Gebrauchtwagen nach Österreich importieren - Überstellungskennzeichen

Hallo Zusammen,

ich habe mich hier registriert um mich zu einem Thema zu erkundigen.

Mein Vater hat sich einen Gebrauchtwagen in Deutschland gekauft (in Mainz) er wohnt in Österreich und will nun den Wagen nach Österreich überführen. Er hat mich u.a. um Hilfe gebeten da sich das mit der Abholung ein wenig schwer gestaltet.

Ich kann mich 2019 erinnern als ich mir selber einen Gebrauchtwagen bei BMW in Stuttgart gekauft habe wurde damals alles vom Händler organisiert, er hat mir ein Überstellungskennzeichen/Zollkennzeichen organisiert und die Sache war eigentlich somit erledigt.

Laut dem Händler funktioniert es diesmal leider nicht so, und mein Vater muss die Abholung nun selber organisieren. Er könne leidglich helfen einen Transport nach Österreich organisieren/bzw. Vermitteln mit Anhänger, aber keine Abholung bzw. Kennzeichen. Im Detail weiß ich leider nicht was die genannten Gründe sind.

Wir wollten nun selber zur Zulassungsstelle und das nächste Woche regeln vor der Abholung des Wagens, aber laut meiner Recherche muss man das Überführungskennzeichen in dem Ort beantragen wo der Wagen gemeldet war/bzw. abgemeldet wurde (ist das Korrekt?). So schön so gut, nur leider gibt es dazu keine freien Termine, erst mitte/Ende Juli, das für ihn nicht in Frage kommt. Da er in Salzburg wohnt, wollten wir das Überführungskennzeichen in Freilassing, den nächsten Ort in DE holen, aber vermutlich wird das nicht möglich sein?

Welche Optionen hätte er denn noch, bzw. was würdet ihr empfehlen um dieses Problem zu regeln? Sorry wenn ich nicht exakt ins Detail gehen kann, ich vermittle in diesem Fall nur von Aussen. :)

Danke.

43 Antworten

Möglicherweise hlft das hier weiter:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/import-export/ausfuhrkennzeichen-zollkennzeichen/

https://www.lra-bgl.de/kfz-zulassung/ueberfuehrungskennzeichen-andere/ausfuhrkennzeichen-zollkennzeichen/

Der zweite Link ist für das Berchtesgardener Land. Dazu zählt wohl auch Freilassing bei Zulassungsangelegenheiten.

"Mal eben" ein Auto nach Österreich zu bringen, scheint gar nicht einfach zu sein.

Ich habe vor einiger Zeit einen Citroen XM Break nach Österreich verkauft. Wir sind morgens zur Zulassungsstelle und es reichte ein Zollkennzeichen beim Schilderfritzen. Kostete um die 70€ und gilt 5 Tage.

Such dir doch einfach mal einen Schilderladen aus dem Netz und rufe an. Könnte mir vorstellen, das es heute nicht anders ist.

Gruß Frank und viel Erfolg

Wie läuft das mit dem Zoll bei solchen Geschäften? Laut STVA muss das Fahrzeug vorgeführt werden. Und möglicherweise Abgaben entrichtet werden.

Ist Österreich aus der EU ausgetreten oder wieso Zoll?

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Danke euch für die zahlreichen Antworten.

Was mich noch interessiert - Kommt jede Zulassungsstelle in Frage, oder muss es genau diese sein wo das Auto angemeldet war bzw. abgemeldet wurde? In diesem Fall Mainz?

Freilassing ist doch bei dir um die Ecke, ruf da doch mal an und frag nach.

Du brauchst in Deutschland einen Empfangsbevollmächtigten um ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen anmelden zu können. Allerdings hatten wir hier vor ein paar Monaten den Fall, dass jemand auch ohne diesen das Fahrzeug zugelassen bakam.

Danke - ich rufe an und frag nach :)

Hast du schon mal drüber nachgedacht, Kontakt mit einen Zulassungsdienst in Mainz aufzunehmen?

Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 24. Juni 2025 um 16:18:43 Uhr:
Ist Österreich aus der EU ausgetreten oder wieso Zoll?

Könnte daran liegen, dass der Zoll für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig ist. Und auch für ein Exportkennzeichen fällt vermutlich die Kfz.-Steuer an.

