Gebrauchtes KFZ gekauft. Vorbesitzer hat keine Versicherung bezahlt.

Liebe Motortalkler,

vor einigen Wochen habe ich ein gebrauchtes KFZ für ca. 500€ gekauft. Es wurde angemeldet an mich übergeben und der ADAC Kaufvertrag benutzt. Im Kaufvertrag vom 01.07. ist vermerkt, dass das KFZ in den Besitz des Käufers übergeht, sobald der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Da noch unterlagen (HU Berichte) fehlten, wurde vereinbart, 100€ des Kaufpreises bei Übergabe der fehlenden Unterlagen zu bezahlen. Ich erhielt die fehlenden Unterlagen durch den Verkäufer drei Tage später und bezahlte an diesem Tag den Vollständigen Kaufpreis.
Auf Grund von Terminen und der kurzen Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes, meldete ich das KFZ erst 5 Werktage nachdem es endgültig in meinen Besitz übergegangen war ab.
Kurz darauf erhielt ich per Einschreiben eine Ordnungsverfügung, dass ich das Fahrzeug sofort stillzulegen hätte da seit Anfang 2015 kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Außerdem erhielt ich einen Kostenfestsetzungsbescheid über ca. 60€.
Ich bitte um eure Einschätzung da ich es als nicht rechtens ansehe, für ein vom Vorhalter begangenes Vergehen bestraft zu werden.

PS: ADAC Kaufvertrag sagt "KFZ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers" und "der Käufer meldet das KFZ unverzüglich um"

Beste Antwort im Thema

Das heißt heute Außerbetriebsetzung.
Ich denke, dass sich da etwas überschnitten hat.
Der Verkäufer hat vermutlich die Aufforderung bekommen und der Behörde mitgeteilt, dass er das Fahrzeug nicht mehr besitzt.
Können wir hier nicht klären.

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gut, entweder versteht man es nicht und mann will es nicht verstehen.

Verschulden ist nach dem Gesetzeslaut egal.

Das ist nun das dritte mal, dass ich das sage.

Ich versteh einfach nicht wie man so ignorant sein kann. Richter als weltfremd beschimpft nur weil man nicht will oder in der Lage ist einen einfachen Satz zu lesen und ob man diese Regelung nun gut oder schlecht findet spielt hier keine Geige!

Oder soll der TE der ZuLa schreiben, dass §6 I PflVG nicht gut findet und daher den Ordnungsbescheid nicht zahlt.

Bei aller Offenheit, langsam frage ich mich wer hier weltfremd ist.

gruß

ich bin nu raus.

Du weißt zwar manches aber nicht alles, auch wenn du das für dich in Anspruch nimmst.
Ich finde es nicht in Ordnung, dass du im Brustton der Überzeugung einfach etwas behauptest und Paragraphen zitierst, die hier überhaupt nicht anwendbar sind und Sätze wie "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" heranziehst, die ganz und gar nichts mit dem Fall zu tun haben.
Vielleicht solltest du dich mal mit einem Fachmann darüber unterhalten, z. B. einem Leiter einer Kfz-Zulassungsstelle oder einem Verkehrsjuristen und deren Meinung zu diesem Fall hinterfragen.
Außerdem verwehre ich mich dagegen, dass du mir unterstellst, ich hätte einen Richter beschimpft; ich habe den fraglichen Richter lediglich als weltfremd bezeichnet und das ist keine Beschimpfung sondern eine Meinungsäußerung zu einem seltsamen Urteil, das in weiteren Instanzen IMO kaum Bestand gehabt hätte.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 26. August 2015 um 16:10:15 Uhr:


gut, entweder versteht man es nicht und mann will es nicht verstehen.

Verschulden ist nach dem Gesetzeslaut egal.

Das ist nun das dritte mal, dass ich das sage.

Ich versteh einfach nicht wie man so ignorant sein kann. Richter als weltfremd beschimpft nur weil man nicht will oder in der Lage ist einen einfachen Satz zu lesen und ob man diese Regelung nun gut oder schlecht findet spielt hier keine Geige!

Oder soll der TE der ZuLa schreiben, dass §6 I PflVG nicht gut findet und daher den Ordnungsbescheid nicht zahlt.

Bei aller Offenheit, langsam frage ich mich wer hier weltfremd ist.

gruß

ich bin nu raus.

@phaetoninteressent

Mit dem meisten hast du ja Recht.

Trotzdem ist nach dem Anscheinsbeweis ein KFZ mit gestempelten Kennzeichen dran versichert.

Das muss für den versicherungs und zulassungstechnischen laien ausreichend sein um davon ausgehen zu können das fahrzeug sei versichert.

Und aus genau diesem Grund muss der Fehler ja woanders zu suchen sein.

Daraufhin ist es richtig einen OWibesch in Frage zu stellen.

Geklärt wird das dann auf 2 wegen: Erstens der Besch. wird fehlerhaft zurückgezogen

2. Gerichtsklärung.

moorteufelchen

@ phaetoninteressent: dein Gesicht will ich sehen, wenn dir mal sowas geschieht. Hier geht's nicht um etwas, wo der Spruch "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" passt. Wie z.B. "...oh, hab ich nicht gesehen, das die Reifen abgefahren sind...".

Tagtäglich werden angemeldete Fahrzeuge verkauft, mich würde interessieren, welche Verkäufer dem Käufer seinen Kontoauszug zeigt. Thema Datenschutz.

