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Gebrauchtwagen Anmelden mit problemen

Themenstarteram 5. April 2019 um 18:19

Hallo allerseits,

meine Schwester hat meines Erachtens nach ein Fehler beim Autokauf gemacht.

Folgende situation:

Sie hat eine B klasse Bj. 2003 von einem Privaten Händler gekauft. Vertrag abgeschlossen. Das Auto hat sie nach Hause gefahren, da es noch über den Verkäufer angemeldet war.

Jedoch waren Fahrzeugpapiere I+II nicht vorhanden, da der Verkäufer diese nicht mehr gefunden hätte.

Im Vertrag geschrieben wurde jedoch, dass diese nächste Woche per Post verschickt wird. Hat auch geklappt. Die Papiere hat Sie nun. Das Auto hat sie jedoch erstmal abgemeldet da, sie in den nächsten 2 Tagen Urlaub gemacht hat. Nach dem Urlaub wollte Sie das auto anmelden doch nun stellen sich ein paar fragen...

1. Das Auto hat zwar noch TÜV, jedoch hat Sie keine TÜV-Berichte bekommen und der Verkäufer ist nicht mehr zu erreichen.

2. Braucht man für eine Neuanmeldung der B klasse doch die TÜV-Berichte für das Siegel, oder nicht?

3. Im Fahrzeugbrief Teil I ist normalerweise ein Stempel des jeweiligen TÜV-Prüfers, die durch die Neu Beantragung der neuen Fahrzeugpapiere natürlich nicht mehr vorhanden ist. Es steht jedoch, dass die Nächste HU am 01/2020 ist.

Frage nun:

Kann sie das auto ohne den Tüv bericht anmelden?

Die Zulassungsstelle hat bei der Abmeldung das TÜV siegel an den Kennzeichen gesehen (und vielleicht dokumentiert)?

Wenn sie das auto ohne tüv berichte anmelden kann, bekommt sie bei der Zulassungsstelle mit den neuen Kennzeichen auch das Tüv siegel direkt mit draufgeklebt?

Wenn nein, muss sie vorher unnötig mit dem auto durch den tüv und extra zahlen? (Dafür dann aber vorher ein Kurzzeit/Tageskennzeichen anschaffen oder?)

Komplizierte Sache, aber sie wird nie wieder ein Auto alleine kaufen.

Hoffe ihr kommt mir mit positiven nachrichten an.

:)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. April 2019 um 22:28:25 Uhr:

Also selbst wenn die nächste fällige HU in der ZB 1 steht, sollte man den HU Bericht haben. Bei uns wird der HU Bericht für jeden Vorgang..außer bei einer Außerbetriebsetzung, in der Zulassungsstelle verlangt. Ohne HU Bericht,gibt's ein Abtreten.

Mal schön rechtswidrig gehandelt...schade, dass ich nicht dort wohne, ich würde bei einer Zulassung darauf pochen, dass der Stempel in der ZB I anerkannt wird. Und wenn nicht, würde ich auf einem Ablehnungsbescheid bestehen und den Laden verklagen :D

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Beim letzten Mal wollte von mir keiner die TÜV Berichte bei der Anmeldung sehen.

Themenstarteram 5. April 2019 um 18:29

Okay, aber den Tüv siegel hast du trotzdem auf dein Kennzeichen drauf geklebt bekommen bei der Zulassungsstelle?

Ja, habe ich bekommen.

Bei mir wollten die den TÜV Bericht auch nicht, obwohl ich diesen sogar der Dame in die Hand drücken wollte. Anscheinend reicht denen der Stempel vom alten Fahrzeugschein aus, war zumindest bei mir der Fall.

Manche Zulassungsstellen vertrauen der abmeldenden Zulassungsstelle (und wenn's ja bei der gleichen ist, könnt' das schon funktionieren), manche wollen aber trotzdem einen TÜV-Bericht sehen . . . ausprobieren (bzw. vorher anrufen, jetzt tummeln sich ja viele Saisonanmelder dort) . . .

Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I das Datum der nächsten HU vermerkt ist, reicht das im Regelfall aus.

