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Gebrauchtwagen prüfen lassen (Käufer)

Themenstarteram 4. August 2020 um 10:31

Hallo zusammen,

ich stehe vor einem möglichen Autokauf.

Der Wagen ist ca. 280km entfernt und wird von Privat verkauft.

Garantie ist noch bis 05/2021, diese lasse ich allerdings verlängern, worum es mir aber eigentlich geht ist, ich möchte kein Auto im Wert von über 35000€ kaufen, ohne dieses vorher professionell checken zu lassen.

Gehört habe ich vom ADAC Autocheck, der Dekra und dem TÜV.

Hat jemand hier Erfahrungen mit einem der drei gemacht und kann mir eventuell ein paar Tipps geben?

Kann man verlangen, dass die Verkäuferin die Kosten übernimmt? Oder 50/50 angemessen?

Oder zahlt sowas in der Regel sogar der Käufer, ich habe noch keine Erfahrung mit dem Autokauf von privat.

Und wie geht man überhaupt vor:

Auto checken lassen, dann hinfahren und Probe fahren, wenn alles passt direkt einen Vertrag schreiben und im Laufe der Tage das Geld überweisen?

Was ich allerdings weiß ist, die Verkäuferin war auf Nachfrage nach einem Gutachten nicht abgeneneigt und zeigte Verständnis für mein "Unvertrauen". Das ist ja schonmal gut.

Danke euch :)

Beste Antwort im Thema
am 4. August 2020 um 15:35

Hä, wieso nicht mehr bewegen eine Woche lang?

Solange der Verkäufer nicht bezahlt hat ist es mein Auto. Soll ich solange Öffis fahren?

Die Vorstellungen der Käufer werden immer besser.

Alternativ kann der Käufer ja eine Woche Taxigebühren übernehmen.

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Kosten zahlt derjenige, der das in Auftrag gibt..., ergo der Käufer...

Prinzipiell hat der Vorredner recht, allerdings kann sowas natürlich auch mit dem Verkäufer verhandelt werden.

Grundsätzlich zahlt der Auftraggeber also der Käufer. Man kann den Verkäufer natürlich fragen ob er sich daran beteiligt, muß er aber nicht.

In der Regel wird so ein Gutachten im Rahmen der Probefahrt gemacht. natürlich ist die Einwilligung des Verkäufers dazu nötig.

Da der Verkäufer anscheinend damit einverstanden ist, laß Dir einen Termin bei einem Gutachter geben und vereinbare dann einen entsprechenden Probefahrttermin mit dem Verkäufer. Wenn Die Probefahrt und das Gutachten zufriedenstellend waren, dann mach mit ihm den Kaufvertrag. Das beinhaltet natürlich auch den Preis und sonstige Vereinbarungen. Das muß dann schriftlich festgelegt werden. Dann unterschreibt Ihr den Vertrag. Die weitere Vorgehensweise mit Übergabe der Papiere und Schlüssel und der Anmeldung usw. müßt Ihr auch im KV festhalten.

Bei welchem Gutachter Du das Auto hinbringst ist am Ende wurscht. Vielleicht giebt es auch einen freuien Gutachter der Zeit hat. Es sollte nur einer sein der NICHT mit dem Verkäufer unter einer Decke steckt. So ein Gutachten kosten vielleicht maximal ein paar 100 Euro bei der Kaufsumme sollte das kein Thema sein.

Tipp: Nehmt einen KV Vordruck, das erleichtert die Sache ungemein.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 4. August 2020 um 12:43:29 Uhr:

Kosten zahlt derjenige, der das in Auftrag gibt..., ergo der Käufer...

Der TE möchte ja, dass das der Verkäufer bereits erledigt hat, bevor er überhaupt zur Probefahrt anreist.

Wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich mich darauf nicht einlassen. Nachher heisst es dann vom Interessenten wie so oft "April April, komme doch nicht".....

Zusammen mit dem Käufer ok, das würde ich auch mitmachen. Und wie man das dann verrechnet ist Verhandlugssache.

Wenn der Wagen 35.000€ kostet, muss er relativ neu sein. Was erwartest du denn was der Gutachter bei seinem Check rausfindet?

Unfall muss der Verkäufer sowieso angeben!

Bremsen kannst ja selber prüfen. Mängel beim Fahrwerk und Ölverlust kann er vielleicht noch auf der Bühne feststellen.

Fahrverhalten prüfen sie ja gar nicht.

Ich würde ein Auto, was über 20.000€ kostet grundsätzlich nur bei einem anständigen Händler kaufen.

Zitat:

@Romandin84 schrieb am 4. August 2020 um 13:52:00 Uhr:

Wenn der Wagen 35.000€ kostet, muss er relativ neu sein. Was erwartest du denn was der Gutachter bei seinem Check rausfindet?

Unfall muss der Verkäufer sowieso angeben!

Bremsen kannst ja selber prüfen. Mängel beim Fahrwerk und Ölverlust kann er vielleicht noch auf der Bühne feststellen.

Fahrverhalten prüfen sie ja gar nicht.

Ich würde ein Auto, was über 20.000€ kostet grundsätzlich nur bei einem anständigen Händler kaufen.

Warum MUSS das Fahrzeug für 35000 Euro relativ neu sein?

Der kann durchaus 3-5 Jahre auf dem Buckel haben.

Solange noch Garantie wie im vorliegenden Fall, vorhanden ist, hätte ich da auch keinerlei Bedenken wenn es sich um einen Privatverkauf handelt.

Ein gewisser "Preisvorteil" sollte natürlich gegeben sein.

