ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Gebrauchtwagen als Firmenwagen.....!?

Gebrauchtwagen als Firmenwagen.....!?

Themenstarteram 4. März 2010 um 15:15

Hallo,

ich habe derzeit noch einen 1er BMW als Firmenwagen. DAs Leasing läuft aber im Juli aus, so dass ich mich derzeit nach einem neuen Firmenwagen umschauen darf.

Da ich nicht unbedingt einen Neuwagen brauche, sondern mir überlegt habe eventuell einen Gebrauchtwagen mit etwas mehr Ausstattung für gleiches oder weniger Geld zu nehmen, würde ich gerne mal wissen, ob sowas möglich ist und ob ihr wisst, wie man an Gebrauchtwagen rankommt. Geht das auch bei den normalen Autohändlern oder gibts da spezielle dafür?

Wichtig wäre auch zu wissen, was ich als Arbeitnehmer dann versteuern muss. Momentan versteure ich ja 1% des listenpreises + 0,03 % x Entfernungskilometer * Listenpreis.

Wird das dann weniger bei einem Gebrauchtwagen oder wird hier auch der Neuwagenlistenpreis genommen? Dann wäre das mit gem Gebrauchtwagen für mich persönlich ja nicht billiger, sondern nur für die Firma günstiger....oder?

Hat jemand damit schon Erfahrungen? Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort!

Gruß

TK

Ähnliche Themen
28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Da haben die Lobbyisten bei der Gesetzgebung ganze Arbeit geleistet....

Du meinst wohl, aus der Sicht der Firmenwagen Fahrer, geschlafen und komplett versagt.

Aus der Sicht, der nicht Firmenwagen privilegierten, hat er wohl alles richtig gemacht.

Klar, es kommt immer auf den Blickwinkel an...;)

Ach Leutz,

seit doch froh, dass es nur das 1e Prozent ist.

Wäre es Euch lieber, der tatsächliche Kaufpreis wird versteuert,

aber dafür 2%?

Fakt ist:

Für das Geld könnte man privat nicht alle paar Jahre nen Neuwagen

fahren inkl. Versicherung, Steuer, Sprit ...

 

Bevor jetzt eigige kommen:

Ja ich fahre auch nen Firmenwagen mit 1% Regelung!

Und ich finds absolut klasse!

Und ausserdem zahle ich gerne Steuern!

Was glaubt Ihr, wo unser Staat ohne Steuereinnahmen wäre?

Zitat:

Original geschrieben von heffe

Wäre es Euch lieber, der tatsächliche Kaufpreis wird versteuert,

aber dafür 2%?

ja, aber nur, wenn es mindestens 51% Rabatt auf Neuwagen gibt... :D

Zitat:

Original geschrieben von heffe

Ach Leutz,

seit doch froh, dass es nur das 1e Prozent ist.

Wäre es Euch lieber, der tatsächliche Kaufpreis wird versteuert,

aber dafür 2%?

Fakt ist:

Für das Geld könnte man privat nicht alle paar Jahre nen Neuwagen

fahren inkl. Versicherung, Steuer, Sprit ...

 

Bevor jetzt eigige kommen:

Ja ich fahre auch nen Firmenwagen mit 1% Regelung!

Und ich finds absolut klasse!

Und ausserdem zahle ich gerne Steuern!

Was glaubt Ihr, wo unser Staat ohne Steuereinnahmen wäre?

ist alles richtig. ich finde es nur sehr fragwürdig, wenn dinge als grundlage zur versteuerung genommen werden, die der realität nicht entsprechen. letztlich ist das nicht richtig, weil man einen größeren vorteil versteuert, als man monetär gesehen (bezogen auf den kaufpreis) bekommt.

denke eine anpassung dieser regelung würde nichtmal steuerausfälle verursachen.

firmenwagen werden für viele interessanter, die industrie verkauft dann wieder mehr autos...blablalba

im grunde bleibt aber stehen: einen neuwagen, alle drei jahre getauscht und inklusive der unterhaltskosten ist privat für das geld nicht zu kriegen. keine frage.

Die Nichtberücksichtigung des tasächlichen Kaufpreises bei der 1 % Regelung ist  vergleichbar mit der Regelung für die Erstattung von Kosten für dienstlich veranlasste Fahrten mit dem privaten PKW. Arbeitgeber erstattet üblicherweise die steuerlich zulässigen 30 cent/km; egal, ob es sich um einen Neuwagen oder um eine Schrottkiste handelt oder ob es sich um einen Smart oder Ferrari handelt.

