Gebrauchtwagen Gewährleistungspflicht, Sachmängelhaftung

Ein Bekannter hat gestern ein Fahrzeug gekauft 2250,-- € von Privat ( wahrscheinlich vorgeschobene Person für Händler ). Vertrag mit Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ( Vordruckformular ) . Bei der Besichtigung lief der Motor ruhig.Öl neu in Ordnung. Probefahrt konnte mangels Kennzeichen nicht vorgenommen werden. Das KFZ wurde jetzt angemeldet und bei einer Fahrt nach ca. 25 km stellte sich ein Klakkern ähnlich Diesel ( wahrscheinlich Nockenwelle oder defekte Hydrostössel. Zudem Gelenkschaden ( Lernkrad nicht richtig steuerbar ) wahrscheinlich Gelenklager oder noch schlimmer. Deshalb wurde ein Automechaniker zur Besichtung zu Rate gezogen, welcher auch zusätzlich einen Unfallschaden feststellte. Im Kaufvertrag wurden nur leichte Rostschäden erwähnt was bekannt war. Besteht hier nach der neuen Rechtslage trotzdem Gewährleistung und muss der Verkäufer das Fahrzeug zurücknehmen plus Zulassungskosten. Der Verkäufer selbst ist natürlich nicht mehr erreichbar. Rechtschutzversicherung besteht. Müsste er vorher schriftlich den Rückkauf fordern?

Beste Antwort im Thema

Nein, denn das Finanzamt spricht kein Recht. Faktisch wurde der Wagen von einem Privatverkäufer verkauft. Bist du anderer Meinung, liegt es an dir, einen Richter davon zu überzeugen.

Meine persönliche Meinung: wer sich selbst mit solchen offensichtlichen Fehlern in ein Rechtsgeschäft begibt, sollte als allererstes an sich selbst arbeiten. Dann kann man überlegen, was die Gegenpartei wohl so falsch gemacht hat.

Leute mit einem solchen Verhalten sind der Grund, warum Leute (Privat) einen eigentlich intakten Wagen lieber zum Schrotti oder nach Afrika verhökern, als sich im Nachhinein den Aufwand anzutun, nur weil der private Käufer nicht imstande war die Karre einigermaßen ordentlich zu testen.

Ich will hier in keiner weise das mutmaßlich/etwaige falsche Verhalten des Verkäufers gutheißen, aber wenn man die Katze im Sack kauft und den Sack nichtmal aufmacht, muss man sich nicht wundern, wenn am Ende eine Ratte drinne ist.

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Zitat:

@StephanRE [url=https://www.motor-talk.de/.../...-sachmaengelhaftung-t6453978.html?...]schrieb am 1. Oktober 2018 um 17:30:29



Bei Privatverkauf gibt es da grundsätzlich keine Gewährleitung, erst recht nicht wenn sie ausgeschlossen wurde. Eine Gewährlsitung ist nur bei Kauf von einem Händler vorgesehen. Diese Gwährleistung gilt 12 Monate ab Kauf. keine 3 bzw. 6. Ich möchte mal wiesen woher diese Zahlen stammen. Es gibt kein deustches Gesetz, im zusammenhang mit Autokauf, was diese Gewährlesitungsfristen von 3 Monaten auch nur erwähnt.

Und aus welcher Quelle stammen dann bitte deine völlig falschen Darstellungen? Das würde mich wirklich mal interessieren...

Stephan, ich Sprech jetzt nicht von Ignoranz, wie vor mir.
Aber in deinem Post sind schon ein paar Fehler.
Zum Beispiel die Gewährleistung vom Händler. Diese Beträgt 24Monate bzw 12 Monate bei Gebrauchtwaren

Edit
https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/

Zu Ignoranz wird es dann, wenn man immer wieder trotz mehrfach freundlichrn Hinweisen den selben Stuss verzapft.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 1. Oktober 2018 um 17:30:29 Uhr:


Bei Privatverkauf gibt es da grundsätzlich keine Gewährleitung, erst recht nicht wenn sie ausgeschlossen wurde.

Den Widerspruch in dieser Aussage hast du aber schon selbst erkannt, oder?

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 01. Okt. 2018 um 19:13:54 Uhr:


Den Widerspruch in dieser Aussage hast du aber schon selbst erkannt, oder?

