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Gebrauchtwagen: Händlerverkauf unter Ausschluß Garantie?

Themenstarteram 11. März 2008 um 12:27

Auf der Suche nach einem Zweitwagen fallen mir derzeit sehr viele Angebote auf, wo der Verkäufer zwar Händler ist, aber dennoch die Garantie ausschließt.

Ist dies überhaupt rechtens?

 

Danke!

Beste Antwort im Thema

die gründe sind vielfälltig für sowas...

die klassischen "nur für export" oder "nur an gewerbe" klauseln werden immer dann gemacht, wenn der verkäufer die gesetzliche gewährleistung nicht erfüllen kann oder will.

viele freie gebrauchtwagenhändler verkaufen ihre autos mit einer gebracuhtwagengarantie, welche auch die gesetzliche gewährleistung enthält (bzw. deren sinn erfüllt)

diese garantien werden von versicherungen wie der allianz (nur beispielhaft!) abgewickelt und die haben aufnahmebedingungen.

beispielsweise gibt es wohl kaum eine versicherung die einen 15 jahren alten porsche 928 mit einer gebrauchtwagengarantie (versicherung) versehen wird. die ersatzteile und reparaturkosten sind immens und

zugleich ist die schadenanfälligkeit bei autos jenseits der 300PS sehr auffällig. (junge burschen, verheizen, 5. hand...was weiß ich)

andere geben so ne garantie nur für fahrzeuge bis 100.000km.....oder bis 3. hand....oder ein bestimmtes maximalalter....

gibt da unzählige varianten.

da der händler die gesetzlichen gewährleistungsansprüche gegenüber einem verbraucher (privatkunden) jedoch

weder beschneiden, noch verweigern kann, ist diese "export klausel" oft die einzige möglichkeit bestimmte

autos betriebswirtschaftlich sinnvoll zu vermarkten.

gegenüber privatkunden: 24 monate gewährleistung, bei gebrauchtgegenständen auf 12 monate verkürzbar. jeweils immer mit der beweislastumkehr nach 6 monaten (daher: die ersten 6 monate hat der verkäufer immer schlechte karten)

gegenüber gewerblichen kunden: 12 monate gewährleistung, kann jedoch auch vollständig ausgeschlossen werden

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Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Das ist zwar die eine Sache ... aber grundsätzlich ist diueses Gewährleistungsrecht sehr gut, denn es schützt den NICHT FACHMANN beim Autokauf vor unliebsamen Überraschungen. Was mich jedoch auch etwas stört, ist dass es keine geregelte Möglichkeit gibt, die Gewährleistung teilweise oder ganz auszuschließen, wenn man sich an GEWISSE Regeln hält.

Es wäre durchaus eine denkbare Sache ... einem Händler zuzugestehen ein Fahrzeug OHNE Gewährleistung zu veräussern, wenn dieses z.B. TÜV/AU <6 Monate, ein entsprechendes Alter (z.B. 10 Jahre) überschritten und unterhalb z.B. 2500 Euro veräussert wird... selbstredend ... MIT entsprechendem HINWEISS das dies der Fall ist. Wenn der Kunde im BILDE ist ... wäre dies ein gangbarer Weg.

Aber GRUNDSÄTZLICH ist das Gewährleistungsrecht in seiner aktuellen Form ganz gut, schade ist nur...das es aktuell sehr viele versuchen auszunutzen :(

MFG Kester

sehe ich weitestgehend ähnlich. ist schon sehr merkwürdig. sicherlich dient die gewährleistung zum schutze des verbrauchers, aber man könnte durchaus verbindliche ausnahmeregelungen finden.

hier war im forum mal so ein fall: da konnte jemand den alten firmenwagen von seinem chef nicht kaufen, weil der ihm dann gewährleistung hätte geben müssen, was er nicht konnte/wollte.

es war nicht möglich in beiderseitigem einverständnis die gewährleistung auszuschließen. (und der käufer wollte das!)

irgendwie auch eine art der bevormundung.....

wenn ich als käufer vertraglich festhalte, dass ich auf die gewährleistung verzichten möchte, dann muß das auch gehen.

Warum?...ist doch normal hier, dass der Staat glaubt die Leute vor sich selbst schützen zu müssen.

Ich fang jetzt nicht an Beispiele aufzuzählen. ;)

Mir als Bastler geht die Sache mit der Gewährleistung auch auf die Nerven. Viele gute alte Autos gehen in Export, Motorräder werden geschlachtet und in Teilen verkauft, weil keiner mehr das Risiko eingehen will...naja das Problem is ja bekannt.

