Gebrauchtwagengarantie
Halle liebe VW-Freund und natürlich auch hallo an alle anderen, 😉
folgendes Problem:
ich habe vor gut bei einem Jahr einen Polo VW 9N 1.9 SDI 47KW mit Climatronic BJ ´03 mit gut 100.000 km bei einem Händler gekauft. Ich habe dabei eine gestaffelte Gebrauchtwagengarantie bekommen, bei der man ab einer Fahrleistung von über 100.000 km noch im Schadensfall 60% der gesamten Kosten erstattet bekommt.
Angeblich ist dies üblich?! <--- Ist es üblich?
Da ich mein Auto im Winter gekauft hatte, hatte ich leider lange Zeit nicht bemerkt, dass meine Klimaanlage defekt war. Als ich es also feststellte ging ich zu meiner örtlichen VW-Vertragswerkstatt (...da die Garantie besagt, dass man zur örtlichen Vertragswerkstatt gehen kann, wenn man über 200 km vom Händler, wa man es gekauft hat, wegwohnt - dies ist bei mir der Fall).
Bei meiner Vertragswerkstatt vermutete man gleich den Kompressor der Klimaanlage, welches für mich (auch mit 60%-Erstattung) hohe Kosten bedeutete. Da das Kühlmittel alle war und dadurch auch kein Druck auf der Leitung war, füllte man mir erstmal Kühlmittel nach und es funktionierte auch 2-3 Wochen. Also konnte es kaum am Kompressor liegen, denn ohne würde die Klimananlage gar nicht laufen. So bin ich noch mal hin und man sagte mir das der Kompressor nur leicht defekt sein würde und nur mit geringer Leistung gehe. so entschloss ich mich zu dieser Reparatur. Doch als ich das Auto abholen wollte, war auf einmal nich mehr der Kompressor defekt, sondern ein Paar Schläuche, die auch ersetzt wurden. Leider waren diese Teile in der Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschlossen und ich musste die sehr hohe Rechnung mit über 300 € allein tragen (man muss dazu sagen, ich bin Azubi 😉 ). Nach ca 2-3 Wochen funktionierte die Klimaanlage wieder nicht mehr - kein Druck auf der Leitung und das Kühlmittel auch wieder ausgelaufen. Nun füllte man ein Kontrastmittel ein um das Leck zu finden - man sah nichts, also konnte es laut Werkstatt nur noch der Verdampfer sein. Diese Reparatur würde noch teurer sein, man machte einen Kostenvoranschlag und die Werkstatt holte sich angeblich auch die Bestätigung der Firma, über die die Garantie lief, die man benötigte um das Geld von der Garantie später auch zu erhalten. Da ich aber nicht drauf verzichten wollte, ich mir extra ein Auto mit Klimaanlage gekauft hatte und die Garantie 60 % der Kosten tragen würde, entschloss ich mich nach langem Überlegen (1,5 - 2 Monate) zu der Reparatur. Der Verdampfer wurde gewechselt, ich bezahlte sofort meine 40% der Reparatur und die Klimaanlage lief wieder super. Nun kam Wochen später die größte Frechheit - meine Vertragswerkstatt rief mich an und sagte mir man müsse mir die restlichen 60% auch noch in Rechnung stellen, da die Firma, über die ddie Garantie läuft, nicht zahlt und ich solle mich darum kümmern!!! Ich war empört und wnedete mich an die besagte Firma, die mir mitteilte, dass die Werkstatt vorher keine Bestätigung für die Reparatur von ihnen erhalten hatte, bzw sie wussten nichts von der Reparatur und deshalb würden sie auch nicht zahlen. Ich vermute, dass die Werkstatt evtl wirklich sich auch eine Bestätigung von der Garantiefirma holte, diese aber nach 4 Wochen an Berechtigkeit verliert, denn so etwas steht im Garantiepass, dass Bestätigungen nur 4 Wochen gültig sind. Kurz und knapp der Fehler lag bei der Vertragswerkstatt!
Nun weiß ich nicht genau, wer im Recht ist. Darf mir die Werkstatt den Restbetrag der Reparatur in Rechnung stellen?
Ich jedenfalls denke mal nicht, da sie sich bereit erklärten den sich die Bestätigung zu holen - entweder sie haben sie erst gar nicht geholt oder sie haben nicht auf die 4 Wochen Frist geachtet - sei dahingestellt. Allerdings fragte ich extra noch mal nach, als ich das Auto zur Reparatur schaffte, ob alles geklärt wäre mit der Garantiefirma. Es hieß ja, man habe die Bestätigung. Wie gesagt - ich denke mal die war einfach mal abgelaufen.
Natürlich bezahlte ich den Restbetrag nicht und ließ alles über den Winter beruhen. Mitlerweile ca 5 Monate in denen die Vertragswerkstatt den Restbetrag auch nie anmahnte oder sich in irgend einer Form meldete.
