Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Beide Zulassungspapiere sind per Post verloren gegangen
Hallo zusammen,
mein Partner und ich haben unser erstes Fahrzeug bei einem VW-Händler in Hessen gekauft. Wir haben die Papiere am 29. September unterschrieben und kurz darauf die Rechnung erhalten. Der Händler hat uns einen neuen TÜV besorgt.
Danach schickte der Händler ALLE benötigten Papiere per Deutsche Post. Dazu gehörten TÜV-Bericht und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sowie auch der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2). Dokumente wurden als "Brief mit Einscheiben" gesendet, dies erforderte jedoch keine Unterschrift bei der Ankunft. Es genügte, Dokumente in den Briefkasten zu werfen.
Hier fing der Spaß an...
Der Händler behauptet, dass die Dokumente am Montag/Dienstag (4./5. Oktober) gesendet wurden.Wir sahen keine Post ankommen, also riefen wir am Donnerstag, den 7. Oktober, zurück. Nachdem der Händler die Tracking-Nummer überprüft hat, stellt sich heraus, dass die Dokumente bereits am 6. Oktober geliefert wurden.
Nur haben wir sie nicht bekommen, der Briefkasten ist leer, es gibt keinen Lieferschein, auch keiner der Nachbarn hat die Unterlagen erhalten. Wir besuchten das nächste Postamt, das keine Dokumente hat. Der Kundenservice sagt, wir sollten 25 Tage warten, aber er hat heute keine Möglichkeit zu wissen, wo sich die Dokumente befinden oder wo sie geliefert wurden. Wir waren am 7. Oktober den ganzen Tag zu Hause und haben an diesem Tag tatsächlich eine weitere DHL-Lieferung erhalten. Aber keine Fahrzeugpapiere.
Haben Sie Vorschläge zum weiteren Vorgehen? Nach meinem Verständnis muss der Händler neue Dokumente beantragen. Dies scheint ein langwieriger Prozess zu sein (laut https://www.bussgeldkatalog.org/fahrzeugpapiere-verloren/)
Glauben Sie, dass wir Anspruch auf eine Entschädigung haben oder den Verkauf sogar stornieren?
63 Antworten
Ich weiß das, habe wohl den "🙄"- Smiley vergessen. Die Frage war ja auch an den Autor der Behauptung der "Überweisung zurückholen" gestellt.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 10. Oktober 2021 um 11:31:51 Uhr:
Ich weiß das, habe wohl den "🙄"- Smiley vergessen. Die Frage war ja auch an den Autor der Behauptung der "Überweisung zurückholen" gestellt.
Ich habe es doch weiter oben schon erklärt. Seit Stunden robbe ich vor Demut auf den Knien durchs Haus. Da ich was vernünftiges gelernt habe bin ich kein Banker. Ich stelle denen nur mein Geld zur Verfügung um ? ( keine Ahnung was die momentan damit machen).
Gruß
Wenn es unkompliziert bleiben soll, dann selbst die Papiere als verloren bei der Zulassungsstelle aufbieten. Immerhin habt ihr sie ja auch lt Post bekommen 😉
Dann 14 Tage später das Auto fahren.
Vermutlich dauert es wesentlich länger bis sich mit Post oder Verkäufer geeinigt wird.
Über Kosten kann man dann ja immer noch mal mit dem Händler sprechen.
Grüße
Steini
Zitat:
@steini111 schrieb am 10. Oktober 2021 um 12:07:17 Uhr:
Wenn es unkompliziert bleiben soll, dann selbst die Papiere als verloren bei der Zulassungsstelle aufbieten. Immerhin habt ihr sie ja auch lt Post bekommen 😉Grüße
Steini
Die Aufforderung zur Abgabe eine falschen Versicherung an Eides statt, sollte hier nicht gepostet werden.
Die Strafrechtliche Konsequenzen sind nicht unerheblich. .
Also TE, auf diesen Tip bitte nicht eingehen.
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Sorry, es ist der Beweis erbracht, dass der TE die Papiere bekommen hat. Genau so wird der Händler auch argumentieren und sehr Wahrscheinlich auch damit durch kommen.
Damit sind die Papiere dem Käufer abhanden gekommen und es wird keine falsche Aussage gemacht.
Mann kann natürlich auch noch lange Zeit darüber Streiten dass die Post einen Fehler gemacht hat. Den Händler wird das dann trotzdem nicht interessieren, außer er ist sehr kulant. Letztlich würde er aber genauso eine falsche Aussage machen, wenn er die Papiere aufbietet.
