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Gebrauchtwagenkauf fehlende Ausstattung

Themenstarteram 2. April 2021 um 21:43

Hallo Community,

leider weiß ich nicht in welches Forum ich die Frage stellen soll. Früher gab es hier eine Rubrik "Recht", diese gibt es aber nicht mehr?

Bitte verschieben falls ich hier falsch bin.

Es geht um einen Autokauf welcher getätigt wurde, es allerdings einen Sachmangel gibt.

Es ist ein Peugeot 208 aus dem Jahr 2020 mit 3000km und eigentlich einer ganz guten Ausstattung.

Unter anderem stand im Exposê das Ambilight vorhanden sein soll. Für mich persönlich ein wichtiges Ausstattungsmerkmal. Sieht jeder anders, aber ich mag es einfach sehr!

Nun wollte ich auf der Rückfahrt nach hause (100km vom Händler) dieses einstellen und habe die Zeile nicht gefunden.

-> den Händler per Mail kontaktiert ( Corona Home Office Händler) , dieser meinte mein Auto hat diese Ausstattung ich müsse dort und dort klicken.

Letzlich habe ich mir im Internet bei Youtube angeguckt, wo andere dieses Einstellen.

-> Komfort -> Ambiente

Diese Einstellung fehlt bei mir.

Das heißt der Wagen hat diese Ausstattung defintiv nicht.

Wie gehe ich jetzt am besten vor. Welche Rechte habe ich? Wie trete ich dem Händler entgegen?

Für mich persönlich (auch wenn es nur ums Ambiente geht) ist es schon ein schwerer Mangel, da ich ansonsten vielleicht ein auf dem Hof befindlich anderen Wagen genommen hätte der nur eine andere Farbe hatte.

Ich danke euch und wünsche schöne Feiertage!

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54 Antworten

Zitat:

@Italo001 schrieb am 3. April 2021 um 16:39:09 Uhr:

Wenn der Verkäufer sagt das ist ein identisches Auto nur in einer anderen Farbe, dann sollte man sich auf die Aussage des Verkäufers verlassen können. ... Dafür lässt man sich ja vom Fachmann beraten. Und wenn der Verkäufer selbst sagt das der Wagen die Option hat.

In der Theorie richtig...

In der Praxis braucht man - wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte - gerichtsverwertbare Beweise...

(blöd wenn der Verkäufer Alzheimer hat und sich an die Zusicherung nicht mehr erinnern kann)

Zitat:

@keksemann schrieb am 3. April 2021 um 15:07:09 Uhr:

... Diese Frage hättest du dir sparen können. Da der TE nichts Spezielles erwähnt hat, gehe ich von einem reg. Fahrzeug für den deutschen Markt aus. ...

Nein

Da der TE in wenigen Stichworten seinen Frust hingerotzt hat OHNE Angabe ALLER notwendigen Details (z.B. ob "deutsche Version" zugesichert wurde) können wir von gar nix ausgehen...

Juristisch könnte der Wortlau wichtig sein. Wie heist die Ausstattung ganz konkret bei Peugeot?

Bei meinem Wagen gab es z. B. keine Ambientebeleuchtung, trotzdem ist was verbaut. Das heisst aber anders...

Zitat:

@camper0711 schrieb am 3. April 2021 um 19:01:07 Uhr:

Zitat:

@Italo001 schrieb am 3. April 2021 um 16:39:09 Uhr:

Wenn der Verkäufer sagt das ist ein identisches Auto nur in einer anderen Farbe, dann sollte man sich auf die Aussage des Verkäufers verlassen können. ... Dafür lässt man sich ja vom Fachmann beraten. Und wenn der Verkäufer selbst sagt das der Wagen die Option hat.

In der Theorie richtig...

In der Praxis braucht man - wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte - gerichtsverwertbare Beweise...

(blöd wenn der Verkäufer Alzheimer hat und sich an die Zusicherung nicht mehr erinnern kann)

Zitat:

@camper0711 schrieb am 3. April 2021 um 19:01:07 Uhr:

Zitat:

@keksemann schrieb am 3. April 2021 um 15:07:09 Uhr:

... Diese Frage hättest du dir sparen können. Da der TE nichts Spezielles erwähnt hat, gehe ich von einem reg. Fahrzeug für den deutschen Markt aus. ...

Nein

Da der TE in wenigen Stichworten seinen Frust hingerotzt hat OHNE Angabe ALLER notwendigen Details (z.B. ob "deutsche Version" zugesichert wurde) können wir von gar nix ausgehen...

Wenn ich recht in Erinnerung habe, er er doch geschrieben das das Modell die Option hat.

am 4. April 2021 um 7:10

Schon merkwürdig wie man sich über so eine fehlende funzel im Auto so aufgeilen kann....

