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Gebrauchtwagen Gewährleistungspflicht, Sachmängelhaftung

Themenstarteram 28. September 2018 um 19:54

Ein Bekannter hat gestern ein Fahrzeug gekauft 2250,-- € von Privat ( wahrscheinlich vorgeschobene Person für Händler ). Vertrag mit Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ( Vordruckformular ) . Bei der Besichtigung lief der Motor ruhig.Öl neu in Ordnung. Probefahrt konnte mangels Kennzeichen nicht vorgenommen werden. Das KFZ wurde jetzt angemeldet und bei einer Fahrt nach ca. 25 km stellte sich ein Klakkern ähnlich Diesel ( wahrscheinlich Nockenwelle oder defekte Hydrostössel. Zudem Gelenkschaden ( Lernkrad nicht richtig steuerbar ) wahrscheinlich Gelenklager oder noch schlimmer. Deshalb wurde ein Automechaniker zur Besichtung zu Rate gezogen, welcher auch zusätzlich einen Unfallschaden feststellte. Im Kaufvertrag wurden nur leichte Rostschäden erwähnt was bekannt war. Besteht hier nach der neuen Rechtslage trotzdem Gewährleistung und muss der Verkäufer das Fahrzeug zurücknehmen plus Zulassungskosten. Der Verkäufer selbst ist natürlich nicht mehr erreichbar. Rechtschutzversicherung besteht. Müsste er vorher schriftlich den Rückkauf fordern?

Beste Antwort im Thema

Nein, denn das Finanzamt spricht kein Recht. Faktisch wurde der Wagen von einem Privatverkäufer verkauft. Bist du anderer Meinung, liegt es an dir, einen Richter davon zu überzeugen.

 

Meine persönliche Meinung: wer sich selbst mit solchen offensichtlichen Fehlern in ein Rechtsgeschäft begibt, sollte als allererstes an sich selbst arbeiten. Dann kann man überlegen, was die Gegenpartei wohl so falsch gemacht hat.

 

Leute mit einem solchen Verhalten sind der Grund, warum Leute (Privat) einen eigentlich intakten Wagen lieber zum Schrotti oder nach Afrika verhökern, als sich im Nachhinein den Aufwand anzutun, nur weil der private Käufer nicht imstande war die Karre einigermaßen ordentlich zu testen.

 

Ich will hier in keiner weise das mutmaßlich/etwaige falsche Verhalten des Verkäufers gutheißen, aber wenn man die Katze im Sack kauft und den Sack nichtmal aufmacht, muss man sich nicht wundern, wenn am Ende eine Ratte drinne ist.

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Zitat:

@StephanRE schrieb am 5. Oktober 2018 um 17:54:55 Uhr:

Zitat:

@Nyasty schrieb am 4. Oktober 2018 um 04:46:19 Uhr:

 

Merkst du nicht wie Blödsinnig der Satz klingt und sich quasi selbst widerspricht? Wenn es Grundsätzlich keine Gewährleistung beim Privatverkauf gibt, wieso schließt man sie aus?

Beim Privatverkauf gilt, genauso wie gewerblichen Verkauf, immer Grundsätzlich eine Gewährleistung von 24 Monate. Auch für den privaten Verkäufer. Der private Verkäufer kann aber die Gewährleistung komplett ausschließen, wenn der Käufer damit einverstanden ist. Der gewerbliche Verkäufer darf die Gewährleistung nicht komplett ausschließen, aber er kann sie auf 12 Monate verkürzen, wenn der Käufer damit einverstanden ist.

Das was du geschrieben hast ist einfach nur Unfug.

Mag sein das der Satz von mir Blödsinnig klingt aber woher hast Du die 24 Monate?

Das gilt soweit ich weiß nur für Neuware. Für gebrauchte Ware (Die älter wie 24 Moante ist) gibt es eigentlich keine Gewährleistung Mit einer Ausnahme: Gebrauchtwagen. Aber hier gilt eben 12 Monate. nach 6 Moanten hat man beweisumkehr, da muß der Käufer nachweisen, das der Mangel schon vorher da war.

