Gebrauchtwagen nach Österreich importieren - Überstellungskennzeichen
Hallo Zusammen,
ich habe mich hier registriert um mich zu einem Thema zu erkundigen.
Mein Vater hat sich einen Gebrauchtwagen in Deutschland gekauft (in Mainz) er wohnt in Österreich und will nun den Wagen nach Österreich überführen. Er hat mich u.a. um Hilfe gebeten da sich das mit der Abholung ein wenig schwer gestaltet.
Ich kann mich 2019 erinnern als ich mir selber einen Gebrauchtwagen bei BMW in Stuttgart gekauft habe wurde damals alles vom Händler organisiert, er hat mir ein Überstellungskennzeichen/Zollkennzeichen organisiert und die Sache war eigentlich somit erledigt.
Laut dem Händler funktioniert es diesmal leider nicht so, und mein Vater muss die Abholung nun selber organisieren. Er könne leidglich helfen einen Transport nach Österreich organisieren/bzw. Vermitteln mit Anhänger, aber keine Abholung bzw. Kennzeichen. Im Detail weiß ich leider nicht was die genannten Gründe sind.
Wir wollten nun selber zur Zulassungsstelle und das nächste Woche regeln vor der Abholung des Wagens, aber laut meiner Recherche muss man das Überführungskennzeichen in dem Ort beantragen wo der Wagen gemeldet war/bzw. abgemeldet wurde (ist das Korrekt?). So schön so gut, nur leider gibt es dazu keine freien Termine, erst mitte/Ende Juli, das für ihn nicht in Frage kommt. Da er in Salzburg wohnt, wollten wir das Überführungskennzeichen in Freilassing, den nächsten Ort in DE holen, aber vermutlich wird das nicht möglich sein?
Welche Optionen hätte er denn noch, bzw. was würdet ihr empfehlen um dieses Problem zu regeln? Sorry wenn ich nicht exakt ins Detail gehen kann, ich vermittle in diesem Fall nur von Aussen. :)
Danke.
43 Antworten
Zitat:@PeterBH schrieb am 24. Juni 2025 um 20:35:07 Uhr:
Könnte daran liegen, dass der Zoll für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig ist. Und auch für ein Exportkennzeichen fällt vermutlich die Kfz.-Steuer an.Falls ein Fahrzeug mit AHK vorhanden ist (und die Gewichtsklasse stimmt), dann würde ich mir in Österreich einen entsprechenden Anhänger mieten und damit das Auto abholen.
Es ist die Nova (ab einem bestimmten Baujahr) zu entrichten. Zollgebühren gibts nicht.
Am Besten KZK in D holen und nach Ö fahren.
Dort zum Finanzamt bezüglich Nova, bezahlen und dann wird das KFZ gleich freigeschaltet und man kann direkt zur Zulassungsstelle das Auto anmelden.
Zitat:@n94 schrieb am 24. Juni 2025 um 22:48:30 Uhr:
Das Fahrzeug steht in Mainz & ist abgemeldet.Ich schaue morgen persönlich in der Zulassungsstelle vorbei dann erkunde ich mich über das Thema. Bzw. rufe auch in Mainz an.Zwecks KZK, ich habe oben beschrieben dass ich 2019 ein Fahrzeug erworben habe in Deutschland, und habe jetzt mal zurück recherchiert und damals bin ich mit Kurzeitkennzeichen ausgereist - damals alles organisiert durch BMW, hoffe der Mitarbeiter hat die Rechtslage gekannt. Nach jetziger Recherche sehe ich aber dass es ein wenig eine Grauzone ist - zumindest laut ADAC steht dass es in Österreich anerkannt wird in einem Absatz, bzw. das es "möglich wäre" und zwischen Österreich und Deutschland kein Problem bestehen sollte, im Gegensatz zu anderen EU Ländern.
