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Gebrauchtwagen Gewährleistungspflicht, Sachmängelhaftung

Themenstarteram 28. September 2018 um 19:54

Ein Bekannter hat gestern ein Fahrzeug gekauft 2250,-- € von Privat ( wahrscheinlich vorgeschobene Person für Händler ). Vertrag mit Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ( Vordruckformular ) . Bei der Besichtigung lief der Motor ruhig.Öl neu in Ordnung. Probefahrt konnte mangels Kennzeichen nicht vorgenommen werden. Das KFZ wurde jetzt angemeldet und bei einer Fahrt nach ca. 25 km stellte sich ein Klakkern ähnlich Diesel ( wahrscheinlich Nockenwelle oder defekte Hydrostössel. Zudem Gelenkschaden ( Lernkrad nicht richtig steuerbar ) wahrscheinlich Gelenklager oder noch schlimmer. Deshalb wurde ein Automechaniker zur Besichtung zu Rate gezogen, welcher auch zusätzlich einen Unfallschaden feststellte. Im Kaufvertrag wurden nur leichte Rostschäden erwähnt was bekannt war. Besteht hier nach der neuen Rechtslage trotzdem Gewährleistung und muss der Verkäufer das Fahrzeug zurücknehmen plus Zulassungskosten. Der Verkäufer selbst ist natürlich nicht mehr erreichbar. Rechtschutzversicherung besteht. Müsste er vorher schriftlich den Rückkauf fordern?

Beste Antwort im Thema

Nein, denn das Finanzamt spricht kein Recht. Faktisch wurde der Wagen von einem Privatverkäufer verkauft. Bist du anderer Meinung, liegt es an dir, einen Richter davon zu überzeugen.

 

Meine persönliche Meinung: wer sich selbst mit solchen offensichtlichen Fehlern in ein Rechtsgeschäft begibt, sollte als allererstes an sich selbst arbeiten. Dann kann man überlegen, was die Gegenpartei wohl so falsch gemacht hat.

 

Leute mit einem solchen Verhalten sind der Grund, warum Leute (Privat) einen eigentlich intakten Wagen lieber zum Schrotti oder nach Afrika verhökern, als sich im Nachhinein den Aufwand anzutun, nur weil der private Käufer nicht imstande war die Karre einigermaßen ordentlich zu testen.

 

Ich will hier in keiner weise das mutmaßlich/etwaige falsche Verhalten des Verkäufers gutheißen, aber wenn man die Katze im Sack kauft und den Sack nichtmal aufmacht, muss man sich nicht wundern, wenn am Ende eine Ratte drinne ist.

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Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 17:52

Zitat:

@Nyasty schrieb am 8. Oktober 2018 um 18:39:04 Uhr:

Ah der Verkäufer hätte es bemerken sollen obwohl du und deine Fachexperten es nicht bemerkt haben... Du stalkst den Verkäufer, machst Fotos ohne seine Erlaubnis, wirfst ihm mehrere Betrüge vor. Entweder sitzt du bald selbst auf der Anklagebank oder erzählst hier Märchen weil du deine Fehler nicht eingestehen willst. Kratzt ja am Ego und so.

Achso wenn sich der Verkäufer trotz mehrerer Versuche nicht mehr meldet darf man nicht nach ihm suchen am besten gar nicht erst kontaktieren. Und welche Fotos sind verboten ?Die von meinem Auto? Der Schaden wurde ja bemerkt, halt eben erst später da er vorher sich nicht bemerkbar macht. Der Wagen war aber schon länger im Besitz des Verkäufers und wurde in und ausserhalb seiner Firma bewegt.

Bei dir ist scheinbar auch die Frau welche mit enger Kleidung allein durch den Park geht und vergewaltigt wird selbst schuld. Und wieso erzähle ich hier Märchen, alles was ich hier schreibe lässt sich nachweisen mit Zeugen und Schriftstücken.

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 8. Oktober 2018 um 19:52:56 Uhr:

Zitat:

@Nyasty schrieb am 8. Oktober 2018 um 18:39:04 Uhr:

Ah der Verkäufer hätte es bemerken sollen obwohl du und deine Fachexperten es nicht bemerkt haben... Du stalkst den Verkäufer, machst Fotos ohne seine Erlaubnis, wirfst ihm mehrere Betrüge vor. Entweder sitzt du bald selbst auf der Anklagebank oder erzählst hier Märchen weil du deine Fehler nicht eingestehen willst. Kratzt ja am Ego und so.

Achso wenn sich der Verkäufer trotz mehrerer Versuche nicht mehr meldet darf man nicht nach ihm suchen am besten gar nicht erst kontaktieren. Und welche Fotos sind verboten ?Die von meinem Auto? Der Schaden wurde ja bemerkt, halt eben erst später da er vorher sich nicht bemerkbar macht. Der Wagen war aber schon länger im Besitz des Verkäufers und wurde in und ausserhalb seiner Firma bewegt.

Bei dir ist scheinbar auch die Frau welche mit enger Kleidung allein durch den Park geht und vergewaltigt wird selbst schuld. Und wieso erzähle ich hier Märchen, alles was ich hier schreibe lässt sich nachweisen mit Zeugen und Schriftstücken.

Dann ab zum Anwalt und sofort verklagen, wenn alles so einfach zu beweisen ist. Kann ja nix mehr schief gehen. :rolleyes:

Themenstarteram 11. September 2019 um 19:02

Wie bereits berichtet nun Ausgang der juristichen Seite.

Nachdem ein Richter den Verkäufer darauf hinwies, bei einem Urteil auch kriminalistiche Überprüfung erforderlich ist und kaum Aussichten auf Erfolg besteht nach den derzeitigen Kenntnissen, stimmte er einem von mir vorgeschlagenen Vergleich von 77 % Erstattung inkl. Erstattung von Kostenvoranschlag zu unter der Vorraussetzung einer geringen monatlichen Ratenzahlung welche ich akzeptierte trotz möglichen Insolvenzverfahren.

Wichtig ist, dass es nicht mehr so einfach ist, trotz Firma einen Privatverkauf beispielsweise über Freundin zu inszenieren um der Gewähleistungspflicht zu entgehen. In meinem Fall wäre aber auch ein Privatverkauf ungültig.

Moin,

Klar - wie gesagt - die meisten der von dir genannten Mängel waren ja auch so leicht erkennbar, dass sie dem Verkäufer einfach bekannt sein mussten. Ergo - hatte er seine Zusicherungen nicht erfüllt. Da eine Nacherfüllung kaum sinnvoll war - war das die logische Konsequenz.

LG Kester

Themenstarteram 12. September 2019 um 6:54

So ähnlich ist es abgelaufen Herr Kester plus der Kilometerstand laut Tacho nachweislich nicht stimmen kann.

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 12. September 2019 um 08:54:35 Uhr:

So ähnlich ist es abgelaufen Herr Kester plus der Kilometerstand laut Tacho nachweislich nicht stimmen kann.

Nicht stimmen kann, oder bewiesener Maßen nicht stimmt?

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