Gebrauchtwagen Garantie

Hallo,
ich hoffe ich bin in der richtigen Rubrik.
Wir haben heute einen Gebrauchten beim Händler gekauft mit einer zusätzlichen 1 Jahresgarantie, für sage und schreibe 800€ (kosten Hälfte Händler, Hälfte wir). Das Auto werde ich erst nächste Woche abholen, jedoch ist mir soeben aufgefallen das ich nur einen Kaufvertrag und keinen extra Garantievertrag unterschrieben habe. Im Kaufvertrag steht zwar drin, 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Sachmängelhaftung. Wird mir der Vertrag noch bei Autoabholung übergeben, weil der Händler diesen noch selber abschließen muss? Die Garantie ist ja quasi extern und hat nichts direkt mit dem Händler zu tun oder? Hab's in dem Moment einfach vergessen nachzufragen und dachte: ja wird schon passen...
Bin etwas verunsichert aktuell...

41 Antworten

Ich bringe euch mal ein konkretes Beispiel wo so eine Garantie trotz Gewährleistung charmant sein kann.
Und zwar wenn dein Auto einen Fehler hat und der Händler es nicht behoben bekommen hat. So bei mir geschehen.
Bei mir war es Wasserverlust. Der Händler war bemüht den Fehler zu beheben. Aber teilweise hat sich sie Rep immer mehr hingezogen. Hab das Auto dann zu einer anderen Werkstatt gebracht und die Rep dann über die Versicherung abgerechnet.

Wie bereits erläutert gibt es genügend Händler, die ältere Gebrauchte gar nicht ohne zusätzliche GW-Garantie verkaufen. Warum ist klar, das Risiko für einen kapitalen Schaden in die Pflicht genommen zu werden, soll minimiert werden. Deshalb ist das ganze auch nicht "anrüchig", wie einige hier suggerieren wollen.

Letztlich ist es doch ein Rechenexempel: der Händler kauft ein Auto an/nimmt ein Fzg zurück, auf diesen Preis addiert er eine gewisse Gewinnspanne, und um sich gegen Gewährleistungsansprüche abzusichern, braucht es nochmal einen Zuschlag oder aber die GW-Versicherung.

Wenn ein Schlauberger wie @Spi95 ein Auto OHNE GW-Versicherung kauft, weil er das für Geschäftemacherei hält, dann hat der Händler diese Summe halt schon vorher draufgeschlagen.

Bei jetzt schon 105tsd Kilometern bekommt man wenig ersetzt und meist sinkt es immer weiter in Prozenten umso mehr Kilometer drauf kommen. Das war schon vor 25 Jahren so und wird sich nicht gebessert haben. Und du bist verpflichtet deine pünktlichen Durchsichten machen zu lassen mit Nachweis. Haste nix gemacht oder überzogen und dir kackt der Scheibenwischermotor ab ist natürlich die verspätete Durchsicht bzw Ölwechsel Schuld.

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 01. Sept. 2024 um 12:41:59 Uhr:


Und du bist verpflichtet deine pünktlichen Durchsichten machen zu lassen mit Nachweis. Haste nix gemacht oder überzogen und dir kackt der Scheibenwischermotor ab ist natürlich die verspätete Durchsicht bzw Ölwechsel Schuld

Nö.

Denn die Gewährleistung bezieht sich ja ausdrücklich auf Mängel die zum Zeitpunkt des Kaufs schon vorlagen.

Da kann spätere Wartung oder Nicht-Wartung nie eine Rolle spielen.

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Zitat:

@bommel-73 schrieb am 1. September 2024 um 12:41:59 Uhr:


Und du bist verpflichtet deine pünktlichen Durchsichten machen zu lassen mit Nachweis. Haste nix gemacht oder überzogen und dir kackt der Scheibenwischermotor ab ist natürlich die verspätete Durchsicht bzw Ölwechsel Schuld.

Man ist zu nichts verpflichtet😉

Zitat:

@nogel schrieb am 28. August 2024 um 16:27:06 Uhr:


Wie bereits erläutert gibt es genügend Händler, die ältere Gebrauchte gar nicht ohne zusätzliche GW-Garantie verkaufen.

Dann sollen sie es lassen. Man kauft halt privat, sichert sich mit der Garantie selbst ab und spart jede Menge Geld.

Perfekt.

Zitat:

@nogel schrieb am 28. August 2024 um 16:27:06 Uhr:

Warum ist klar...Völlig klar - das schrieb ich bereits weiter vorn. Der Händler sichert sich damit selbst ab.

Was noch offen ist wäre die Antwort auf meine Frage, wo der Mehrwert bzw. Gegenwert von Größenordnung 800 EUR für den Kunden liegt.