Ist absolut keine Grauzone. Ich denke ich habe damals das gelbe oder rote KZK gehabt (dass das für zwei Wochen gültig ist) und damit kannst du auch nach Ö fahren ohne Probleme.
Ein rotes KZK gibt es nicht, das ist ein Ausfuhrkennzeichen (früher §19 FZV, aktuell §45) und gilt maximal ein Jahr - generell aber eben so lange, wie die dazugehörige Versicherung läuft. Gelbe KZK max. 5 Tage. Wird also ein Ausfuhrkennzeichen gewesen sein.
Und klar kann man mit Ausfuhrkennzeichen ins Ausland fahren, dafür sind sie da.
Danke für alle beteiligten.
Er wird sich den etwas schwereren Weg zum Überführungskennzeichen ersparen und die gelben / 5-Tages KZK holen.
Am Tag der Abholung in Mainz einen Termin vereinbaren, vorher die Kennzeichen holen, und damit dann retour nach Österreich. Der Vorteil von den gelben Kennzeichen ist man braucht den Wagen nicht zur Vorführung bringen.
Die Formulierung auf der ADAC-Website reicht mir:
Bei Kurzzeitkennzeichen handelt es sich grundsätzlich um eine nationale Kennzeichnung für Probe- und Überführungsfahrten.
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen mit Österreich, mit Italien, mit Dänemark und auch mit der Schweiz.
Zudem bin ich 2019 auch mit Kurzzeitkennzeichen nach Österreich gefahren - und es gab keine Probleme.
Ähnliche Themen
Kurzzeitkennzeichen (also die gelben 5 Tage kennzeichen) funktionieren ohne Probleme in Österreich. War selbst schon mit solchen in Salzburg.
Schweiz weiß ich nicht aber italien wäre ich sehr vorsichtig. Sollten sie zwar anerkennen aber tun es nicht.
Zitat:
@Kuni78 schrieb am 27. Juni 2025 um 15:05:19 Uhr:
Kurzzeitkennzeichen (also die gelben 5 Tage kennzeichen) funktionieren ohne Probleme in Österreich. War selbst schon mit solchen in Salzburg.
Schweiz weiß ich nicht aber italien wäre ich sehr vorsichtig. Sollten sie zwar anerkennen aber tun es nicht.
Sehr gut. - interessanterweise die Zulassungsdienste, als auch die Zulassungsstellen mit denen ich gesprochen habe wollten nichts von einer erlaubten Ausreise nach Österreich hören, trotz Verweis auf ADAC und weitere seriöse Quellen, hat mich jeder davon "gewarnt" die KZK sind nicht dazu geeignet nach Österreich auszureisen.
Wir werden es aber mit den Kurzzeitkennzeichen machen, das einzige Hindernis war noch dass wir einen Empfangsberechtigte Person brauchen für Personenschreiben, die haben wir aber auch zum Glück im Frankfurt, somit sollte sich das Thema hoffentlich dann erledigt haben mit Ende dieser Woche.
Zitat:@lenutomkraft schrieb am 25. Juni 2025 um 10:21:29 Uhr:
Ein rotes KZK gibt es nicht,
Früher gab es sehr wohl rote KZ für privat, bevor die jetzigen KZK eingeführt wurden.
Wenn er also schreibt, dass er früher mit roten Nummern in Österreich war, wird das wohl stimmen und man braucht da nicht gleich gegenan gehen und den User indirekt der Lüge bezichtigen.
Muss denn hier immer alles eskalieren?
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/kfz/3/1/Seite.061523
Hier steht nochmal offiziell dass ausländische Export und Überstellungskennzeichen grundsätzlich für die angegebene Dauer gültig sind.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 30. Juni 2025 um 11:55:55 Uhr:
Früher gab es sehr wohl rote KZ für privat, bevor die jetzigen KZK eingeführt wurden.
Wenn er also schreibt, dass er früher mit roten Nummern in Österreich war, wird das wohl stimmen und man braucht da nicht gleich gegenan gehen und den User indirekt der Lüge bezichtigen.
