Gebrauchtwagen Gewährleistungspflicht, Sachmängelhaftung
Ein Bekannter hat gestern ein Fahrzeug gekauft 2250,-- € von Privat ( wahrscheinlich vorgeschobene Person für Händler ). Vertrag mit Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung ( Vordruckformular ) . Bei der Besichtigung lief der Motor ruhig.Öl neu in Ordnung. Probefahrt konnte mangels Kennzeichen nicht vorgenommen werden. Das KFZ wurde jetzt angemeldet und bei einer Fahrt nach ca. 25 km stellte sich ein Klakkern ähnlich Diesel ( wahrscheinlich Nockenwelle oder defekte Hydrostössel. Zudem Gelenkschaden ( Lernkrad nicht richtig steuerbar ) wahrscheinlich Gelenklager oder noch schlimmer. Deshalb wurde ein Automechaniker zur Besichtung zu Rate gezogen, welcher auch zusätzlich einen Unfallschaden feststellte. Im Kaufvertrag wurden nur leichte Rostschäden erwähnt was bekannt war. Besteht hier nach der neuen Rechtslage trotzdem Gewährleistung und muss der Verkäufer das Fahrzeug zurücknehmen plus Zulassungskosten. Der Verkäufer selbst ist natürlich nicht mehr erreichbar. Rechtschutzversicherung besteht. Müsste er vorher schriftlich den Rückkauf fordern?
Beste Antwort im Thema
Nein, denn das Finanzamt spricht kein Recht. Faktisch wurde der Wagen von einem Privatverkäufer verkauft. Bist du anderer Meinung, liegt es an dir, einen Richter davon zu überzeugen.
Meine persönliche Meinung: wer sich selbst mit solchen offensichtlichen Fehlern in ein Rechtsgeschäft begibt, sollte als allererstes an sich selbst arbeiten. Dann kann man überlegen, was die Gegenpartei wohl so falsch gemacht hat.
Leute mit einem solchen Verhalten sind der Grund, warum Leute (Privat) einen eigentlich intakten Wagen lieber zum Schrotti oder nach Afrika verhökern, als sich im Nachhinein den Aufwand anzutun, nur weil der private Käufer nicht imstande war die Karre einigermaßen ordentlich zu testen.
Ich will hier in keiner weise das mutmaßlich/etwaige falsche Verhalten des Verkäufers gutheißen, aber wenn man die Katze im Sack kauft und den Sack nichtmal aufmacht, muss man sich nicht wundern, wenn am Ende eine Ratte drinne ist.
65 Antworten
Nein, denn das Finanzamt spricht kein Recht. Faktisch wurde der Wagen von einem Privatverkäufer verkauft. Bist du anderer Meinung, liegt es an dir, einen Richter davon zu überzeugen.
Meine persönliche Meinung: wer sich selbst mit solchen offensichtlichen Fehlern in ein Rechtsgeschäft begibt, sollte als allererstes an sich selbst arbeiten. Dann kann man überlegen, was die Gegenpartei wohl so falsch gemacht hat.
Leute mit einem solchen Verhalten sind der Grund, warum Leute (Privat) einen eigentlich intakten Wagen lieber zum Schrotti oder nach Afrika verhökern, als sich im Nachhinein den Aufwand anzutun, nur weil der private Käufer nicht imstande war die Karre einigermaßen ordentlich zu testen.
Ich will hier in keiner weise das mutmaßlich/etwaige falsche Verhalten des Verkäufers gutheißen, aber wenn man die Katze im Sack kauft und den Sack nichtmal aufmacht, muss man sich nicht wundern, wenn am Ende eine Ratte drinne ist.
Nein.
Im Gegenteil genau das ist der Grund warum nicht gerne beim Privatverkäufer gekauft wird.Solche Verkäufer welche das Vertrauen und das fehlende Fachwissen anderer ausnützen, halten so manchen zurück und schaden den seriösen Verkäufer. Ein Vertrag ist auch ein Stück Vertrauensache und auch der Privatverkäufer hat auf Schäden verpflichtend im Vertrag Auskunftspflicht.
Wenn ich etwas kaufe muss ich nicht für alles was ich kaufe vorher noch eine Ausbildung machen und vertraue auf das Wissen des Verkäufers. Und wenn ich ( bin auch selbständig ) etwas verkaufe was sich als fehlerhaft entpuppt auch ohne mein vorheriges Wissen, ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, Pflicht und Moral die Sache wieder zurück zunehmen und mich zu entschuldigen. Sie hingegen sind wohl der Meinung, wenn ich Schei... verkaufe ist der Käufer selbst schuld und ein Trottel der es nicht besser verdient hat.
