Gebrauchtwagen Garantie

Hallo,
ich hoffe ich bin in der richtigen Rubrik.
Wir haben heute einen Gebrauchten beim Händler gekauft mit einer zusätzlichen 1 Jahresgarantie, für sage und schreibe 800€ (kosten Hälfte Händler, Hälfte wir). Das Auto werde ich erst nächste Woche abholen, jedoch ist mir soeben aufgefallen das ich nur einen Kaufvertrag und keinen extra Garantievertrag unterschrieben habe. Im Kaufvertrag steht zwar drin, 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Sachmängelhaftung. Wird mir der Vertrag noch bei Autoabholung übergeben, weil der Händler diesen noch selber abschließen muss? Die Garantie ist ja quasi extern und hat nichts direkt mit dem Händler zu tun oder? Hab's in dem Moment einfach vergessen nachzufragen und dachte: ja wird schon passen...
Bin etwas verunsichert aktuell...

41 Antworten

Naja an sich ist das ganz einfach. Ein Vertrag ist nichtig wenn nicht alle Vertragsbedingungen erfüllt sind. Nichtig heißt nicht anfechtbar, sondern quasi nicht zu Stande gekommen (hat nie existiert). Im Kaufvertrag steht: Ein Jahr Garantie. Die Garantie möchte ich schriftlich mit Bedingungen vorgelegt bekommen, am besten noch mit Preis. Passiert das nicht, Geld zurück und kein Auto.
Ein Bekannter, gelernter Autohändler, meinte soeben zu mir, dass die Garantie erst mit Zulassung abgeschlossen wird. (eingetragenes Nummernschild, neuer Halter,...) Daher gedulde ich mich noch etwas, bzw. werde morgen anrufen und mal nachhaken.

Jammerschade das alle immer denken Recht würde durch das (halb) wissen der Bekanten und Verwandten in durchsetzbare Geschichten eingeteilt.

Du wirst das schon machen. Meine Erfahrung ist, dass es in der Regel immer ein bischen anders aussieht. Auch muss der Verkäufer ja gar nicht unseriös sein.
Du hättest vorher dir die Fragen stellen können/ müssen, dann wäre es jetzt keine Reiterei auf Paragraphen/ Einschätzung von Verwandeten und Rechtsbeistand bei mt geworden…..alles Gute

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 26. August 2024 um 19:53:07 Uhr:


Nur mal so, eine gesonderte Gebrauchtwagen-Garantie beinhaltet unter Umständen sehr viele Ausschlüße.
Für mich ist eine solche nur eine Absicherung des Händlers um bei seiner Gewährleistungszeit eventuelle Kosten günstig auf die Versicherung abzuwälzen.

Genau so ist das.

Diese Garantie bietet dem Käufer keinerlei Mehrwert denn dieser ist weit umfänglicher durch die Sachmängelhaftung geschützt.

Insofern ist es reine Abzockerei bzw. schlechte Kalkulation des Händlers, 50% davon ausgewiesen auf den Kunden umzulegen.

In solchen Fällen gibts nur zwei Möglichkeiten. Entweder der Händler verzichtet auf die kundenseitige Bezahlung dieser Garantie - was auch immer im Deatail da garatiert sein möge, es kann dem Käufer völlig egal sein - und trägt seinen Aufwand selbst, oder man suche sich einen seriösen Händler.

@TE: ich würde dir dringend raten, dich mit dem Thema Sachmängelhaftung und Garantie selbst zu befassen. Das ist kein Hexenwerk und der Rat des ein- oder anderen Bekannten stellt sich möglicherweise als grober Unfug heraus.

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Zitat:

@JanNaj schrieb am 26. August 2024 um 21:17:52 Uhr:


Wenn ich keinen extra Garantievertrag vorgelegt bekomme, will ich 800€ zurück ...

Denke du bezahlst nur anteilig 400€ ?

Sprich mit dem Händer und verzichte auf diesen Garantievertrag.

