Gebrauchtwagen nach 4 Tagen Motorschaden
Hallo Leute
Das Jahr fängt nich gut an für mich!!!
Erst die C-Klasse geschrottet
Dann hab ich mir ein Smart gekauft
Eckdaten: Bj. 12.2000
103tKm
Motor general Überholt, Bremsen neu, Batterie neu und und und
Für 2 750€
Ich weiß der war teuer aber ich dachte mit dem hab ich Ruhe, wie gesagt dachte ich
Hab Montags das Ding gefahren dann 750€ anbezahlt und war Ihn Di. abholen. Wir haben keinen Vertrag gemacht. Zur Info noch es ist ein AutoTuner oder sowas in der art bauen Anlagen ein machen aber auch Werkstattarbeiten wie z.B. Ölwechsel ,Bremsen etc.
Der Stempel von der Inspektion ist auch von denen selbst
Fr fing der kleine an zu Ruckeln und Sa. ging das Motorlämpchen an ich bin direkt dorthin war aber niemand dort. Hab das Auto dahei abgestellt und bin Mo. nach der Arbeit hin. Diagnose :ein Zylinder ist ausgefallen... Motorschaden
Jetzt geht der Streit los er will 1200€ für ein neuen Block dann hab ich auch 1 Jahr Garantie.
ich habe bei meiner Rechtschutz angerufen und die sagten er muss das auf Gewährleistung machen ob gewerblich oder Privat (da er noch behauptete das er ihn mir Privat verkaufte und somit sei es mein Problem).
Hab ihm das so gesagt und er ging nich drauf ein. Sagte dann das ich nun zum Anwalt gehe und mir das so regeln müssen, Leider.
gestern Mittag rufte der "Händler" mich dann an und meinte erwill so eine Lösung finden^^
Eben hab ich mit Ihm gesprochen
er schlug mir vor für 300€ macht er mir ein neuen Motor rein und wir vergessen die Sache.
er nimmt Ihn nicht zurück.
Nun zu meiner Frage soll ich das annehmen oder es doch über Anwalt klären und halt nichts bezahlen aber dann kann er auch irgendein alten Motor wieder einbauen und wenn der 10000Km hält hab ich de Salat
Danke Gruß
Sebastian
Beste Antwort im Thema
So.Jetzt mal immer langsam.
Bin ich der einzige, der das Verhalten des Händlers hier für sehr Kulant hält?
So wie ich das aus dem letzten Post des TE herauslese, hat der Händler ihm 3 Möglichkeiten angeboten um seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen:
1. Der TE bekommt einen anderen (gebrauchten) Smart.
2. Der Händler baut kostenlos einen anderen (gebrauchten) Motor ein.
3. Der Händler baut einen (fabrikneuen) Motor ein, und verlangt dafür als Ausgleich 300,-Euro Beteiligung.
Wie kommt man jetzt auf das schmale Brett ein Recht auf einen kostenlosen (fabrikneuen) Motor aus der Sachmängelhaftung abzuleiten? Wo bitte steht geschrieben, dass der Händler defekte Teile durch Neuware ersetzen muss?
Ich kann dem TE nur raten den neuen Motor für 300,-Euro zu nehmen. Billiger kommt man nicht an einen neuen Motor.
Ich würde mir keinen gebrauchten einbauen lassen, auch wenn ich dadurch 300,- € sparen würde.
@LittleBigJoe:
Was willst du denn dem Anwalt sagen? "Der Händler will mir kostenlos nen gebrauchten Motor einbauen, aber ich möchte viel lieber nen nagelneuen. Mach mal das das geht."? Der lächelt dich kurz an, reibt sich die Hände wegen den Beratungskosten und zeigt dir freundlich den Weg zur Tür.
@Kannenberg:
Seit wann steht im Kaufvertrag etwas dazu wie ein Sachmangel nachzuweisen ist, oder was ein Sachmangel ist?
Mfg Zille
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Forghorn
Dumm ist nur, dass es bei einem Privatverkauf keine Beweislastumkehr gibt.
Der Verkäufer müßte aber erst einmal beweisen, daß es ein Privatverkauf war. Dies dürfte ihm ohne schriftlichen Kaufvertrag nahezu unmöglich sein.
Genau aus dem Grund bin ich ja auch der Meinung, dass ich mich nicht auf die 300 € einlassen würde 😉
Also ich muss da kurz noch was klarstellen^^
Er hat mir das so Angeboten das ich ein anderen Smart nehme den er da stehen hat (älter, mehr km, aber Klima) oder er den Motor von dem anderen Smart (130tkm) in meinen einbaut.
