Gebrauchtwagen Kauf
Hallo,
wir sind am überlegen, auf den Tiguan umzusteigen. Was haltet ihr von diesem Angebot?
http://suchen.mobile.de/.../190798334.html?...
Gibt es irgendetwas bei diesem Modell zu beachten? Ich habe gehört, das VW Probleme mit dem DSG Getriebe hatte. Sind diese bei diesem Modell behoben?
Danke für Antworten
Touran 360
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von softarsch69
okay, mittelhessenhupe, ich wollt es einfach für leute wie dich extra schlicht halten und simplifizieren:Zitat:
Original geschrieben von mittelhessenbub
Was ein Schwachsinn, ich rechne also einfach mal die MWST auf den VK. Super so wird ab jetzt
jeder Händler reich. Ob MWST ausweisbar oder nicht, ändert am VK absolut gar nichts.
Im übrigen ist die MWST (Vorsteuer) für einen Händler absolut Wertneutral. Zu tragen hat sie
nur der Endverbraucher. Aber nochmal, der VK ist der VK. Die Vorsteuer wird wenn ausweisbar
herausgerechnet und nicht darauf addiert Herr "normaler Händler".
Bitte schreibt doch nur wenn Ihr auch wirklich etwas "richtiges" beitragen könnt.Klaus
dann noch mal:ob bei einem pkw-verkauf die umsatzsteuer ausweisbar ist, entscheidet nicht der verkäufer, sondern dies resultiert aus der art, wie der händler den pkw angekauft hat, nämlich mit oder ohne umsatzsteuer.
kauft der händler von einer privatperson, dann kauft er ohne ausgewiesene umsatzsteuer und hat somit auch keinen vorsteuerabzug aus diesem ankauf. bei einem späteren verkauf dieses pkw wird dann lediglich die differenz zwischen ankaufspreis und verkaufspreis vom händler mit umsatzsteuer belegt - man spricht hier auch von der sogenannnten differenbesteuerung - hat der ein oder andere vielleicht schon mal gesehen.
ist der erwerber dieses fahrzeuges nun selbst vorsteuerabzugsberechtigt, hat er hier pech gehabt, da er in seiner rechnung für das fahrzeug keine umsatzsteuer (vorsteuer) ausgewiesen bekommt und demnach auch gegenüber dem finanzamt im rahmen seiner umsatzsteuervoranmeldung keine abzugsfähige umsatzsteuer abziehen kann.kommen wir noch mal zum aktuellen beispiel und der daraus resultierenden preisgestaltung/ertragssituation:
der händler, bei dem der ksc-fan eventuell kaufen will, hat dieses fahrzeug offensichtlich als gebrauchtfahrzeug von einem nicht umsatzsteuerpflichtigen dritten aufgekauft zu einem preis X. auf diesen schlägt er nun seine gewünschte gewinnmarge und kommt somit zu einem VKP von knapp 26.000 euro wenn ich mich recht erinnere).
wäre besagter verkäufer, der an den händler den pkw verkauft hat, aber vorsteuerabzugsberechtigt und hätte er auch so an den händler verkauft, dann müsste der händler beim weiterverkauf des pkw auch wieder umsatzsteuer an den nächsten käufer des pkw berechnen und in der rechnung auch ausweisen.
um jetzt die gleiche gewinnmarge für den pkw zu erhalten (gehen wir davon aus, dass er einkaufspreis der gleiche war, in netto, also vorsteuer schon herausgerechnet) müsste der verkäufer dann auch 26.000 euro verlangen, dann aber noch plus 19% umsatzsteuer, denn die umsatzsteuer, die dann hier auf die 26.000 noch aufzuschlagen wäre, ist ja an das finanzamt abzuführen - wie es mittelhessenhupe ja auch - gottseidank - bestätigt hat.
das bedeutet für den geneigten käufer, in unserem fall der ksc-fan, dass er eben für das auto 26.000 plus 19% zahlen müsste, wären dann eben knapp 31.000 euro, da er als privatmann die darin enthaltene umsatzsteuer nicht als vorsteuer geltend machen kann.
im bereich 31.000 euro (brutto) findet man nicht mehr viele tiguan bj 2010, warum wohl?langer rede, kurzer sinn: entweder hat der händler zu teuer eingekauft, oder seine marge ist zu groß.
auch für 26.000 (netto) ist die kiste zu teuer.