Auf der anderen Seite hat jedes Volk die Gesetze die es verdient. Wir sind es doch, die wegen jedem Blödsinn beim Anwalt auf der Matte stehen :rolleyes:

 

Moin,

Das siehst du ganz richtig so. Der Händler kann die Reparatur zwar ggf. über die Garantieversicherung abrechnen (steht im frei, wenn der Defekt abgedeckt ist), müßte in dem Fall die Selbstbeteiligung aber selbst tragen.

ACHTUNG, der Händler darf ein gebrauchtes Getriebe einbauen. Im Falle eines NEUEN Getriebes, ist der Händler dir nur soweit Ersatzpflichtig, wie es zeitwert des Getriebes entspräche. Bei einem neuen Getriebe darf er also den MEHRWERT den das Fahrzeug erfährt von dir fordern!

Beispiel : Gebrauchtes Getriebe : 550 Euro, Plus 250 Euro Einbau = 800 Euro Reparaturaufwand

Kein gebrauchtes verfügbar, oder du bestehst auf das neue, dies kostet 1200 Euro, dann erfährst du einen Mehrwert von 650 Euro ... den müßtest du dann durchaus tragen.

@VentoRenner ... deine Idee klingt zwar zuerst mal gut ... aber (!) entspricht im Grunde der Situation VOR der Schuldrechtsreform. Denn auf diese Weise könnte ein Händler Autos ausschließlich unter Ausschluss verkaufen und einem Käufer immer die Einverständniserklärung unterzeichnen lassen. Das würde dann im Grunde der alten Regelung "Gekauft wie gesehen" entsprechen.

Das ist das Problem, der Unseriöse Händler ... war und ist auch heute noch das Problem. Aber immerhin KANN er mittlerweile nicht mehr ohne weiteres an einen Privatkunden in gutem Glauben verkaufen. Wer DENNOCH solche Autos kaufen will ... DER findet sicherlich eine Möglichkeit. Ich hatte bisher jedenfalls kein Problem ein solches Auto zu kaufen. Denn für den Fall, das ich FREIWILLIG auf mein Recht verzichten will ... gibt es nach wie vor ein Schlupfloch.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Tillymann

Moin moin,

ich habe zur Gewährleistung des Händlers noch mal eine Verständnisfrage.

Ich habe vor ca. 4 Monaten einen Gebrauchtwagen von einem freien Händler gekauft

und gleichzeitig eine Gebrauchtwagen-Garantie abgeschlossen und nun einen teuren Defekt (Getriebeschaden) am Auto.

Jetzt ist es so, dass der Händler die Gebrauchtwagen-Garantie vor die Sachmängelhaftung schiebt und

ich nun die in der Garantieversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen soll. Ich bin jedoch der Ansicht,

dass das nicht korrekt ist, meiner Meinung nach müsste der Händler in den ersten 6 Monaten alle Reparaturen zu 100 % übernehmen. Ob ich für die Zeit noch Anspruch auf einen Leihwagenu habe würde mich auch mal interessieren.

Kann mir jemand dazu etwas sagen oder hat schon jemand selbige Erfahrungen gemacht.

Gruß

Klar ist es so, dass Händler bei meiner Idee wieder Dumme finden können, die einfach alles unterschreiben. Aber irgendwo ist man auch selber schuld, wenn man was unterschreibt, was man nicht rafft. Entweder soll dann halt jemand mitkommen, der des Lesens mächtig ist oder es findet sich halt doch mal ein Dummer. Das Problem an der aktuellen Regelung ist schlicht, dass die alten Autos viel zu teuer geworden sind. Wer hat denn vor 10 Jahren für nen 10 Jahre alten gebrauchten Golf noch 10.000 Euro bezahlt? Die muss man heute löhnen, wenn man ein gut erhaltenes Auto haben will. Günstige gebrauchte schnappen einem die Osteuropäer aber weg und scheffeln Geld ohne Ende. Ich bin nicht ausländerfeindlich, meine Freundin kommt aus Weißrussland. Aber irgendwie find ich es scheiße, wenn die russische Exporteure sich auf unsere Kosten ne goldene Nase verdienen... Als Deutscher hat man keine Chance auf deren Märkte zu kommen, weil man Steuern zahlen muss, was die Weißrussen mit diversen, mir mittlerweile bekannten Tricks umgehen. Wir wirtschaften uns in einigen Bereichen zur Zeit selber kaputt, laufen sehenden Auges ins offene Messer. Das nervt mich ein bissl...