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Könnte man denn als potentieller Käufer bei der Versicherung anrufen ob alles korrekt bezahlt und gedeckt ist? Vermutlich nicht, ist ja beim Datenschutz ein Problem

Das Einzige was man machen könnte und auch nur während der Öffnungszeiten, man könnte versuchen bei der Kfz-Zulassungsstelle eine telefonische Anfrage zu stellen, ob dort etwas vermerkt ist.
Dabei befindet man sich aber im Grenzbereich des Datenschutzes, wäre also auf das Wohlwollen des jeweiligen Mitarbeiters angewiesen.
Bei der riesigen Anzahl von Fahrzeugen, die jährlich zugelassen verkauft und übergeben werden, würde das vermutlich auch bald die Mitarbeiter der Zulassungsstellen überfordern, sofern man überhaupt jemanden zeitnah an den Hörer bekommt.

Schon mal was von Treu und Glauben gehört?

Dass einer der hier Schreibenden ein lebens- und praxisfremdes Urteil kassiert hat, halte ich für ein Märchen, selbst wenn der Richter in der Nacht zuvor GANZ schlechten Sex hatte.

Als Käufer eines ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeugs darf (und muss) ich natürlich davon ausgehen, dass es ebenso ordnungsgemäß versichert ist. Solange ich nicht die Ummeldung künstlich hinauszögere und dies geeignet nachweisen kann (man bedenke die erwähnten Berliner Verhältnisse...), stellt das kein Problem dar. Falls doch, haben in dem Märchenfall sogar mindestens drei Leute versagt, nämlich Anzeigender, StA UND Richter, sonst hätte letzterer den Fall nie zu Gesicht bekommen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. August 2015 um 06:34:05 Uhr:


Das Einzige was man machen könnte und auch nur während der Öffnungszeiten, man könnte versuchen bei der Kfz-Zulassungsstelle eine telefonische Anfrage zu stellen, ob dort etwas vermerkt ist.
Dabei befindet man sich aber im Grenzbereich des Datenschutzes, wäre also auf das Wohlwollen des jeweiligen Mitarbeiters angewiesen.
Bei der riesigen Anzahl von Fahrzeugen, die jährlich zugelassen verkauft und übergeben werden, würde das vermutlich auch bald die Mitarbeiter der Zulassungsstellen überfordern, sofern man überhaupt jemanden zeitnah an den Hörer bekommt.

Das geht viel leichter... Zentralruf der Versicherer. Die Nummer kann Dir jeder Rennleiter von seinem Zettelblock ablesen. Oder selbst googeln.

Kennzeichen durchgeben, Versicherungsgesellschaft nennen lassen, dort geschickt nachfragen. Fertig.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 28. August 2015 um 07:24:36 Uhr:


...
Das geht viel leichter... Zentralruf der Versicherer. Die Nummer kann Dir jeder Rennleiter von seinem Zettelblock ablesen. Oder selbst googeln.

Kennzeichen durchgeben, Versicherungsgesellschaft nennen lassen, dort geschickt nachfragen. Fertig.

Nö 😉

Legal geht das so nicht, denn "der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Verkehrsunfall den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners."

Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. August 2015 um 13:21:07 Uhr:



Zitat:

@madbros_bln schrieb am 28. August 2015 um 07:24:36 Uhr:


...
Das geht viel leichter... Zentralruf der Versicherer. Die Nummer kann Dir jeder Rennleiter von seinem Zettelblock ablesen. Oder selbst googeln.

Kennzeichen durchgeben, Versicherungsgesellschaft nennen lassen, dort geschickt nachfragen. Fertig.

Nö 😉

Legal geht das so nicht, denn "der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt nach einem Verkehrsunfall den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners."

Ich sagte nicht, dass es rechtlich einwandfrei ist...

Dann ist der Tipp auch nicht empfehlenswert.

Schon einmal Gedanken macht was der Anruf beim Zentralruf bewirkt?
Der Zentralruf fragt z.B. nach dem Unfalltag und leitet die Meldung intern an die entsprechende Versicherung weiter.
Daraufhin wird eine Schadenakte angelegt, die erst einmal automatisch eine Vertragsbelastung ab dem Tag der nächsten Hauptfälligkeit bewirkt.
Na ja, prickelnd ist das nicht.

Abgesehen davon was du richtigerweise schreibst und auch abgesehen davon, dass das einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellen würde, müßte man auch eigene Daten preisgeben oder das blaue vom Himmel herunter lügen, wobei selbst das nicht so einfach sein dürfte, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. August 2015 um 18:18:25 Uhr:


Abgesehen davon was du richtigerweise schreibst und auch abgesehen davon, dass das einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellen würde, müßte man auch eigene Daten preisgeben oder das blaue vom Himmel herunter lügen, wobei selbst das nicht so einfach sein dürfte, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Du hast schon recht Herbert.

Das ganze wird zwar jetzt OT, aber wenn ich mich als "Reiner Zufall" beim Zentralruf mit unterdrückter Nummer melde kann wohl nichts ermittelt werden.

Wenn Du den Namen des Anderen nicht hast, darf der Zentralruf nur den Versicherer bekannt geben.

Sollte jedenfalls so sein. 🙂

Klaus

Notieren die neben den Daten des Anrufers, als da wären Name und Adresse, nicht auch sein Kfz-Kennzeichen und seine Versicherung zum Datenabgleich?
Datenschutz wird heute doch so hoch gehängt, dass der Täter sehr häufig mehr geschützt wird als das Opfer.

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