Gebrauchtwagengarantie der GGG
Hallo zusammen,
ich habe vor 1,5 Jahren für mein Auto bei der GGG eine Garantie über 2 Jahre abgeschlossen.
Nun habe ich im Auto eine Fehlermeldung des Motors und laut Hersteller und Werkstatt muss das Magnetventil im Motor ersetzt werden. Kosten belaufen sich auf ca. 300 Euro.
In meinen Garantiebedingungen steht unter §2 versicherte Sachen:
Für den Motor sind unter anderem Ventile, Ventilfeder, Ventilführung und Ventilsitz versichert.
Die GGG möchte jetzt nicht zahlen da es laut der GGG kein Ventil sondern ein Magnetventil ist.
Das kann doch nicht deren Ernst sein oder?
Beste Antwort im Thema
Vor dem Vertragsabschluss wird eigentlich dargelegt, was alles versichert ist. Dann kann man entscheiden, ob man die Versicherung haben will. D.h.: Es macht Sinn, wenn man sich vorher informiert, und nicht erst im Falle eines Schadens.
32 Antworten
@baer-tram
Die Garantie geht über die gesetzlichen Pflichten zeitlich hinaus. Und auch durch eine zusätzliche Garantieversicherung wird der Händler nicht von seinen Pflichten frei.
Zitat:
@Memyy schrieb am 1. Juni 2018 um 08:22:12 Uhr:
Hier mal ein etwas älteres Beispiel:https://www.autoexpo-portal.de/.../...44f6-2ac2-497f-a8a2-2a407f7b1586
Meine aktuellen ähneln diesem Beispiel. Weichen nur zum Teil ab!
Naja außer hier etwas größer: Bei mir sind nur 3.000 Euro pro Jahr versichert
Naja die Garantiebedingungen sind wohl für mich erloschen.
Bei GGG-Garantiebedingungen unter §4 steht:
"Als Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche hat der Käufer/Garantienehmer
a) wenn der letzte Inspektionsnachweis nach Herstellervorschrift nicht erbracht werden kann, innerhalb von 5 Werktagen nach Fahrzeugübernahme eine Inspektion nach Herstellervorgaben durchführen zu lassen;"
-Der Händler hat in dem Auto bei geschlossenem Fenster 1 Monat lang, bei der Hitze die Sommerreifen gelagert, das Auto stinkt gewaltig, ich kriege den Gestank nicht raus.
-Das Auto stand im freien, die Bremsen waren komplett verrrostet, das ist bei all seinen anderen Autos auch der Fall.
- Ölwechsel wurde nicht gemacht und um 3000 km überschritten
- keine Inspektion
- Sind noch Winterreifen drauf
- nicht mal orderntlich gesaugt
Als ich die Mängel erwähnte, ist er ist kein Cent vom Preis runtergegangen. Für ihn sind diese Punkte keine Mängel.
Leider wurden diese Punkte in der Verkaufsanzeige verschwiegen, nach 5 Stunden hinfahrt hatte ich keine Lust ohne dieses Auto zurückzufahren.
Zitat:
@SolAustan schrieb am 2. Juni 2018 um 19:27:10 Uhr:
Zitat:
@Memyy schrieb am 1. Juni 2018 um 08:22:12 Uhr:
Hier mal ein etwas älteres Beispiel:https://www.autoexpo-portal.de/.../...44f6-2ac2-497f-a8a2-2a407f7b1586
Meine aktuellen ähneln diesem Beispiel. Weichen nur zum Teil ab!
Naja außer hier etwas größer: Bei mir sind nur 3.000 Euro pro Jahr versichert
Naja die Garantiebedingungen sind wohl für mich erloschen.
Bei GGG-Garantiebedingungen unter §4 steht:
"Als Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche hat der Käufer/Garantienehmer
a) wenn der letzte Inspektionsnachweis nach Herstellervorschrift nicht erbracht werden kann, innerhalb von 5 Werktagen nach Fahrzeugübernahme eine Inspektion nach Herstellervorgaben durchführen zu lassen;"-Der Händler hat in dem Auto bei geschlossenem Fenster 1 Monat lang, bei der Hitze die Sommerreifen gelagert, das Auto stinkt gewaltig, ich kriege den Gestank nicht raus.
-Das Auto stand im freien, die Bremsen waren komplett verrrostet, das ist bei all seinen anderen Autos auch der Fall.
- Ölwechsel wurde nicht gemacht und um 3000 km überschritten
- keine Inspektion
- Sind noch Winterreifen drauf
- nicht mal orderntlich gesaugtAls ich die Mängel erwähnte, ist er ist kein Cent vom Preis runtergegangen. Für ihn sind diese Punkte keine Mängel.
Leider wurden diese Punkte in der Verkaufsanzeige verschwiegen, nach 5 Stunden hinfahrt hatte ich keine Lust ohne dieses Auto zurückzufahren.
Ich streite mit der GGG seit Oktober letzten Jahres, ebenfalls wegen einer defekten Steuerkette. Vorsicht: Hier sind zwei verschiedene Garantiebedingungen im Umlauf: Die "20" und die "Komfort65." Letztere ist deutlich schlechter, da die in der Garantie abgedeckten Bauteile erheblich reduziert wurden. Steht z. B. in der 20 noch der Zylinderkopf, so ist dieser in der Komfort65 nicht mehr mit inbegriffen. Auch die Deckung ist niedriger. Wurde in den alten Bedinungen noch zwischen Lohn und Materialkosten differenziert, so gilt nun für beide der gleiche Prozentsatz in Abhängigkeit von der Fahrleistung.
Die Steuerkette ist bei beiden Bedingungen inbegriffen. Allerdings versucht die GGG auch hier alles, um sich der Zahlung zu entziehen. Ich kann hier leider nur den Klageweg empfehlen.