Gebrauchtwagen Anmelden mit problemen

Hallo allerseits,

meine Schwester hat meines Erachtens nach ein Fehler beim Autokauf gemacht.
Folgende situation:

Sie hat eine B klasse Bj. 2003 von einem Privaten Händler gekauft. Vertrag abgeschlossen. Das Auto hat sie nach Hause gefahren, da es noch über den Verkäufer angemeldet war.
Jedoch waren Fahrzeugpapiere I+II nicht vorhanden, da der Verkäufer diese nicht mehr gefunden hätte.
Im Vertrag geschrieben wurde jedoch, dass diese nächste Woche per Post verschickt wird. Hat auch geklappt. Die Papiere hat Sie nun. Das Auto hat sie jedoch erstmal abgemeldet da, sie in den nächsten 2 Tagen Urlaub gemacht hat. Nach dem Urlaub wollte Sie das auto anmelden doch nun stellen sich ein paar fragen...

1. Das Auto hat zwar noch TÜV, jedoch hat Sie keine TÜV-Berichte bekommen und der Verkäufer ist nicht mehr zu erreichen.

2. Braucht man für eine Neuanmeldung der B klasse doch die TÜV-Berichte für das Siegel, oder nicht?

3. Im Fahrzeugbrief Teil I ist normalerweise ein Stempel des jeweiligen TÜV-Prüfers, die durch die Neu Beantragung der neuen Fahrzeugpapiere natürlich nicht mehr vorhanden ist. Es steht jedoch, dass die Nächste HU am 01/2020 ist.

Frage nun:
Kann sie das auto ohne den Tüv bericht anmelden?
Die Zulassungsstelle hat bei der Abmeldung das TÜV siegel an den Kennzeichen gesehen (und vielleicht dokumentiert)?
Wenn sie das auto ohne tüv berichte anmelden kann, bekommt sie bei der Zulassungsstelle mit den neuen Kennzeichen auch das Tüv siegel direkt mit draufgeklebt?
Wenn nein, muss sie vorher unnötig mit dem auto durch den tüv und extra zahlen? (Dafür dann aber vorher ein Kurzzeit/Tageskennzeichen anschaffen oder?)

Komplizierte Sache, aber sie wird nie wieder ein Auto alleine kaufen.
Hoffe ihr kommt mir mit positiven nachrichten an.
🙂

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. April 2019 um 22:28:25 Uhr:


Also selbst wenn die nächste fällige HU in der ZB 1 steht, sollte man den HU Bericht haben. Bei uns wird der HU Bericht für jeden Vorgang..außer bei einer Außerbetriebsetzung, in der Zulassungsstelle verlangt. Ohne HU Bericht,gibt's ein Abtreten.

Mal schön rechtswidrig gehandelt...schade, dass ich nicht dort wohne, ich würde bei einer Zulassung darauf pochen, dass der Stempel in der ZB I anerkannt wird. Und wenn nicht, würde ich auf einem Ablehnungsbescheid bestehen und den Laden verklagen 😁

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. April 2019 um 22:28:25 Uhr:


Also selbst wenn die nächste fällige HU in der ZB 1 steht, sollte man den HU Bericht haben. Bei uns wird der HU Bericht für jeden Vorgang..außer bei einer Außerbetriebsetzung, in der Zulassungsstelle verlangt. Ohne HU Bericht,gibt's ein Abtreten.

Mal schön rechtswidrig gehandelt...schade, dass ich nicht dort wohne, ich würde bei einer Zulassung darauf pochen, dass der Stempel in der ZB I anerkannt wird. Und wenn nicht, würde ich auf einem Ablehnungsbescheid bestehen und den Laden verklagen 😁

Wo steht,dass der Stempel/ das Klebchen als Nachweis einer gültigen HU genügt?

§ 29 Abs. 10 StVZO...lustig, dass den ersten Satz immer jeder kennt, aber kaum einer eine Vorschrift auch mal zu Ende liest...und btw., „anderes amtliches Dokument“ ist hier übrigens auch als Eintragung in elektronischen Systemen zu lesen...

.aber gerade Du wirst wissen, dass nicht alle Prüfer zeitnah bzw gar nicht ihre Meldungen erledigen und die HU nicht als Abruf beim KBA zur Verfügung steht.