Jetzt wo der Winter vorbei ist und ich meine Klimaanlage anschalte muss ich zu meinem Entsetzen feststellen - SIE GEHT NICHT!!!
Argh - ich würd ja jetzt zu der Vertragswerkstatt gehen wollen und das Ding mir endlich reparieren lassen und zwar kostenlos, da sie es ja noch nicht geschafft haben sie in Gang zu kriegen und sie ja eigentlich auch Garantie auf die reparierte Klimaanlage geben müssten.
Leider bin ich mir nich ganz sicher, wie das nun mit dem Restbetrag der vorhergegangenen Reparatur ist, den ich ihnen angeblich schulde!
Obwohl die es ja versaut haben und sich das Geld von der Garantiefirma besorgen müssten.
WAS SOLL ICH NUN TUN; UM MEINE KLIMAANLAGE KOSTENFREI ENDLICH REPARIERT ZU BEKOMMEN???
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Liebe Grüße
5 Antworten
Umsonst gibbets nix, nichtmals den tod, der kostet das leben... also mit der einstellung kommste nicht weit...
Was man jetzt ohne die Vertragsbestimmungen gesehen zu haben sagen kann:
Das mit der Werkstatt und den 60% muss wohl nen Anwalt entgültig klären, zu viele Faktoren die hier keiner überblicken kann... wichtig hierbei der Garantievertrag und die möglichkeit des Beweises... du hast schlussendlich den Auftrag zur Reparatur gegeben... evt kanns wirklich sein das du das zu zahlen hast... der der die musik bestellt, der zahlt auch... ist aber alles ne frage wie das genau abgesprochen war, was schriftlich ist, und was beweisbar ist... ohne anwalt geht da wohl nix wenn die werke nicht von sich aus drauf verzichtet...
als nächstes mal, gewährleistung muss die werkstatt nur auf die gewechselten teile geben... allerdings können weitere reparaturen bis zur klärung oder zahlugn der noch offenen rechnung verweigern, wichtig hierbei dürfte sein dieses vorher schon anzuzeigen, um ggf. nach klärung noch auf die gewährleistung zurück greifen zu können falls eines der gewechselten teile während der gewährleistung kaputt gegangen ist... wichtig hierbei ist es das du was schriftliches hast...
am ende bleibt wohl nur zu sagen, viel glück... aber ohne professionellen beistand wird es da wohl nichts geben... das muss endlich geklärt werden... das so lange auf sich beruhen zu lassen ist übrigens auch keine saubere sache, zumindest hätte die letzte konversation von deiner seite erfolgen müssen
nichts ist um sonst ist gut - leider hab ich bisher ca 1.000 € blechen dürfen für die Reaparaturen der Klimaanlage bei dieser Werkstatt, die es noch nicht geschafft haben sie richtig zu reparieren
Wollte damit nur sagen das du mit solchen forderungen in so einem ton auf taube ohren stossen wirst... ich will, und auf ungeklärte tatsachen pochen, das kommt einfach nicht gut und kann jegliche weitere tolleranz versauen...
würde erstmal zu dem autohaus gehen und nachfragen ob das geklärt ist und wie die sich das vorstellen... falls die auf zahlung der 60% bestehen musst du wissen ob du es zahlst, oder den rechtsweg beschreitest... nach deiner schilderung, wenn das alles beweisbar ist, würde ich den rechtsweg beschreiten... und jetzt schon anmerken das die klima defekt ist und dies schriftlich bestätigen lassen... falls ein bereits gewechseltes teil was noch gewährleistung hat schuld ist, dann kann dieses sicher auf gewährleistung erledigt werden... aber solang die 60% nicht geklärt sind werden die dies sicher verweigern.
Was das richtig reparieren angeht, sie lief zwischendurch, und wenn du was reparieren lässt, dann musst du es eben zahlen wenn es nicht von der garantie gedeckt wird... so einfach ists nun, da hilft kein jammern oder sagen das MUSS kostenlos gemacht werden... klar ists ärgerlich und auch versändlich was du da durchmachst, aber eben auch sehr verzwickt, und es ist vorsicht angesagt wenn man die weiteren kosten minimiere will...
Ich kenn eigentlich nur volle Lohnkosten und Teile gestaffelt nach Laufleistung.
Wenn die Werkstatt Dir für etwas ne Rechnung stellt, was noch garnicht wieder gut ist, aber reklamiert worden ist, dann muss man das eigentlich nicht zahlen. Aber da kommts auch auf den genauen Wortlaut in der Auftragsbestätigung an. Aber das hört sich wirklich alles nach Anwalt an bzw. Schiedsstelle der Werkstätten.
Naja, ich seh das grosse problem das es zwischendurch lief, und es erst nach langer zeit zu einem erneuten defekt gekommen ist... womit ist fast davon auszugehen das es unabhängige defekte waren... bzw der gegenbeweis dürfte sehr schwer zu führen sein...
Ich seh da so viele untiefen, tu dir nen gefallen und gebs in professionelle hände... trage alle fakten zusammen und lass dich beraten...