Gebrauchtwagen Garantie
Hallo,
ich hoffe ich bin in der richtigen Rubrik.
Wir haben heute einen Gebrauchten beim Händler gekauft mit einer zusätzlichen 1 Jahresgarantie, für sage und schreibe 800€ (kosten Hälfte Händler, Hälfte wir). Das Auto werde ich erst nächste Woche abholen, jedoch ist mir soeben aufgefallen das ich nur einen Kaufvertrag und keinen extra Garantievertrag unterschrieben habe. Im Kaufvertrag steht zwar drin, 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Sachmängelhaftung. Wird mir der Vertrag noch bei Autoabholung übergeben, weil der Händler diesen noch selber abschließen muss? Die Garantie ist ja quasi extern und hat nichts direkt mit dem Händler zu tun oder? Hab's in dem Moment einfach vergessen nachzufragen und dachte: ja wird schon passen...
Bin etwas verunsichert aktuell...
41 Antworten
Die Garantie ist tatsächlich extern und hat mit dem Händler (zunächst) nichts zu tun, er schließt sie aber für das Auto ab.
Wenn dann irgendein Mangel/Schaden etc. auftritt, ist für dich der Händler der Ansprechpartner und dann klärt sich (ggf. streitet man darüber) ob es ein Gewährleistungsfall ist oder ein Fall für die Garantie.
Das heißt, mir muss noch ein extra Formular vorgelegt werden, welches ich unterschrieben muss (will). Ich muss ja noch die Garantiebedingungen lesen..Auch den Anbieter der Garantie sollte ich ja kennen usw...
Das klärt man besser vor der Unterschrift. Ist es ein seriöser Händler, wird er dir Auskunft erteilen.
Absolut, aber wie gesagt, das hab ich in dem Moment einfach nicht auf dem Schirm gehabt und blind vertraut. Vielleicht klappt das ja auch noch...Wenn kein separater Garantievertrag vorgelegt wird, ist der Käufervertrag nichtig, da die Bedienung nicht erfüllt sind, meine Einschätzung?
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Nur mal so, eine gesonderte Gebrauchtwagen-Garantie beinhaltet unter Umständen sehr viele Ausschlüße.
Für mich ist eine solche nur eine Absicherung des Händlers um bei seiner Gewährleistungszeit eventuelle Kosten günstig auf die Versicherung abzuwälzen.
Mögen andere es anders sehen, das ist mein Standpunkt.
Ist ein berechtigter Standpunkt, abhängig von den Garantiebedingungen. Für diese habe ich gezahlt aber kenne sie nicht. Das ist mein Problem aktuell...
Gebrauchrwagengarantieverträge sind ein beliebtes Spiel windiger Gebrauchtwagenhändler sich auf Kosten des Käufers aus der Gewährleistung zu schleichen.
Wenn du die Garantie bezahlst bekommst du auch einen Garantievertrag.
Wenn nicht, dann würde ich die Garantieprämie auch nicht bezahlen.
Alles klar, heißt für mich: Wenn ich keinen extra Garantievertrag vorgelegt bekomme, will ich 800€ zurück oder der Kaufvertrag ist nichtig.
Ich würde mit dem mal sprechen, anders wirst keine verbindliche Auskunft bekommen. Auch sollte es eine namhafte, nachvollziehbare versicherung sein. Kann meinen Vorrednern meist Recht geben. Grundsätzlich hast du ein jahr Gewährleistung beum Händlerkauf, Beweislastumkehr nach einem Jahr. Da stellt sich schon die Frage nach diesem Zusatzdings…..
Wenn ich Händler drauf anspreche, und die fangen mit Larifari an, gehe ich einfach. Deswegen kaufe ich von netten, einschätzbaren Privatleuten, aber das ist hier nicht Thema.
Es wäre interssant, zu erfahren, wie alt das Fahrzeug ist und was es gekostet hat. 800€ kommt mir schon sehr teuer vor, dafür gibt es i.d.R. Garantien bei Neuwagen. Der Händler "verkauft" sowas doch nur, um seine Gewährleistung abzusichern.
Skoda Octavia 2016 1.4 TSI mit 105tkm. Kaufpreis mit Garantie 13400€ (Hälfte Käufer, Hälfte Händler) ohne wurde er mit 13000€ angeboten.
Ich habe da so meine Bedenken 😮. 8 Jahre alt, über 100.000 Km, da würde ich mal das Kleingedruckte studieren. Wahrscheinlich werden Ersatzteile gar nicht mehr gezahlt und wenn doch, dann zu geringen Prozentsätzen vom Preis und es werden einige Bauteile ausgeschlossen sein und die Arbeitskosten nur zu 40% erstattet.....oder so ähnlich. Ich würde die Garantieversicherung innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen.
Zitat:
@cki77 schrieb am 26. August 2024 um 21:31:42 Uhr:
Ich würde mit dem mal sprechen, anders wirst keine verbindliche Auskunft bekommen. Auch sollte es eine namhafte, nachvollziehbare versicherung sein................
Das wird keine "nachvollziehbare Versicherung" (was auch immer das sein soll) sein, das wird ein Spezialalanbieter einer Garantieversicherung mit den üblichen Ausschlüssen sein (aber das wurde ja hier schon mehrfach geschrieben).
Die müssen sprechen, Vertrag auf den Tisch und gut. Dann widerrufen, bin ich bei dir, wenn widerrufbar- das ist auch nicht so sicher…..
Warum soll er nicht widerrufen können? Der Verkäufer darf im das Fahrzeug nicht nur in Verbindung miet der Garantieversicherung verkaufen (unzulässiges Koppelgeschäft). Sollte er daruf bestehen, wäre das kein Vertrgaspartner für mich und ich würde (zur Not mit Hilfe eines Anwalts) den Kauf rückgängig machen.