Rein betriebswirtschaftlich völlig richtig.
Aber seit Äonen, gibt es nichts auf "könnte und hätte"
Und egal wie der Händler eingekauft hat, für den Endverbraucher zählt dessen Kaufpreis und was er dafür bekommt!!
Selbst wenn der Händler hier Verlust machen würde.
Alleinig die annahme der neue Käufer wäre wieder ein Händler, oder anderer Vorsteuerabzugsberechtigter würde hier eine gewisse Nachvollziehbarkeit geben.
Was ja definitiv nicht der Fall ist.
Ergo,
alles nur sinnloses geposte
Alf
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mittelhessenbub
Was ein Schwachsinn, ich rechne also einfach mal die MWST auf den VK. Super so wird ab jetztZitat:
Original geschrieben von softarsch69
3,5 jahre alt und nur 37tsd kilometer? also etwa 10.000 km pro jahr 🙁
klingt nach kurzstrecken-mühle...
keine ledersitze
140 ps-motor
kein xenon
kein soundsystem
ohne mwst - bei "normalen" verkäufen musst du für den händler noch die 19% rausrechnen, weil er diese ans finanzamt abführen muss, d.h. sein anteil bei einem vkp von 26.000 euro wäre etwa 21.850 euro.
und der kollege will also knapp 26.000 euro für das auto?
bei dem "normalen" händler, der mwst ausweisen und berechnen muss, wäre das ein vkp von 30.900 euro um gleiche bedingungen auf der einnahmenseite zu schaffen.
jetzt überleg mal, ob du das für das auto ausgeben würdest.never!
jeder Händler reich. Ob MWST ausweisbar oder nicht, ändert am VK absolut gar nichts.
Im übrigen ist die MWST (Vorsteuer) für einen Händler absolut Wertneutral. Zu tragen hat sie
nur der Endverbraucher. Aber nochmal, der VK ist der VK. Die Vorsteuer wird wenn ausweisbar
herausgerechnet und nicht darauf addiert Herr "normaler Händler".
Bitte schreibt doch nur wenn Ihr auch wirklich etwas "richtiges" beitragen könnt.Klaus
okay, mittelhessenhupe, ich wollt es einfach für leute wie dich extra schlicht halten und simplifizieren:
dann noch mal:
ob bei einem pkw-verkauf die umsatzsteuer ausweisbar ist, entscheidet nicht der verkäufer, sondern dies resultiert aus der art, wie der händler den pkw angekauft hat, nämlich mit oder ohne umsatzsteuer.
kauft der händler von einer privatperson, dann kauft er ohne ausgewiesene umsatzsteuer und hat somit auch keinen vorsteuerabzug aus diesem ankauf. bei einem späteren verkauf dieses pkw wird dann lediglich die differenz zwischen ankaufspreis und verkaufspreis vom händler mit umsatzsteuer belegt - man spricht hier auch von der sogenannnten differenbesteuerung - hat der ein oder andere vielleicht schon mal gesehen.
ist der erwerber dieses fahrzeuges nun selbst vorsteuerabzugsberechtigt, hat er hier pech gehabt, da er in seiner rechnung für das fahrzeug keine umsatzsteuer (vorsteuer) ausgewiesen bekommt und demnach auch gegenüber dem finanzamt im rahmen seiner umsatzsteuervoranmeldung keine abzugsfähige umsatzsteuer abziehen kann.
