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Gebrauchtwagen ohne Garantie kaufen?

Themenstarteram 8. Februar 2012 um 11:18

Schönen guten Tag,

ich habe bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gesehen den ich absolut spitze finde. Ich würde den von einer anderen Werkstatt auf Mängel prüfen lassen.

Der Händler sagt mir allerdings das er mir den Wagen nicht verkaufen kann, da dort Teile verbaut sind die nicht original sind und er somit keine Gewährleistung/Garantie geben kann. Kann ich soweit nachvollziehen.

Habe ich nun eine Möglichkeit diese Gewährleistung/Garantie selbst zu umgehen da ich die gar nicht haben will? Hätte ich ja auch nicht wenn ich von nem Privatmann kaufe.

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12 Antworten
am 8. Februar 2012 um 11:28

Hi

Mehr Infos wären schön so wie Bj Zustand und der Preis

weil ist ja logisch wer will schon Garantie bei einem 10 Jahre altem Auto geben !!!

Mfg

Hi,

theoretisch kann dir der Händler den wagen als Ersatzteillieferant oder als bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen.

Ein seriöser Händer wird das aber nicht tun weil diese Regelungen vor Gericht oft kassiert werden und dann müßte er doch Gewähr leisten was er nicht will.

Du kannst den Wagen nur ohne Gewährleistungsanspruch kaufen wenn du einen Gewerbeschein hast. Sonst wirst du den Wagen nicht bekommen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 8. Februar 2012 um 11:46

Hi, danke schonmal für die Antworten.

Der Wagen kostet nur 5000 flocken und hat 120000 gelaufen.

Erstzulassung war 03/2002 Also sind fast 10 Jahre verstrichen.

Hatte ich schon Vorgeschlagen das mit dem Bastlerfahrzeug. Sagte mir aber direkt das man das bei nem Wagen für bis zu 1000 Euro wohl machen kann. Aber nicht bei 5000.

Was kann ich ihm denn noch Vorschlagen um den Wagen kaufen zu können?

Hi,

nix :D Der Händler weiß genau du kannst ihm jetzt das blaue vom Himmel versprechen und dann in 3 Monaten doch da stehen wenn ein schaden eintritt und er hätte keine Chance und müßte zahlen ;)

Der Wagen geht in den Export oder landet evtl. bei einer Böse wo Fähnchenhändler ihre Auto´s kaufen. da hat man dann vielleicht mal die Chance so ein Auto zu kaufen.

Theoretisch wäre es wohl möglich ein gewerbe anzumelden,wagen kaufen und dann gleich wieder abzumelden. Kostet zwar nur ein paar €uro aber man müßte sich erst informieren ob sich dadurch net noch zuätzliche probleme ergeben könnten (steuer et.)

Vielleicht hast du einen bekannten oder verwanten der Selbstständig ist der könnte den Wagen evtl. für dich kaufen. Muß glaub ich net mal ein Gewerbe aus der Autobranche sein.

Gruß Tobias

Themenstarteram 8. Februar 2012 um 11:56

Ok das müsste ich mal checken.

Muss ja kein Versprechen sein. Aber ich könnte ihm das doch vertraglich zusichern. Bzw das er dann meinetwegen keine Garantie auf die nicht originalen Teile geben muss oder sonst was.

Hi,

geht meines Wissens nicht. Der Gesetzgeber hat es absichtlich so gemacht das die gewährleistung nicht vertraglich ausgehebelt werden kann.

Dem Händler geht es auch net nur um die Zubehörteile,wenn das Auto 100% original wäre würde er es dir wahrscheinlich auch net verkaufen.

Im Prinzip soll das die Käufer schützen,aber ist halt schon ärgerlich wenn es dadurch schwer wird anständige Fahrzeug im günstigen preissegent zu finden weil die Händer diese Fahrzeuge lieber in den Export schicken.

Gruß Tobias

Themenstarteram 8. Februar 2012 um 12:16

Naja dann muss ich mal schauen ob ich jemanden finde der mir das Fahrzeug kaufen kann.

Würd auch nen bisl Taschengeld geben.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

 

geht meines Wissens nicht. Der Gesetzgeber hat es absichtlich so gemacht das die gewährleistung nicht vertraglich ausgehebelt werden kann.

 

Dem Händler geht es auch net nur um die Zubehörteile,wenn das Auto 100% original wäre würde er es dir wahrscheinlich auch net verkaufen.

 

Im Prinzip soll das die Käufer schützen,aber ist halt schon ärgerlich wenn es dadurch schwer wird anständige Fahrzeug im günstigen preissegent zu finden weil die Händer diese Fahrzeuge lieber in den Export schicken.

 

Gruß Tobias

Hi,

 

einen rechtlich sauberen Weg gibt es aber schon, auch wenn die Sachmängelhaftung (heute für "Gewährleistung") im Verbraucherkauf nicht abdingbar ist, wie es Tobias schon geschrieben hat: Der Verkäufer und der Käufer müssen eine konkrete Beschaffenheitsvereinbarung im Kaufvertrag festlegen, also hineinschreiben, welche "Macken" das Fahrzeug im Einzelnen hat. Diese Vereinbarung muss den Tatsachen entsprechen, also nicht nur zum Zwecke der Umgehung der Haftung des Verkäufers gelogen sein (daran scheitern vor Gericht oftmals die abstrakten Bezeichnungen wie "Bastlerfahrzeug", usw., weil das tatsächlich gar nicht stimmt). Mit einer wirksamen Beschaffenheitsvereinbarung wird dann erreicht, dass der Verkäufer für diese im Einzelnen benannten "Macken" nicht mehr haftet, denn:

