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Gebrauchtwagen Outlet: Verkauf ohne Gewährleistung?

Themenstarteram 4. Juni 2017 um 0:06

Hallo,

keine Ahnung, ob ich hier im Unterforum richtig bin...... egal ;)

In letzter Zeit ist mir bei mobile schon ein paar Mal aufgefallen, dass selbst renommierte Autohäuser Gebrauchtwagen im sogenannten Outlet anbieten. Die Gewährleistung wird bei diesen Fahrzeugen ausgeschlossen. Seit wann ist denn das möglich? Muss nicht grundsätzlich jeder Händler eine gesetzliche Gewährleitung sicher stellen?

z.B. hier

http://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 4. Juni 2017 um 10:08:44 Uhr:

...

 

Am Ende zählt ohnenhin nur was im Vertrag steht. Solche Themen wurden hier doch erst vor kurzem durchgekaut. ...

Bedingt

Es gibt auch gewisse gesetzliche Regelungen die ein Vertrag nicht aushebeln kann.

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nein, MUSS er nicht.

Anscheinend alter Wein in neuen Schläuchen, früher hieß das mal "im Kundenauftrag".

Da gabs auch 0 Gewährleistung auf die alten Scherbeln.

"Gekauft wie gesehen" sozusagen.

Hat sich nur inzwischen rumgesprochen.

Wird im Prinzip das gleiche Spielchen sein.

Outlet wird hier wohl wirklich die Umschreibung für "im Kundenauftrag " oder für "Verkauf nur an Gewerbe " sein.

Beim Verkauf von gewerblich an privat kann die Gewährleistung nicht so einfach wirksam ausgeschlossen werden.

Eine generelle "schlaue" Masche scheint es nicht zu sein, da auch Fahrzeuge ohne den Zusatz inseriert sind.

am 4. Juni 2017 um 7:11

Wie schon geschrieben wurde, kann der Händler die gesetzlich geregelte Gewährleistung NICHT ausschließen, wenn er im eigenen Namen ein Fahrzeug an eine Privatperson verkauft. Daher werden inzwischen sehr oft die Schlupflöcher "im Kundenauftrag" oder "nur an Gewerbe" genutzt.

Da das allerdings inzwischen auch überhand nimmt, wird es wohl nicht mehr lange dauern, bis hier irgendwann vom Gesetzgeber ein Riegel vorgeschoben wird.

Unabhängig davon ist die Bezeichnung "Outlet" in diesem Kontext meiner Meinung nach schon äußerst dreist und grenzwertig - um nicht zu sagen verbrauchertäuschend, da ein normaler Verbraucher mit Outlet etwas ganz anderes verbindet.

am 4. Juni 2017 um 7:53

davon abgesehen hat "Outlet" nichts mit der Gewährleistung zu tun. Auch in einem Outlet verkaufte Waren unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung, oft aber auf 12 Monate reduziert.

Keine Gewährleistung bei gewerblichem Verkauf gibts imho nur "im Kundenauftrag".

Ok, bei so mancher betagter, in Zahlung genommener Zwiebel, die mit Wartungsstau aufm Hof steht, ist das durchaus nachvollziehbar.

Manche erwarten für 1000 € ein neuwertiges Auto mit 2 Jahren Garantie (!).

Das würde so manchen Händler in den Ruin treiben...

am 4. Juni 2017 um 8:08

Beim Premiumhändler um die Ecke stehen - augenscheinlich Neufahrzeuge - zum "Hauspreis" auf dem Hof.

"Hauspreis - 20 % unter Listenpreis" steht dort.

Wenn man sich die Kisten (hochpreisige SUVs und Familienvans für 40.000 € aufwärts) dann genauer ansieht, erkennt man, dass das alles Gebrauchtfahrzeuge sind. Vom Vorführer mit nur 5.000 km bis hin zum über 1 Jahr alten Wagen mit knapp 20.000 km auf der Uhr.