Ich hatte hier im Forum eigentlich mit Hilfe gerechnet und nicht das man mich auch noch von der Opferolle in die Trottelrolle diffarmiert.
Im übrigen setzt das Finanzamt sehrwohl fest, ob es sich um Privat- oder Unternehmsform handelt.Dies ist bindend. Sie können dann Einspruch einlegen und der Richter entscheidet dann ob es rechtens ist oder nicht.
Zitat:
@Reinerclassic schrieb am 30. Sep. 2018 um 12:42:33 Uhr:
auch der Privatverkäufer hat auf Schäden verpflichtend im Vertrag Auskunftspflicht.
Nein, er muss nur für die Folgen geradestehen.
Diese sind in der Regel dann gegeben, wenn der Käufer Arglist nachweist. Tipp: Fotos von der Arbeit als Aufbereiter sind wenig dienlich.
Zitat:
@Reinerclassic schrieb am 30. Sep. 2018 um 12:42:33 Uhr:
ie hingegen sind wohl der Meinung, wenn ich Schei... verkaufe ist der Käufer selbst schuld und ein Trottel der es nicht besser verdient hat.
Wenn der Käufer meint, nichtmal am Paket riechen zu wollen, ja dann ist er es selbst schuld. Wenn sie das das dann einen Trottel nennen wollen - von mir aus.
Zitat:
@Reinerclassic schrieb am 30. Sep. 2018 um 12:42:33 Uhr:
Wenn ich etwas kaufe muss ich nicht für alles was ich kaufe vorher noch eine Ausbildung machen und vertraue auf das Wissen des Verkäufers.
Dazu braucht es keine Ausbildung, mit Ausnahme einer Fahrausbildung. Wenn man dann meint kaufen zu wollen, ohne eine Prüfung, welche jedem Privatverkäufer zuzumuten ist (=Probefahrt), dann muss man eben die konsequenzen tragen.
Auf das Wissen des Verkäufers vertrauen kann man. Auch dann muss man mit den Kosequenzen leben.
Hier wurde aktiv ein Privatverkäufer ausgewählt, mit dem Wissen, dass einem nur eine sehr eingeschränkte Sachmängelhaftung zusteht. Warum macht man das dann?
Wenn ich keine Ahnung von was auch immer habe, gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Ich trage das Risiko. Wenn kaputt, dann kauptt.
2. Ich hole mir Rat, von jemandem der Bescheid weiß. Gerade im Autobereich für einen Bruchteil des Kaufpreises zu haben
3. Ich kaufe dort, wo mir eine Garantie oder Haftung erbracht wird. Das ist idR nie der Privatverkäufer.
Zitat:
@Reinerclassic schrieb am 30. Sep. 2018 um 12:42:33 Uhr:
Im übrigen setzt das Finanzamt sehrwohl fest, ob es sich um Privat- oder Unternehmsform handelt.Dies ist bindend. Sie können dann Einspruch einlegen und der Richter entscheidet dann ob es rechtens ist oder nicht.
Das hilft Ihnen aber für ihren bereits abgeschlossenen Kaufvertrag keinen Schritt weiter. (Wenngleich ein Richter diese Entscheidung des FA in seine eigene Entscheidungsfindung mit aufnehmen kann)
Sie werden es nicht glauben aber an diesem Paket haben wir sprichwörtlich gerochen und auch gehorcht 🙂
Ein Fachmann war mit dabei. Der später ( direkt nach 25km ) hinzugezogene gelernte Automechaniker hat sogar seinen Arbeitsplatz (Autowerkstatt ) verlassen um den Motor zeitnah in Augenschein zu nehmen. Er hat bemerkt das diese Art von Schaden auch er nicht bei einer Probefahrt hätte sofort erkennen können.
Bei einem Händlerstatus wäre der Kaufvertrag ungültig und es bestände Gewährleistung von 3 oder 6 Monaten.
Es waren auch drei Fachleute instruiert mich ausgeschlossen.
"""Ich trage das Risiko. Wenn kaputt, dann kauptt.""" Wo ist das niedergeschrieben ? So ein Unsinn.
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Zitat:
@Reinerclassic schrieb am 30. Sep. 2018 um 13:22:25 Uhr:
Wo ist das niedergeschrieben ? So ein Unsinn.
