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Gebrauchtwagen hat größere Mängel als besprochen

Themenstarteram 7. Februar 2015 um 22:02

Guten Abend!

Ich habe vor 3 Wochen mit 28 mein erstes Auto gekauft und mitlerweile ist meine Euphorie verflogen, weil das Auto wohl schon mehr durchgemacht hat, als mir der Händler erzählt hat.

Bei der Äußeren Inspektion des Fahrzeugs hat man direkt gesehen, dass hinten was passiert war. Der Spoiler hatte einen Schlag abbekommen und es waren am Heck kleinere Kratzer und auch die ein oder andere kleine Delle zu sehen. Der Verkäufer erklärte mir, es sei ein "Sturmschaden". Er meinte, da seien während eines Unwetters ein paar Äste drauf gefallen. An einigen Stellen wurden die Dellen gespachtelt und lackiert. Gut, es war ein kleiner optischer Mangel, der mich nicht weiter störte.

Nun stellt sich nach und nach heraus, dass bei diesem Sturm wohl erheblich mehr passiert war. Wie es aussieht wurden die Front- sowie Heckscheibe eingeschlagen, so dass es reingeregnet hat. Die Scheiben sind definitv neu, da auf dem Stempel 14 steht und man auch einfach sieht, dass die neu geklebt wurden.

Ich habe unter der Abdeckung im Kofferraum Glassplitter gefunden, außerdem sind dort überall Wasserflecken auf dem Blech. Es fehlen viele Befestigungsclips der Innenverkleidung, die wurde vermutlich abgemacht um das Auto zu trocknen.

Als ich das Radio ausgebaut habe, sah ich, dass auch der Rahmen der Mittelkonsole total am rosten war. Hier war wohl auch viel Wasser reingelaufen. Das erklärt wohl auch die defekte Uhr über dem Radio. Viele der Schrauben im Innenraum sind am rosten, und wenn man mit den Fingern unter den Bodenteppich greift, spürt man, dass es dort richtig nass ist. Wegen der ganzen Feuchtigkeit beschlagen meine Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten ständig. Jetzt wo sich der Geruch des Putzmittels, mit dem der Innenraum behandelt worden war, ein wenig verzieht, nimmt man auch einen modrigen Geruch war.

Was er mir auch nicht gesagt hat ist, dass der Kotflügel vorne links neu ist oder zumindest schonmal abgeschraubt war. Sieht man an den Schrauben selbst und an den Spaltmaßen.

Desweiteren hat der Händler mir versichert, dass das Auto kein Importfahrzeug ist. Das hat er mir anhand der nicht genullten TSN erklärt. Im Scheckheft steht allerdings, dass das Auto zum ersten mal von einem Händler im Westen Frankreichs verkauft und 2 Wochen später hier in Deutschland angemeldet wurde. Ich hab das vor dem Kauf leider nicht gesehen, da ich nur auf die letzte Inspektion und die Intervalle geachtet habe. Er hat zu der Herkunft nichts in den Vertrag geschrieben.

Ich habe mich mit dem Händler in Kontakt gesetzt und er sagte, ich soll erstmal mit dem Auto vorbei kommen, damit er sich das angucken kann. Ich hab etwas Angst, dass er sich querstellen könnte. Er hat im Vertrag nur reingeschrieben "Sturmschaden, Karosseriearbeiten und Lackierungen". Das ist natürlich sehr allgemein gehalten und meine Frage ist nun, inweit mir das bei einem Rechtsstreit, zu dem es hoffentlich nicht kommt, das Genick brechen könnte. Der einzige Zeuge für die ganzen mündlichen Zusagen wäre nur mein Bruder..

Man, das trübt die Erstes-eigenes-Auto-Erfahrung doch sehr..

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9 Antworten

Warst du nicht grade im Luxx? :)

Ich denke, mehr Antworten als dort gibts hier auch nicht.

Themenstarteram 7. Februar 2015 um 22:18

Zugegeben, auf mehr als "Wird schwer" hab ich schon gehofft. :D

Um was für ein Auto geht es hier eigentlich?

Modell, Alter, Preis?

Zitat:

Desweiteren hat der Händler mir versichert, dass das Auto kein Importfahrzeug ist. Das hat er mir anhand der nicht genullten TSN erklärt.