 

O.

am 16. März 2010 um 11:59

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von heffe

Ach Leutz,

seit doch froh, dass es nur das 1e Prozent ist.

Wäre es Euch lieber, der tatsächliche Kaufpreis wird versteuert,

aber dafür 2%?

Fakt ist:

Für das Geld könnte man privat nicht alle paar Jahre nen Neuwagen

fahren inkl. Versicherung, Steuer, Sprit ...

 

Bevor jetzt eigige kommen:

Ja ich fahre auch nen Firmenwagen mit 1% Regelung!

Und ich finds absolut klasse!

Und ausserdem zahle ich gerne Steuern!

Was glaubt Ihr, wo unser Staat ohne Steuereinnahmen wäre?

ist alles richtig. ich finde es nur sehr fragwürdig, wenn dinge als grundlage zur versteuerung genommen werden, die der realität nicht entsprechen. letztlich ist das nicht richtig, weil man einen größeren vorteil versteuert, als man monetär gesehen (bezogen auf den kaufpreis) bekommt.

denke eine anpassung dieser regelung würde nichtmal steuerausfälle verursachen.

firmenwagen werden für viele interessanter, die industrie verkauft dann wieder mehr autos...blablalba

im grunde bleibt aber stehen: einen neuwagen, alle drei jahre getauscht und inklusive der unterhaltskosten ist privat für das geld nicht zu kriegen. keine frage.

Hi

hat eigentlich schon mal jemand, dagegen geklagt, ich schätze, er hätte gute Chancen, bei den Rabatten, die heute gegeben werden.

Nur ich schätze das es dann zwar gerecht wird, aber viel teurer für alle, weil dann einfach 2 oder 3 Prozent versteuert werden.

Billiger wird es auf keinen Fall, auch wenn es für den Staat Steuer neutral wäre.

Es würde sich einfach massiv widerstand in der Bevölkerung regen, bei denen die keinen Anspruch auf einen wagen hätten.

Vielen ist es ja schon heute ein Dorn im Auge, überall wird gespart und die anderen bekommen noch ein Auto in den Arsch geschoben.

Wo sie leider auch teilweise recht haben.

am 16. März 2010 um 14:59

Eine Klage gegen die momentane Regelung würde für den fraglichen Fall nicht viel bringen. Die Gesetzeslage ist eindeutig, also kann man das Ergebnis der (einfachen) finanzgerichtlichen Entscheidung vorhersehen.

Letztlich müsste man damit zum BVerfG mit dem Argument, die Art der Pauschalierung verstoße gegen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Ob das schon jemand versucht hat, weiß ich gerade nicht.

Nach meiner Einschätzung würde dabei aber nichts greifbares herauskommen. Dass in einem Massenverfahren pauschalierungen vorgenommen werden müssen, um das Verfahren handhabbar und ökonomisch zu halten, ist mehrfach vom Verfassungsgericht bestätigt. Fraglich wäre dann nur noch, ob man nun den Listenpreis, den tatsächlichen Verkaufspreis oder vielleicht ein ganz anderes Kriterium heranzieht. Da aber der (tatsächliche) geldwerte Vorteil sich aus noch viel mehr Bestandteilen (neben den Anschaffungskosten noch Treibstoff, Versicherung, KFZ-Steuer, Wartung, Reparaturen etc) zusammensetzt, die man mit keinem (einfachen) Verfahren treffsicher abbilden kann, ist ein Verfahren so gut wie das andere. Wie hier schon treffend festgestellt wurde, ist ja der Faktor "1%" auch nicht in Stein gemeißelt und würde bei Wahl einer anderen Bemessungsgrundlage wohl angepasst werden. Des weiteren hat der Gesetzgeber ja für den Fall, dass die Pauschalierung tatsächlich zu einer zu hohen Steuerlast führt, die Möglichkeit eines Nachweises per Fahrtenbuch eingeräumt, was vom BVerfG eventuell auch als Rechtfertigung der (zugegeben recht ungenauen) Pauschalierung herangezogen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

[...]Da aber der (tatsächliche) geldwerte Vorteil sich aus noch viel mehr Bestandteilen (neben den Anschaffungskosten noch Treibstoff, Versicherung, KFZ-Steuer, Wartung, Reparaturen etc) zusammensetzt, die man mit keinem (einfachen) Verfahren treffsicher abbilden kann, ist ein Verfahren so gut wie das andere.

