Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Beide Zulassungspapiere sind per Post verloren gegangen
Hallo zusammen,
mein Partner und ich haben unser erstes Fahrzeug bei einem VW-Händler in Hessen gekauft. Wir haben die Papiere am 29. September unterschrieben und kurz darauf die Rechnung erhalten. Der Händler hat uns einen neuen TÜV besorgt.
Danach schickte der Händler ALLE benötigten Papiere per Deutsche Post. Dazu gehörten TÜV-Bericht und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sowie auch der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2). Dokumente wurden als "Brief mit Einscheiben" gesendet, dies erforderte jedoch keine Unterschrift bei der Ankunft. Es genügte, Dokumente in den Briefkasten zu werfen.
Hier fing der Spaß an...
Der Händler behauptet, dass die Dokumente am Montag/Dienstag (4./5. Oktober) gesendet wurden.Wir sahen keine Post ankommen, also riefen wir am Donnerstag, den 7. Oktober, zurück. Nachdem der Händler die Tracking-Nummer überprüft hat, stellt sich heraus, dass die Dokumente bereits am 6. Oktober geliefert wurden.
Nur haben wir sie nicht bekommen, der Briefkasten ist leer, es gibt keinen Lieferschein, auch keiner der Nachbarn hat die Unterlagen erhalten. Wir besuchten das nächste Postamt, das keine Dokumente hat. Der Kundenservice sagt, wir sollten 25 Tage warten, aber er hat heute keine Möglichkeit zu wissen, wo sich die Dokumente befinden oder wo sie geliefert wurden. Wir waren am 7. Oktober den ganzen Tag zu Hause und haben an diesem Tag tatsächlich eine weitere DHL-Lieferung erhalten. Aber keine Fahrzeugpapiere.
Haben Sie Vorschläge zum weiteren Vorgehen? Nach meinem Verständnis muss der Händler neue Dokumente beantragen. Dies scheint ein langwieriger Prozess zu sein (laut https://www.bussgeldkatalog.org/fahrzeugpapiere-verloren/)
Glauben Sie, dass wir Anspruch auf eine Entschädigung haben oder den Verkauf sogar stornieren?
63 Antworten
Langsam muss ich mich fragen, ob du da so einiges nicht verstehst.
Der TE hat laut Post und laut Händler die ZB2 bekommen.
Wer bitte soll, außer dem TE, nun die ZB2 aufbieten?
Die Post?.
Wohl kaum.
Der Händler?
Der wird den Zustellungsbeleg vorlegen und auch einen Zeugen haben, welcher bestätigt, dass die ZB2 für das Fahrzeug des TE in dem Umschlag welcher an den TE adressiert war auch wirklich drin war.
Der muss das auch nicht machen, oder wird sich arg bitten lassen einen Falschaussage an Eides statt zu geben.....
Grüße
Steini
Du willst es nicht verstehen!
Der TE hat nie die ZB 2 in der Hand gehabt(aus welchem Zauberhut Du den Beleg dafür erfindest, ist mir schleierhaft), ergo kann er die EV auch nicht abgeben, in der Konstellation würde ich sie ihm auch nicht abnehmen.
Um den Rest muss sich der Händler kümmern.
Und keine Sorge, sowas wie dem TE hier, kommt öfter vor.
Zitat:
@torre01 schrieb am 10. Oktober 2021 um 10:10:01 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 10. Oktober 2021 um 09:47:52 Uhr:
Auf jeden Fall Strafanzeige stellen.Hilft Dir nicht, aber der Allgemeinheit.
https://www.helpster.de/...terschlagung-so-reagieren-sie-richtig_94823
Wenn man bei einem offiziellen VW-Händler ein Fahrzeug kauft und die sogar eine Sendungsnummer für die Sendung mit den Zulassungspapieren haben, würde ich nicht gleich von Unterschlagung ausgehen und ein Strafverfahren gegen den Händler anstengen. Das dürfte mit Kanonen auf Spatzen geschossen sein zumal es immer noch sein kann, dass die Sendung noch unterwegs oder versehentlich falsch eingeworfen worden ist.
Daher erst einmal bei der Post nachhaken bzw. mit dem Händler das Gespräch suchen, damit die Unterlagen möglichst schnell als verloren gemeldet und neu beschafft werden können.
Die Strafanzeige geht gegen Unbekannt.
Ohne Strafanzeige kommt man den Kriminellen ZWISCHEN den beiden Vertragsbeteiligten nicht auf die Spur. Meist ist es jemand im Verteilerzentrum oder der Briefträger selbst.
Werden ausreichend Strafanzeigen gestellt, kann der Täter eindeutig zugeordnet werden.
Der TE schreibt doch, dass es sich um einen Einschreibebrief handelt. Wenn die Post angibt, dass die Sendung zugestellt wurde, muss ja jemand gegengezeichnet haben. Da der TE das nicht getan hat, liegt der Ball bei der Post. Der Händler ist auf jeden Fall raus.
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Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 11. Oktober 2021 um 07:35:25 Uhr:
Der TE schreibt doch, dass es sich um einen Einschreibebrief handelt. Wenn die Post angibt, dass die Sendung zugestellt wurde, muss ja jemand gegengezeichnet haben. Da der TE das nicht getan hat, liegt der Ball bei der Post. Der Händler ist auf jeden Fall raus.
Laut Post ist das Produkt "EINSCHREIBEN EINWURF" nicht "EINSCHREIBEN STANDARD" oder "EINSCHREIBEN Eigenhändig".