Und nur weil im kaufvertrag ausdrücklich die Haftung ausgeschlossen wird, bedeutet das nicht, das sie überhaubt vorher bestand. ist genauso wie das berühmte Schild an der baustelle: ...eltern haften für Ihre Kinder... Das ist rechtlich absoluter Unfug oder sowas wie...für garderobe keine haftung... das gilt nur unter bestimmten Bedingungen und kann nicht so ohne weiteres durch ein schild ausgeschlossen werden.

Aber genug zu dem Off Topic: Der TE hat eine "Rostlaube" gekauft ohne sie vorher zu fahren. das nennt man wohl klassischer fall von "katze im sack kaufen" selber Schuld kann man da nur sagen.

Jeder Verkäufer, egal ob privat oder gewerblichen, egal ob neuware oder gebraucht, ist vom Grundsatz her 24 Monate Gewährleistungspflichtig. Keine 12 wie du zum 100. mal wiederholst obwohl du 100 mal aufgeklärt wurdest.

Und natürlich bestand vorher eine Gewährleistung, sonst würde man sie nicht ausschließen. Du erkennst das du Blödsinn geschrieben hast und schreibst nochmal das selbe. Da kann man echt nicht weiter helfen.

Einfach endlich mal weiterbilden statt zich mal Blödsinn zu schreiben.

https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/

Zitat:

@StephanRE schrieb am 05. Okt. 2018 um 17:54:55 Uhr:

ist genauso wie das berühmte Schild an der baustelle: ...eltern haften für Ihre Kinder... Das ist rechtlich absoluter Unfug oder sowas wie...für garderobe keine haftung... das gilt nur unter bestimmten Bedingungen und kann nicht so ohne weiteres durch ein schild ausgeschlossen werden.

Und selbst mit den anderen Beispielen glänzt du auch noch mit grandioser Unwissenheit bzw. Halbwissen.

 

Tu uns, dir und vor allem den Fragesuchenden doch bitte endlich den gefallen und hör auf auf "Rechtsfragen" zu antworten, ehe du es nicht richtig kopiert wiedergegeben bekommst.

 

Es reicht nämlich bei dir bisher nichtmal für die unterste Stufe

Zitat:

@StephanRE schrieb am 5. Oktober 2018 um 17:54:55 Uhr:

 

Mag sein das der Satz von mir Blödsinnig klingt aber woher hast Du die 24 Monate?

Das gilt soweit ich weiß nur für Neuware. Für gebrauchte Ware (Die älter wie 24 Moante ist) gibt es eigentlich keine Gewährleistung Mit einer Ausnahme: Gebrauchtwagen. Aber hier gilt eben 12 Monate. nach 6 Moanten hat man beweisumkehr, da muß der Käufer nachweisen, das der Mangel schon vorher da war.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

1. Gewährleistung beträgt grundsätzlich 24 Monate.

Bei gebrauchten Gegenständen kann ein Händler die auf 12 Monate reduzieren. In den ersten 6 Monaten gilt die so genannte Beweislastumkehr, allerdings nur bei Kauf vom gewerblichen Verkäufer.

Ein privater Verkäufer KANN die Gewährleistung ausschließen. Dieser hat allerdings den Vorteil, dass der Käufer vom Moment der Übergabe an beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war UND dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

2. Woher nimmst du die Weisheit, dass Gewährleistung nur für Gebrauchtwagen gilt? Wo steht diese Einschränkung?

Und die Behauptung die Gewährleistung gebe es nur bei Gebrauchtwagen ist genauso Blödsinnig.

Selbst wenn man als Privatperson seine dreckige Unterwäsche oder das abgebissene Brötchen vom Vortag verkauft , ist man erstmal Gewährleistungspflichtig.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 05. Okt. 2018 um 20:30:15 Uhr:

dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war UND dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Nicht so ganz. Die letztgenannte Einschränkung (Arglist) gilt nur, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Sonst gilt die reine Beweisführing.

Themenstarteram 6. Oktober 2018 um 8:18

Ich nenne es klassischer Fall von Betrug.