Entweder gleich, oder wenn du ihn in Händen hälst mit der 14tägigen Widerrufsfrist.

Aber gib acht daß er nicht vordatiert ist und du ihn erst nach dieser Frist erhälst.

Autohändler werden oft mit Pferdehändlern verglichen, mit allen Wassern gewaschen.

Wenn es einer ist der mit dir auf Augenhöhe verhandelt nimmt er den Vertrag zurück und zahlt die 400€ zurück, ohne Ausflüchte.

Hast du unterschrieben? Und wenn ja,vor Ort?
Gibt es denn überhaupt eine widerrufsfrist?

Als ich meinen vor 2,5 Jahren gekauft hatte gab es auch ne Garantie dazu.
Bei Abholung zur Rechnung gab es auch ein extra Garantieheft mit Policenummer dabei.
Später musste ich die in der Tat auch in Anspruch nehmen ( Kopfdichtung ) . Ein Großteil der Rechnung wurde auch übernommen wegen der KM . Das wusste ich aber.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 27. August 2024 um 09:41:37 Uhr:


Autohändler werden oft mit Pferdehändlern verglichen, mit allen Wassern gewaschen.

Man nannte sie nicht ohne Grund Rosstäuscher und viel geändert hat sich seitdem nicht.

Jedenfalls nicht zum besseren.

Fakt ist, daß viele Händler ihre (älteren) Gebrauchten nur in Verbindung mit einer Garantie anbieten. Das ist auch verständlich und gar nicht anrüchig, wenn man z.B. an einen unerwarteten Motorschaden mit tausenden Euro denkt. Und ich bin mir auch sicher, daß das zulässig ist, es herrscht Vertragsfreiheit.

In diesem Fal scheint aber der Händler auch die Wahl zu lassen, den Wagen ohne Garantie zu verkaufen, also ist das sowieso nicht das Thema.

Ich selbst hatte den Fall, daß nach wenigen Wochen der Kühler undicht war, es bestand Gebrauchtwagen Garantie und ich bekam alles (!) ersetzt; habe einfach nach Rücksprache reparieren lassen und die Rechnung eingereicht.

Der Händler verkauft einfach die Garantie damit der Kunde keine Gewährleistungsansprüche stellt und er selber zahlen muss.

Du hättest den Schaden auch bei deinem Verkäufer melden können

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 27. August 2024 um 19:49:40 Uhr:


Der Händler verkauft einfach die Garantie damit der Kunde keine Gewährleistungsansprüche stellt und er selber zahlen muss.

Du hättest den Schaden auch bei deinem Verkäufer melden können

Vielleicht habe ich mich nicht genau genug ausgedrückt.

Ich hatte den Schaden dem Händler gemeldet und auch ihm die Reparaturrechnung geschickt. inwieweit er das mit der Grantieversicherung abgerechnet hat, weiß ich gar nicht.

Zitat:

@nogel schrieb am 27. August 2024 um 12:58:26 Uhr:


Fakt ist ...

Fakt ist, dass ein Händler in der Sachmängelhaftung steht, unabhängig von irgendwelchen Garantien von irgendwelchen Drittanbietern.

Welchen Mehrwert ein Käufer vom Vorhandnsein einer solchen Garantie hat, kannst du sicher erläutern ?

Und unbestritten herrscht Vertragsfreiheit, man kann auch noch größere Summen für noch überflüssigere Dinge zahlen ohne das es justitiabel wäre.

.....dass ein Händler in der Sachmängelhaftung steht, unabhängig von irgendwelchen Garantien von irgendwelchen Drittanbietern.....

Hat niemand bestritten.

Aber weiter oben hat jemand behauptet, es sei nicht zulässig, Gebrauchte nur in Verbindung mit einer GW- Versicherung zu verkaufen.

Und welchen Mehrwert so eine Garantie hat und wie viel sie jemandem wert ist, muß ich hier niemandem "erläutern", das kann sich jeder für sich selbst durchrechnen.

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