Oder die Option mit dem neuen Motor mit 300€ Selbstbeteiligung.
Damit hab ich halt 1 Jahr Garantie bzw. er ja auch und die Gewährleistung bleibt ja bei beiden Fällen und er bekommt wieder Probleme wenn der "Alte" Kaputt geht.
Ich denke das die Lösung mit dem neuen Motor die beste ist
Ich habe dann halt über 3000€ für ein 11 Jahre alten Smart bezahlt wo ich wohl immer ein mulmiges gefühl haben werde.
Wie Du schon selbst erkannt hast, hast Du insgesamt einen schlechten Kauf getätigt. Als I-Tüpfelchen kommt jetzt noch der defekte Motor hinzu. Lass Dich nicht von den Hobby-Rechtsanwälten in die Irre führen. Du willst ein Auto, welches fährt. Also lass es für die 300 € fahrtüchtig machen und buche die 300 als Verlust, Lebenserfahrung oder sonstwie ab. Andernfalls wirst Du möglicherweise einen höheren Betrag abbuchen können. So einfach ist ein Sachmangel ohne schriftlichen Vertrag nicht nachzuweisen.
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Zitat:
Original geschrieben von normalerfreak
Wir haben keinen Vertrag gemacht.
Doch, habt ihr. Und die Konstellation des mündlichen Vertrags ist für deinen Verkäufer jetzt äußerst ungünstig. Du hast alle Annehmlichkeiten des BGB mit z.B. zwei Jahren Gewährleistung.
Zitat:
...gestern Mittag rufte der "Händler" mich dann an und meinte erwill so eine Lösung finden^^
Eben hab ich mit Ihm gesprochen
er schlug mir vor für 300€ macht er mir ein neuen Motor rein und wir vergessen die Sache.
er nimmt Ihn nicht zurück.
Der will dich für dumm verkaufen. Anwalt!
Zitat:
Nun zu meiner Frage soll ich das annehmen
Wenn du dich als Dummkopf outen willst, klar, nimm es an. Ansonsten zeig diesem KundenübersOhrhauenwoller mal wo der Gesetzgeber seinem Treiben die Grenzen setzt.
Aber nur meine Meinung zu der Fallschilderung
Burkhard
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
So einfach ist ein Sachmangel ohne schriftlichen Vertrag nicht nachzuweisen.
Kurz und knapp: Diese Aussage ist Quatsch.
So.Jetzt mal immer langsam.
Bin ich der einzige, der das Verhalten des Händlers hier für sehr Kulant hält?
So wie ich das aus dem letzten Post des TE herauslese, hat der Händler ihm 3 Möglichkeiten angeboten um seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen:
1. Der TE bekommt einen anderen (gebrauchten) Smart.
2. Der Händler baut kostenlos einen anderen (gebrauchten) Motor ein.
3. Der Händler baut einen (fabrikneuen) Motor ein, und verlangt dafür als Ausgleich 300,-Euro Beteiligung.
Wie kommt man jetzt auf das schmale Brett ein Recht auf einen kostenlosen (fabrikneuen) Motor aus der Sachmängelhaftung abzuleiten? Wo bitte steht geschrieben, dass der Händler defekte Teile durch Neuware ersetzen muss?
Ich kann dem TE nur raten den neuen Motor für 300,-Euro zu nehmen. Billiger kommt man nicht an einen neuen Motor.
Ich würde mir keinen gebrauchten einbauen lassen, auch wenn ich dadurch 300,- € sparen würde.
@LittleBigJoe:
Was willst du denn dem Anwalt sagen? "Der Händler will mir kostenlos nen gebrauchten Motor einbauen, aber ich möchte viel lieber nen nagelneuen. Mach mal das das geht."? Der lächelt dich kurz an, reibt sich die Hände wegen den Beratungskosten und zeigt dir freundlich den Weg zur Tür.
@Kannenberg:
Seit wann steht im Kaufvertrag etwas dazu wie ein Sachmangel nachzuweisen ist, oder was ein Sachmangel ist?
Mfg Zille
Am Smart ist doch die größte Schwachstelle der Motor.
Wenn du jetzt für "nur" 300,- Euro einen neuen Motor bekommst, mach es!
Dann hast Du Ruhe. Der Rest sollte halten und mit dem neuen Motor hat der Wagen auch eine Wertsteigerung.
Den noch älteren Smart oder dessen Motor würde ich garnicht in Erwägung ziehen.