 

Nach § 434 Abs. 1 BGB ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

 

1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

 

2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

 

Schreibt also in den Kaufvertrag alle Umstände ("Macken") rein, die das Fahrzeug hat, und für die der Verkäufer nicht aus Sachmängelhaftung einstehen will. Dann ist er insoweit aus der Sachmängelhaftung raus. Für alles, was da nicht steht, haftet er aber, falls es ein Sachmangel sein sollte (also vor allem schon bei der Fahrzeugübergabe vorhanden und dem Käufer unbekannt war). Vielleicht bringt Euch das ja weiter und Dich zu deinem Auto...:)

 

Besten Gruß

 

Dominik

 

Hi,

das bringt in dem Fall aber auch net viel. Denn das Fahrzeug scheint ja soweit in Ordnung zu sein. Ein Vertrag in dem dann sämmtliche Teile als defekt beschrieben wären obwohl es nicht den gegebenheiten entspricht wäre somit auch wieder nichtig.

Ich denke es handelt sich hier einfach um einen normalen Vertragshändler und der will sich auf sowas wahrscheinlich gar net einlassen. Da wäre es wahrscheinlich einfacher wenn das Fahrzeug ganz offiziell an den Vorbesitzer zurückgegeben wird und der Händler dann nur als Vermittler auftritt.

Auch diese Variante ist wenn es korrekt gemacht wird legal und es handelt sich dann um einen Privatverkauf.

Aber warum sollte sich der Händler so einen Streß antun,ich denke der genannte Preis dürfte inetwa dem entsprechen das der Handler auf seiner gebrauchtwagenbörse für Wiederverkäufer bekommt. Also wozu Streß und Rennerei wenn es keinen zusätzliche Gewinn abwirft.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

 

das bringt in dem Fall aber auch net viel. Denn das Fahrzeug scheint ja soweit in Ordnung zu sein. Ein Vertrag in dem dann sämmtliche Teile als defekt beschrieben wären obwohl es nicht den gegebenheiten entspricht wäre somit auch wieder nichtig.

 

Ich denke es handelt sich hier einfach um einen normalen Vertragshändler und der will sich auf sowas wahrscheinlich gar net einlassen. Da wäre es wahrscheinlich einfacher wenn das Fahrzeug ganz offiziell an den Vorbesitzer zurückgegeben wird und der Händler dann nur als Vermittler auftritt.

 

Auch diese Variante ist wenn es korrekt gemacht wird legal und es handelt sich dann um einen Privatverkauf.

 

Aber warum sollte sich der Händler so einen Streß antun,ich denke der genannte Preis dürfte inetwa dem entsprechen das der Handler auf seiner gebrauchtwagenbörse für Wiederverkäufer bekommt. Also wozu Streß und Rennerei wenn es keinen zusätzliche Gewinn abwirft.

 

Gruß Tobias

Hi,

 

es sollen ja auch nicht sämtliche Teile als defekt beschrieben werden, obwohl es nicht so ist (wäre rechtlich ja auch unzulässig), sondern es sollen die hauptsächlichen Problempunkte, die auch tatsächlich bestehen, im Vertrag festgehalten werden, damit der Händler dafür nicht haften muss. Vielleicht würde das schon weiterhelfen...

 

Besten Gruß

 

Dominik

viele Händler haben da gewisse Wege.... Hab erst n Sharan ohne Garantie bei einem gekauft. Den Kaufvertrag hat dann halt sein Kumpel mit mir gemacht und schon wars ein Privatverkauft... hätte ich nicht machen sollen im Nachhinein. Zylinderkopfdichtung war hin und das Schwungrad meldet sich bei sehr kalten Temperaturen. Beides Schäden, die leider beim Kauf nicht zu sehen waren und erst 3 Monate danach bemerkt wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Maflix

viele Händler haben da gewisse Wege.... Hab erst n Sharan ohne Garantie bei einem gekauft. Den Kaufvertrag hat dann halt sein Kumpel mit mir gemacht und schon wars ein Privatverkauft... hätte ich nicht machen sollen im Nachhinein. Zylinderkopfdichtung war hin und das Schwungrad meldet sich bei sehr kalten Temperaturen. Beides Schäden, die leider beim Kauf nicht zu sehen waren und erst 3 Monate danach bemerkt wurden.

....da könntest du ernsthaft in Erwägung ziehen, einen Anwalt einzuschalten; die Gesetzgebung ist nämlich sehr verbraucherfreundlich und darauf ausgelegt, dass die Gewährleistung bei Händlern unter keinen Umständen umgangen werden kann, auch nicht "durch das Hintertürchen".

Ich bin selbst Jurist und könnte mir vorstellen, dass man auch diese Umgehung über den Kumpel des Händlers als vorgeschobenen Verkäufer für unzulässig halten kann (sprich: dass dies auch ein Gericht so sehen würde). ....soweit zumindest mein erster Gedanke, noch ohne dafür die Hand ins Feuer zu legen. ...ggfs. könntest du ja mal Nachvorschungen anstellen (im Internet oder direkt bei einem Anwalt).

Bzgl. Ausgangsfall:

damit sieht man einmal mehr, wie problematisch solche Versuche, die Händlergewährleistung zu umgehen, sind. ...auch wenn's hier mal zu Lasten des Käufers geht.

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