Gebrauchtwagenkauf vom Handler: Freigängigkeit des Rades nicht ausreichend

Liebes Forum,

ich habe ein Skoda Fabia Bj 2016 mit 85tkm für 5500€ von einem Händler in Berlin gekauft.

Das Auto konnte ich leider wegen Corona nicht probefahren und musste einen Online-Vertrag abschließen. Nach 1 Woche habe ich das Auto zu einer KfZ-Werkstatt gebracht um einen ADAC Gebrauchtwagentest machen zu lassen. Da wurde es festgestellt, dass die Freigängigkeit des Rader hinten rechts nicht ausreichend sei.

Ich habe vom Händler auch eine Gebrauchtswagengarantie erhalten. Diese Garantie deckt nicht alle Bremselemente ab (natürlich rede ich nicht über übliche Verschleißteile wie z.B. Bremsbeläge). Die folgende Bauteile sind lt. Garantievereinbarung abgedeckt:

Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Vakuumpumpe, Radbremszylinder der Trommelbremse (es handelt sich um eine Trommelbremse), Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer und ABS-Elemente (el. Steuergerät, Hydraulikeinheit sowie Drehzahlfühler).

Nach einer kurzer Recherche und ein Telefonat mit einem freien Freundlichen habe ich die Vermutung, dass das Problem an Bremssattel liegt. Dieses Bauteil ist leider nicht unter Garantie abgedeckt. Ich habe dem Verkäufer kontaktiert und ich wurde direkt an Garantieabteilung weitergeleitet, da wurde mir gesagt, einen Termin bei VW Berlin zu machen und den Sachverhalt diagnostizieren zu lassen. Diese Diagnose ist natürlich nicht kostenlos und wird nur abgedeckt, wenn der Fall als Garantiefall gelten würde.

Ich habe immer noch Rückgaberecht bis Freitag (da Online-Vertrag) aber mir werden nicht die vollen Anschaffungskoten zurückerstattet, weil ich das Auto in meinem Namen zugelassen habe (sonst konnte ich das Auto nicht abholen).

Ich bin in der Meinung, dass das Problem unter Sachmängelhaftung behoben werden sollte. Was ist eure Meinung dazu?

Soll ich keinen Kopf machen und das Auto zurückgeben?

oder soll ich mit der Diagnose weitergehen und erst dann entscheiden was ich machen sollte (kostet 75 €)?

Der freie Freundliche würde für die Reparatur alles inkl. 250€ haben. Er meinte, dass das Problem eine "VW-Krankheit" ist und nicht sehr kompliziert zu beheben ist.

Ich entschuldige mich für meine Schreibweise, da ich nicht Muttersprachler bin.

Vielen Dank für eure Antworte im Voraus!

27 Antworten

Dann verweise den Händler auf die gesetzliche Gewährleistung. Sie hat nichts mit der verkauften Schummelgarantie zu tun und jeder Händler ist dazu verpflichtet.

Zum einen ist in dem niedrigen Preissegment der eine oder andere Mangel absolut normal - ich persönlich rechne da immer einen zusätzlichen Tausender ein für vom "Vorbesitzer" unterlassene Wartungen und Reparaturen.

Zum anderen ist das eindeutig ein Mangel, der in die gesetzliche Gewährleistung fällt. Hier muss dem Verkäufer die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beheben (sprich nicht einfach in die freie Werkstatt fahren und dort machen lassen).

Wenn das Fahrzeug ansonsten in Ordnung ist, würde ich es behalten (selbst wenn ich die 250 € selber zahlen müsste). Der ADAC Gebrauchtwagentest ist schon eine Diagnose, auf die man sich berufen kann, würde da nicht nochmal 75 EUR investieren.

Einfach eine kurze Rücksprache mit dem Händler halten und auf die Gewährleistung hinweisen. Dann kann der Händler aussuchen, ob du dem die Kiste zur Beseitigung des Mangels auf Hof stellst oder er eine Reparaturfreigabe mit vollständiger Kostenübernahme schriftlich erteilt

Die Garantie kannst Du in diesem Fall komplett außen vor lassen. Hier handelt es sich um einen Mangel der Kaufsache, den der Verkäufer im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht kostenlos beheben oder beheben lassen muss.

Um den Wagen abholen zu können, hättest Du ihn übrigens nicht unbedingt zulassen müssen. Genau dafür gibt es Kurzzeit- bzw Überführungskennzeichen.

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@Andreas.Weber , @spacechild vielen Dank für die Hinweise, ich werde morgen versuchen dem Verkäufer noch Mal zu kontaktieren. Ich würde nicht direkt zur freien Werkstatt fahren und Reparieren lassen. Wie Sie gesagt haben erst Mal die Chance geben. Ich bin aber nicht ein großer Fan, das Auto zum VW Werkstatt zu bringen. Wenn ich es selber bezahlen muss, kann ich mir vorstellen, dass die Kosten schon nah zu 4-stelligen Bereichen liegen würden.

@NSchuder Kurzzeit- bzw. Überführungskennzeichen hat der Händler nicht angeboten. Was übrig bleiben würde ist, das Auto zum Gebrauchtwagentest abzuschleppen was ich auch nicht sinnvoll halte weil ich das Auto zurück zum Hof des Verkäufers abschleppen muss, da ich keine Garage oder ähnliches zur Verfügung habe. Fahrzeuge ohne Kennzeichen darf ich auch nicht auf der Straße parken.