Das ist steht im Buch des Lebens. Aber denken sie sich einfach folgende Ergänzung:
(...) oder ich weise dem Verkäufer arglistige Täuschung nach.
Zitat:
@Reinerclassic schrieb am 30. Sep. 2018 um 13:22:25 Uhr:
Bei einem Händlerstatus wäre der Kaufvertrag ungültig und es bestände Gewährleistung von 3 oder 6 Monaten.
Sind sie wirklich ein Kaufmann?
Dann fehlen Ihnen aber rudimentäre Kenntnisse.
Aber wenn ja alles so einfach ist: ab zum FA, ab zum Anwalt (wenn die RSV Deckungszusage gibt P.S.: das muss sie nicht). Das Risiko, nebst Zeit und Nerven ist ja, wie bereits gesagt, überschaubar.
Ich habe eigentlich durch meinen Beruf einigermassen Menschenkenntnis. Der Verkäufer schien mir vertrauenswürdig. Ich habe das Gefüh,l dass er in allen Funktionen eher als Strohmann tätig ist mit seinem Namen. Weshalb er sich auch immer erst telefonisch beraten muss und beispielsweise eine Woche brauch um sich zu erkundigen wie wir in der Sache weiter verfahren können. Werte hier weiter über den Ausgang berichten und ansonsten selbst einen Wagen besichtigen und beurteilen ohne Fachleute. Auf mein Gefühl ist manchmal mehr verlass.
Zitat:
@Reinerclassic schrieb am 30. September 2018 um 13:22:25 Uhr:
Sie werden es nicht glauben aber an diesem Paket haben wir sprichwörtlich gerochen und auch gehorcht 🙂
Ein Fachmann war mit dabei. Der später ( direkt nach 25km ) hinzugezogene gelernte Automechaniker hat sogar seinen Arbeitsplatz (Autowerkstatt ) verlassen um den Motor zeitnah in Augenschein zu nehmen. Er hat bemerkt das diese Art von Schaden auch er nicht bei einer Probefahrt hätte sofort erkennen können.
Bei einem Händlerstatus wäre der Kaufvertrag ungültig und es bestände Gewährleistung von 3 oder 6 Monaten.
Es waren auch drei Fachleute instruiert mich ausgeschlossen.
"""Ich trage das Risiko. Wenn kaputt, dann kauptt.""" Wo ist das niedergeschrieben ? So ein Unsinn.
Wenn selbst der "Fachmann" sagt, dass er den Schaden nicht hätte erkennen können, wie soll es dann der private Verkäufer (Laie)? Technik kann von jetzt auf gleich kaputt gehen.
Und dein Wissen bzgl der Gewährleistung sind doch arg.... eingeschränkt.
Genau das ist der Grund ( Und dein Wissen bzgl der Gewährleistung sind doch arg.... eingeschränkt.) warum ich hier das Thema /Frage eingestellt habe. 🙂
Zitat:
@Reinerclassic schrieb am 30. September 2018 um 13:44:55 Uhr:
Genau das ist der Grund ( Und dein Wissen bzgl der Gewährleistung sind doch arg.... eingeschränkt.) warum ich hier das Thema /Frage eingestellt habe. 🙂
Du behauptest selbständig zu sein und kennst dich nicht mit Gewährleistung aus? Respekt. Das nenne ich mal leichtsinnig.
Ok, dann mal zur aufklärung (nicht wissen ist ja keine Schande):
Der Wagen wurde von Privat verkauft. Augenscheinlich unter korrekter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss gilt nicht, für arglistig verschwiegene Mängel. Der Käufer muss also beweisen, dass der Mangel a) bereits bei Übergabe (latent) vorhanden war und b) der Verkäufer dies wusste und verschwiegen hat.
In der Regel scheitert es schon an a). Um den Beweis anzutreten braucht es nämluch mehr als Behauptungen. Da ist idR die Gruppe der Gutachter gefragt. Kosten liegen dann gut und gerne mal vierstellig. Dann muss man sich noch überlegen, wie man gedenkt b) anzugehen.
Der zweite Weg, nachzuweisen, dass der Verkäufer nicht privat war, ist theoretisch möglich, dürfte aber nicht weniger umfangreich/schwierig/aussichtslos sein.
Sollte der Bekannte diesen Weg erfolgreich bestreiten, stehen ihm 24 Monate gesetzliche Sachmängelhaftung zu. Nicht drei, nicht sechs und auch nicht nur zwölf.