Das Fahrzeug wurde überprüft nur halt eben wegen fehlendem Kennzeichen nicht Probe gefahren. Selbst nach kurzer Probefahrt wäre der Motorschaden nicht sofort entdeckt worden. Der Verkäufer welcher damit ja gefahren ist und selbst selbständig in der Autobranche tätig ist, hat es meiner Meinung nach bewusst verschwiegen. Den Motor habe ich jetzt in einer Fachwerkstatt einer Motorprüfung unterziehen lassen. Die Sache wurde einem Rechtsanwalt übergeben und ich werde dann in ein paar Wochen hier das Ergebnis mitteilen.

Im Kaufvertrag ist eine falsche Kilometerzahl angegeben. Es gibt Urteile nachdem ein Kaufvertragvordruck aus dem Internet in dem die Sachmängelausschliessung nur in kopierter Form steht nicht gültig ist ( soviel zu denen die gerne andere als Idioten bezeichnen und alles besser wissen ). Allerdings war ich nachlässig bei der Überprüfung der Papiere, da hier kein Tüvbericht, Kaufvertrag angeblich vorhanden ist und der Verkäufer auch nicht im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Der Vorbesitzer ist nicht ermittelbar. Dies war sehr naiv von mir da ich sonst eigentlich nach dem Motto handele Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 06. Okt. 2018 um 10:18:30 Uhr:

Ich nenne es klassischer Fall von Betrug.

Nenne es, wie du willst. Nur sollte man bei manchen Aussagen dann eben auch mit dem Echo rechnen. Wäre ich der Verkäufer und du würdest mich einen Betrüger nennen, ...

 

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 06. Okt. 2018 um 10:18:30 Uhr:

Selbst nach kurzer Probefahrt wäre der Motorschaden nicht sofort entdeckt worden. Der Verkäufer welcher damit ja gefahren ist und selbst selbständig in der Autobranche tätig ist, hat es meiner Meinung nach bewusst verschwiegen.

Interessante Theorie. Mehr ist es derzeit nicht.

Dann leg dir schonmal eine Argumentationskette zurecht, wie du dem Richter weißmachst, dass der Verkäufer etwas erkennen müsste, was offensichtlich 25km lang nicht spürbar war.

 

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 06. Okt. 2018 um 10:18:30 Uhr:

Im Kaufvertrag ist eine falsche Kilometerzahl angegeben.

Sprich? Es mach schon einen unterscheid ob 100 statt 100.00, oder 100, statt 102 drin stehen.

 

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 06. Okt. 2018 um 10:18:30 Uhr:

Es gibt Urteile nachdem ein Kaufvertragvordruck aus dem Internet in dem die Sachmängelausschliessung nur in kopierter Form steht nicht gültig ist

Was willst du damit ausdrücken?

 

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 06. Okt. 2018 um 10:18:30 Uhr:

in ein paar Wochen hier das Ergebnis mitteilen.

Optimistisch.

Rückmeldungen sind aber immer gerne gesehen.

 

Moin,

Eure Diskussion über Gewährleistung usw. ist hier eigentlich fehl am Platz.

Das Auto erfüllt schlicht nicht die Eigenschaften, die im Vertrag zugesichert waren. Ein Nockenwellenschaden, ein Defekt an den Stößeln passieren nicht spontan von jetzt auf gleich. Ergo muss er dem Käufer bekannt gemacht werden. Auch eine Lenkung ist selten spontan defekt. Entweder hat der Verkäufer nicht ausreichend geprüft (beide Mängel sind auch für den Laien leicht erkennbar) oder vergessen worden. Ergo ist der Vertrag hier bereits anfechtbar und zwar unabhängig ob Gewährleistung ausgeschlossen wurde oder nicht. Wenn ich ein grünes Kleid ohne Loch bestelle - und ein rotes mit Loch bekomme - dann ist der Vertrag auch nicht erfüllt worden.

Ich meine - bestenfalls wurde nur falsches Öl eingefüllt - aber das ist dann auch das Problem des Verkäufers.

