste aber gerne jetzt schon mal ob das alles so sein kann. Scheinbar kann man ja auch keinen Widerspruch einlegen, höchstens Klagen auf eigene Kosten. Zumindest steht das so in dem Schreiben. Die Dame Sachbearbeiterin hat hier vermerkt, dass sie eben nach Aktenlage entschieden hätte.
Ist das so ein PUnkt, der normal ist, und ähnlich der Sicherstellungskosten die wir in Vorkasse zahlen mussten, auch von der gegnerischen Versicherung getragen wird? Oder kann sich das nur um ein Behördenirrtum handeln, weil wir eigentlich nichts falsch gemacht haben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sebalb schrieb am 1. Oktober 2017 um 15:06:35 Uhr:
Die Dame Sachbearbeiterin hat hier vermerkt, dass sie eben nach Aktenlage entschieden hätte.
Es soll Leute geben, die statt tagelang in einem Forum zu spekulieren, wo niemand die genaue Aktenlage kennt einfach die
"Dame Sachbearbeiterin"unter der auf dem Schrieb angegebenen Telefonnummer anrufen und nach dem warum/wieso/weßhalb fragen wenn sie nicht auf ihren Anwalt warten wollen!
15 Antworten
Ich würde das dem Anwalt übergeben und es als Behördenirrsinn (nicht Irrtum) einstufen und das den Anwalt (den die gegnerische Versicherung am Ende eh bezahlen wird) regeln lassen.
Das war das erste was ich gestern gemacht hatte, ihm das per email rüberzuschicken. 🙂
Aber man macht sich natürlich trotzdem so seine Gedanken, zumal der Unfallbericht immer noch nicht vorliegt, ob die da nicht noch mehr Sachen falsch gemacht haben. Unter anderem wer schlussendlich Schuld hatte.
Es gibt da solche Dunkelnormen, die kaum jemand kennt. Die Polizeibenutzungsgebührenordnungen gehören ganz sicher dazu. Wer polizeiliches Handeln (mit)verursacht, haftet erstmal auch auf die damit zusammenhängenden Kosten. Die gehören dann zum Schadensumfang und landen letztlich beim Verursacher. Klingt kompliziert. Ist es auch. Aber der Anwalt wird das schon bei der gegnerischen Versicherung unterbringen.
Ist bestimmt auch Auslegungssache. Da ich gestanden habe gehe ich in meiner Welt davon aus, dass ich nicht mitverursacht haben kann.
In erster Linie geht es mir auch nicht um die 108,00 EUR sondern eher darum hier für einen Einsatz herangezogen zu werden, den ich nicht verursacht habe. Und das es ein ominöses Anhörungsrecht gibt, von dem man nix weiß. Vor allem auch wo denn?
Unfallaufnahme: PP Moers
Zeugenaussage: PP Duisburg (wohl wegen Wohnort)
Gebührenbescheid: PP Düsseldorf
Da soll ein normal Sterblicher mal durchblicken wo wann und bei wem man ein Anhörungsrecht hat.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Sebalb schrieb am 1. Oktober 2017 um 15:06:35 Uhr:
Die Dame Sachbearbeiterin hat hier vermerkt, dass sie eben nach Aktenlage entschieden hätte.
Es soll Leute geben, die statt tagelang in einem Forum zu spekulieren, wo niemand die genaue Aktenlage kennt einfach die
"Dame Sachbearbeiterin"unter der auf dem Schrieb angegebenen Telefonnummer anrufen und nach dem warum/wieso/weßhalb fragen wenn sie nicht auf ihren Anwalt warten wollen!
Wo kann man die "Dame Sachbearbeiter" an einem Samstag telefonisch erreichen? Privatnummer wird kaum auf dem Bescheid stehen.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 1. Oktober 2017 um 18:06:51 Uhr:
Wo kann man die "Dame Sachbearbeiter" an einem Samstag telefonisch erreichen?
Teilweise sind Ämter auch Samstags besetzt! Ansonsten muss man halteben bis Montags warten....
Für Polizeigebühren haftet man auch dann, wenn man nicht Schuld an diesem Einsatz ist, sondern dieser Einsatz (auch) im Interesse desjenigen stattgefunden hat, der dann etwas bezahlen soll. Die Sicherung der Unfallstelle lag auch im Interesse des TE, der am Unfall - passiv - beteiligt gewesen ist (Zustandsstörer ... das heißt halt so 😉).
Hallo, Sebalb,
Zitat:
@Sebalb schrieb am 1. Oktober 2017 um 15:06:35 Uhr:
Nun erreichte uns gestern ein Gebührenbescheid von der Polizei wo wir für Gefahrenabwehr nach einem Verkehrsunfall 108,00 EUR bezahlen sollen.
bevor Du Dich unnötig aufregst, solltest Du erst einmal klären, wofür die Gebühren verlangt werden.
Es ist gut möglich, dass es sich um Gebühren handelt, die man zuerst dem Fahrer/Halter als ersten Ansprechpartner zukommen lässt, die er sich dann aber problemlos von der Versicherung des Unfallverursachers wiederholen kann.
Das kann Dein Anwalt sicher recht gut beurteilen.
