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Gebrauchtwagen erst paar Tage nach bezahlung abholen?

Themenstarteram 14. November 2015 um 23:19

Hallo Leute,

ich habe mir diese Woche ein Auto angeschaut was mir sehr gut gefällt, habe auch mit dem Händler schon ein Kaufvertrag abgeschloßen. Bezahlen tuh ich in Bar aber erst nächste Woche.

Das Problem ist nur, ich bekomm die Papier usw. erst nach dem ich das Geld dem Händler in Bar gegeben habe. D.h. das Auto muss noch so lange beim Händler stehen, bis ich es Angemeldet habe und mein Nummerschild habe.

Da der Händler etwas weiter weg wohnt muss es leider so gehen, rote Nummernschilder will ich mir nicht holen da der Preis für den Sprit zum hinfahren günstiger ist als jetzt den circus mit den Nummerschildern zu machen.

Jetzt zu meiner eigentliche Frage. Wenn ich den Kaufvertrag habe, Autopapiere usw und das auto anmelde und später abhole, aber der Händler plötzlich sagt "ne nie verkauft" oder sonst irgendetwas krummes dreht, kann er dann vor Gericht irgendwie gewinnen oder...? mach mir da nur ein bisschen sorgen, weil das Auto nach der Bezahlung noch ein paar Tage bei Ihm stehen muss, bis ich es halt angemeldet habe und die nummernschilder habe.

 

Gruß,

Elefantoz

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22 Antworten

Das das Auto beim Händler bleibt bis es bezahlt ist ist normal! bzw wenn du es kaufst müsstest du sogar abstellgebühr bezahlen, da du aber hast ja ein Kaufvertrag ist es 100% dein Fahrzeug auch vor Gericht.

Kurzzeitkennzeichen werden verrechnet wenn du sie bei deinem zukünftigen versicherer sie beantragst.

mach die keine sorgen und gut wirds

Themenstarteram 15. November 2015 um 0:25

Hey passi-vari,

ok das beruhigt mich schonmal ;) aber ich hab gerade gelesen das die Kfz-Händler keine roten Nummernschilder mehr rausgeben dürfen. D.h. ich muss, bevor ich zum Händler fahre, bei meiner Zulassungsstelle vor Ort ein Kurzkennzeichen holen und erst dann das Auto abholen ~.~

PS: Autoversicherung habe ich bereits abgeschloßen und ist ab Montag Gültig

rote Nummern dürfen in der Tat nicht heraus gegeben werden um das Fahrzeug zu Dir zu überführen. Das war schon immer so... nur für Probefahrten oder Überführungsfahrten des Händlers oder zu Testfahrten bei Werkstatt bei nicht angemeldeten Fahrzeugen. Der Händler dürfte aber das Auto zu Dir nach Hause fahren, Du aber nicht. Versicherungssache.

Hole Dir doch ein paar Kurzzeitkennzeichen, dafür braucht Dein neuer Wagen jedoch gültig HU & AU. Die Kosten werden dann günstigenfalls mit Deinem Versicherungstarif verrechnet.

Eine weitere Möglichkeit wäre, den Wagen mit einem Hänger zu holen. Dabei musst Du aber beachten, dass kein Auto ohne Haftpflichtversicherung auf öffentlichem Gelände (Straße, Parkplatz) abgestellt werden darf.

Lass den Händler das Auto doch einfach anmelden ;)

Moin,

Warum sollte der Händler das denn für die paar Kröten machen? Da weiss doch jeder, das dies schief gehen muss.

Mach es wie geplant, dass ist der recht normale Weg. Nachdem du bezahlt hast, ist das Auto dein - du hast den Vertrag, du hast die Papiere, du hast typischerweise die Schlüssel (bis auf vielleicht einen, wenn du nett bist). Was soll da schief gehen? !?

MfG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 15. November 2015 um 09:24:17 Uhr:

Moin,

Warum sollte der Händler das denn für die paar Kröten machen? Da weiss doch jeder, das dies schief gehen muss.

Mach es wie geplant, dass ist der recht normale Weg. Nachdem du bezahlt hast, ist das Auto dein - du hast den Vertrag, du hast die Papiere, du hast typischerweise die Schlüssel (bis auf vielleicht einen, wenn du nett bist). Was soll da schief gehen? !?