Ich habe mein jetziges Auto auch über ein "Schlupfloch" ohne Gewährleistung gekauft. Allerdings ist das auch nur halb legal. Besser wäre es alles mit rechten Dingen zugehen zu lassen...

Moin,

Übertreib mal nicht so gewaltig ;) Ein Golf war schon immer relativ teuer ... das ist eine Frage von Angebot und Nachfrage ... und probier mal ein 10 Jahre altes Auto zu verkaufen ... ein Durchschnittsdeutscher kauft doch mittlerweile KEIN Auto mehr ... das älter als 10 Jahre ist und mehr als 120.000 km gelaufen ist ...

Faktisch isses so, das die Gebrauchtwagenpreise aktuell in Bezug auf die Neuwagenpreise so niedrig sind, wie nie zuvor.

MFG Kester

Naja niedrige Gebrauchtwagenpreise...das kommt drauf an.

Schau die mal die Preis von Kleinwagen an.

Da werden für 95er Corsa Bs in brauchbarem Zustand teilweise noch 1500€ verlange und gezahlt.

Das waren mal 3000DM...zu D-Mark Zeiten hätten sie dich ausgelacht, wenn du das für so ne alte Klitsche verlangt hättest. ;)

Ein dicker Omega aus dem Baujahr kostet allerdings auch kaum mehr am Markt. Also bei den größeren Autos stimm ich dir durchaus zu.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Faktisch isses so, das die Gebrauchtwagenpreise aktuell in Bezug auf die Neuwagenpreise so niedrig sind, wie nie zuvor.

MFG Kester

Jepp, das Stimmt......daher hat man auch vor 14Jahren nen Vectra für umgerechnet 10.000 EUR Neu bekommen, dafür bekommt man heut gerade mal nen Logan ;)

Ich bin auch eher der Meinung das die Neufzg zu teuer geworden sind, daher sind auch die Gebrauchten teurer...nur halt nicht im Bezug zu den Neupreisen;)

Von meinem Verdienst mal ganz zu Schweigen :(

Mein Schwager hat 1996 nen SLK mit allen Schnick und Schnack incl Designo Leder für knapp 40.000EUR gekauft...dafür gibts heut den SLK ohne ein einzigstes Extra!

grüße

Steini

am 9. August 2019 um 11:57

Habe hier vieles gelesen Aber noch immer ist mir nicht ganz klar, ob ein haendler nun unter Garantie und/oder Gewährleistung raus kommen kan wie z.B. hier:

 

"Angeboten wird ein Golf 3 1.4 Joker . Das Fahrzeug befindet sich technisch und optisch für sein Alter in einem guten Zustand. Gebrauchsspuren sowie an einer Stelle (siehe Foto) Rost sind natürlich nicht auszuschließen. . Aufgrund des alters wird der Wagen unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung verkauft. Ein weiterer Satz Sommerräder sind gegen Aufpreis vorhanden. Durch Überprüfung des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass der Motor und das Getriebe einwandfrei laufen."

 

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

 

Kann jemand das beantworten?

ohne Garantie nur an Händler oder Export

Googelt doch zumindest Garantie und Gewährleitungs einmal bevor ihr antwortet, wurde hier im Forum schon sooo oft erklärt:

Ohne Garantie --> immer und an jeden (Garantie immer freiwillig)

Ohne Gewährleistung --> an Händler und Export, nicht an privat

VG

Zitat:

@Urnusan schrieb am 9. August 2019 um 13:57:11 Uhr:

Habe hier vieles gelesen Aber noch immer ist mir nicht ganz klar, ob ein haendler nun unter Garantie und/oder Gewährleistung raus kommen kan wie z.B. hier:

"Angeboten wird ein Golf 3 1.4 Joker . Das Fahrzeug befindet sich technisch und optisch für sein Alter in einem guten Zustand. Gebrauchsspuren sowie an einer Stelle (siehe Foto) Rost sind natürlich nicht auszuschließen. . Aufgrund des alters wird der Wagen unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung verkauft. Ein weiterer Satz Sommerräder sind gegen Aufpreis vorhanden. Durch Überprüfung des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass der Motor und das Getriebe einwandfrei laufen."

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Kann jemand das beantworten?

Nein, kann er (an Privatleute) nicht. In der Regel wird es aber kein einfaches Unterfangen, ihm vom Gegenteil zu überzeugen. Darüber hinaus muss man sich selbst in Frage stellen, was die Sachmängelhaftung bei einem >20 Jahre alten Auto mit fünf Weltumrundungen für einen Stellenwert hat.

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