Zitat:

@usisseven schrieb am 10. Februar 2021 um 18:04:27 Uhr:


Kurzzeit- bzw. Überführungskennzeichen hat der Händler nicht angeboten.

Diese Kennzeichen bietet auch nicht der Händler an. Darum musst Du Dich selber kümmern.

Online Vertrag....14 Tage Widerrufsrecht.

Bist du über den 14 Tagen?
Falls nicht würde ich mal nett den Widerruf senden und wäre danach für nette Angebote zugänglich.

Wie @NSchuder richtig gesagt hat, die Schilder hättest Du selber besorgen müssen...
DAS spielt aber nur eine Rolle, wenn Du innerhalb der 14 Tage den Kaufvertrag widerrufen möchtest...(14 Tage laufen erst ab Übergabe des Autos)...
Der ganze Mangel am Auto ist aber 100% ein Fall der gesetzlichen Gewährleistung! Der Verkäufer muss Dir sowohl den Hin- als auch den Rückweg bezahlen...
Diese "Zusatzgarantien" sind häufig das Papier nicht wert...; Verkäufer/Händler nutzen diese häufig, um den Käufer im Fall der Fälle (wie jetzt bei Dir) quasi "abzuspeisen"....
Lass Dich nicht abwimmeln!
Wer genau hat Dir denn das Auto verkauft, ein Kiesplatzhändler oder ein Skoda-Händler?

Der Preis scheint ja gestimmt zu haben und bis auf einen hängenden Sattel scheint ja beim Gebrauchtwagen Check nichts gewesen zu sein. Da würde ich jetzt nicht sofort an Widerruf denken. Ein hängendenr Sattel ist jetzt keine große Sache. Kurz mit dem Händler kommunizieren und die Sache in Ordnung bringen lassen.

@NSchuder ich wusste das leider nicht... ich dachte, dass rote Kennzeichen = Überführkennzeichen ist und rote Kennzeichen können nur die Kfz-Gewerbebetriebler haben, oder?

@Buchener74722 bis Freitag habe ich noch Zeit. Übergabe war am 29.01.2021. Ich wollte auch im schlimmsten Fall so machen.

@DarkDarky das habe ich mittlerweile schon mitbekommen, dass diese Garantie nichts bedeutet. Die Mitarbeiter vom Garantieabteilung waren so unfreundlich. Nicht nur mit mir sondern auch mit dem KfZ-Meister vom VW Service... Ich möchte den Namen vom Verkäufer hier nicht benennen aber es handelt sich um eine Großfirma (kein Skoda-Händler), die auch Autos least und Vermietet. Das Auto war ein Leasingrückkehrer.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 10. Februar 2021 um 19:11:42 Uhr:


Der Preis scheint ja gestimmt zu haben und bis auf einen hängenden Sattel scheint ja beim Gebrauchtwagen Check nichts gewesen zu sein. Da würde ich jetzt nicht sofort an Widerruf denken. Ein hängendenr Sattel ist jetzt keine große Sache. Kurz mit dem Händler kommunizieren und die Sache in Ordnung bringen lassen.

denke ich auch! Das Problem ist nicht so groß um Auto zurück zu geben. Aus Prinzip möchte ich dafür nicht bezahlen. Zusätzlich möchte ich auch die Kosten für den Gebrauchtswagencheck bei ADAC erstattet bekommen, da der Wagen Mängel hat.

Der Widerruf wird sicher lustig, wenn das Fahrzeug unnötigerweise angemeldet wurde. Wenn es denn soweit kommen sollte, treffen die MT Theorien auf das wirkliche Leben.

Du brauchst auch nicht den Namen des Händlers nennen..., wollte lediglich wissen, ob es ein VW-/Skoda-Händler war...
Egal, der Wagen an sich scheint ja ansonsten auch gut zu sein, oder was sagt der Gebrauchtwagenscheck sonst?
Den Preis finde ich (obwohl ich sonst nichts vom Auto weiß) auch eher gut...; so wie @Andreas.Weber sagte, wegen solch einer Kleinigkeit würde ich mir nicht den Stress machen und widerrufen...
Dann müsstest Du erneut suchen etc.
ABER: Den Mangel muss der Verkäufer zahlen...!
Edit: Oder wurde im Kaufvertrag die Gewährleistung etwa ausgeschlossen, da der Wagen offiziell von einer privaten Person verkauft wurde?

Zitat:

@usisseven schrieb am 10. Februar 2021 um 19:12:19 Uhr:


@NSchuder ich wusste das leider nicht... ich dachte, dass rote Kennzeichen = Überführkennzeichen ist und rote Kennzeichen können nur die Kfz-Gewerbebetriebler haben, oder?

Es gibt rote Händlerkennzeichen, die dieser nacheinander auf verschiedene Fahrzeuge, z.B. für Probefahrten montieren darf.

Unabhängig davon gibt es aber auch Kurzzeitkennzeichen, die Du bei der Zulassungsstelle bekommst, um ein Auto zu überführen.

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