MfG Kester

Da kann jede Menge schief gehen, das Auto könnte bis zur Abholung "gestohlen" werden ........... der Händler kann mit seiner roten Nummer dran mit dem Auto noch so einige Fahrten machen, der Händler hat Zeit, gewisse Manipulationen vorzunehmen, z. B. die Räder und Reifen, die beim Kauf drauf waren, gegen ältere, abgefahrene zu tauschen und sonstige Dinge verändern, zum Nachteil des Inhabers des Kfz.-Scheines.

Denn das ist die Crux: Der Käufer ist trotz der Bezahlung des vollen Kaufpreises und des Besitzes des Fahrzeugbriefes noch nicht der Eigentümer und auch kein Besitzer des Autos, die Eigentumsübertragung geschieht ja erst noch durch Übergabe des Kaufgegenstandes, wer den Brief hat oder wer wem wie viel und warum eine Summe Geldes gegeben hat, ist doch unwichtig.

Der Händler könnte also, rein theoretisch natürlich, das gekaufte Auto als gestohlen melden und dieses in Wirklichkeit jemand anders gegen Bares gegeben haben mit dem Hinweis, dass kein Kfz.-Brief vorhanden ist, z. B, für den Export ins nicht-EU-Ausland. Andererseits ist es kein Thema, bei der Zulassungsstelle den Kfz.-Brief als "verlegt" zu melden, dann stellt die Zulassungsstelle einen neuen Brief aus, dazu darf das Auto natürlich nicht als gestohlen gemeldet sein.

In dem Fall muss der gutgläubige Käufer in langwierigen Prozessen erst mal beweisen, dass er das Auto rechtmäßig vorher erworben hatte. Bis zur endgültigen Entscheidung durch alle Instanzen können da schon mal 10 Jahre ins Land gehen. Bis dahin ist der Kaufgegenstand längst verschrottet, der Händler ist pleite gegangen, folglich ist da nichts mehr zu holen.

Wie kann man nur so dämlich sein, dem Händler VOR der Übergabe des Autos den vollen Kaufpreis zu bezahlen?

Das ist absolut unüblich, richtig wäre:

- Das Auto anschauen, Probe fahren, verhandeln, kaufen.

- Den Brief erhalten (gegen die Zahlung von ca. 10% des Kaufpreises vorab bei Aushändigung des Briefes ist nichts einzuwenden) und damit zur Zulassungsstelle und anmelden.

- Mit den neuen Kennzeichen und der Kaufsumme bzw. dem großen Rest der Kaufsumme zum Händler fahren, das Auto vorher nochmal gründlich checken, die Nummernschilder montieren und den Kaufpreis bezahlen und wegfahren.

Alles andere ist Leichtsinn hoch drei, wenn man den Händler nicht kennt und dieser außerdem weiter weg wohnt.

Bei seriösen, bekannten Händlern am Wohnort oder in der Nähe kann man das auch mal anders handhaben.

 

Grüße

Udo

 

Er hat doch noch gar nicht den vollen Kaufpreis bezahlt. :confused:

Zitat:

@kennex schrieb am 15. November 2015 um 12:39:40 Uhr:

Er hat doch noch gar nicht den vollen Kaufpreis bezahlt. :confused:

Habe ich das denn behauptet?

Ich warne nur ausdrücklich davor, einem unbekannten Händler in einer weiter entfernten Stadt VOR der Übergabe des Kaufgegenstandes den vollen Kaufpreis in bar zu geben!

Das sollte, wie jedes normale Kaufgeschäft auch, Zug um Zug erfolgen, also Übergabe des Kaufgegenstandes gegen Bezahlung.

Der Brief an sich ist KEIN Beweis dafür, wem das Auto letztlich gehört!

Wer im Besitz des Briefes ist, kann damit lediglich bei der Zulassungsstelle das Auto auf seinen Namen (oder einen beliebigen anderen Namen, Personalausweis und Vollmacht ist dafür erforderlich) anmelden.

Diese Anmeldung belegt lediglich gegenüber den Behörden, wer der "Halter" dieses Fahrzeuges ist, die wirklichen Besitzverhältnisse sind davon NICHT betroffen!

Mit anderen Worten: Der Kfz.-Brief (das heißt jetzt übrigens Zulassungsbestätigung Teil I) ist KEIN Besitznachweisdokument!

Grüße

Udo

Moin,

Man kann natürlich vollständig paranoid sein ... steht jedem frei ... ob es das Leben lebenswerter macht ... darf bezweifelt werden.