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 4. April 2021 um 09:10:28 Uhr:

Schon merkwürdig wie man sich über so eine fehlende funzel im Auto so aufgeilen kann....

sehe ich genauso. Ist nur was für den Aha-Effekt und dann wird's nie mehr benutzt.

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 4. April 2021 um 09:10:28 Uhr:

Schon merkwürdig wie man sich über so eine fehlende funzel im Auto so aufgeilen kann....

Dumme Aussage.

Meine Herren, ich muss doch bitten.

Was hier jemand für nötig hält oder nicht, interessiert hier gerade mal gar nicht.

Es wurde mit der Ausstattung erworben, also hat sie auch vorhanden zu sein.

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 4. April 2021 um 09:10:28 Uhr:

Schon merkwürdig wie man sich über so eine fehlende funzel im Auto so aufgeilen kann....

Die Geschmäcker sind verschieden...

 

(ich persönlich kann nicht nachvollziehen, wie man sich an einer fehlenden Klimaanlage stören kann - habe lieber ein Schiebedach!

Oder bei einem Van ist entscheidend, dass hinten 2 m Platz sind und nicht nur 1,8 m! Und dass die Fenster hinten Kurbeln haben = ohne Betätigung des Zündschlosses funktionieren!)

 

Wichtig ist halt dass die Ausstattung an Bord ist, die einem selber wichtig ist!

Und dass das VOR dem Kauf geprüft wird oder - bei online/Blindkauf explizit im Kaufvertrag festgehalten wird!

Oder irgendwas nun gar nicht haben möchte..., das habe ich sehr oft bei der Fahrzeugsuche!

Muss doch jeder selbst wissen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 4. April 2021 um 10:08:32 Uhr:

Es wurde mit der Ausstattung erworben, also hat sie auch vorhanden zu sein.

Was GENAU im Kaufvertrag steht verrät uns der TE nicht...

am 4. April 2021 um 10:19

Zitat:

@Lumpi3000 schrieb am 4. April 2021 um 09:35:45 Uhr:

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 4. April 2021 um 09:10:28 Uhr:

Schon merkwürdig wie man sich über so eine fehlende funzel im Auto so aufgeilen kann....

Dumme Aussage.

Wenn man sich über etwas elementar wichtiges wie z.b. Airbags Abstandstempomat, Led Scheinwerfer etc. aufregt würde ich das verstehen. Über eine funzel im Auto nicht !

Dann fände ich es höflich, wenn Du der Debatte hier fern bleiben würdest... denn außer Missgunst dem TE gegenüber, bzw seinem Anliegen und seinen Interessen scheint ja inhaltlich nichts zu kommen.

am 4. April 2021 um 10:47

Wenn es dir nicht passt kannst mich gern auf ignore setzen.

Es sollte sich Mal jeder hinterfragen, würde man ein Auto was sonst passt wegen einer Ausstattung die fehlt nicht kaufen. Dann würden wohl 99% sagen bei so einem austattungsdetail ist es nicht so dramatisch. Sofern der te zu restlichen 1% gehört soll er von mir aus mit der vollen härte des gesetztes dem Händler die Hölle heiß machen, andernfalls würde ich in dem Fall etwas locker durch die Hose atmen und mich am neuen Auto erfreuen.

Zitat:

@benji83 schrieb am 2. April 2021 um 23:43:18 Uhr:

Wie gehe ich jetzt am besten vor. Welche Rechte habe ich? Wie trete ich dem Händler entgegen?

Für mich persönlich (auch wenn es nur ums Ambiente geht) ist es schon ein schwerer Mangel, da ich ansonsten vielleicht ein auf dem Hof befindlich anderen Wagen genommen hätte der nur eine andere Farbe hatte.

Du hast von ihm schriftlich die Angabe der Wagen habe es (Mail!). Ein Tippfehler im Inserat entfällt. Ein Irrtum seitens des Händlers ist möglich.

1. Schritt: Händler kontaktieren.

Dann gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Händler kann den Wagen a) Zurücknehmen. Das Geld für Zulassung usw. bekommst du natürlich nicht wieder. Mangels Nutzung entstehen dir dann aber keine weiteren Kosten, das Ambilight b) nachrüsten (sehr unwahrscheinlich) oder dir c) einen Nachlass anbieten.

Variante a) ist für den Händler am einfachsten, da er keine Kosten dadurch hat. c) ist für dich am angenehmsten. Anmeldung, Zurückbringen usw. sind alles deine Kosten. Außerdem müsstest du dir einen neuen Wagen suchen. Ein paar Euro Nachlass machen es für dich erträglicher. Allerdings würde der nicht hoch ausfallen, da die Abweichung von der Verkaufsbeschreibung gering ist.

2. Wenn es scheitert mit dem Anwalt sprechen.

Der Nächste, der hier das Thema verbiegt, wird die Konsequenzen zu spüren kriegen. Ich sage es nicht nochmal.

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