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Gebrauchtwagen bei 600km entferntem VW Händler kaufen - Thema Garantie/Gewährleistung

VW

Hallo,

ich frage mich, was man für Möglichkeiten hat, wenn man einen Gebrauchtwagen von einem VW Händler kauft der mehrere hundert Kilometer vom Wohnort weg ist. Der Händer verkauft das Fahrzeug mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie, die Gewährleistung besteht uneingeschränkt - doch eben diese Gewährleistung nützt mir ja wenig wenn ich ca. 600km vom Verkäufer/Gewährleister entfernt bin oder gibt es da spezielle Abmachungen, dass da unter Umständen das VW Händlernetz ins Spiel kommen könnte?

Wie sieht es beim Thema Gebrauchtwagengarantie aus? Gilt diese Deutschland weit? Können die VW Händler Garantien von Anbietern ihrer Wahl verkaufen oder werden bei VW bestimmte Garantien verkauft? Auf den Seiten von VW wird die PerfectCar Garantie vorgestellt - da ist aber nicht klar, ob diese ausschliesslich über den Verkäufer abgewickelt werden kann oder Deutschland weit.

Also ich frage mich, ob ein Kauf in 600km Entfernung überhaupt Sinn macht.

Tia,

Cl25.

Beste Antwort im Thema

Habe den Thread aus Zufall wieder ausgegraben und wollte die Frage der Vollständigkeit halber beantworten:

Der Verkäufer muss auch die Kosten für den Rücktransport der Ware und die Gefahr übernehmen.

Grundsätzlich gilt: Steht im Kaufvertrag kein ausdrücklicher Nacherfüllungsort, dann wird angenommen dass sich dieser am Ort der Käufers befindet und der Verkäufer dort für Nachbesserung sorgen muss oder halt auf seine Kosten das FZG holen und wiederbringen muss.

Urteil zum Nacherfüllungsort im Rahmen der Gewährleistungspflicht

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die gebrauchtwagengarantie gilt auf jeden fall bei allen vw häusern.

bei gewährleistung mußt du bei einem def. den verk benachrichtigen, der kann dann wählen, ob er den wagen holt zum rep. oder du in eine werkstatt gehst, und er das bezahlt. dies gilt ab 50km entfernung von dir zum verkäufer.

habe meinen golf auch knapp 500km entfernt geholt. und keinerlei probleme gehabt. paar kleiningkeiten sind über die gebrauchtwagengar. abgedeckt worden. stoßdämpfer haben die mir zugeschickt, und ich habe sie selbst eingebaut. hatten wir so ausgemacht. als dank dafür habe ich gratis stabigummis und koppelstangen für hinten dazubekommen. die ich da gleich mit gewechselt habe

Aha, das ist ja mal interessant. Kann das jemand so bestätigen, dass der Verkäufer bei der Gewähleistung entscheiden kann, ob er den Wagen holt oder woander repariern lässt? Das wäre ja sehr angenehm, wenn dann dazu die VW Gebrauchtwagengarantie käme die man bei jedem VW Händler in Anspruch nehmen könnte, wer die Entfernung zum Verkäufer ja eher zweitrangig...

Tia,

Cl25.

So allgemein fiel mir auf, dass mal wieder hier von Gebrauchtwagengarantien die Rede ist, welche Händler dem Kunden anbieten und auch verkaufen. Das ist eigentlich unnötig, da der Händler 2 jahre Gewährleistung- die er bei gebrauchten Sachen auf 1 jahr reduzieren kann - lt. Gesetz geben muss. Die Händler treten damit die Kosten an die Kunden ab, die sie eigentlich tragen müssten.

Ergo: Garantieversicherungen für 1 Jahr ect. sind fast Quatsch. Einzig ein evtl. Streit ob es ein Garantiefall ist oder nicht, wird hier einvernehmlich,stillschweigend über die Versicherung im Zuge der Garantie gelöst, auch ein Mangel nach mehr als einem halben Jahr. Die gestzl. Gewährleistung hat aber Vorteile, sie ist Gesetz und nicht von Versicherungsbedingungen( wie z.B. Ausnahmen best. Bauteile) abhängig. Nachteil ist die Beweislastumkehr nach 1/2 Jahr.

Und man muss unterscheiden: Garantie - ist eine freiwillige Zusatz- oder Weiterversicherung zur gesetzlichen Gewährleistung.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die bekannten 2 Jahre mit 6 mon. Beweislastbefreiung auf Mängel.

 

Das ist das eine. Muss aber jeder wissen, ob er so eine Versicherung wirklich braucht

 

Das andere ist die Fragestellung: "kann ein Händler auf die Rep. im eigenen Hause - auch noch so weit entfernt - bestehen.