Der vermutete Unfall ist nicht anfechtbar - wenn den nur ein Fachmann bei einer ausführlichen Begutachtung feststellen kann - dann ist es dem nicht so weit Fachmann ggf. nicht möglich gewesen ihn zu erkennen. Dann reicht die Feststellung, ich weiß von nix (sollte dann natürlich stimmen).

Sofern im Kaufvertrag also nix von defekter Lenkung oder Motorschaden (oder spezifischer) steht - dann muss der Verkäufer seinen Teil des Vertrages erfüllen. Wir reden ja schließlich nicht von etwas, dass man nur erkennen kann, wenn man da was genau durch misst, was nur einem Experten zumutbar wäre. Aber wenn man etwas hören kann - dann muss man kein Experte sein.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 7. Oktober 2018 um 10:24:05 Uhr:

Moin,

Eure Diskussion über Gewährleistung usw. ist hier eigentlich fehl am Platz.

Das Auto erfüllt schlicht nicht die Eigenschaften, die im Vertrag zugesichert waren.

Das wäre dann per Definition ein Sachmangel (434 BGB). Womit wir dann selbstverständlich wieder bei der Frage wären, was der Käufer davon nachweisen kann und ob es sich überhaupt um einen Mangel i.S.d. Gesetzes handelt

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 6. Oktober 2018 um 10:18:30 Uhr:

Ich nenne es klassischer Fall von Betrug.

Das Fahrzeug wurde überprüft nur halt eben wegen fehlendem Kennzeichen nicht Probe gefahren. Selbst nach kurzer Probefahrt wäre der Motorschaden nicht sofort entdeckt worden. Der Verkäufer welcher damit ja gefahren ist und selbst selbständig in der Autobranche tätig ist, hat es meiner Meinung nach bewusst verschwiegen. Den Motor habe ich jetzt in einer Fachwerkstatt einer Motorprüfung unterziehen lassen. Die Sache wurde einem Rechtsanwalt übergeben und ich werde dann in ein paar Wochen hier das Ergebnis mitteilen.

Im Kaufvertrag ist eine falsche Kilometerzahl angegeben. Es gibt Urteile nachdem ein Kaufvertragvordruck aus dem Internet in dem die Sachmängelausschliessung nur in kopierter Form steht nicht gültig ist ( soviel zu denen die gerne andere als Idioten bezeichnen und alles besser wissen ). Allerdings war ich nachlässig bei der Überprüfung der Papiere, da hier kein Tüvbericht, Kaufvertrag angeblich vorhanden ist und der Verkäufer auch nicht im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Der Vorbesitzer ist nicht ermittelbar. Dies war sehr naiv von mir da ich sonst eigentlich nach dem Motto handele Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Der Verkäufer ist in der Autoaufbereitung tätig, oder? Also ist der Verkäufer kein Kfz - Gutachter. Auch ein Autohändler ist nur ein Kaufmann und kein Techniker. Du hast die Probleme nicht bemerken können, deine Experte der dabei war auch nicht und der spätere Mechaniker meint er hätte es auch nicht gleich bemerkt, aber der Verkäufer als Laie sollte es bemerken bzw davon wissen? Auch hat der Verkäufer das Fahrzeug als Privatperson verkauft. Das darf er auch als Fahrzeugaufbereiter oder Autohändler wenn er das Fahrzeug als Privatperson für private Zwecke gekauft hat. Die Sachmängelhaftung wird bei den typischen Kaufverträgen nicht ausgeschlossen, sondern die Gewährleistung. Insgesamt kann man nur sagen, dass bei dir anscheinend die Geiz ist geil Mentalität zugeschlagen hat und du dich einfach verzockt hast.

Zitat:

@Nyasty schrieb am 07. Okt. 2018 um 20:24:03 Uhr:

Die Sachmängelhaftung wird bei den typischen Kaufverträgen nicht ausgeschlossen, sondern die Gewährleistung.

Das wäre umgeschickt, denn die Gewährleistung wurde vor über einer Dekade durch die Sachmängelhaftung ersetzt.

Wenngleich Gerichte bei Privatverkäufern dazu tendieren solche laienhaften, falschen, aber in der sinngemäßen Sache korrekten, Formulierungen anzuerkennen.