Bei der Abmeldung wird die nächste HU nicht gesondert vermerkt, man bekommt ja die Zu.B. I wieder mit.

Bei Neuanmeldung mit anderem Kennzeichen klebt die Zulassungsstelle auch die HU-Plakette auf ein Kennzeichen.

Alternative für Kurzzeitkennzeichen: Sich für das Auto ein Kennzeichen zuteilen lassen, die Kennzeichen am Fahrzeug anbringen, eine eVB von der Versicherung holen, die auch diese Fahrt abdeckt und mit dem Auto direkt zur HU fahren. Danach direkt zur Zulassungsstelle und Fahrzeug zulassen.

Themenstarteram 5. April 2019 um 18:47

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. April 2019 um 20:43:03 Uhr:

Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I das Datum der nächsten HU vermerkt ist, reicht das im Regelfall aus.

Bei der Abmeldung wird die nächste HU nicht gesondert vermerkt, man bekommt ja die Zu.B. I wieder mit.

Bei Neuanmeldung mit anderem Kennzeichen klebt die Zulassungsstelle auch die HU-Plakette auf ein Kennzeichen.

Alternative für Kurzzeitkennzeichen: Sich für das Auto ein Kennzeichen zuteilen lassen, die Kennzeichen am Fahrzeug anbringen, eine eVB von der Versicherung holen, die auch diese Fahrt abdeckt und mit dem Auto direkt zur HU fahren. Danach direkt zur Zulassungsstelle und Fahrzeug zulassen.

Das ist die Antwort die ich haben wollte, vielen Dank! :)

Ich denke und hoffe doch dass die alten Kennzeichen mit HU Plakette noch da sind? Oder musste Sie die Tüv Plakette bei der Abmeldung abkratzen und hat die Schilder weggeworfen?

Themenstarteram 5. April 2019 um 19:21

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 5. April 2019 um 20:59:20 Uhr:

Ich denke und hoffe doch dass die alten Kennzeichen mit HU Plakette noch da sind? Oder musste Sie die Tüv Plakette bei der Abmeldung abkratzen und hat die Schilder weggeworfen?

Nein die HU Plakette wurde bei der Abmeldung abgekratzt

Gültige HU-Plakette muß man normalerweise nicht abkratzen, oder haben die neuerdings Angst, man verkauft die Plakette weiter ? ;-)

Der TüV Bericht sollte aber schon "irgendwie" beschafft werden.

Zitat: "Auf Verlangen der Polizei oder der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter die Untersuchungsberichte jederzeit vorweisen können. Kann er das nicht, so muss er auf seine Kosten gegebenenfalls eine weitere Abschrift besorgen." Zitat Ende

Auch wenn es in der Praxis sehr selten vorkommt das ihn jemand sehen möchte, muss er vorhanden sein.

Möglicherweise kann man eine Ersatzbescheinigung anfordern. Nur wo, wenn man nicht weiß, wer die HU gemacht hat?

Man kann auch eine Zweitschrift von einem HU-Bericht anfordern. Du solltest wissen, ob die Prüfung beim TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS... war. Bei den meisten Anbietern kann man vor der Bestellung mit den Fahrzeugdaten nach einem Bericht recherchieren. So findet man auch den Bericht, wenn man nicht mal weiß, wer die HU gemacht hat.

Zweitschrift kann man ja auch dann erst besorgen, wenn man sie braucht. Wenn die Zulassung ohne Bericht geht, würde ich es nicht besorgen.

Oder wie viele Autofahrer kennt Ihr, die ein Bußgeld bekommen haben, weil sie keinen Tüv Bericht dabei haben.

Der HU Bericht ist bis zur nächsten fälligen HU aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.

Also selbst wenn die nächste fällige HU in der ZB 1 steht, sollte man den HU Bericht haben. Bei uns wird der HU Bericht für jeden Vorgang..außer bei einer Außerbetriebsetzung, in der Zulassungsstelle verlangt. Ohne HU Bericht,gibt's ein Abtreten.

Und das die Plakette vom alten Schild gelöst und woanders aufgeklebt wird,ist schon vorgekommen, auch mit dem LK Siegeln.

Gruß M

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