Gebrauchtwagengarantie wer kennt sich aus??

VW Vento 1H

Hallo leute!ich habe ein großes problem mit meinem golf 3 vr6 den ich mir beim citröenhändler per anzahlung und finanzierung gekauft habe!

Leider habe ich schon nach 2 wochen mängel an dem fahrzeug gefunden die ich nun reparieren lassen will!

Beim kauf habe ich mir eine garantieversicherung aufs auge drücken lassen weil sie mir sonst keine garantie geben wollten(was sie eigentlich gar nicht machen können)!

So weit so gut da der wagen eigentlich total super ist und ich ihn unbedingt haben wollte habe ich es gemacht!

Nun ist meine frage,muß ich diese garantieversicherung eigentlich in anspruch nehmen?eigentlich habe ich einen ganz normalen kaufvertrag über citröen wo sie mir die normale garantie ja eigentlich gar nicht abschlagen können auch wenn er vorher gesagt hat gibt es bei uns nicht!

Könnte ich auch rein theoretisch auf die normale garantie bestehen?so muß ich jetzt 40 % der teile mitbezahlen und das schon nach 3 wochen autobesitz!!

Ich weiß normal hätte ich sagen müssen nimmt ihn zurück aber der wagen ist wirklich selten und ich wollte ihn sehr gerne behalten!

21 Antworten

Hi,

na dann is ja gut. Ich denk jetzt einfach mal das wird so laufen. Der Händler rechnet die Reparaturen über die Versicherung ab und die 40% Selbstbeteiligung wird er dann wohl übernehmen wenn er merkt das du die Rechtliche Lage kennst.

Falls er sich querstellt und den Wagen nicht rausrücken will würde ich die Rechnung erst mal unter vorbehalt zahlen (auf die Rechnung draufschreiben)

Dadurch hälst du dir weitere Schritte offen.

Gruß Tobias

Ja das is ne super idee,ich denke so werde ich es auch machen!

Habt mir echt super weitergeholfen mit euren ratschlägen!😉

Hat der Händler denn überhaupt gesagt, daß du zahlen mußt?
Habt Ihr da vor der Reparatur nicht drüber gesprochen?

lass dir nix erzählen vom händler,6 monate hast du auf jeden fall,aus der nummer kommt er nicht raus!
und unterschreiben würd ich auch nix bei abholung,allenfalls mit der anmerkung"ausdrücklich unter vorbehalt".golf is dein eigentum,den dürfense nicht festhalten,am besten zur sicherheit für alle fälle
nen zeugen mitnehmen.

gruss irmin

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Hallo, liebe Leute, hier mal einige Informationen vom "Profi":

Es gibt die Garantie und die Gewährleistung. Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers und kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr begrenzt werden. Sie gilt für Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung bereits angelegt ( also irgendwie schon vorhanden ) waren. Von dieser Pflicht kann sich der Händler nicht freisprechen, es sei denn, das Auto wird als Bastlerfahrzeug mit Mängeln ( oder ähnlich ) verkauft oder der Käufer ist keine Privatperson, sondern gewerbetreibend ( nicht nur Autohändler, sondern auch alles Andere : Bäcker, Schuster, Apotheker ... ), für die gelten diese Bestimmungen nicht, d.h. es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährleistung. Im 1. Halbjahr der Gewährleistungspflicht hat der Händler die Beweislast, er muß beweisen, daß das Auto dem Alter und der Laufleistumg entsprechend mängelfrei war. In der 2. Hälfte muß der Käufer beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an da war, was natürlich deutlich schwieriger ist.