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 16:12

so wie es aussieht ist auch der Tüvstempel auf der Zulassung nicht korrekt. Jedenfalls ist dem Tüv davon nichts bekannt und konnte deshalb keine Kopie der Tüvbescheinigung erstellen.f

Auch ein Privatmann wird zum Händler wenn er mehrfach etwas verkauft. Nicht umsonst macht Ebay in seinen AGB`s darauf merksam.

Spätestens nachdem der Verkäufer das Fahrzeug zu sich überführte hat er die unüberhörbare Geräusche ( warmer Motor ) bemerkt genau wie ich. Also wusste er sehr wohl davon. Gerade jemand der taglich mit Autos arbeitet.

Seine Firma steht zwischenzeitlich zum Verkauf.

Was hat das ganze mit Geiz ist geil Mentalitä zu tun. Jeder Privatmann und auch Unternehmer kauft gleiche Qualität zum günstigsten Preis und auch mit der Sache nichts zu tun. In dieser Preislage kann man sehrwohl ein Fahrzeug verlangen welches fährt. Da gibt es sogar noch günstigere.

Schon peinlich was Leute hier mit Halbwissen von sich geben.

Ah der Verkäufer hätte es bemerken sollen obwohl du und deine Fachexperten es nicht bemerkt haben... Du stalkst den Verkäufer, machst Fotos ohne seine Erlaubnis, wirfst ihm mehrere Betrüge vor. Entweder sitzt du bald selbst auf der Anklagebank oder erzählst hier Märchen weil du deine Fehler nicht eingestehen willst. Kratzt ja am Ego und so.

Schon alles bissel merkwürdig...........

Da bereitet einer Autos auf, verkauft nebenbei (schwarz???) paar Schrottgurken privat und nach paar Tagen steht angeblich noch seine Firma zum Verkauf.

Bissel viel Zufall oder der hat wirklich von nix einen Plan.

Bei dem wird aber aller Vorraussicht nach bei einem Streitfall NICHTS zu holen sein.

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 08. Okt. 2018 um 18:12:54 Uhr:

Schon peinlich was Leute hier mit Halbwissen von sich geben.

Naja, du gehst ja mit bestem Beispiel vorran...

 

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 08. Okt. 2018 um 18:12:54 Uhr:

Auch ein Privatmann wird zum Händler wenn er mehrfach etwas verkauft.

Nein, er wird zum Händler, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig auf Dauer angelegt ist. Ich kann 100 Sachen verkaufen und nicht gewerblich handeln, oder keine und trotzdem gewerblich sein.

 

Aber wenn das natürlich in den Ebay-Allgemeinen Geschäftsbedingungen's ;) steht, welche ja mittlerweile in DE für ihren gesetzgebenden Charakter, gleich nach der Lummerland-Charta, hinlänglich bekannt sind, hast du natürlich vollkommen recht.

 

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 08. Okt. 2018 um 18:12:54 Uhr:

Spätestens nachdem der Verkäufer das Fahrzeug zu sich überführte hat er die unüberhörbare Geräusche ( warmer Motor ) bemerkt genau wie ich.

Schwerhörigkeit, Anhänger, Laute Musik, Mangel war noch gar nicht vorhanden

All das sind zehnmal bessere Argumentationen als deine...

 

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 08. Okt. 2018 um 18:12:54 Uhr:

In dieser Preislage kann man sehrwohl ein Fahrzeug verlangen welches fährt. Da gibt es sogar noch günstigere.

Echt? Mit der Argumentation kaufe ich mir gleich mal den zweitbilligsten Porsche. Aber ja man kann es erwarten. Fährt ja. Nur halt nicht so gut. Verlangen kann ich übrigens vieles. Spannend wird es dann, wenn ich das Verlangte auch durchsetzen will.

 

Aber ich merke schon. Hier trifft man auf einiges an Beratumgsresistenz. Und egal wie der Fall auch ausgehen mag, ich wette wir werden hier hier nur hören, dass ihr den Verkäufer in Grund und Boden bis auf die Unterhose verklagt habt. Angekratztes Ego und so...

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