Gebührenbescheid Polizei nach unverschuldetem Verkehrsunfall

Hallo zusammen,

Ich hatte vor etwa einem Monat einen unverschuldeten Verkehrsunfall am Stauende. Ich stand bereits, ein Mercedes hinter mir auch, und dahinter noch ein Motorradfahrer. Dann fuhr ein Transit etwas zu schnell ins Staueende. End vom Lied, mein Fahrzeug Totalschaden, der Mercedes Totalschaden, Motorrad Totalschaden und unglücklicherweise auch noch der Motorradfahrer später an den Verletzungen verstorben.

Es ging alles seinen Gang, Anwalt, Versicherung, Zeugenaussage bei der Polizei, usw.. Bis dato sogar für uns alles sehr glatt. Was wir bis heute noch nicht haben, ist der Unfallbericht.

Nun erreichte uns gestern ein Gebührenbescheid von der Polizei wo wir für Gefahrenabwehr nach einem Verkehrsunfall 108,00 EUR bezahlen sollen. Zudem der nette Hinweis, dass meine Frau (sie war die Fahrzeughalterin) nicht von Ihrem Anhörungsrecht gebrauch gemacht hätte. So was müsste man erstmal wissen. Wir haben bis heute nichts schriftliches bekommen. Und das einzige Telefonat mit der Polizei war bezüglich der Zeugenaussage zum Unfallhergang.

Anwalt ist im verlängerten Wochenende, sei ihm auch gegönnt, ich wüsste aber gerne jetzt schon mal ob das alles so sein kann. Scheinbar kann man ja auch keinen Widerspruch einlegen, höchstens Klagen auf eigene Kosten. Zumindest steht das so in dem Schreiben. Die Dame Sachbearbeiterin hat hier vermerkt, dass sie eben nach Aktenlage entschieden hätte.

Ist das so ein PUnkt, der normal ist, und ähnlich der Sicherstellungskosten die wir in Vorkasse zahlen mussten, auch von der gegnerischen Versicherung getragen wird? Oder kann sich das nur um ein Behördenirrtum handeln, weil wir eigentlich nichts falsch gemacht haben?

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Zitat:

@Sebalb schrieb am 1. Oktober 2017 um 15:06:35 Uhr:


Die Dame Sachbearbeiterin hat hier vermerkt, dass sie eben nach Aktenlage entschieden hätte.

Es soll Leute geben, die statt tagelang in einem Forum zu spekulieren, wo niemand die genaue Aktenlage kennt einfach die

"Dame Sachbearbeiterin"

unter der auf dem Schrieb angegebenen Telefonnummer anrufen und nach dem warum/wieso/weßhalb fragen wenn sie nicht auf ihren Anwalt warten wollen!

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Ich wollte erst was dazu schreiben, aber komm sag ich mir, ist hier halt so, man ist hier von Schlaubergern umgeben. 😉

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