kommen wir noch mal zum aktuellen beispiel und der daraus resultierenden preisgestaltung/ertragssituation:
der händler, bei dem der ksc-fan eventuell kaufen will, hat dieses fahrzeug offensichtlich als gebrauchtfahrzeug von einem nicht umsatzsteuerpflichtigen dritten aufgekauft zu einem preis X. auf diesen schlägt er nun seine gewünschte gewinnmarge und kommt somit zu einem VKP von knapp 26.000 euro wenn ich mich recht erinnere).
wäre besagter verkäufer, der an den händler den pkw verkauft hat, aber vorsteuerabzugsberechtigt und hätte er auch so an den händler verkauft, dann müsste der händler beim weiterverkauf des pkw auch wieder umsatzsteuer an den nächsten käufer des pkw berechnen und in der rechnung auch ausweisen.
um jetzt die gleiche gewinnmarge für den pkw zu erhalten (gehen wir davon aus, dass er einkaufspreis der gleiche war, in netto, also vorsteuer schon herausgerechnet) müsste der verkäufer dann auch 26.000 euro verlangen, dann aber noch plus 19% umsatzsteuer, denn die umsatzsteuer, die dann hier auf die 26.000 noch aufzuschlagen wäre, ist ja an das finanzamt abzuführen - wie es mittelhessenhupe ja auch - gottseidank - bestätigt hat.
das bedeutet für den geneigten käufer, in unserem fall der ksc-fan, dass er eben für das auto 26.000 plus 19% zahlen müsste, wären dann eben knapp 31.000 euro, da er als privatmann die darin enthaltene umsatzsteuer nicht als vorsteuer geltend machen kann.
im bereich 31.000 euro (brutto) findet man nicht mehr viele tiguan bj 2010, warum wohl?
langer rede, kurzer sinn: entweder hat der händler zu teuer eingekauft, oder seine marge ist zu groß.
auch für 26.000 (netto) ist die kiste zu teuer.
Zitat:
Original geschrieben von softarsch69
okay, mittelhessenhupe, ich wollt es einfach für leute wie dich extra schlicht halten und simplifizieren:Zitat:
Original geschrieben von mittelhessenbub
Was ein Schwachsinn, ich rechne also einfach mal die MWST auf den VK. Super so wird ab jetzt
jeder Händler reich. Ob MWST ausweisbar oder nicht, ändert am VK absolut gar nichts.
Im übrigen ist die MWST (Vorsteuer) für einen Händler absolut Wertneutral. Zu tragen hat sie
nur der Endverbraucher. Aber nochmal, der VK ist der VK. Die Vorsteuer wird wenn ausweisbar
herausgerechnet und nicht darauf addiert Herr "normaler Händler".
Bitte schreibt doch nur wenn Ihr auch wirklich etwas "richtiges" beitragen könnt.Klaus
dann noch mal:ob bei einem pkw-verkauf die umsatzsteuer ausweisbar ist, entscheidet nicht der verkäufer, sondern dies resultiert aus der art, wie der händler den pkw angekauft hat, nämlich mit oder ohne umsatzsteuer.
kauft der händler von einer privatperson, dann kauft er ohne ausgewiesene umsatzsteuer und hat somit auch keinen vorsteuerabzug aus diesem ankauf. bei einem späteren verkauf dieses pkw wird dann lediglich die differenz zwischen ankaufspreis und verkaufspreis vom händler mit umsatzsteuer belegt - man spricht hier auch von der sogenannnten differenbesteuerung - hat der ein oder andere vielleicht schon mal gesehen.
