Gebrauchtes KFZ gekauft. Vorbesitzer hat keine Versicherung bezahlt.
Liebe Motortalkler,
vor einigen Wochen habe ich ein gebrauchtes KFZ für ca. 500€ gekauft. Es wurde angemeldet an mich übergeben und der ADAC Kaufvertrag benutzt. Im Kaufvertrag vom 01.07. ist vermerkt, dass das KFZ in den Besitz des Käufers übergeht, sobald der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Da noch unterlagen (HU Berichte) fehlten, wurde vereinbart, 100€ des Kaufpreises bei Übergabe der fehlenden Unterlagen zu bezahlen. Ich erhielt die fehlenden Unterlagen durch den Verkäufer drei Tage später und bezahlte an diesem Tag den Vollständigen Kaufpreis.
Auf Grund von Terminen und der kurzen Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes, meldete ich das KFZ erst 5 Werktage nachdem es endgültig in meinen Besitz übergegangen war ab.
Kurz darauf erhielt ich per Einschreiben eine Ordnungsverfügung, dass ich das Fahrzeug sofort stillzulegen hätte da seit Anfang 2015 kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Außerdem erhielt ich einen Kostenfestsetzungsbescheid über ca. 60€.
Ich bitte um eure Einschätzung da ich es als nicht rechtens ansehe, für ein vom Vorhalter begangenes Vergehen bestraft zu werden.
PS: ADAC Kaufvertrag sagt "KFZ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers" und "der Käufer meldet das KFZ unverzüglich um"
Beste Antwort im Thema
Das heißt heute Außerbetriebsetzung.
Ich denke, dass sich da etwas überschnitten hat.
Der Verkäufer hat vermutlich die Aufforderung bekommen und der Behörde mitgeteilt, dass er das Fahrzeug nicht mehr besitzt.
Können wir hier nicht klären.
47 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 21. August 2015 um 17:36:25 Uhr:
...
auf deutsch: es ist egal, ob du schuld bist, dass das fahrzeug nicht versichert ist:
...
Das Fahrzeug war doch versichert, nur die Prämie wurde nicht gezahlt und dafür war der Vorbesitzer verantwortlich.
Zitat:
@Dter schrieb am 20. August 2015 um 12:07:05 Uhr:
Kurz darauf erhielt ich per Einschreiben eine Ordnungsverfügung, dass ich das Fahrzeug sofort stillzulegen hätte da seit Anfang 2015 kein Versicherungsschutz mehr bestünde.
Der TE schreibst etwas anderes.
Der zivilrechtliche Anspruch auf Prämienzahlung ist zudem irrelevant.
Der Zulassungsbehörde ist sowas von egal, wie Versicherungsschutz besteht; hauptsache er besteht.
Und anscheinend hat der Vorbesitzer die Folge 2015 schon nicht mehr bezahlt. Entweder hat er das Fahrzeug ein halbes Jahr gut verstecken können oder aber der Versicherer hat ein halbes Jahr gepennt. Der Höhe des Ordnungsgeldes nach sieht es eher nach letzterem aus; ist aber wie gesagt - das ist egal.
gruß
Hallo,
im Winter 2008 auf 2009 habe ich aus dem W124 Forüm (extra mit ü geschrieben, es war nicht das aus MT, sonst kommt die Verlinkung) einen angemeldeten 300CE von einem tollen Bekannten (du Volldepp) gekauft, der etwa ein halbes Jahr vorher von mir ein tolles Fahrzeug preiswert kaufte (300CE-24V 3.4 AMG).
Durch einen Zufall kam ich am nächsten Tag in eine Polizeikontrolle und es wurde festgestellt, das der Vorbesitzer die KFZ-Versicherung laaange Zeit nicht bezahlt hat (obwohl "gut verdienender" Daimler Mitarbeiter). Das lustige ist, das Fahrzeug war lange deswegen zur Fahndung ausgeschrieben. Klar, konnte nicht gefunden werden, da der Wagen in der Tiefgarage geparkt war und er den Wagen nicht mehr nutze.
Auf jeden Fall bekam Ich die Strafe für das Fahren ohne Versicherungsschutzes! Ich fragte den Richter (ging vor Gericht), ob ich verpflichtet sei, mir vom Vorbesitzer seine Kontoauszüge zu zeigen, ob die KFZ-Versicherung gezahlt hat. Dem war es egal.
Sicher hilfreich, für den ein, oder anderen.
Alter Spruch, Du bekommst keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.
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Ja das stimmt *g*
Da sollte man sich beim Kauf angemeldeter Fahrzeuge seine bezahlte Versicherungsrechnung zeigen lassen 😁
Zitat:
@E500AMG schrieb am 25. August 2015 um 20:23:56 Uhr:
...
Auf jeden Fall bekam Ich die Strafe für das Fahren ohne Versicherungsschutzes! Ich fragte den Richter (ging vor Gericht), ob ich verpflichtet sei, mir vom Vorbesitzer seine Kontoauszüge zu zeigen, ob die KFZ-Versicherung gezahlt hat. Dem war es egal.
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Leider gibt es weltfremde Richter, die weltfremde Urteile sprechen.