Dann hat der Verkäufer das recht zweimal nachzubessern. Keine Neuteile, sondern Teile dem alter und der Laufleistung des entspr. Fahrzeugs entsprechend.
Wie, Wo und wie lange er das macht*, entscheidet er.
*ihm ist eine angemessene Zeit zuzugestehen.
Mercedes, es gibt verschiedene Arten von Selbständigkeit, Gewerbe und Garantie bzw. Gewährleistung und Urteile. Ich bin nicht aus dem KFZbereich.
Zitat:
@Reinerclassic schrieb am 30. September 2018 um 17:43:55 Uhr:
Mercedes, es gibt verschiedene Arten von Selbständigkeit, Gewerbe und Garantie bzw. Gewährleistung und Urteile. Ich bin nicht aus dem KFZbereich.
Wie wäre es dann sich einmal in die Materie einzulesen.
Den Unterschied zwischen Privatkauf und gewerblichen Kauf mit und ohne Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung zu erkunden?
Zitat:
@Reinerclassic schrieb am 30. Sep. 2018 um 17:43:55 Uhr:
Ich bin nicht aus dem KFZbereich.
Das macht nichts, denn der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Produktkategorien.
Was für den Fernseher gilt, gilt auch für das Auto.
Alles durchzulesen ist mir echt zu mühselig.
eine paar Anmerkungen möchte ich aber schon machen:
Bei Privatverkauf gibt es da grundsätzlich keine Gewährleitung, erst recht nicht wenn sie ausgeschlossen wurde. Eine Gewährlsitung ist nur bei Kauf von einem Händler vorgesehen. Diese Gwährleistung gilt 12 Monate ab Kauf. keine 3 bzw. 6. Ich möchte mal wiesen woher diese Zahlen stammen. Es gibt kein deustches Gesetz, im zusammenhang mit Autokauf, was diese Gewährlesitungsfristen von 3 Monaten auch nur erwähnt. Die 6 Moante kommen vor, aber nur im Zusammenhang der Beweislastumkehr. Noch immer gilkt bei Priavtkauf im Grunde der gute alte satz: "gekauft wie gesehen." Irgendwelche fehler muß der Käufer erkennen oder eben nicht, das ist dann sein persönliches Pech. Auch wenns böse klingt und man es nicht lesen will: Wer ein Auto, geradse in der Preisklasse, ohne Probefahrt macht, ist schlichtweg ziemlich Dumm. Menschenkenntniss hin oder her, Aber man kann menschen eben nur vcor den Kopf schauen.
Und ob der verkäufer nun privat ist oder das Finanzamt meint er wäre gewerblich ist 1. Sache des Finazamtes und 2. für den aktuellen fall irrelevant, da der Verkääufer zum Zeitpunkt des Verkaufs kein Händler war.
Die Arglistige Täuschung hat 0,00 nix mit der Gewährleistung zu tun. Es ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Und da gilt immer der Grundsatz: Der Beschuldigte ist solange unschuldig, bis ihm die Schulkd bewiesen ist. wenn Du Ihm nichts nachweisen kannst, ist er unschuldig. das sehen Richter genauso. da müßtest Du ü+brigens eine Anzeige erstatten. Und wenn die nicht Hieb und Stichfest ist, kann Dich der verkäufer wohlmöglich auch noch belangen.Das würde ich mir wirklioch 100 mal überlegen 8das würde dein Anwalt übrigens auch sagen, wenn er halbwegas seriös ist).
Und mal ganz davon abbgesehen: Wer ein Auto für 2.000€ kauft, darf frph sein, wenn er damit noch vom Hof fahren kann. Er kann Glück haben aber meist hat er Pech.
Deine unsäglich Ignoranz hinsichtlich der Gesetzeslage zum Thema Sachmängelhaftung ist ja langsam nicht mehr erträglich. Lebst du eigentlich in deiner eigenen kleinen Welt?!
Hör doch endlich ein für alle mal auf so einen Blödsinn zu verbreiten!
Auch dein sonstiges Rechtsverständnis ist, zumindest nicht mit dem Deutschen, zu vereinbaren.
Da fällt mir mittlerweile nur noch eine Sache/ein Zitat ein (sinngemäß, übersetzt):
"Im Internet kann Jeder alles darstellen. Ich frage mich, warum so viele Leute sich aussuchen, ein Idiot zu sein."