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Gebrauchtwagenkauf von Privat (unfallfrei/Unfall)

Themenstarteram 29. September 2020 um 11:19

Hallo Zusammen,

habe im Juni 2020 von Privat einen 5er BMW als unfallfrei gekauft (ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges).

Jetzt hat sich herausgestellt, dass die gesamte rechte Fahrzeugseite instand gesetzt worden ist (Stoßstange, beide Türen, Heckstoßstange). Und zwar ist diese Reparatur bei BMW in der Service-Historie nachvollziehbar und nachweisbar. Damit muss der Wagen einen größeren Unfall gehabt haben. Ein Interessent der Wagen kaufen möchte, arbeitet bei BMW und hat kürzlich die VIN ausgelesen. Dabei kam das raus.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Glaubt ihr ich hab eine Chance was beim Verkäufer zu erreichen und sollte den Fall dem Anwalt schildern? Glücklicherweise hab ich mich vor paar Monaten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, damit dürfte ich wohl von Kosten geschützt sein, wenn meine Versicherung dieses Rechtsgebiet abdeckt.

Danke schon Mal

Beste Antwort im Thema

die Frage für mich ist, wie der Vertrag formulkiert is:

Das verkaufte Fahrzeug ist unfallfrei

oder

Das verkaufte Fahrzeug hat in der zeit der Nutzung des Vorbesitzers keinen Unfall erlitten

Das ist ein Unterschied!

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Mir fällt dazu folgender bisher nur spekulative Möglichkeit ein:

Dein Kollege , Interessent erfindet die Geschichte vom Unfallschaden um den Wagen billiger zu bekommen.

Rein theoretisch....

Hast Du irgendwas schriftliches von BMW in der Hand mit VIN aus der das zweifelsfrei hervorgeht mit dem Unfallschaden bei genau diesem Auto in der Zeit des 2.Halters?

Themenstarteram 29. September 2020 um 14:03

Also der 2. Besitzer hat mich zurückgerufen und wirkte dabei sehr freundlich und hilfsbereit. Er hat mir zugesichert, dass er bis auf einen Rempler an der Heckstoßstange - die dann lackiert wurde - keine Schäden hatte. Ich erklärte ihm, dass ein Interessent behauptet, dass die gesamte Seite lackiert worden ist. Er konnte sich das aber nicht erklären.

Also kann es tatsächlich sein, dass der Interessent mich angelogen hat, um den Preis zu drücken. Ich versuche jetzt Informationen von BMW selber zu bekommen, was leider nicht so einfach ist.

Möglich ist alles, die Daten unterliegen wohl dem Datenschutz. Aber ein netter Mitarbeiter sollte schon mal rein gucken können und dir zumindest sagen ob was drin steht.

Zitat:

@Neophyte77 schrieb am 29. September 2020 um 16:03:47 Uhr:

… Ich versuche jetzt Informationen von BMW selber zu bekommen, was leider nicht so einfach ist.

Fahr bei einem Lackierer vorbei und lass kurz ein paar Lackdickemessungen machen, ist in einer Minute erledigt und kostet – wenn überhaupt – eine Kleinigkeit in die Kaffeekasse. Dann weißt du, ob die Seite noch original ist oder nicht.

Google mal nach Seiten die für ein paar Euro die Historie des Fahrzeugs checken.

Wenn das bei BMW war ist das mit drin.

Ich habe das mal gemacht und sehen können das er bis 95TKm scheckheftgepflegt war,auch andere Werkstattsufenthalte waren da vermerkt.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. September 2020 um 13:57:58 Uhr:

 

Warum verkaufst du das Fahrzeug nach nur 3 Monaten schon wieder?

Hat er doch gar nicht geschrieben. Er will nur wissen, ob man gegen den Verkäufer noch vorgehen kann.

Und hier kommts drauf an, was im Kaufvertrag drinsteht bzw. ob man dem Verkäufer nachweisen kann, dass er von dem Unfall gewusst haben muss.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 29. September 2020 um 17:15:43 Uhr:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. September 2020 um 13:57:58 Uhr:

 

Warum verkaufst du das Fahrzeug nach nur 3 Monaten schon wieder?

Hat er doch gar nicht geschrieben. Er will nur wissen, ob man gegen den Verkäufer noch vorgehen kann.

Und hier kommts drauf an, was im Kaufvertrag drinsteht bzw. ob man dem Verkäufer nachweisen kann, dass er von dem Unfall gewusst haben muss.

Hat er doch geschrieben:

Ich verkaufe ihn nur, weil ich von meinem AG ein Mitarbeiter-Leasecar bekomme.