ist der erwerber dieses fahrzeuges nun selbst vorsteuerabzugsberechtigt, hat er hier pech gehabt, da er in seiner rechnung für das fahrzeug keine umsatzsteuer (vorsteuer) ausgewiesen bekommt und demnach auch gegenüber dem finanzamt im rahmen seiner umsatzsteuervoranmeldung keine abzugsfähige umsatzsteuer abziehen kann.kommen wir noch mal zum aktuellen beispiel und der daraus resultierenden preisgestaltung/ertragssituation:
der händler, bei dem der ksc-fan eventuell kaufen will, hat dieses fahrzeug offensichtlich als gebrauchtfahrzeug von einem nicht umsatzsteuerpflichtigen dritten aufgekauft zu einem preis X. auf diesen schlägt er nun seine gewünschte gewinnmarge und kommt somit zu einem VKP von knapp 26.000 euro wenn ich mich recht erinnere).
wäre besagter verkäufer, der an den händler den pkw verkauft hat, aber vorsteuerabzugsberechtigt und hätte er auch so an den händler verkauft, dann müsste der händler beim weiterverkauf des pkw auch wieder umsatzsteuer an den nächsten käufer des pkw berechnen und in der rechnung auch ausweisen.
um jetzt die gleiche gewinnmarge für den pkw zu erhalten (gehen wir davon aus, dass er einkaufspreis der gleiche war, in netto, also vorsteuer schon herausgerechnet) müsste der verkäufer dann auch 26.000 euro verlangen, dann aber noch plus 19% umsatzsteuer, denn die umsatzsteuer, die dann hier auf die 26.000 noch aufzuschlagen wäre, ist ja an das finanzamt abzuführen - wie es mittelhessenhupe ja auch - gottseidank - bestätigt hat.
das bedeutet für den geneigten käufer, in unserem fall der ksc-fan, dass er eben für das auto 26.000 plus 19% zahlen müsste, wären dann eben knapp 31.000 euro, da er als privatmann die darin enthaltene umsatzsteuer nicht als vorsteuer geltend machen kann.
im bereich 31.000 euro (brutto) findet man nicht mehr viele tiguan bj 2010, warum wohl?langer rede, kurzer sinn: entweder hat der händler zu teuer eingekauft, oder seine marge ist zu groß.
auch für 26.000 (netto) ist die kiste zu teuer.
Rein betriebswirtschaftlich völlig richtig.
Aber seit Äonen, gibt es nichts auf "könnte und hätte"
Und egal wie der Händler eingekauft hat, für den Endverbraucher zählt dessen Kaufpreis und was er dafür bekommt!!
Selbst wenn der Händler hier Verlust machen würde.
Alleinig die annahme der neue Käufer wäre wieder ein Händler, oder anderer Vorsteuerabzugsberechtigter würde hier eine gewisse Nachvollziehbarkeit geben.
Was ja definitiv nicht der Fall ist.
Ergo,
alles nur sinnloses geposte
Alf
...und hier bekommt der käufer definitiv zu wenig für sein geld....
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-----ohne mwst - bei "normalen" verkäufen musst du für den händler noch die 19% rausrechnen, weil er diese ans finanzamt abführen muss---
mal so ganz nebenbei erwähnt:
Wenn man einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kauft, wird dieser sicherlich nicht für den Wagen die 19% MWST abführen. Er wird diesen der Diffenzbesteuerung nach § 25a UStG unterwerfen.
Beispiel:
der hat die Karre für 10.000 Euro von einem Privatmann gekauft, Vorsteuer kann er hier logischerweise nicht ziehen. Dann wird die Karre für 14.000 Euro angeboten und an einen Privatmann verkauft. MWST ist NICHT ausweisbar da der Händler nur die Differenz zwischen seinem EK und seinem VK den 19 % MWST unterwerfen muß. Nach dem Bespiel wären das 4.000 Euro die zu versteuern wären.
P.S. Ist der Deal zwischen Händler und Händler sieh die Rech. natürlich wieder anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von Touran 360
Konnte heute den Wagen endlich abholen 🙂
Na dann viel Spass und Freude mit dem Wagen.
Und lass dir nicht die Laune vermiesen, denn das was du bezahlt hast, ist es dir Wert gewesen!
Alf