Muss denn hier immer alles eskalieren?
Die roten 06er Kennzeichen, wurden nach meiner Erinnerung immer nur an Händler und nicht an Privatpersonen ausgegeben.
Früher waren die Händler aber eher bereit, diese Kennzeichen an Privatpersonen auszuleihen.
Sollte mein Erinnerungsvermögen mich trügen, mach mich bitte schlau.
Ich rede von den ehemaligen roten Nummern für Probe- und Überführungsfahrten. Richtig ist: Händlernummern haben (immer noch) 06. Die dürfen aber nicht mehr verliehen werden.
Die privaten fingen mit -schlag mich tot - 04 an und waren eher Lochblech als Kennzeichen, weil die gleichen Kennzeichen immer wieder vergeben wurden und jeder neue Löcher für die Befestigung bohren wollte.
Denk einfach an die Zeit vor den jetzigen KZK. Waren auch noch keine Euroschilder.
Edit Gerade gesucht: Die Bleche gab es bis 98 und waren iirc nur drei Tage gültig.
Ich weiß die Nummer (06 oder andere Nummer) der damaligen Händlerkennzeichen nicht mehr.
Googel sagt, dass die 04er - Kurzzeitkennzeichen gewesen sein sollen.
Wie schon gesagt, früher wurden die Händlerkennzeichen lockerer gehandhabt.
Heute wird kein seriöser Händler ein 06er-Kennzeichen an unbefugte Privatpersonen verleihen.
@Go}][{esZorN schrieb am 30. Juni 2025 um 11:55:55 Uhr:
Früher gab es sehr wohl rote KZ für privat, bevor die jetzigen KZK eingeführt wurden.
Wenn er also schreibt, dass er früher mit roten Nummern in Österreich war, wird das wohl stimmen und man braucht da nicht gleich gegenan gehen und den User indirekt der Lüge bezichtigen.
Muss denn hier immer alles eskalieren?
Werter Mod, Moment mal: Ich habe niemanden irgendwessen bezichtigt. Es ging hier meinem Verständnis nach um die Wegwerf-Kennzeichen der aktuellen Form, aber mit gelbem (KZK) oder rotem Datumsfeld (Ausfuhr). Ich erlaubte anzumerken, dass es keine KZK mit rot gibt und es daher wohl Ausfuhrkennzeichen gewesen sein werden. Die Behauptung, dass er 'mit rot' im Ausland war, habe ich nicht im Geringsten in Zweifel gezogen. Das hast Du da reininterpretiert.
Dass es früher mal rote Kennzeichen zum Ausleihen gab, weiss ich auch, dafür bin ich weiss-Gott alt genug. Rote 04er waren aber auch keine Kurzzeitkennzeichen, sondern rote Dauerkennzeichen (dem entsprechenden ausgebenden Amt zugeteilte) zur befristeten Abgabe an Dritte gegen Gebühr. War halt immer ein Problem mit der Rücklaufrate ...
OK, dann nehme ich das zurück. Für mich kam das so rüber.
Btw: Ich habe die Nummern immer ordnungsgemäß beim SVA in den Briefkasten geworfen, ich meine die hatten extra nur einen dafür.
Genau so war das und der Fuchs hat in das Rote Fzg.scheinheft nix eingetragen und somit wurde die doppelkarte nicht an die Versicherung geschickt und so wählte man nur bei es Zulassungsstelle die Gebühren.
.
Da fällt mir wieder ein, dass die Abrechnung mit der Versicherung vielleicht dadurch erfolgte, dass nur eine begrenzte Anzahl von Fahrten in das Heftchen eingetragen werden konnte.
Eine Fahrt nicht vor Fahrtbeginn einzutragen, wäre sicherlich riskant gewesen, wenn man kontrolliert worden wäre.
Frage: wie wird das heute gehandhabt?