Vor Gericht ziehen kostet erstmal Nerven. Allein die Zeit sich mit dem Anwalt zu beraten, die Fahrtkosten zu diesem, kein Auto in der Zeit, Taxi-, Bahn- und Buskosten.... Und vor allem die Ungewissheit, wie das Gericht entscheidet. Wahrscheinlich stimmen die genau dem Vorschlag zu, neuer Motor und 300,- Euro Wertausgleich. Dann haste aber noch deine Anwaltskosten zu stemmen.
Ein Geschäft hat der Händler sicher nicht mehr gemacht, wenn er Dir jetzt den neuen Motor einbaut.
Ich würde lieber zugreifen, bevor der Händler noch mal spitz rechnet, sich auch vom Anwalt beraten lässt, und das faire Angebot zurück zieht!
BEN
So, hab jetzt mit dem Verkäufer Telefoniert.
Hab mich für den neuen Motor entschieden und zahle dann 300€ drauf. Und bekomme noch das Dach neu Lackiert weil dort die Beschichtung etwas abgeplättert war.
Ist denk ich die beste Lösung weil er muss das Auto nur wieder Fahrbereit machen das heißt er kann auch einfach ein alten Motor einbauen und wenn der dann hält ist es gut.
Jetzt kann ich nur hoffen das sonst nix kaputt geht und ich dann Ruhe mit dem Auto habe.
Danke für eure Meinungen hat mich in meiner Entscheidung sehr unterstützt!
PS: Sorry das ich im falschen Thema gelandet bin^^
Zitat:
Original geschrieben von LittleBigJoe
Kurz und knapp: Diese Aussage ist Quatsch.Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
So einfach ist ein Sachmangel ohne schriftlichen Vertrag nicht nachzuweisen.
Wenn Du das so meinst. Ohne schriftlichen Vertrag würde ich als Händler nach einem mündlichen Vertrag das blaue vom Himmel behaupten. Z.B. ich habe dem Käufer gesagt, dass da ein Klackern zu hören ist.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
@LittleBigJoe:
Was willst du denn dem Anwalt sagen? "Der Händler will mir kostenlos nen gebrauchten Motor einbauen, aber ich möchte viel lieber nen nagelneuen. Mach mal das das geht."? Der lächelt dich kurz an, reibt sich die Hände wegen den Beratungskosten und zeigt dir freundlich den Weg zur Tür.
Da hast du recht. Ich habe von 1200,-€ für den neuen Motor gelesen und die 300,-€ dem Gebrauchtmotorumbau zugeordnet. Das war falsch. 300,-€ Zuzahlung für den Neumotor halte auch ich für angemessen. Da ein Neumotor gegenüber dem alten einen geldwerten Vorteil bedeutet, ist dieser auszugleichen.
Wenn es denn wirklich ein "neuer" Motor ist, der da verbaut wird...
Gruß
Burkhard
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Wenn Du das so meinst. Ohne schriftlichen Vertrag würde ich als Händler nach einem mündlichen Vertrag das blaue vom Himmel behaupten. Z.B. ich habe dem Käufer gesagt, dass da ein Klackern zu hören ist.Zitat:
Original geschrieben von LittleBigJoe
Kurz und knapp: Diese Aussage ist Quatsch.
Weches natürlich ein Sachmangel ist und vom Händler/ Privatperson behoben werden muss, es besteht kein schriftlicher Vertrag somit gelten die die gesetzlichen Vorgaben welche im BGB zu finden sind.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Weches natürlich ein Sachmangel ist und vom Händler/ Privatperson behoben werden muss, es besteht kein schriftlicher Vertrag somit gelten die die gesetzlichen Vorgaben welche im BGB zu finden sind.Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Wenn Du das so meinst. Ohne schriftlichen Vertrag würde ich als Händler nach einem mündlichen Vertrag das blaue vom Himmel behaupten. Z.B. ich habe dem Käufer gesagt, dass da ein Klackern zu hören ist.
Wäre dann eben kein Sachmangel, weil bei Übergabe des Gegenstandes bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Wäre dann eben kein Sachmangel, weil bei Übergabe des Gegenstandes bekannt.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Weches natürlich ein Sachmangel ist und vom Händler/ Privatperson behoben werden muss, es besteht kein schriftlicher Vertrag somit gelten die die gesetzlichen Vorgaben welche im BGB zu finden sind.
Würde vor Gericht aber sehr unlogisch klingen das man mit einem bekannten vorliegenden Motorschaden erst ein Auto kauft und dann erst dagegen angeht. Auch ein bekannter Sachmangel ist und bleibt ein Sachmangel, wenn hier keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben die gesetzlichen Vorgaben bestand.
Jeder Autoverkäufer würde sich so eine Vereinbarung schriftlich geben lassen.