Fakt ist - bei den meisten Händlern bekommt man die Papiere erst, sobald man voll bezahlt hat. Ebenso Schlüssel - denn sonst hat der Händler das GLEICHE Risiko, dass ein potentieller Kunde sich als unseriös herausstellt. Dummerweise sagt die Statistik, dass solche Straftaten (Scheck-, Kredit, Kreditkartenbetrug usw.) deutlich häufiger Vorkommen als der Rest des Geschilderten.

Klar kann es einen Betrüger geben ... aber ganz im Ernst ... niedergelassene Händler drehen SOLCHE Dinger eher selten ... wäre sehr kontraproduktiv für das Einkommen ... und es fällt sehr schnell auf, wenn dies passiert, dass rein zufällig immer ein verkauftes Auto gestohlen wird ...

Bisschen viel Fantasie für meinen Geschmack um daraus ein generelles Problem abzuleiten. Denn wenn wir noch paranoider sind - dann behauptet der Verkäufer ja demnächst noch, nie eine Anzahlung bekommen zu haben ... weil die Quittung gar nicht von ihm stammt ... auch denkbar - also Auto mitnehmen, Papiere mitnehmen und dann später dem Händler Geld vorbeibringen? ... wahrscheinlich passiert was?!?

MfG Kester

Bis jetzt habe ich gebrauchte mir immer angeschaut und Probegefahren.

Wenn alles passte habe ich Kaufvertrag unterschrieben und der Händler hat mir die Papiere zum Anmelden geschickt.

Dann mit Bargeld und Schildern zum Händler und Auto nochmal Rundrum begutachtet Bezahlt und ab ging es.

So und nicht anders wird es gemacht bei Seriösen Händlern!

Themenstarteram 16. November 2015 um 17:19

Hallo!

vielen Dank für Eure ganzen Antworten! :)

also bei mir war es so, dass der Händler selbst mit Anzahlung die Original Papiere nicht hergeben wollte, weil er damit schon einmal schlechte Erfahrung gesammelt hat, deswegen musste ich ein kleinen Umweg gehen.

Naja ich hab jetzt den Weg mit dem Kurzzeitkennzeichen gemacht und hat prima geklappt. Auto auch tip top, tüv neu, ölservice neu etc. also ich bin zufrieden, jetzt nur noch richtig anmelden und fertig =)

Gruß,

Elefantoz

Zitat:

@Elefantoz schrieb am 16. November 2015 um 18:19:30 Uhr:

Hallo!

vielen Dank für Eure ganzen Antworten! :)

also bei mir war es so, dass der Händler selbst mit Anzahlung die Original Papiere nicht hergeben wollte, weil er damit schon einmal schlechte Erfahrung gesammelt hat, deswegen musste ich ein kleinen Umweg gehen.

Gruß,

Elefantoz

Dann hätte ich dort nichts gekauft und ich schätze mal, andere auch nicht. Das ist doch dummes Zeug, die Kunden dazu zwingen, sich ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen und die komplette Kaufsumme im voraus zu bezahlen, würde ich nie machen.

Was ist, wenn der Händler am nächsten Tag Insolvenz anmelden muss? Dann ist dein Geld futsch und das Auto auch. Pech gehabt, Kaufvertrag hin oder her.

Klar, jetzt bin ich wieder paranoid.

 

Grüße

Udo

Zitat:

@stefansenator schrieb am 16. November 2015 um 17:52:59 Uhr:

Bis jetzt habe ich gebrauchte mir immer angeschaut und Probegefahren.

Wenn alles passte habe ich Kaufvertrag unterschrieben und der Händler hat mir die Papiere zum Anmelden geschickt.

Dann mit Bargeld und Schildern zum Händler und Auto nochmal Rundrum begutachtet Bezahlt und ab ging es.

So und nicht anders wird es gemacht bei Seriösen Händlern!

Genau so und nicht anders. Kester bezeichnet so ein Verhalten jedoch als "vollkommen paranoid".

Lieber als paranoid gelten als jemandem viel Geld zu geben und darauf hoffen: "Das klappt schon".

Grüße

Udo

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 16. November 2015 um 15:50:33 Uhr:

 

Fakt ist - bei den meisten Händlern bekommt man die Papiere erst, sobald man voll bezahlt hat.

MfG Kester

Dummes Zeug, ist mir noch nie passiert.

An deiner Stelle würde ich mal die Gründe suchen, warum man dir nicht zu trauen scheint.

 

Grüße

Udo

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