Zitat:

@nogel schrieb am 28. August 2024 um 16:27:06 Uhr:


Letztlich ist es doch ein Rechenexempel... Wenn ein Schlauberger wie @Spi95 ein Auto OHNE GW-Versicherung kauft, weil er das für Geschäftemacherei hält, dann hat der Händler diese Summe halt schon vorher draufgeschlagen.

In Sachen Kostenkalkulation und Deckungsbeitrag brauche ich ganz sicher keine Nachhilfe.

Wird Auto Y zum Preis X angeboten und diese Garantie ist inkludiert so ist das völlig ok. Der Kunde muss das nicht mal zwingend erfahren.

Wird Auto Y zum Preis X angeboten und anschließend dem Kunden die Garantie zusätzlich aufgenötigt, so ist das hochgradig unseriös.

es gibt mehrere Garantieanbieter. Diese haben dann auch noch verschiedenste Produkte mit verschiedenen Umfängen, Selbstbehalten, Bedingungen und Erstattungen. Solange nicht einmal der Thread Ersteller weiß welche Garantie er gekauft hat ist es sinnlos darüber zu Philosophieren.

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 1. September 2024 um 12:41:59 Uhr:


Bei jetzt schon 105tsd Kilometern bekommt man wenig ersetzt und meist sinkt es immer weiter in Prozenten umso mehr Kilometer drauf kommen. Das war schon vor 25 Jahren so und wird sich nicht gebessert haben. Und du bist verpflichtet deine pünktlichen Durchsichten machen zu lassen mit Nachweis. Haste nix gemacht oder überzogen und dir kackt der Scheibenwischermotor ab ist natürlich die verspätete Durchsicht bzw Ölwechsel Schuld.

Da kommt es auf die Garantie an. In meinem Fall musste nur eine Übergabeinspektion machen. Sonst nichts.
Bei 175tkm ca. Kopfdichtung defekt. Versicherung informiert wie es weitergeht. Die sagen KVA machen und denen schicken. Danach Freigabe bekommen und danach reparieren lassen. Rechnung hingeschickt und entsprechend den Umfang wiederbekommen. Das war 100% Lohn ( was das meißte ausgemacht hat ) und 40% auf Teile.

Also ich war froh das ich sie hatte und in meinem Fall hat es sich gelohnt.

Gruss

Falls da noch ein Anspruch aus Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer bestand hat man dich veralbert.

Falls nicht, aber um diese Fälle geht es hier genau nicht, kann so eine Garantie richtig sinnvoll sein.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 2. September 2024 um 15:53:57 Uhr:


Falls da noch ein Anspruch aus Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer bestand hat man dich veralbert.

Falls nicht, aber um diese Fälle geht es hier genau nicht, kann so eine Garantie richtig sinnvoll sein.

Nein. Es war bewusst meine Entscheidung. Siehe mein Beitrag weiter vorne und die Rep Versuche vom Händler.

Naja.

Auch dafür braucht man diese Garantie nicht.

Wen der Händler nicht willens oder in der Lage ist, seinen Pflichten aus der Sachmängelhaftung nachzukommen so setzt man ihn in Verzug, lässt bei Erfolglosigkeit anderweitig reparieren und schickt ihm die Rechnung.

Aus der Nummer kommt er nicht raus. Und notfalls macht man das mit anwaltlicher Hilfe.

Wenn es nun schon so gelaufen ist wie von dir beschrieben ist er dir mindestens die restlichen 60% der Teilerechnung schuldig.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 3. September 2024 um 17:05:06 Uhr:


Naja.

Auch dafür braucht man diese Garantie nicht.

Wen der Händler nicht willens oder in der Lage ist, seinen Pflichten aus der Sachmängelhaftung nachzukommen so setzt man ihn in Verzug, lässt bei Erfolglosigkeit anderweitig reparieren und schickt ihm die Rechnung.

Aus der Nummer kommt er nicht raus. Und notfalls macht man das mit anwaltlicher Hilfe.

Wenn es nun schon so gelaufen ist wie von dir beschrieben ist er dir mindestens die restlichen 60% der Teilerechnung schuldig.

Das weiss ich alles selber. Um es nun deutlich auszudrücken.
Ich brauchte ein fahrendes Fahrzeug. Ich hatte weder Zeit noch Lust mich mit der Scheiße weiter zu beschäftigen. Da war mir auch das Geld egal. Hätte ich die Versicherung nicht gehabt, hätte ich auch die Reparatur ganz bezahlt. Der Mist sollte einfach nur fertig werden und nicht dauernd in der Werke stehen.

Manchmal ist der Seelenfrieden mehr wert als sich n dreiviertel Jahr mit sowas rum zu ärgern.

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