Die Garantie ist eine über die Gewährleistung hinausgehende Vereinbarung, da sie auch für Mängel eintritt, die nach dem Zeitpunkt der Auslieferung erst entstanden sind. Die Garantien unterscheiden sich in sog. "all- in"- Garantien, die bis zu einem Fahrzeugalter v. max. 7 Jahren vergeben werden können, und sog. Baugruppengarantien, die auch für älteren Fahrzeuge vergeben werden können. aber nur die aufgeführten Baugruppen beinhalten. Diese Baugruppengarantien beinhalten auch die Eigenbeteiligung bei den Teilekosten ( der Lohn wird normalerweise voll bezahlt ). Entsprechend der existierenden Rechtsprechung diesbezüglich ist es auch bei Gewährleistungsreparaturen statthaft, eine Eigenbeteiligung zu verlangen, die entsprechend der Staffelung bei der Garantie ist ( da diese Staffelung bereits in anderen Gerichtsurteilen festgelegt und damit rechtssicher ist ).

Im Klartext : Wenn dein Fensterheber schon bei der Lieferung nicht funktioniert hat, dann ist es Gewährleistung, aber der Händler darf eine Selbstbeteiligung bei den Teilekosten verlangen, wenn er erst später kaputt gegangen ist, fällt es unter Garantie, die Selbstbet. ist ebenfalls obligatorisch.

Soviel zur Rechtslage, der Händler sollte überlegen, ob er wegen kleiner Beträge evtl. einen Kunden verlieren will oder vielleicht ein Auge zudrückt. Ich drück´ dir die Daumen !

Zitat:

Original geschrieben von soarkam


Hallo, liebe Leute, hier mal einige Informationen vom "Profi":

Es gibt die Garantie und die Gewährleistung. Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers und kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr begrenzt werden. Sie gilt für Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung bereits angelegt ( also irgendwie schon vorhanden ) waren. Von dieser Pflicht kann sich der Händler nicht freisprechen, es sei denn, das Auto wird als Bastlerfahrzeug mit Mängeln ( oder ähnlich ) verkauft oder der Käufer ist keine Privatperson, sondern gewerbetreibend ( nicht nur Autohändler, sondern auch alles Andere : Bäcker, Schuster, Apotheker ... ), für die gelten diese Bestimmungen nicht, d.h. es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährleistung. Im 1. Halbjahr der Gewährleistungspflicht hat der Händler die Beweislast, er muß beweisen, daß das Auto dem Alter und der Laufleistumg entsprechend mängelfrei war. In der 2. Hälfte muß der Käufer beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an da war, was natürlich deutlich schwieriger ist.

Die Garantie ist eine über die Gewährleistung hinausgehende Vereinbarung, da sie auch für Mängel eintritt, die nach dem Zeitpunkt der Auslieferung erst entstanden sind. Die Garantien unterscheiden sich in sog. "all- in"- Garantien, die bis zu einem Fahrzeugalter v. max. 7 Jahren vergeben werden können, und sog. Baugruppengarantien, die auch für älteren Fahrzeuge vergeben werden können. aber nur die aufgeführten Baugruppen beinhalten. Diese Baugruppengarantien beinhalten auch die Eigenbeteiligung bei den Teilekosten ( der Lohn wird normalerweise voll bezahlt ). Entsprechend der existierenden Rechtsprechung diesbezüglich ist es auch bei Gewährleistungsreparaturen statthaft, eine Eigenbeteiligung zu verlangen, die entsprechend der Staffelung bei der Garantie ist ( da diese Staffelung bereits in anderen Gerichtsurteilen festgelegt und damit rechtssicher ist ).

Im Klartext : Wenn dein Fensterheber schon bei der Lieferung nicht funktioniert hat, dann ist es Gewährleistung, aber der Händler darf eine Selbstbeteiligung bei den Teilekosten verlangen, wenn er erst später kaputt gegangen ist, fällt es unter Garantie, die Selbstbet. ist ebenfalls obligatorisch.

Soviel zur Rechtslage, der Händler sollte überlegen, ob er wegen kleiner Beträge evtl. einen Kunden verlieren will oder vielleicht ein Auge zudrückt. Ich drück´ dir die Daumen !

Wenn er inenrhalb von 6 Monaten nach dem Kauf kaputt geht ist es auch noch Gewähleistung, weil man davon ausgeht, dass der Mangel, zumindest im "Keim" schon vorhanden war!

Ja aber nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen das der Mangel vorher schon bestand.

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