Falls ein Fahrzeug mit AHK vorhanden ist (und die Gewichtsklasse stimmt), dann würde ich mir in Österreich einen entsprechenden Anhänger mieten und damit das Auto abholen.

Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 24. Juni 2025 um 16:18:43 Uhr:
Ist Österreich aus der EU ausgetreten oder wieso Zoll?

Zoll nicht, aber es dürfte weiterhin die NOVA geben, und darüber würde ich mich auch mal informieren......

Zitat:
@n94 schrieb am 24. Juni 2025 um 16:29:52 Uhr:
Danke euch für die zahlreichen Antworten.
Was mich noch interessiert - Kommt jede Zulassungsstelle in Frage, oder muss es genau diese sein wo das Auto angemeldet war bzw. abgemeldet wurde? In diesem Fall Mainz?

Wo steht das Fahrzeug? Da Dein Vater kein Wohnsitz in D hat, ist die zulassungsstelle des Standortes des Fahrzeuges zuständig. Bei Ausfuhrkennzeichen ist meist eine Vorführung, bzw Fin Bestätigung erforderlich. Auf der entsprechenden Zulassungsstelle erkundigen.

Akzeptieren die Ösis mittlerweile das Deutsche Kurzzeitkennzeichen KZK? Dies kannst Du ohne Vorführung beantragen am HW des Antragstellers (könnte dann der Verkäufer auf seinen Namen machen) bzw Standort des Wagens.

Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. Juni 2025 um 20:35:07 Uhr:
Könnte daran liegen, dass der Zoll für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig ist. Und auch für ein Exportkennzeichen fällt vermutlich die Kfz.-Steuer an.

Richtig, und die ist im voraus beim HZA zu entrichten, wenn diese ein Sepa mit Ausländischer Iban nicht akzeptieren.

Zitat:
@windelexpress schrieb am 24. Juni 2025 um 21:23:05 Uhr:
Wo steht das Fahrzeug? Da Dein Vater kein Wohnsitz in D hat, ist die zulassungsstelle des Standortes des Fahrzeuges zuständig. Bei Ausfuhrkennzeichen ist meist eine Vorführung, bzw Fin Bestätigung erforderlich. Auf der entsprechenden Zulassungsstelle erkundigen.
Akzeptieren die Ösis mittlerweile das Deutsche Kurzzeitkennzeichen KZK? Dies kannst Du ohne Vorführung beantragen am HW des Antragstellers (könnte dann der Verkäufer auf seinen Namen machen) bzw Standort des Wagens.

Das Fahrzeug steht in Mainz & ist abgemeldet.

Ich schaue morgen persönlich in der Zulassungsstelle vorbei dann erkunde ich mich über das Thema. Bzw. rufe auch in Mainz an.

Zwecks KZK, ich habe oben beschrieben dass ich 2019 ein Fahrzeug erworben habe in Deutschland, und habe jetzt mal zurück recherchiert und damals bin ich mit Kurzeitkennzeichen ausgereist - damals alles organisiert durch BMW, hoffe der Mitarbeiter hat die Rechtslage gekannt. Nach jetziger Recherche sehe ich aber dass es ein wenig eine Grauzone ist - zumindest laut ADAC steht dass es in Österreich anerkannt wird in einem Absatz, bzw. das es "möglich wäre" und zwischen Österreich und Deutschland kein Problem bestehen sollte, im Gegensatz zu anderen EU Ländern.

Eigentlich sollen die EU Staaten gegenseitig die nationalen KZK anerkennen.

Machen sie aber nicht, insbesondere benelux würde ich meiden, dort wird der Hobel auch gern mal einkassiert. Anruf beim Ministerium in Wien oder wo das sitzt, kann dies klären. Auf die Aussage eines regional Verantwortlichen würde ich mich da nicht verlassen, ein Kontrolletti sieht das evtl anders und da ist die Antwort des Verkehrsministerums die sicherste.

Steht alles super auf der HP

https://www.mainz.de/vv/produkte/verkehrsueberwachung/Ausfuhrkennzeichen-beantragen.php

Das Ausfuhrkennzeichen sollte Dein Vater beantragen, so kommt dann kein weiterer Halter bei der Registrierung und A dazu.

Formulare sind verfügbar, nächster freier Termine 14.07

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