ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Gebrauchtwagen: Verkäufer hat falsche Angabe zu Zahnriemenwechsel gemacht

Gebrauchtwagen: Verkäufer hat falsche Angabe zu Zahnriemenwechsel gemacht

Themenstarteram 4. August 2017 um 21:04

Hello!

Habe heute - wohl etwas übereilt - einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Bin dringend auf das Auto angewiesen. BITTE BITTE spart euch Kommentare wie "wie kann man nur so blöd sein" oder ähnliches, ich brauche jetzt konkrete Hilfe, weil ich morgen früh zu dem Händler gehen werde.

Vor dem Kauf habe ich den Verkäufer mehrmals auf den Zahnriemenwechsel angesprochen und er meinte: "Da können Sie noch über zwei Jahre mit fahren, bis der gewechselt werden muss!" Leider war ich wohl zu leichtgläubig und habe den Wagen dann gekauft.

Nach meinen Recherchen ist der Zahnriemenwechsel aber in etwa 2.000 km nötig. Die Aussage auf meine mehrmaligen Nachfragen waren also definitiv falsch.

Wie ist euer Rat in dieser Situation? Soll ich den Händler auffordern, mir 500 Euro für den Zahnriemenwechsel zurückzugeben oder soll ich sofort vom Kauf zurücktreten, auch wegen dem Vertrauensverlust? Ich weiß, eigentlich nicht so einfach, aber unter der Vorraussetzung, dass ich den Verkäufer mehrmals auf den Zahnriemenwechsel angesproche habe und er diesbzgl. eine falsche Aussage tätigte, sollte ich da doch gute Chancen haben, oder?

Freue mich auf eure Gedanken und Hilfestellungen.

Jean

Beste Antwort im Thema

Genau genommen widersprechen sich die zwei Aussagen erstmal nicht unbedingt.

Nur weil laut Liste ein Wechsel fällig ist, heißt das noch lange nicht, dass man mit dem Riemen nicht auch noch 2 Jahre fahren kann.

Ich hab solche Wechsel auch schon 6 oder 8 Jahre überzogen. Bei Autos, bei denen ich wusste, dass das geht bzw. die Vorgaben schlicht Humbug waren.

Da kommts dann schon auch auf die genaue Formulierung an, wer was wie genau gesagt hat usw.

Genauso wie sich die Intervalle auch innerhalb eines Modells über die Baujahre schonmal ändern - gerne auch ziemlich grundlos, weil der Hersteller seinen Händlern bisschen Arbeit zuschieben will.

Woher weißt du genau, wann der letzte Wechsel war? Nimmst du das nur anhand der Vorgaben an, oder ist da eine Konkrete Rechnung, ein Vermerk im Serviceheft, Aufkleber im Motorraum vorhanden?

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

Vielleicht ist der Riemen ja schon mal vor 4 Jahren gewechselt worden weil die acht Jahre rum waren, dann hält der ja auch noch locker 2 Jahre;-)

Garantieren wird dir der Händler das eh nicht. Er kann sich ja auch einfach rausreden, sagen ist gemacht worden damals und nach 8 Monaten, außerhalb der Gewährleistung, reißt der Riemen. Das ist bei so hoher Laufleistung und ohne Serviceheft immer vertrauen in die Person gegenüber ob das auch wirklich stimmt

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 5. August 2017 um 12:43:47 Uhr:

Zitat:

@Jean-K schrieb am 5. August 2017 um 00:37:58 Uhr:

Ich nutze das Auto immerhin etwa 20.000 km im Monat!

Das ist eine stramme Kilometerleistung ... weshalb kauft man dann ein Auto mit so hohem km-Stand?

Gruß

Der Chaosmanager

Hat der TE dich schon auf 2000km korrigiert.

Zitat:

@Jean-K schrieb am 5. August 2017 um 00:37:58 Uhr:

................

Der Wagen hat jetzt 158.000 km drauf, der Wechsel ist bei 160.000 fällig. Auch wenn die km-Angabe aufgrund von Profitgier der Hersteller zu vorsichtig gefasst ist, steht da auch: "... oder alle 8 Jahre". Da das Auto nun 12 Jahre alt ist und der Zahnriemen noch nie gewechselt wurde, befürchte ich halt, dass ich in den nächsten Monaten einen kapitalen Motorschaden haben könnte. ...............

Woher kommt die Sicherheit, dass der Zahnriemen nicht schon vor 4 Jahrn beim fälligen Zeitturnus von 8 Jahren gewechselt wurde?

Entweder weiß man das und dann hat der Verkäufer gelogen, oder man weiß es nicht, dann könnte der Vekäufer durchaus die Wahrheit gesagt haben.

Also, würde ich zunächst ein Gespräch mit dem Verkäufer führen, dass er einen Nachweis erbringt, dass der Zahnriemenwechsel bereits erledigt wurde. Kann er diesen Nachweis nicht einwandfrei erbringen, soll er den erfolgeten Riemenwechsel in einem Zusatz zum Kaufvertrag schriftlich bestätigen. Macht er auch dies nicht und bietet er auch sonst keine akzeptable Lösung an, würde ich tatsächlich einen RA mit der Weiterverfolgung der Sache beauftragen.

am 5. August 2017 um 15:56

ich kenne das Modell nicht - aber geläufige Zahnriemenwechsel sind bei 80.000.