Auch das sehe ich als Verbrauchertäuschung. Bei anderen Händlern gibt es auch "Hauspreise", das sind dann aber wirklich Neufahrzeuge, die man etwas unter Listenpreis, inkl. Überführung, Anmeldung etc. bekommt.

Hier geht es um ältere Gebrauchtwagen, ganz anderes Thema... nun gut.

Am Ende zählt ohnenhin nur was im Vertrag steht. Solche Themen wurden hier doch erst vor kurzem durchgekaut. Schön wenn´s zumindest jemandem auffällt, dass es neue Maschen gibt und diese diskutiert werden.

Fairerweise müsste man aber jetzt auch noch beim Händler selbst anrufen - Nr. steht dabei - und fragen was er denn genau damit meint. Nicht?

Dann wären wir alle schlauer. Vielleicht verkauft er wie beschrieben im Kundenauftrag oder nur gewerblich und das heißt bei ihm eben "Outlet". So wie es bei anderen den "Hauspreis" gibt.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 4. Juni 2017 um 10:08:44 Uhr:

...

 

Am Ende zählt ohnenhin nur was im Vertrag steht. Solche Themen wurden hier doch erst vor kurzem durchgekaut. ...

Bedingt

Es gibt auch gewisse gesetzliche Regelungen die ein Vertrag nicht aushebeln kann.

am 4. Juni 2017 um 8:59

"Hauspreis unter Listenpreis" ist sicherlich eine Art unfeine Täuschung... kann sich aber auch auf den Gebrauchtwagen-Listenpreis beziehen, also wohl nicht illegal... nur geschickt formuliert, um Kunden zu fischen ... machen andere Gewerbe genauso.

Dass es sich nicht um einen Neuwagen handelt, merkt der potentielle Käufer ja spätestens beim Blick auf den km-Zähler und kann wieder gehen, wenns ihm nicht passt. Wenn der Preis stimmt (handeln kann man immer), ist mir persönlich eigentlich egal, was da irgendwo steht.

Nach Gewährleistung bzw. Garantie frag ich bei gewerblichen Verkäufern eigentlich eh immer. Gibts keine, kaufe ich nicht, egal, ob Auto, Handy oder Armbanduhr...

am 4. Juni 2017 um 9:00

Zuerst hatte ich beim anschauen der Anzeige gedacht * Outlet* wäre ein Sondermodell wie * trend*oder dergleichen.

Ganz unten in der Anzeige steht aber :

Outlet (Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung)

Ohne das er das Auto im Kundenauftrag verkauft kommt der Händler da nicht aus der Gewährleistung.

Wenn etwas kaputt geht ist der Ärger vorprogrammiert.

Kann man kaufen - man sollte aber eine Rechtsschutzversicherung haben.

am 4. Juni 2017 um 9:12

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 4. Juni 2017 um 10:58:40 Uhr:

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 4. Juni 2017 um 10:08:44 Uhr:

...

Am Ende zählt ohnenhin nur was im Vertrag steht. Solche Themen wurden hier doch erst vor kurzem durchgekaut. ...

Bedingt

Es gibt auch gewisse gesetzliche Regelungen die ein Vertrag nicht aushebeln kann.

Mit "was im Vertrag" steht, meinte ich eigentlich das was man am Ende tatsächlich verwertbar daraus ableiten kann. Habe mich aber tatsächlich schwammig ausgedrückt.

Am Ende hat man den Vertrag in der Hand, damit kann man - bei Streitereien - zum Anwalt oder vor Gericht gehen.

Wobei auch die Anzeige (zugesicherte Eigenschaften) wohl irgendwie zum Kaufvertrag zählt...?

Eine weitere Erklärung/Interpretation wäre doch:

Mit Gewährleistung gibt´s den Wagen eben nicht im Outlet, sondern nur zum "Vollpreis", also 6.444 €. Der Outletpreis wäre dann also nur ein "Lockangebot", damit die Kiste für deutlich unter 6.000 € im Netz stehen kann - das ist aber nur ein theoretischer Preis (z. B. für gewerbliche Kunden), da man bei Privatkäufern die Gewährleistung gar nicht ausschließen kann...