Zitat:
Zudem der nette Hinweis, dass meine Frau (sie war die Fahrzeughalterin) nicht von Ihrem Anhörungsrecht gebrauch gemacht hätte.
War Deine Frau als Beifahrerin dabei oder warum sollte sie überhaupt belehrt bzw. angehört werden?
Sollte Deine Frau Beifahrerin gewesen sein, wäre bei der offensichtlich klaren Sachlage eine unterbliebene Belehrung unschädlich, denn es gab ja offensichtlich nichts, was sie zu Deinem Nachteil hätte aussagen können.
War sie gar nicht dabei, stellt sich die Frage, warum man sie hätte belehren sollen.
Zu dem Unfallbericht: Keine Ahnung, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird, aber in BW bekommen die Unfallbeteiligten keinen Unfallbericht.
Ich sehe hier bislang noch nichts, was von Seiten der Polizei falsch laufen sollte.
Viele Grüße,
Uhu110
Na ich bin mal gespannt. Finde ich dennoch nicht „nett“ unschuldigen Opfern die Gebühren für den Einsatz aufs Auge zu drücken. Bei derart klarer Sachlage könnte man auch direkt auf den Verursacher zugehen.
Ich war alleine unterwegs. Meine Frau ist nur als Halterin angeschrieben worden. Zum Glück alleine. Mit Frau wären wahrscheinlich auch die Kinder mit dabei gewesen und wer weiß wie es dann ausgegangen wäre. Mag ich nicht drüber nachdenken. Ich denke zwar die Kindersitze hätten viel mehr abgefangen als bei mir, bei Kindersitzen und Reifen sparen wir nicht, würde mich aber auch nicht drauf verlassen wollen. Die Tage nach dem Unfall waren schon sehr unangenehm bis schmerzhaft im Halsbereich. Alles ok und alles nicht bleibend. Wenn ich an den Motorradfahrer denke ist es eh Jammern auf hohem Niveau.
Am Unfallort auf der Autobahn meinten die Beamten noch, dass der Unfallbericht per Post käme, dauert ein bisschen, dass alles auszuwerten.
Reich das bei der Versicherung des Verursachers ein und fertig. Schuld und Haftung sind zwei paar Schuhe.
Beispiel: Dir fährt hinten einer ins Auto. Du wirst dadurch auf das Auto vor dir aufgeschoben. Der vor dir kann seinen Schaden bei deiner Versicherung geltend machen auch wenn du keine Schuld an dem Unfall hast. Dass sich dann deine Versicherung das Geld von dem wiederholt der dir reingefahren ist ist nicht das Problem des vor dir stehenden.
So wird es hier auch sein. Dein kaputtes Auto oder die Unfallstelle ist abzusichern, Abschleppen zu organisieren etc.. Den Aufwand verursachte dein kaputtes Auto, also wird der Aufwand erstmal bei dir eingefordert.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 2. Oktober 2017 um 11:52:58 Uhr:
Beispiel: Dir fährt hinten einer ins Auto. Du wirst dadurch auf das Auto vor dir aufgeschoben. Der vor dir kann seinen Schaden bei deiner Versicherung geltend machen auch wenn du keine Schuld an dem Unfall hast. Dass sich dann deine Versicherung das Geld von dem wiederholt der dir reingefahren ist ist nicht das Problem des vor dir stehenden.
Sorry, aber das ist Quatsch. Wenn der Hintermann der Schuldige ist, dann zahlt seine Versicherung und nicht die des Mittelmanns. Selber erlebt sowas, auch als mittlerer VT. Die Regulierung war für alle Beteiligte kein Problem. Nur auf das HWS-Schleudertrauma hätte ich verzichten können.
Probleme gibt es bei so einem Unfall höchstens dann, wenn man als mittlerer VT zum Kollisionszeitpunkt nicht zum Stehen gekommen war - dann kommt möglicherweise eine Mitschuld in Frage. Das ist aber ein anderes Problem.
Also Quintessenz ist, der Anwalt reicht es bei der gegnerischen Versicherung ein und die sollen das direkt bezahlen. Ich muss hier nicht in Vorkasse gehen.
Nebenbei noch bemerkt, weil irgendjemand sehr schlaues meinte, man könne ja auch am Samstag einfach mal da anrufen, das wäre ja besetzt. Ich hab heute mehrfach versucht die gute Dame zu erreichen und es geht niemand ans Telefon. Und heute ist weder Samstag, noch Feiertag. 😉
Eigentlich wollte ich ihr noch sagen, dass in Ihrem Schreiben noch ein Fehler im Briefkopf ist. Die Düsseldorfer schreiben Thüringen scheinbar so: Thrüingen (Landesbank Hessen-Thüringen).
Jetzt ist es mir egal. Schwamm drüber, nicht mehr meine Baustelle.
Nur um dir noch einen Tipp zu geben: In Ämtern wird auch Teilzeit gearbeitet. Die Angestellten können außerdem krank sein, Urlaub haben (Brückentag) oder womöglich ist das Amt heute komplett zu...
Da du aber die Kompetenz besitzt, das Internet zu benutzen, sollte es dir ein Leichtes sein, eine andere Nummer des Amtes oder die Öffnungszeiten in Erfahrung zu bringen. 😉