Eindeutig JA.

Laut Urteilen die mal so, mal so entschieden wurden, kann  vom schlussendlichen Urteil der Händler entscheiden was gemacht wird.(Amtsger.München 2006), also grundsätzlich am Ort des Händlers.

Ausnahmen sind möglich wie  nicht  fahrbereiter oder verkehrsunsicherer Zustand.

Grundsätzlich sollte man vorher prüfen (lassen) ob nicht ein Verschleiss statt Mangel vorliegt. Kann in der Regel die örtliche anerkannte VW- Werkstatt vornehmen.

Entschliesst sich der Verkäufer zu einer Reparatur in eigener (auch 600km entfernten) Werkstatt, hat er die Verbringungskosten dahin zu tragen. Du musst aber zur Minimierung dieser Kosten beitragen.

Meist erledigt sich das dann von allein, zumal bei VW, finde ich. Die sind wohl untereinander Grün.

 

Anders sieht es möglicherweise bei freien Händlern aus, die Reparaturen welcher Art auch immer in ihrem Hause billiger lösen können.

Danke, die Abgrenzung von Gewährleistung und Garantie sind schon klar, aber ich wollte wissen, wie in der Praxis die Gewährleistungsabwicklung gehandhabt wird. Da hast Du ja angeführt, dass dies rechtlich uneinheitlich geregelt ist, dies aber bei einem VW Händler wohl eher kundenfreundlich mit Hilfe anderer VW Händler geregelt sein sollte.

Ich würde mich freuen, wenn noch mehr Leute ihr Wissen oder Ihre Erfahrungen in dieser Beziehung posten könnten.

Gibt es hier im Forum eigentlich keine FAQ zum Thema Gewährleistung/Garantie beim Autokauf?

Tia,

Cl25.

ich hatte es doch schon geschrieben.

also nochmal

unter 50 km mußt du bei einem gewährleistungsfall zum verk fahren.(außer fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig)

über 50 km entfernung mußt du das auto8sofern fahrbereit) nicht mehr hinbringen. sondern der verk kann wählen zwischen abholung und rep in einer dem käufer nahen werkstatt.

die evtl abholung muß dann nat. der verk organisieren.und die kosten dafür tragen.

bei einem gewährleistungsfall läuft es deshabl zu 99% darauf hinaus, das der vek dir nahelegt, in eine die nahem vw (wie hier in deinem fall) zu gehen, das fahrzeug auf garantiekosten rep zu lassen, und evtl selbstbet. werden dann vom verk getragen.

aber das sollte bei einem schaden immer erst mit dem verk abgesprochen werden.

es kann dann nat. auch passieren, das die gebrauchtwagenvers. sagt:STOP

hier liegt noch gewährleistung vor.ich muß nichts bezahlen.(so durch urteile schon bestätigt)

dann muß der verk sehen, wie er den wagen wieder flott bekommt. eben durch abholung oder durch erstattung der kosten, die in einer dir naheliegenden werkstatt anfallen. 

am 24. Januar 2008 um 14:55

Hallo,

muß der Verkäufer eigentlich nur für die Abholung des Fahrzeugs die Kosten tragen?

Was passiert nach der Reparatur durch den Verkäufer mit dem Fahrzeug?

Wie kommt das Fahrzeug wieder zu mir und wer trägt dafür die Kosten?

Habe den Thread aus Zufall wieder ausgegraben und wollte die Frage der Vollständigkeit halber beantworten:

Der Verkäufer muss auch die Kosten für den Rücktransport der Ware und die Gefahr übernehmen.

Grundsätzlich gilt: Steht im Kaufvertrag kein ausdrücklicher Nacherfüllungsort, dann wird angenommen dass sich dieser am Ort der Käufers befindet und der Verkäufer dort für Nachbesserung sorgen muss oder halt auf seine Kosten das FZG holen und wiederbringen muss.

Urteil zum Nacherfüllungsort im Rahmen der Gewährleistungspflicht

Hallo,

altes Thema, dazu gab es anscheinend eine neue Aussage vom BGH. Laut den unterstehenden Link muss der verkaufer zwar aufkommen für die transportkosten, der kaufer muss aber das Auto zu den verkaufer bringen. Sprich: man muss dort hin fahren und bekommt seine kosten erstattet. Damit leute sich nicht durch dieser alten tread auf den falschen bein gesetzt werden (auf holländisch gesagt :))

http://www.motor-talk.de/.../...kauf-haendler-weiter-weg-t4770862.html

Also ich habe letzte Woche meinen vierten VW bei einem entfernten Händler gekauft. Zwar nicht 600km, aber genug damit ich wegen einer Reparatur da nicht hinfahren wollte.