Wenn mal jemand anruft, lässt sich vielleicht klären wie es gemeint ist.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 4. Juni 2017 um 11:12:27 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 4. Juni 2017 um 10:58:40 Uhr:

 

Bedingt

Es gibt auch gewisse gesetzliche Regelungen die ein Vertrag nicht aushebeln kann.

Mit "was im Vertrag" steht, meinte ich eigentlich das was man am Ende tatsächlich verwertbar daraus ableiten kann. Habe mich aber tatsächlich schwammig ausgedrückt.

Am Ende hat man den Vertrag in der Hand, damit kann man - bei Streitereien - zum Anwalt oder vor Gericht gehen.

Wobei auch die Anzeige (zugesicherte Eigenschaften) wohl irgendwie zum Kaufvertrag zählt...?

Eine weitere Erklärung/Interpretation wäre doch:

Mit Gewährleistung gibt´s den Wagen eben nicht im Outlet, sondern nur zum "Vollpreis", also 6.444 €. Der Outletpreis wäre dann also nur ein "Lockangebot", damit die Kiste für deutlich unter 6.000 € im Netz stehen kann - das ist aber nur ein theoretischer Preis (z. B. für gewerbliche Kunden), da man bei Privatkäufern die Gewährleistung gar nicht ausschließen kann...

Wenn mal jemand anruft, lässt sich vielleicht klären wie es gemeint ist.

Wenn man sich bewusst ist, dass es sich hierbei um "Bauernfängerei" am Rande oder jenseits der Legalität handelt, kann man da mitmachen oder es lassen. Vielleicht kann ja ein Autoexperte da wirklich mal ein "Schnäppchen" machen. Wenn es schief geht, sollte man dann halt nicht hinterher jammern.

Wirklich seriös sind solche Angebote m. E. ganz sicher nicht!

In der Regel werden solche kreativen Geschäftsmodelle, die keine andere Aufgabe haben, als die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, früher oder später von den Gerichten aussortiert und abgestraft.

am 4. Juni 2017 um 18:20

hat i.d.Regel schon einen Grund, wieso sich einHändler um die Gewährleistung drücken will.

Wie gesagt - bei bestimmten betagten Autos durchaus nachvollziehbar.

am 4. Juni 2017 um 19:01

Zitat:

@cocker schrieb am 4. Juni 2017 um 20:20:39 Uhr:

(...)bei bestimmten betagten Autos durchaus nachvollziehbar.

Einerseits stimmt das, andererseits wird kein Händler gezwungen, jede Schrottlaube anzukaufen.

Und selbst wenn sowas angekauft wird, muss man dann im nächsten Schritt auch nicht versuchen, Gesetze mit windschnittigen Bezeichnungen wie "Outlet" oder Offerten á la "im Kundenauftrag" zu umgehen. Der Händler kann diese Karren ja z. B. auch direkt in den Export geben und sie somit auf legalem Wege veräußern.....

am 5. Juni 2017 um 9:02

ist richtig - aber manche potentielle Käufer kaufen kein Auto bei einem Händler, der sich weigert, das alte Auto in Zahlung zu nehmen. Was wohl oft der Beweggrund für einen Händler sein dürfte, widerwillig auch alte Schüsseln anzunehmen, die er dann irgendwie (Export geht ja auch nicht immer) wieder loswerden muss - Hauptsache, er kann ein Auto verkaufen. Davon lebt er schliesslich.

Ob man als Käufer mit wenig Geld nun so ein Auto ohne Gewährleistung kauft oder nicht, muss man für sich selber entscheiden. Immerhin wird man darauf hingewiesen und kann sich ausmalen, was man da u.U. kauft. Mittels Probefahrt und ggf. Kurzcheck auf einer Bühne kann man Klarheit kriegen. wird beides vom Vk verweigert, dreht man sich um und geht wieder...

Es werden ja unter dem Deckmantel "Kundenauftrag" nicht ausschliesslich Möhren angeboten. Gibt durchaus auch Schnäppchen.

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