In der Zulassungsstelle unseres Landkreises wird das Verlangen des Berichtes, mit dem gehäuften Auftreten von gefälschten Stempeln begründet. Wenn andren Landkreisen das Wumpe ist,dann können sich die Kunden freuen. Genauso wie die,die mit gefälschten HU Handeln.

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Stimmt, ich vergaß...Berichte kann man ja nicht fälschen 🙄 Dann ist ja alles in Butter...🙄 Aber ich wusste vorher schon, dass meine Angabe der rechtlichen Grundlage unbequem ist und ein aber nach sich ziehen wird. Dann sind jetzt auf einmal die Prüfer schuld, weil sie etwas nicht einstellen und nicht etwa die Zulassungsstelle, weil sie die eigenen gesetzlichen Vorgaben nicht kennt...

Wenn jemand den Bericht nicht bringt, gibt es kein Recht, diesen zu fordern oder die Zulassung zu verweigern, wenn das Datum für die Zulassungsstelle ersichtlich ist. Ganz dünnes Eis...und da muss man auch nicht abschätzig auf andere zeigen, denen angeblich etwas „Wumpe ist“, nur weil sie sich an gesetzliche Grundlagen halten. Lieber selbst korrekt arbeiten...

An dem Stempel in der Zulassungsbescheinigung sieht man doch die Prüfstelle und eine Nummer des Prüfers. Anhand dieser Angaben wird man sich doch im Fall der Fälle eine Kopie des Prüfberichts anfordern können.

Hallo!
Zitat:

" Sie hat eine B klasse Bj. 2003 von einem Privaten Händler gekauft. Vertrag abgeschlossen. "

Was ist denn bitte ein Privater Händler?
Und hat Sie nun von Privat oder Gewerblichen gekauft?
Ist ja auch bei evtl.späteren Problemen oder Ansprüchen nicht ganz unwichtig.
Mwst., Finanzamt. .

und es gibt keine B-Klasse von 2003. Die B-Klasse kam erst 2005 auf den Markt.

Also bekommt man nun von der Zulassungsstelle eine HU Plakette auf das Kennzeichen drauf geklebt oder nicht?
Wie Gesagt, jeine tüv berichte, kein stempel am Fahrzeugschein, da diese neu beantragt wurde. Jedoch steht auf dem Fahrzeugschein geschrieben dass die nächste HU 01/2020 sei.

Zitat:

@M113E55ML schrieb am 6. April 2019 um 12:42:32 Uhr:


Also bekommt man nun von der Zulassungsstelle eine HU Plakette auf das Kennzeichen drauf geklebt oder nicht?

wenn der Nachweis einer gültigen HU erbracht werden kann selbstverständlich.

Gruß M

Frag deine Zulassungsstelle, nur die können das rechtlich verbindlich beantworten. Bis auf einen würden hier alle ja sagen, aber das bringt dich keinen Millimeter weiter, wenn es bei deiner Zulassungsstelle anders gehandhabt wird.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 6. April 2019 um 12:44:32 Uhr:


Frag deine Zulassungsstelle, nur die können das rechtlich verbindlich beantworten. Bis auf einen würden hier alle ja sagen, aber das bringt dich keinen Millimeter weiter, wenn es bei deiner Zulassungsstelle anders gehandhabt wird.

Ja hast schon Recht, werde direkt am Montag mal Nachfragen

Es gibt bei der Zulassungsstelle nur zwei Möglichkeiten: entweder die kleben beide Plaketten (HU und Zulassung, also insgesamt drei) oder überhaupt keine.

Wenn aber die HU Frist von 01/2020 schon im alten Schein eingedruckt ist würde ich da keine Probleme erwarten bei der Wiederzulassung. Zumal nach 15 Monaten ja auch der langsamste Kollege seine Daten überspielt haben sollte (vorgeschrieben wäre einmal wöchentlich).

Und ja ich weiß, es gibt immer spezielle Fallkonstellationen wo alles anders ist, aber deswegen muss man ja nicht ohne Not Panik schieben...

Wie muss ich das verstehen: "die ZB 1(= Fzg.schein,) wurde neu beantragt"?
Von wem und warum?
Vom Verkäufer weil verschlampt und dann später deiner Frau zus.mit dem zunächst unauffindbarem Brief, (=ZB 2) per Post zugesendet?

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