Ich hatte mit Herstellergarantie, Anschlussgarantie und Perfect Car noch nie irgendwelche Probleme. Das einzige Risiko ist, wenn die Probleme massiv werden und eine Wandlung ansteht. Das geht dann nur über den Händler der verkauft hat und der hat das Recht zur Nachbesserung.

Ein Nachteil halt: Deinen Verhandlungsposition ist nicht genial, wenn Du 600 km anreist und der Händler das weiss.

Ich habe mal einen Peugot verkauft und die Käufer sind 6 Stunden mit dem Zug angereist......

Zitat:

altes Thema, dazu gab es anscheinend eine neue Aussage vom BGH. Laut den unterstehenden Link muss der verkaufer zwar aufkommen für die transportkosten, der kaufer muss aber das Auto zu den verkaufer bringen. Sprich: man muss dort hin fahren und bekommt seine kosten erstattet.

Weder richtig noch falsch ist die Aussage, denn nachträgliche Erstattung von Transport/Fahrkosten scheint rein rechtlich gesehen nicht durchsetzbar zu sein, was vielen Händlern bekannt sein mag. Die einzige Lösung ist dann in meinen Augen eine schriftliche Aufforderung des Verkäufers zur Mängelbeseitigung und eine schriftliche Zusage von ihm, dass dies und das vereinbart wurde. Einfach dahin zu fahren/transportieren, und erwarten, dass er die Kosten deckt, kann böse enden.

Um all diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, würde ich auf keinen Fall einen hochpreisigen Gebrauchtwagen bei einem so weit entfernten Händler kaufen. Wobei "hochpreisig" bei mir schon ab ca. 8.000 Euro beginnt.

Es ist fast schon normal, dass da immer mal was sein kann, irgendwas funktioniert plötzlich nicht mehr, macht Geräusche oder ähnliches. Allein für die Fehlersuche und Entscheidung, ob Gewährleistung, Garantie oder Verschleiß vorliegt, MUSS der verkaufende Händler die Gelegenheit haben, selber die Sache zu begutachten, eventuell ist es nur eine Kleinigkeit, die, obwohl einfacher Verschleiß, er dennoch aus Kulanzgründen für den Kunden kostenlos behebt.

Und dann dafür so ein Fass aufmachen? Mit 1.200 Kilometer Fahrt, Übernachtung, Urlaubstagen usw.?

Ganz zu schweigen davon, wenn ernsthafte, teure Probleme auftreten, der verkaufende Händler will IMMER selber sich die Sache auch mal ansehen, was ich auch verstehen kann, ansonsten ist die Gefahr groß, dass dieser Händler übers Ohr gehauen werden könnte.

Unabhängig davon, was die Gerichte so im Einzelfall entschieden haben, erstens muss der dann vorliegende Fall nicht mit dem verhandelten Fall genau übereinstimmen, so dass die gleichen Gerichte zu ganz anderen Ergebnissen kommen könnten, zweitens bedeutet Recht haben, nicht auch gleich Recht bekommen, das muss man sich erst einklagen.

Solche Klagen dauern dann schon mal, wenn man durch die Instanzen geht, nicht jeder kann oder will sich das antun.

Ergo: Lass das sein, den Kauf so weit weg, kauf regional, für ein paar Hunderter billiger, die am Ende dann teuer zu stehen kommen, lohnt sich das nicht. Meine Meinung.

 

Grüße

Udo

Hallo,

ich stimme meine vorsprecher natürlich zu, mann sollte nie einfach 600 KM dahin fahren und den Händler das auto hinstellen. Hatte nicht in betracht gezogen das jemanden das machen würde ohne den Händler zu kontaktieren :)

Wenn man ein auto gekauft hat aus die entfernung und es tritt ein problem auf sollte man den händler darauf hinweisen und fragen wie er vorgehen möchte. Sie können nicht verlangen das er das auto holt, er kann allerdings auch nicht verlangen das Sie es auf Ihre kosten vorbei bringen, er muss Ihnen die kosten erstatten. Ùnd er ist dafür verantwortlich das dass problem behoben wird (wenn es in die ersten 6 monate passiert!).

Entweder möchte er das Sie das auto vorbei bringen, wobei er die kosten erstatten muss, oder er übernimmt die kosten für eine reparatur bei Ihren :) .

Aber in beiden fallen sollte man man sich UNBEDINGT eine schriftliche (!!) genehmigung vom Händler einholen, sonnst könnte es teuer werden!

Meist wird er Ihnen die reparatur beim :) erstatten da dies auch für ihm günstiger ist als all ihre transportkosten (inkl. Hotel!) zu übernehmen und dann auch noch die reparaturkosten bei ihm vor ort....

Viele Grüße

Frits

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