Gebrauchtwagen in Nicht-EU Land (Ukraine) kaufen
Hallo liebe Autofreunde,
ich werde in den kommenden Wochen Verwandte im Westen der Ukraine besuchen. Dort würde ich mir gerne einen Lada 110 kaufen & auf eigener Achse zurück nach Deutschland fahren - dieses Modell ist ja leider in Deutschland äußerst schwer zu finden.
Nur gibt das Internet leider nicht viele Informationen her, wie man als Deutscher ein (gebrauchtes) Auto in der Ukraine kauft. Meistens läuft das zurzeit eher umgekehrt, dass ein Ukrainer sein Auto in DE registrieren will.
Deshalb wollte ich fragen, ob sich hier jemand mit den Regelungen dort auskennt: Ist es überhaupt zulässig für mich, dort ein Auto zu kaufen und nach Hause zu fahren, und wie kann man es zur Ausfuhr registrieren?
Grüße
34 Antworten
Wenn der Wagen alt genug ist ,ist eine Zulassung in Deutschland möglich.
Ein Lada Bj.1990 muss auch nur die Abgasnorm von 1990 in Deutschland erfüllen.
Bei jungen Fahrzeugen wird es aber wirklich schwierig.
Bei der Einfuhr wird Zoll fällig und dann eben zum TÜV und ein Annahmen machen lassen um Papiere zu bekomme. Aber wie gesagt wenn das Fahrzeug eben aus z.b. 2020 ist müssen sich die Abgasnormen und sonstigen Regelungen die 2020 in der EU halten erfüllt werden.
Das Fahrzeug wurde von 1995 bis 2008 gefertigt.
Da ist also eine Spanne im Abgasverhalten von EU1 bis EU4.
Bei Geflüchteten die sich hier niederlassen wollen greift (wie bei allen anderen Einwanderern auch) für mitgebrachte Fahrzeuge die Regelung für Umzugsgut.
Das betrifft aber keine Inländer, die sich im Ausland ein nicht den hier geltenden Vorschriften entsprechendes Fahrzeug kaufen wollen. Für die bleibt es bei den Erleichterungen nach dem Import-Merkblatt. Das erlaubt aber keine Ausnahmen beim Abgasverhalten.
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Für Fahrzeuge mit Oldtimer-Status gelten die selben Abgasvorschriften wie für alle anderen Fahrzeuge (mit der selben EZ).
Zitat:
@bavarianbarbarian schrieb am 22. Mai 2024 um 19:15:41 Uhr:
Hallo liebe Autofreunde,ich werde in den kommenden Wochen Verwandte im Westen der Ukraine besuchen. Dort würde ich mir gerne einen Lada 110 kaufen & auf eigener Achse zurück nach Deutschland fahren
@bavarianbarbarian
Hat sich denn aus deinem Vorhaben etwas entwickelt?
Die nächsten Wochen sind ja längst vorbei, ist ja schon 3 Monate her...
22. Mai abends angemeldet und am 23. Mai mittags das letzte mal hier gewesen.
Da sollte man schon sehr optimistisch sein um noch was zu erwarten.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 24. Mai 2024 um 09:24:04 Uhr:
Wart mal ab, vielleicht kommt durch die Flüchtlingssituation eine kulante Regelung.
Wird es nicht geben.
Das Warten darauf lohnt nicht, ist schon geklärt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. August 2024 um 19:38:21 Uhr:
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 24. Mai 2024 um 09:24:04 Uhr:
Wart mal ab, vielleicht kommt durch die Flüchtlingssituation eine kulante Regelung.Wird es nicht geben.
Das Warten darauf lohnt nicht, ist schon geklärt.
Heute mal ein bissel gestöbert und muss meine Antwort revidieren.
Die Ausnahme ist leider Gottes schon geschaffen. Und das bei einer Regierungsbeteilung der Grünen. Hätte ich nicht gedacht undhatte die Hoffnung nicht aufgegeben, dass man da hart bleibt. Den eigenen Bürger hat man genötigt sein KFZ abzuwracken bzw. mit einem Update zu verschlimmbessern.
Bei der Abgasmanipulation und den dazugehörigen Rückrufaktionen, hat man keine Ausnahmen in Erwägung gezogen.
Weder die Abwrackprämie (zu der übrigens niemand genötigt wurde),noch die Maßnahmen nach dem Abgasskandal fallen unter die Verantwortung der aktuellen Regierung.
Aber Grünen-Bashing geht ja immer.
Die Ausnahme besteht aber im Wesentlichen darin, dass Geflüchtete (insbesondere solche, die zurückkehren wollen) ihr in der Ukraine zugelassenes Fahrzeug länger hier in Deutschland betreiben dürfen, als es normalerweise zulässig wäre. Dazu gibt es gewisse Anforderungen an den technischen Zustand und das Bestehen einer Haftpflichtversicherung.
Nach Ablauf der (verlängerten) Frist und überhaupt für alle, die hier einen festen Wohnsitz begründen, gelten die ganz normalen Regeln, die auch für alle anderen Einwanderer gelten.
All das gilt aber nur für Fahrzeuge, die als Umzugsgut zu betrachten sind. Die Sonderregelungen und Erleichterungen sind für die Pläne des TE ("ich plane, mir in der Ukraine einen Gebrauchtwagen zu kaufen"😉 nicht anwendbar.
Die Frist für die vorübergehende Teilnahme wird ab dem 01.10.nicht verlängert. Dann müssen die ukrainischen Fahrzeuge umgeschrieben werden.
Die Probleme insbesondere bei der EMI-Klasse, die ein Großteil der ukainischen Fahrzeuge bei der Zulassung in D hätten, weden durch eine Ausnahme umgangen.
Laut Dekra wären ca. 80 % der ukrainischen Fahrzeug in D nicht zulassungsfähig, überwiegend auf Grund der EMI-Klasse.