Manche Leute merken nichts mehr, die Laufen am Leben vorbei (wie die Norweger 😁 )

Ich würde hier mal ganz salopp sagen "Pech gehabt".

Wenn man mit so einem alten Haufen nicht mal ne ordentliche Probefahrt macht = selbst schuld.

Ist die Aufbereitungsfirma nun eigentlich ein Autohandel oder andersherum? Wer steht denn im Kaufvertrag, der Aufbereiter oder der letzte Besitzer oder ganz wer anders?

Dort wäre ein Punkt, wo man ansetzen könnte................

Besitzer der Autoaufbereitung und Verkäufer sind die selbe Person. Neu zu verkaufende Fahrzeuge stehen wieder am selben Platz wo das gekaufte Fahrzeug stand. Ein Mitarbeiter des angrenzenten Imbisses sprach von mehreren verkauften Autos im Monat
Wenn ich mich in der Gesetzeslage auskennen würde, würde ich nicht hier im Forum anfragen.
Für über 2000,-- € kann ich sehr wohl ein fahrbereites getüvtes Fahrzeug verlangen. Das noch einige Nachbesserungen anfallen ist schon klar.
Im Kaufvertrag wurde lediglich auf wenige Rostflecken hingewiesen.
Eine Werkstatt, ein Mechaniker, ein weiterer Fachmann und zwei andere Rechtsforen sind sehr wohl der Meinung das der Verkäufer hier haften muss.
Aber die sind ja hier für einige Idioten. Tolles Forum hier. Alle die nicht der gleichen Meinung sind, sind Trottel oder Idioten.

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, warum geht man dann damit nicht gleich zum Anwalt? Warum vergeudet man seine Zeit damit noch eine Werkstatt, einen Mechaniker, einen weiteren Fachmann und zwei andere Rechtsforen zu befragen?

Und all diese "Spezialisten" haben natürlich auch darauf hingewiesen, dass man dem Verkäufer mindestens zwei mal die Gelegenheit zur Nachbesserung (Zeitwertreparatur) geben muß? Natürlich vorausgesetzt, dass der Nachweis gelingt, dass es sich hier tatsächlich um einen "gewerblichen Verkäufer" handelt.

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 02. Okt. 2018 um 20:47:49 Uhr:


Aber die sind ja hier für einige Idioten. Tolles Forum hier. Alle die nicht der gleichen Meinung sind, sind Trottel oder Idioten.

Jupp. Und alle Anworten, die ich nicht hören wollte, sind doof.

Wenn man nur oft genug fragt, bekommt man irgendwann die Antwort die man hören will. Ich bin hier raus - von mir aus kannst du gerne dein Geld versenken und die kostenpflichtig von einem Richter die Rechtslage erklären lassen.

Anhand des Preises auf eine gewisse Qualität zu hoffen ist und bleibt Wunschdenken.

Stell dem doch einfach das Fahrzeug wieder hin und sage ihm, was er nachbessern soll, eh das hier ausartet.

Zitat:

@Reinerclassic schrieb am 2. Oktober 2018 um 20:47:49 Uhr:


Besitzer der Autoaufbereitung und Verkäufer sind die selbe Person. Neu zu verkaufende Fahrzeuge stehen wieder am selben Platz wo das gekaufte Fahrzeug stand. Ein Mitarbeiter des angrenzenten Imbisses sprach von mehreren verkauften Autos im Monat
Wenn ich mich in der Gesetzeslage auskennen würde, würde ich nicht hier im Forum anfragen.
Für über 2000,-- € kann ich sehr wohl ein fahrbereites getüvtes Fahrzeug verlangen. Das noch einige Nachbesserungen anfallen ist schon klar.
Im Kaufvertrag wurde lediglich auf wenige Rostflecken hingewiesen.
Eine Werkstatt, ein Mechaniker, ein weiterer Fachmann und zwei andere Rechtsforen sind sehr wohl der Meinung das der Verkäufer hier haften muss.
Aber die sind ja hier für einige Idioten. Tolles Forum hier. Alle die nicht der gleichen Meinung sind, sind Trottel oder Idioten.