Hat sich erledigt!

Frage ist jetzt nur ob der 2te Besitzer das Auto an den 3ten Besitzer als "Unfallfrei" verkauft hat.

Und dann, wie schon vorgeschlagen, prüfen lassen wie Umfangreich der Schaden tatsächlich gewesen ist!

Ein potenzieller Käufer, verfolgt nun einmal auch eigene Interessen .. und ein umfangreicherer Schaden, drückt den Preis mehr als eine neu Lackierte Heckschürze ...!

MfG Günter

Wer wie wann den Wagen an den Vorbesitzer verkauft hat spielt für die Ansprüche des Käufers keine Rolle.

Die hat der Verkäufer dann mit dem vorherigen Verkäufer zu klären,da gibt es kein Weiterreichen des Anspruchs.

Das alles sollte aber definitiv über einen Anwalt laufen,sonst kommt man da kaum weiter.

Ein Freund hat etwas ähnliches gehabt,sein Auto hat sich als abgerechneter Totalschaden heraus gestellt.

War keine 1 1/2 Jahre alt und sah aus wie neu.

Nachdem er in der Skoda Werkstatt war um seine Soundprobleme über die Werksgarantie checken zu lassen haben die festgestellt das der komplette hintere Wagen neu gemacht wurde.

Das war so gut gemacht das man nichts gesehen hat.

Der Anwalt fand heraus das der Erstbesitzer (Firma) den als Totalschaden abgeschrieben und den Rest über die Versicherungsbörse abgegebn hat.

Der hat dann den Karren wohl zusammen gestrickt und verscherbelt.

Angegeben war eine kleine Lackausbesserung auf einer Seite.

Dazu kam das der Typ mehrere Autos als Privatverkäufer inseriert hatte.

Nachdem der Anwalt dann mal mit Anzeige wegen Betruges gedroht hat kam der ganz schnell mit 27 tausend Euro und dem Anwaltshonorar zum Bahnhof und hat die Karre wieder mitgenommen.

Der Zweitbesitzer ist hier der Falsche Ansprechpartner da nicht Vertragspartner. Der Drittbesitzer könnte jedoch Ansprüche an ihn stellen, sollte er ebenfalls als Unfallfrei verkauft haben. Es wäre also erst ein Mal zielführend herauszufinden ob es einen reparierten Schaden gibt und WANN dieser repariert wurde...

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. September 2020 um 16:14:28 Uhr:

Zitat:

@Neophyte77 schrieb am 29. September 2020 um 16:03:47 Uhr:

… Ich versuche jetzt Informationen von BMW selber zu bekommen, was leider nicht so einfach ist.

Fahr bei einem Lackierer vorbei und lass kurz ein paar Lackdickemessungen machen, ist in einer Minute erledigt und kostet – wenn überhaupt – eine Kleinigkeit in die Kaffeekasse. Dann weißt du, ob die Seite noch original ist oder nicht.

Die Lackdickenmessung ist aber auch allerhöchstens erstmal nur ein Indiz und hat sonst erstmal keine weitere Aussage, afaik.

Die Dickemessung ist der Nachweis darüber, ob lackiert wurde. Einen genauen Unfallschaden kann man natürlich nicht herauslesen, wie auch. Wenn aber überall die Originaldicke (je nach Hersteller ca. 70–150 ?m) nachgewiesen wird, kann man von einer Unfallfreiheit ausgehen, da kein Lackierer die geringe Originaldicke lackieren kann.

(Und dass in einem technischen Forum nicht mal die Einheit für Mikrometer wiedergegeben werden kann, ist echt ein Trauerspiel.)

Die kann(!) halt auch schon ab Werk relativ ungleichmäßig sein. Deshalb allerhöchstens ein Indiz. Wurde mir zumindest schon ein paar mal, auch von neutralen Stellen, mitgeteilt. (Nicht, dass ich das gebraucht hätte). Egal... Ich würde in diesem Fall direkt bei BMW versuchen, herauszufinden, wann die Lackierung stattgefunden haben soll. Der, der dann Halter war, sollte es ja gewusst haben.

µm lassen sich überigens darstellen ;)

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 29. September 2020 um 20:48:24 Uhr:

… µm lassen sich überigens darstellen ;)

Interessant – wenn ich µ eingebe, wird es im Editor angezeigt, nach dem Abschicken ist aber nur ein Fragezeichen zu sehen. Das aus deinem post kopierte geht aber.

Wie lautet den die Fahrgestellnummer von dem Auto?

MfG

Mike

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