"EINSCHREIBEN EINWURF" bietet nur Folgendes:
- Zusteller dokumentiert Einwurf in Briefkasten bzw. Postfach
- Online-Sendungsverfolgung
- Haftung bis 20 € bei Verlust oder Beschädigung
Es hätte zugestellt werden können, d. h. in den Briefkasten fallen lassen, aber eine Unterschrift war nicht erforderlich
Haftung bis 20 Euro. Aufbietung und Ersatzdokumente sind schon teurer.
Die EV allein kostet 30.70.
Mach dem AH Feuer.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Oktober 2021 um 09:04:35 Uhr:
Haftung bis 20 Euro. Aufbietung und Ersatzdokumente sind schon teurer.
Die EV allein kostet 30.70.Mach dem AH Feuer.
Der Händler ist raus aus der Nummer. Mit Übermittlung der Trackingnummer hat die Post dem Händler bestätigt, die Sendung übernommen zu haben. Ich fürchte für den TE, dass er auf den Kosten für die Neuausstellung der Papiere sitzen bleibt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Okt. 2021 um 05:58:03 Uhr:
Du willst es nicht verstehen!
Warum sollte ich auch ein unlogisches und Zeitraubendes Verfahren verstehen wollen?
Nur weil du das hier behauptest?
Die Papiere gelten nunmal Stand jetzt als zugestellt und damit im Besitz des TE gewesen. So ist nun mal der Brief an sich nach der Zustellung definiert.
Also muss der letzte in der beweisbaren Kette die ZB2 aufbieten, das ist der TE.
Mal davon abgesehen, dass es die günstigste und schnellste Lösung für den TE ist, sein Auto zu fahren.
Grüße
Steini
Genau das ist doch dein Problem "Du willst es nicht verstehen"
Dann sag doch gleich, dass Dir ein andere Sicht am A vorbei geht, aber empfehle dann nicht vorsätzlich falsche Angaben zu machen.
Der TE hat die ZB2 nie besessen und in den Händen gehabt. Mit dem Sachverhalt, sollte ihm kein MA eine EV abnehmen.
Trackingnummern hab ich viele im Handy, kann ich damit die Aufbietung einer ZB2 beantragen?
Wohl kaum. Aber Du stellst Dich absichtlich quer
Es ist schon ein Unterschied ob die Post etwas zugestellt haben will oder ich wirklich etwas erhalten habe.
Aufgrund dessen das er beides nie besessen hat würde er eine falsche,also strafbare,EV abgeben.
Dazu würde ich niemandem raten,auch wenn es theoretisch die einfachste Art wäre das Problem zu lösen.
Es könnte auch im falschen Briefkasten gelandet sein und der Empfänger kommt dann auf die tolle Idee die Unterlagen der Zulassungsstelle zu schicken.
Dann hätte der TE ein ernstes Problem.
Ist alles Theorie,aber die Titanic war ja auch angeblich unsinkbar.
Der Händler kann, wenn man das mal vom rechtlichen Ergebnis betrachtet, den Zugang der Papiere eben nicht beweisen. Dafür hat er den falschen der förmlichen Wege gewählt. Das tracking-result sagt in der Hinsicht leider nichts aus. Der Verlust trat rechtlich auf dem Weg zum TE ein. Um es zu beschleunigen gefällt, mir mein bereits geäußerter Vorschlag der gemeinsamem Erklärung und Vertretung dann noch am besten. Kann jeder sein Gesicht damit wahren.
Wir haben vom Händler einen Einlieferungsbeleg erhalten, dass die Unterlagen am Dienstag, 5. Oktober, als "Einschreiben Einwurf" verschickt wurden. Tracking & Adresse sind korrekt. Dann wurde das Dokument laut Deutshe Post am nächsten Tag, am 6. Oktober, zugestellt
Ich habe auch mit dem Verkaufsberater gesprochen, der uns bedient hat, und dies war das erste Mal für ihn mit einem solchen Problem. Wir werden uns morgen mit dem Manager in Verbindung setzen, der wahrscheinlich einige Entscheidungen über das weitere Vorgehen treffen kann.
Auch schon wieder so eine Floskel.
Das Problem mit verlorenen Dokumenten ist nicht so selten,wie man zu meinen glaubt. Weshalb ich auch nie welche verschicken würde.
Schön wenn sich der Manager kümmern möchte, er soll nur nicht zu lange überlegen, die Aufbietungsfrist ist fix und kann nicht verkürzt werden.
Wenn das Fahrzeug noch aus einem anderen LK ist,als der des Händlers, braucht er höchstwahrscheinlich auch noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für den letzten Halter örtlich zuständigen Zulassungsstelle. Gibt's auch nicht bei allen auf Zuruf und sofort.
Zitat:
@FFM-golf7 schrieb am 11. Oktober 2021 um 17:13:42 Uhr:
... Dann wurde das Dokument laut Deutshe Post am nächsten Tag, am 6. Oktober, zugestellt
Das hatte ich dieses Jahr schon 2 mal. Zum Glück keine wichtigen Dokumente. Die Pakete sind dann Wochen später eingetrudelt.
Stelle bei der Post einen Nachdorschungsantrag.
Es kommt gar nicht so selten vor, daß vor allem neu eingestellte Kräfte überfordert sind mit der teilweise unglaublich hohen Anzahl an zuzustellenden Sendungen und diese dann versuchen irgendwann später an einem weniger stressigen Tag zuzustellen. Bis dahin werden die daheim oder im Keller gebunkert. Kannte dazu auch mal konkrete Fälle.