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 3. Oktober 2018 um 07:23:13 Uhr:


Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, warum geht man dann damit nicht gleich zum Anwalt? Warum vergeudet man seine Zeit damit noch eine Werkstatt, einen Mechaniker, einen weiteren Fachmann und zwei andere Rechtsforen zu befragen?

Und all diese "Spezialisten" haben natürlich auch darauf hingewiesen, dass man dem Verkäufer mindestens zwei mal die Gelegenheit zur Nachbesserung (Zeitwertreparatur) geben muß? Natürlich vorausgesetzt, dass der Nachweis gelingt, dass es sich hier tatsächlich um einen "gewerblichen Verkäufer" handelt.

Reiner - wie bereits berichtet Anwaltstermin steht fest. Verkäufer hat bereits verbindlich mitgeteilt das er Auto weder reperariert noch zurücknimmt. Für den Rechtstreit sammle ich vorher Fakten, welche ich durch recherchieren soweit ich es kann, beispielsweise um Rat zu fragen in Foren oder Fachleuten und Werkstatt (Motorprüfung ). Eine Rechschutzversicherung alleine hilft da nicht. Insofern suche ich natürlich nach Antworten die ich hören will und passend sind. Das ist ja Sinn und Zweck eines Forums. Wenn das jemand für doff findet warum ist er denn in einem Forum ?

@StephanRE
"Bei Privatverkauf gibt es da grundsätzlich keine Gewährleitung, erst recht nicht wenn sie ausgeschlossen wurde. "
________________

Merkst du nicht wie Blödsinnig der Satz klingt und sich quasi selbst widerspricht? Wenn es Grundsätzlich keine Gewährleistung beim Privatverkauf gibt, wieso schließt man sie aus?

Beim Privatverkauf gilt, genauso wie gewerblichen Verkauf, immer Grundsätzlich eine Gewährleistung von 24 Monate. Auch für den privaten Verkäufer. Der private Verkäufer kann aber die Gewährleistung komplett ausschließen, wenn der Käufer damit einverstanden ist. Der gewerbliche Verkäufer darf die Gewährleistung nicht komplett ausschließen, aber er kann sie auf 12 Monate verkürzen, wenn der Käufer damit einverstanden ist.

Das was du geschrieben hast ist einfach nur Unfug.

Zitat:

@Nyasty schrieb am 4. Oktober 2018 um 04:46:19 Uhr:



Merkst du nicht wie Blödsinnig der Satz klingt und sich quasi selbst widerspricht? Wenn es Grundsätzlich keine Gewährleistung beim Privatverkauf gibt, wieso schließt man sie aus?

Beim Privatverkauf gilt, genauso wie gewerblichen Verkauf, immer Grundsätzlich eine Gewährleistung von 24 Monate. Auch für den privaten Verkäufer. Der private Verkäufer kann aber die Gewährleistung komplett ausschließen, wenn der Käufer damit einverstanden ist. Der gewerbliche Verkäufer darf die Gewährleistung nicht komplett ausschließen, aber er kann sie auf 12 Monate verkürzen, wenn der Käufer damit einverstanden ist.

Das was du geschrieben hast ist einfach nur Unfug.

Mag sein das der Satz von mir Blödsinnig klingt aber woher hast Du die 24 Monate?
Das gilt soweit ich weiß nur für Neuware. Für gebrauchte Ware (Die älter wie 24 Moante ist) gibt es eigentlich keine Gewährleistung Mit einer Ausnahme: Gebrauchtwagen. Aber hier gilt eben 12 Monate. nach 6 Moanten hat man beweisumkehr, da muß der Käufer nachweisen, das der Mangel schon vorher da war.

Und nur weil im kaufvertrag ausdrücklich die Haftung ausgeschlossen wird, bedeutet das nicht, das sie überhaubt vorher bestand. ist genauso wie das berühmte Schild an der baustelle: ...eltern haften für Ihre Kinder... Das ist rechtlich absoluter Unfug oder sowas wie...für garderobe keine haftung... das gilt nur unter bestimmten Bedingungen und kann nicht so ohne weiteres durch ein schild ausgeschlossen werden.

Aber genug zu dem Off Topic: Der TE hat eine "Rostlaube" gekauft ohne sie vorher zu fahren. das nennt man wohl klassischer fall von "katze im sack kaufen" selber Schuld kann man da nur sagen.

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