So seh ich das aber auch. Man hält lieber die Füße still bevor jemand auf die Idee kommt, die Werte eines ADAC Betriebskostenvergleichs o.ä. heranzuziehen. Schon der VW Passat 2.0 Blue TDI Comfortline DSG (DPF) schlägt hier mit 639€ im Monat zu Buche bei 15Tkm p.a.

am 16. März 2010 um 18:26

Zitat:

Original geschrieben von LC5L

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

[...]Da aber der (tatsächliche) geldwerte Vorteil sich aus noch viel mehr Bestandteilen (neben den Anschaffungskosten noch Treibstoff, Versicherung, KFZ-Steuer, Wartung, Reparaturen etc) zusammensetzt, die man mit keinem (einfachen) Verfahren treffsicher abbilden kann, ist ein Verfahren so gut wie das andere.

So seh ich das aber auch. Man hält lieber die Füße still bevor jemand auf die Idee kommt, die Werte eines ADAC Betriebskostenvergleichs o.ä. heranzuziehen. Schon der VW Passat 2.0 Blue TDI Comfortline DSG (DPF) schlägt hier mit 639€ im Monat zu Buche bei 15Tkm p.a.

Hi

warte ab, wir leben in Deutschland, da gibt es immer einen Idioten.

mfg

denke ne klage wird keinen erfolg haben.

immerhin wird ja der sprit auch doppelt besteuert und zwar in absurder weise.

da auch MwSt. anfällt....

das ist eine steuer auf die steuer. der mineralölsteueranteil wird bei der MwSt. VOLL mitversteuert.

das hier noch keiner geklagt hat wundert mich viel mehr.

die 1% regelung kriegt man immer irgendwie so argumentiert das sie unter dem strich ok ist....aber steuern auf steuern?

am 16. März 2010 um 22:24

Ist doch überall so. Ob es die Tabak, Alkohol, oder was weiß ich Steuer ist :)

Sollen wir jetzt gegen jede Doppelbesteuerung klagen?

am 17. März 2010 um 13:13

Von einer "Doppelbesteuerung" spricht man technisch nur, wenn ein und derselbe Sachverhalt mehrmals mit der gleichen (oder einer gleichartigen) Steuer belegt wird. Wie schon richtig festgestellt wurde, liegt das bei Mineralöl, Tabak, Schaumwein u.ä. nicht vor. Das ist natürlich aus Sicht von uns Bürgern nicht "nett", lässt sich aber rechtlich nicht bekämpfen. Es gibt sogar Fälle von "echter" Doppelbesteuerung, selbst bei reinen Inlandssachverhalten, die sich schon seit Ewigkeiten in den Steuergesetzen halten. Aber ich denke, das führt hier zu weit.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

...

ich für meinen teil frage mich auch warum ich 100% versteuern muss (bruttoliste) und wir mit teilweise 23% nachlass kaufen.

die regelung an sich ist völliger blödsinn, da sicherlich auch kein privatkäufer jemals 100% brutto bezahlen würde.

realistischer wäre es den tatsächlichen rechnungspreis für die versteuerung anzusetzen, das ist ja im grunde auch der GWV den man tatsächlich erreicht.

das wird aber leider wohl wunschdenken bleiben :mad:

Das hat mehrere Gründe:

1) Wäre es aus der Sicht der steuerlichen Gleichbehandlung nicht gerecht, da man bei gleichem Nutzungsvorteil weniger bezahlen müsste.

2) Soll so Gefälligkeitsrechnungen ein Riegel vorgeschoben werden: => Man bekommt weniger für seinen Gebrauchten, zahlt weniger für seinen Neuen und hat auch noch die Steuer besch...

3) Wäre es wirklich gerecht, wenn diejenigen, die für das gleiche Auto (warumauchimmer) weniger bezahlen, bei der Steuer auch noch bevorteilt werden?

J

Zitat:

 

Vielen ist es ja schon heute ein Dorn im Auge, überall wird gespart und die anderen bekommen noch ein Auto in den Arsch geschoben.

Wo sie leider auch teilweise recht haben.

Das dies von vielen so gesehen wird, sehe ich auch so.

Ich kann natürlich nur für mich sprechen:

Ich leiste für meinen Arbeitgeber etwas, und dafür entlohnt er mich.

Seit 3 Jahren leiste ich mehr (egal in welcher Hinsicht), und deshalb hab ich nen

Firmenwagen bekommen (o.k., ich fahr auch ungefähr 80% geschäftlich).

Mir wurde auch ne Gehaltserhöhung angeboten, aber ich hab mich für den Wagen entschieden.

 

Das mit dem "in den Ars... geschoben stimmt auch nur zum Teil:

Viele klagen über die überzogenen Millionengehälter der Manager, aber ...

...jeder kann es auch versuchen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Gebrauchtwagen als Firmenwagen.....!?