P. S. : Im vorliegenden Fall geht es offensichtlich um einen BMW M240i. Der wird dann bei diesem Preis auch schon zwischen 2 und 3 Jahre alt sein.

Da ich gerade meinen M135i verkaufe, sehe ich das von der anderen Seite als Verkäufer. Von daher habe ich nichts gegen einen Check, jedoch zahle ich diesen ggf. nur im Rahmen eines Verkaufes als Verrechnung auf den Kaufpreis. Einfach so vorab und ohne feste Kaufzusage sicherlich nicht. Am Ende kauft der Interessent nicht und ich bleibe auf den Kosten sitzen.

Gutachten ist doch kein Problem. So lange es der Käufer bezahlt, auch gerne im Voraus, wenn er noch nicht anreisen möchte, kann er das Geld überweisen.

Themenstarteram 4. August 2020 um 14:49

Also ehrlich gesagt verstehe ich nicht, was man als Verkäufer für ein Problem damit haben sollte, zumindest die Hälfte eines solchen Gutachtens zu übernehmen.

Der Verkäufer muss das Gutachten ja danach nicht verbrennen, sondern kann es auch jedem weiteren Interessenten zeigen. Ich als Verkäufer wäre froh über so ein Gutachten.

Wieso überhaupt ein Gutachten?

Der Wagen ist Baujahr 05/2018 und hat erst 19000km runter. Auch die erste Inspektion bei 17000km wurde ordnungsgemäß gemacht.

Trotzdem gibt es, behaupte ich mal, Mängel, die man nicht zwangsläufig erkennen kann. Z.B. einmal mit Karacho durch ein Schlagloch gefahren, Felge ist noch in Ordnung, aber die Spur minimal verstellt, hätte ich da bei der Probefahrt einen Plan, wieso die Spur leicht verstellt ist? Nein.

Die Werkstatt aber schon eher.

Ich will halt auf Nummer sicher sicher gehen.

Das Gutachten hätte ich nur im Voraus machen lassen, um Zeit zu sparen. (Unter der Woche habe ich keine Zeit, zum Wagen zu fahren und am Wochenende sind die Werkstätten fast alle zu)

Beim TÜV Süd (in der Nähe des Wagen) würde ich aber am Samstag einen Termin für das Gutachten bekommen.

Ich könnte also bis Samstag den Kaufvertrag schreiben, hinfahren, mit der Verkäuferin zusammen den Wagen zum TÜV bringen und innerhalb von 1,5-2h komplett durchchecken lassen. Wenn ziemlich alles passt, einigt man sich auf den Preis, unterschreibt den Kaufvertrag und der Wagen wird von der Verkäuferin nicht mehr bewegt. Bis zum nächsten Samstag spätestens gibt's dann die Überweisung, und ich fahre noch einmal hin um den Wagen abzuholen.

Alternativ wird der Wagen ab diesem Samstag nicht mehr bewegt und am nächsten Samstag direkt mit dem Unterschreiben des Kaufvertrags die Überweisung getätigt, macht wahrscheinlich mehr Sinn.

am 4. August 2020 um 15:35

Hä, wieso nicht mehr bewegen eine Woche lang?

Solange der Verkäufer nicht bezahlt hat ist es mein Auto. Soll ich solange Öffis fahren?

Die Vorstellungen der Käufer werden immer besser.

Alternativ kann der Käufer ja eine Woche Taxigebühren übernehmen.

Wir leben in einem freien Land...!

Ich kann Dir sagen als Verkäufer, dass ich mich mit Null Cent an einem "Gutachten" beteiligen würde...; warum auch?

Der potentielle Käufer (mehr ist es ja auch nicht!) kann gerne bei mir anfragen, ob er das darf... Dem würde ich dann (je nach Anfragestellung etc.) vermutlich zustimmen..., aber eben nicht mehr...

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 04. Aug. 2020 um 17:54:02 Uhr:

Wir leben in einem freien Land...!

Ich kann Dir sagen als Verkäufer, dass ich mich mit Null Cent an einem "Gutachten" beteiligen würde...; warum auch?

Der potentielle Käufer (mehr ist es ja auch nicht!) kann gerne bei mir anfragen, ob er das darf... Dem würde ich dann (je nach Anfragestellung etc.) vermutlich zustimmen..., aber eben nicht mehr...

Seh ich genauso. 99 Prozent der Autokäufer in der Preisklasse brauchen kein Gutachten. Als Verkäuferwürde ich mich durch eine Beteiligung nur in eine schlechtere Verhandlungsposition bringen ( so wie der Käufer übrigens wenn er das Gutachten komplett zahlt. Daher schön vorher verhandeln )

Themenstarteram 4. August 2020 um 16:39

Wieso bringt man sich als Verkäufer damit in eine schlechtere Verhandlungsposition?

Ich werde 50/50 vorschlagen.

da soll ich als Verkäufer mich an einem Gutachten beteiligen was der Käufer haben will? Noch dazu besteht die Möglichkeit das er es doch nicht kauft. Der nächste will natürlich ein neues Gutachten, weil es ja nicht die Instituition X sondern Y war. Am ende habe ich 3 Gutachten, die ich jeweils (mit) bezahlt habe und das Auto steht immer noch auf meinem Hof...

Vorschlag: Wer ein Gutachten will, soll es bekommen aber auch auch bezahlen. Viellicht komme ich Ihm am Ende mit dem Preis entgegen aber wenns ihm nicht paßt, kann er gern woanders das Auto kaufen.

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