Du hast geschrieben das dies bei 160.000 erst fällig ist - oder nach 8 Jahren und das noch nie ein Zahnriemenwechsel gemacht wurde.

Das Fahrzeug ist 12 Jahre alt und es hätte vor 4 Jahren der Zahnriemen gewechselt werden müssen.

Was steht denn im Scheckheft eingetragen bei der Inspektion vor 4 Jahren ?

Wenn da im Kaufvertrag steht Scheckheftgepflegt, dann müssen auch die notwendigen Arbeiten durchgeführt worden sein. Damit kannst Du den Händler konfrontieren und vielleicht wechselt der Dir noch den Zahnriemen.

Dies ist aber leider nur eine Aussage die die Möglichkeit einbezieht das im Kaufvertrag Scheckheftgefplegt steht, oder Du sonst Beweisen kannst das das Fahrzeug als Scheckheftgepflegt angepriesen worden ist.

Angebot bei Autoscout oder Mobile ohne den Zusatz Irrtümer sind möglich.

Oder aber den Zeugen der die Aussage Scheckheftgepflegt bestätigen kann.

am 5. August 2017 um 18:31

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 5. August 2017 um 16:04:32 Uhr:

Macht er auch dies nicht und bietet er auch sonst keine akzeptable Lösung an, würde ich tatsächlich einen RA mit der Weiterverfolgung der Sache beauftragen.

Und was soll der RA bringen? Der Händler hat nur gesagt das der Zahnriemen noch 2 Jahre halten wird. Wahrscheinlich tut er das auch. Das der Hersteller einen vorherigen Wechsel empfiehlt ist doch etwas ganz anderes.

Klar mit Rechtsschutz kann man es über einen Anwalt probieren, aber besonders große Erfolgschancen sehe ich hier nicht.

Und ob man dann gutes Geld schlechtem hinterherverwefen sollte halte ich für mehr als fraglich.

Ne Rechtsschutzversicherung wird für so was keine Deckungszusage geben außer der Zahnriemenwechsel steht im Kaufvertrag.

Und seit wann hat Scheckheftgepflegt etwas mit Zahnriemenwechsel zu tun? Meines Wissens gibt es sowieso keine eindeutige Rechtssprechung was Scheckheftgepflegt heisst. Bei deinem Auto entspräche das vermutlich 12 Inspektionen. Ich wette, die hat er nicht und das gilt vermutlich für die meisten Autos in dem Alter.

Deshalb sollte man ja auch im Vorhinein schauen was einem wichtig ist.

am 5. August 2017 um 20:15

Zitat:

@sailor701 schrieb am 5. August 2017 um 20:38:17 Uhr:

 

Und seit wann hat Scheckheftgepflegt etwas mit Zahnriemenwechsel zu tun? Meines Wissens gibt es sowieso keine eindeutige Rechtssprechung was Scheckheftgepflegt heisst. Bei deinem Auto entspräche das vermutlich 12 Inspektionen. Ich wette, die hat er nicht und das gilt vermutlich für die meisten Autos in dem Alter.

Scheckheftgepflegt heisst ganz einfach, das die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen gemacht wurden.

Und wenn der Hersteller den Zahnriemenwechsel nach 8 Jahren vorschreibt und der Km Stand noch nicht erreicht ist, dann gelten die 8 Jahre.

Was heißt „scheckheftgepflegt“ genau?

Mehrere Deutungen sind möglich: Der Händler könnte mit „scheckheftgepflegt“ sagen, dass Inspektionen und Wartungsarbeiten nach Maßgabe des überreichten Serviceheftes ausgeführt worden sind.

Muss also nach Meinung des Händlers nicht zwingend in einer Werkstatt erfolgt sein.

Im Serviceheft stehen aber die Wechselintervalle - auch die vom Zahnriemen.

Der hätte also nach 8 Jahren gewechselt werden müssen.

„Scheckheftgepflegt“ kann aber auch bedeuten, dass sämtliche herstellerseits vorgeschriebenen Inspektionen/Wartungen von einem autorisierten Fachbetrieb ordnungsgemäß und vollständig ausgeführt worden sind.

So sieht es der Käufer und die meisten Gerichtsurteile lauten auch in diese Richtung.

Jetzt die Frage was in Betracht kommt.

Nacherfüllung ? mit der Zeitmaschine zurückreisen geht nicht um den Zahnriemen vor 4 Jahren zu tauschen. Nacherfüllung ist auch so eine Sache - wird meist genutzt um mit der Forderung eine Fristsetzung laufen zu lassen da ohne diese Forderung eine Klage auf Minderung oder Wandelung kaum Erfolg hat.

Das verursacht wenig Anwaltskosten - kann man auch selbst machen, muss aber sauber formuliert sein und mit Klageandrohung nach Ablauf der Frist.