Nein, sorum funktioniert das nicht.

http://www.meinimport.de/eu-reimport-auto-erkennen/

"Zumindest innerhalb der EU liefern die Hersteller aber fast nur noch identische Fahrzeuge aus, so dass die Zulassungsbehörde dann ganz normal die Typenschlüsselnummer auch bei einem Importwagen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 einträgt."

Zitat:

Die Scheiben sind definitv neu, da auf dem Stempel 14 steht und man auch einfach sieht, dass die neu geklebt wurden.

Du meinst aber nicht diese ECE Prüfzeichen als e 14, was für eine ECE-Prüfung durch die Schweiz stünde, oder?

https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

Na gut, der Rest ist recht eindeutig. (Glassplitter, Feuchtigkeit, Korrosion im Innenraum)

Sag mal Modell, Alter, Motor, Preis, wie FabJo schon sagte. Das macht schon einen Unterschied, über was für ein Auto wir hier reden.

Themenstarteram 8. Februar 2015 um 6:25

Oh sorry, ganz vergessen.

Es geht um ein Hyundai Coupe GK FL2, bj 2007 mit 75000 km, gekauft für 6900€.

Es geht also schon um eine beträchtliche Summe/Wert. Na dann lohnt es sich schon, mal die Grundsätze des Rechts in Sachen Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu kennen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

und natürlich auf den Händler zuzugehen.

Moin,

Ich sehe das Problem, das die Sturmschäden recht pauschal im Kaufvertrag drin stehen. Das macht die Sache schwer und zu einem Fall für einen Spezialisten, denn die beschriebenen Mängel dürften im Wesentlichen Folgen des Sturmschadens sein. Bliebe der Umstand das es sich wohl entgegen der Vertragslage um ein EU Fahrzeug handelt ...

Schwierig ... und man braucht wohl auch nen faieren Anwalt der nicht nur Geld verdienen möchte sondern die Chancen fair einschätzen kann, sofern der Händler sich nicht kulant zeigen sollte.

MfG Kester

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 17:30

Müsste ausdrücklich im Vertrag stehen, dass es sich um ein Importfahrzeug handelt?

Zitat:

Schwierig ... und man braucht wohl auch nen faieren Anwalt der nicht nur Geld verdienen möchte sondern die Chancen fair einschätzen kann, sofern der Händler sich nicht kulant zeigen sollte.

"Fairer Anwalt" empfinde ich als Widerspruch in sich. :-)

Ein Anwalt ist normalerweise dazu da, die Rechtsauslegung maximal in die Richtung seines Klienten zu beugen. Da gibt's also kein wirklich fair, nur ein: "Also da ist viel für sie drin, wenn sie mich mit dem Mandat betrauen!"

Anwälte können aber in Urteilsdatenbanken recherchieren und so dem Klienten ein Gefühl für die Rechtssprechung der Gerichte in ähnlichen Fällen geben. Aber letztlich: jeder Fall ist anders, die Gerichte sind nicht an andere Urteile gebunden. Und Fälle verlieren wollen Anwälte typisch auch nicht. Aber eines ist halt sicher: ihr Geld bekommen sie immer. Anwaltliche Erstzberatung meist so um 200 EUR, bei frag-einen-anwalt.de auch günstiger. Aber nicht selten sind da die Antworten auch nur so konkret, wie die Fragen, die gestellt wurden.

Zitat:

Müsste ausdrücklich im Vertrag stehen, dass es sich um ein Importfahrzeug handelt?

Also wenn es dir vor Kauf zugesichert wurde, erstmal egal ob mündlich oder schriftlich, dass es kein Importfahrzeug ist (und so hast du es ja beschrieben), dann gilt das als zugesicherte Eigenschaft. Und die Nichteinhaltung einer zugesicherten Eigenschaft wäre ein Sachmangel.

In Kaufverträge übernimmt man solche wichtigen Aussagen aber, weil man damit etwas Belegbares über die zugesicherten Eigenschaften in der Hand hat. Sonst läuft das auf Zeugenaussagen (hier dein Bruder) hinaus: "Der hat gesagt, dass ...". Und das ist eben immer unsicher. Üblicherweise steht in Kaufverträgen auch irgendwo am Ende klein: "Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht." Und das haben in der Regel beide unterschrieben. Keine Ahnung, wie sich diese widersprüchlichen Aussagen dann überlagern.

Der Weg über den Anwalt ist natürlich möglich, aber überleg dir vorher, was du erreichen willst und welche (Kosten)Risiken es gibt.

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