Grüße
Steini
Der Händler wird hier strenggenommen keinen Urkundenbeweis für den Zugang führen können. Ich würde mit dem Händler ein gemeinsam unterschriebenes Schriftstück aufsetzen wo der Sachverhalt korrekt angegeben wird, beide Seiten zur gegenseitigen Vertretung bei der Aufbietung berechtigt werden und die Richtigkeit des Ganzen dann an Eides versichert wird. Damit kann man zur Zulassungsstelle gehen und um die Aufbietung ersuchen. Sollte dann zumindest keinen Ärger damit geben.
Zitat:
@steini111 schrieb am 10. Oktober 2021 um 12:36:36 Uhr:
Sorry, es ist der Beweis erbracht, dass der TE die Papiere bekommen hat.
Hab ich was übersehen?
Wo ist der Beweis gebracht,dass der TE die Dokumente bekommen hat?
Der TE selbst schreibt hier,dass sein Briefkasten nie einen Umschlag mit Dokumenten enthalten hat. Ergo hat er sie nie gehabt und würde beim Erklären des Verlustes, eine falsche EV abgeben.
Ich weiß,dass sich der ein oder andere da keine Rübe drüber macht, ist ja nur so ein Wisch, den man beim Amt oder Notar unterschrieben hat.
Ich würde mich von einem AH nicht zur Abgabe einer falschen EV nötigen lassen, erst recht nicht,weil die so wichtige Dokumente nicht mit Übergabeeinschreiben verschicken.
Gut ich würde auch kein Geld überweisen ohne Fahrzeug und Papiere übergeben bekommen zu haben.
Aha, der Verkäufer hat also einen speziellen Umschlag verschickt, welcher sich dann im Briefkasten aufgelöst hat....
Selbst eine Kündigung (egal ob Job oder zb Versicherung) gilt als "erhalten" wenn als Einschreiben (mindestens Einwurf) verschickt wird und vom Postbote als zugestellt bestätigt wird.
Ich denke nicht dass es hier zu einer Straftat kommt, wenn der TE angibt, dass die Papiere aus seinem Briefkasten verschwunden sind. Die Post bestätigt ja, dass sie drin waren.
Grüße
Steini
Bei mir gäb's mit der Räuberpistole ein abtreten.
Mir wurde auch schon mal angeblich was zugestellt. Die Sendung hat mein Grundstück nie gesehen. Der Zusteller hat sich nach Feierabend im privaten Fahrzeug auf den Weg gemacht, das Päckchen wieder ran zu schaffen.
Woher weißt Du überhaupt, was in dem vermeintlich zugestellten Brief war?
Das AH behauptet es wären ZB 1 und 2 drin gewesen, können sie das belegen? ? ?
Der TE hat die ZB1 und 2 nie gesehen, und somit kann er in keinem Fall einen Verlust erklären, für den er nicht verantwortlich ist.
StGB
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es findet keine falsche Aussage statt....
Aber es ist ja jedem frei gestellt, ob er einen komplizierten oder einfachen Weg geht.
Grüße
Steini
Es gibt nicht den einfachen oder komplizierten Weg... es gibt nur den rechtlich zulässigen Weg.
Den hat der Windelexpress beschrieben. Da er vom Fach ist, sollte man seinem Vorschlag folgen.
Zitat:
@steini111 schrieb am 10. Oktober 2021 um 20:48:14 Uhr:
Es findet keine falsche Aussage statt....Grüße
Steini
Die hast Du dem TE doch in den Mund gelegt,"er solle auf dem Amt am Eides statt versichern, die ZB2 verloren zu haben, bzw für den Verlust verantwortlich zu sein"
Das mag zwar der schnellere Weg sein, kann aber unverhofft nach hinten los gehen, denn der TE hat die ZB nie gehabt.
Warum soll sich der TE auf sowas einlassen, nur weil der Händler nicht in der Lage ist, wichtige Dokumente adäquat zu verschicken.
Danke für alle Antworten. Ich melde mich morgen nochmal beim Händler. Mal sehen, was ihr Kommentar ist
Da ich nun wiederholt erklärt habe, dass der TE angeben soll, dass die ZB2 laut Post aus seinem Briefkasten verschwunden ist, was ja auch Stand der Dinge ist, kann ihm auch nichts passieren.
Aber der TE darf ja für sich selbst entscheiden.
Grüße
Steini
Du hast die eidesstattliche Versicherung nicht verstanden.
Mit dem, was Du hier anbringst, könnte man auf die Verfahrensweise ganz verzichten.
Post aus dem Briefkasten verschwunden?