Vor Gericht bleibt meist nur Minderung bis zur Höhe der Werkstattkosten für den Zahnriemenwechsel oder Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Erst einmal mit dem Händler einigen, wenn es gar nicht klappt, Zusage der Rechtsschutzversicherung einholen.

Da Scheckheftgepflegt ist eine Beschaffenheitsvereinbarung beim Autokauf ist wirst Du die Zusage wohl bekommen wenn dieses Scheckheftgepflegt denn auch Beweisbar ist.

am 5. August 2017 um 20:47

Habe ich was was verpasst oder warum geht es hier um scheckheftgepfegt. Davon hat der TE doch nie was gesagt, und bei einem 12 Jahre altem Auto ist das auch eher unüblich.

 

Er schrieb nur das es ein lüclenloses Scheckheft gibt aber offensichtlich ja nicht das was notwendig war.

am 5. August 2017 um 21:45

Wenn der TE schreibt ** Das Auto hat ein lückenlos gepflegtes Serviceheft ** dann hat er das Scheckheft doch sicher vom Händler bekommen.

Auch wenn das nicht im Vertrag festgehalten ist, kann so ein Scheckheft kaufentscheidend bezüglich der eingehaltenen Wartungsintervalle sein, wenn der TE sich vor Kauf davon überzeugt hat das das Scheckheft lückenlos ist.

Er musste davon ausgehen das das Fahrzeug dementsprechend nach Herstellermassgaben gewartet wurde und die erforderlichen Wartungsarbeiten gemacht wurden.

Wenn der Händler mit Scheckheftgepflegt geworben hat noch eine Stufe besser für den TE.

Wenn scheckheftgepflegt im Kaufvertrag steht ist der TE am besten dran. Das ist dann eine klare Beschaffenheitsvereinbarung.

(Deshalb würde ich die ausgedruckte Kopie einer Internetplattformanzeige als Bestandteil des Kaufvertrages vereinbaren weil dies einfacher ist als sämtliche Angaben daraus im Kaufvertrag zu verewigen.)

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 5. August 2017 um 17:56:25 Uhr:

ich kenne das Modell nicht - aber geläufige Zahnriemenwechsel sind bei 80.000.

Du hast geschrieben das dies bei 160.000 erst fällig ist - oder nach 8 Jahren und das noch nie ein Zahnriemenwechsel gemacht wurde.

Das gibt es sicher noch bei manchen Modellen. Allerdings sind die Intervalle in den letzten Jahren schon Angehoben worden. Bei Volvo zb. schon bei 200tkm,....

am 6. August 2017 um 9:57

Zitat:

@grilli9 schrieb am 6. August 2017 um 10:37:25 Uhr:

 

Das gibt es sicher noch bei manchen Modellen. Allerdings sind die Intervalle in den letzten Jahren schon Angehoben worden. Bei Volvo zb. schon bei 200tkm,....

Bleiben wir doch beim Fahrzeug vom TE was 12 Jahre alt ist. Da waren 80 TKm oder auch bis zu 120 Tkm die Regel.

160 Tkm Wechselintervall kann ich mir bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug schwer vorstellen.

Da es aber eine ODER Bedingung in den Herstellerangaben ist ( oder alle 8 Jahre), interessiert das auch nur am Rande.

Was mich interessieren würde ist das Serviceheft.

Lückenlos sagt mir : Alle Inspektionen gemacht.

Und wenn es sogar nur eine Werkstatt war, die die letzten relevanten Inspektionen gemacht hat, könnte man dort Auskunft bekommen.

Die zweite Frage ist ? Wie teuer wäre der Zahnriemenwechsel beim TE. Da werden bei Modellen wie dem Kia Carnival auch schon Mal über 1000 € verlangt, weil der Zahnriemen dort erst nach Lösen der Motorhalterungen und Anheben und seitlich verschieben des Motors möglich ist.

Es kann sich aber auch um weitaus geringere Kosten handeln wenn es ein anderes Fahrzeug ist.

Da bräuchten wir jetzt Auskunft vom TE, genau so wie zum Thema ob das Scheckheft/ Scheckheftgepflegt vom Händler beworben wurde ( Das liegt nahe, denn welcher Händler würde einen so positiven Punkt nicht bewerben ) oder sogar im Kaufvertrag steht.

Der Focus mk1 (1998-2004) hat z.B. alle 160.000km / 10 Jahre als Zahnriemenwechselintervall bei den Benzinmotoren.

Es dauert zwei Minuten, sich mit dem Smartphone/Iphone die Info vor Ort zu besorgen, wann bei dem zu kaufenden Auto der Zahnriemen zu tauschen ist. Sogar die ungefähren Kosten kann man einholen aus den entsprechenden Unterforen des Modells.

Der Zahnriemen ist eigentlich immer ein dankbares Verhandlungsobjekt beim Gebrauchtwagenkauf (und auch beim Verkauf).

Naja, es wäre super wenn der TE sich später meldet wie es ausgegangen ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Gebrauchtwagen: Verkäufer hat falsche Angabe zu Zahnriemenwechsel gemacht