Da könnte vielleicht der Gang durch die Instanzen helfen, aber wer macht das schon wegen Peanuts und bei dem Prozesskostenrisiko.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 25. August 2015 um 21:04:27 Uhr:
Leider gibt es weltfremde Richter, die weltfremde Urteile sprechen.
Da könnte vielleicht der Gang durch die Instanzen helfen, aber wer macht das schon wegen Peanuts und bei dem Prozesskostenrisiko.
weltfremd, weil sich sich an das Gesetz halten und danach urteilen???....
Vielmehr helfen würde einfach mal ein Blick ins Gesetz zu werfen, was ich für die Faulen hier sogar bereits zitiert habe.
Es gibt nun mal Normen, die kein Verschulden voraussetzen. Ist eigentlich nicht sehr schwer zu verstehen und gerade im Bereiech Kfz sollte dies nicht unbekannt sein.
Punkt, Aus, Basta - alles andere ist um den heißen Brei herumdiskutiert.
Wenn Du mit dem Gesetz nicht einverstanden bist, dann hier (klick mich) mal ein Tipp an wen man sich zu wenden hat.
Man muss nicht das Offentsichtliche ausdiskutieren.
gruß
Hast du schon mal einen Mietwagen benutzt?
Wenn ja, wie hast du dich davon überzeugt, dass die Versicherungsprämie bezahlt wurde?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 25. August 2015 um 21:04:27 Uhr:
Leider gibt es weltfremde Richter, die weltfremde Urteile sprechen.Zitat:
@E500AMG schrieb am 25. August 2015 um 20:23:56 Uhr:
...
Auf jeden Fall bekam Ich die Strafe für das Fahren ohne Versicherungsschutzes! Ich fragte den Richter (ging vor Gericht), ob ich verpflichtet sei, mir vom Vorbesitzer seine Kontoauszüge zu zeigen, ob die KFZ-Versicherung gezahlt hat. Dem war es egal.
...
Da könnte vielleicht der Gang durch die Instanzen helfen, aber wer macht das schon wegen Peanuts und bei dem Prozesskostenrisiko.
Wieso weltfremde Richter? Er ist ohne Versicherung gefahren, auch wenn er es nicht wusste. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ob das gerecht ist, ist eine andere Frage. Gerecht wäre evtl. gewesen, wenn der andere wegen arglistiger Täuschung verurteilt worden wäre.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. August 2015 um 07:18:05 Uhr:
Hast du schon mal einen Mietwagen benutzt?
Wenn ja, wie hast du dich davon überzeugt, dass die Versicherungsprämie bezahlt wurde?
Steht im Kleingedruckten vom Mietwagenvertrag vielleicht, dass der Vermieter sich darum zu kümmern hat, dass das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen genutzt werden darf und folglich hätte er seine Pflicht verletzt und man müsste Schadenersatz geltend machen?
Zitat:
folglich hätte er seine Pflicht verletzt und man müsste Schadenersatz geltend machen?
Es geht ja nicht darum, dass irgendwelche Schadensersatzansprüche generiert werden.
Hier ist es doch so, dass eine Behörde jemanden auf Grund ihrer eigenen Unfähigkeit zur Kasse bittet.
Das Fahrzeug war zugelassen und daher gilt IMO der Beweis des ersten Anscheins.
Der Halter ist für die Zahlung der Versicherungsprämie verantwortlich.
Nach dem Verkauf hat der Halter die Zulassungsstelle und die Versicherung über den Verkauf und den Erwerber zu unterrichten.
Der Käufer hat das Fahrzeug unverzüglich umzumelden.
Beispiel:
An einem Samstag kaufe ich im Autokino Essen ein zugelassenes Fahrzeug, das ich, nach vollständiger Ausfertigung eines Kaufvertrages nach ADAC-Muster, incl. der Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II direkt mitnehme, um es am Montag auf meinen Namen umzumelden.
Sollte ich auf der Heimfahrt in eine Polizeikontrolle geraten, wo festgestellt würde, dass das Fahrzeug wegen nicht gezahlter Versicherungsprämie zur Fahndung ausgeschrieben ist, dann ist der Halter (Verkäufer) haftbar und nicht ich als Käufer.
Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass es rechtens wäre, mir die Weiterfahrt zu untersagen, nicht aber mir eine Straftat anzuhängen.
Sollte mir auf der Heimfahrt ein Unfall passieren, an dem ich die Schuld trüge, müsste die Versicherung den Schaden des Unfallgegners ersetzen, könnte aber Rückgriff beim Halter (Verkäufer) nehmen, aber nicht bei mir.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. August 2015 um 11:28:43 Uhr:
Sollte mir auf der Heimfahrt ein Unfall passieren, an dem ich die Schuld trüge, müsste die Versicherung den Schaden des Unfallgegners ersetzen, könnte aber Rückgriff beim Halter (Verkäufer) nehmen, aber nicht bei mir.
Das kommt darauf an. Wenn das Ende des Versicherungsschutzes länger als einen Monat zurückliegt, ist die Versicherung auch aus der Nachhaftung raus. Dann haften Halter und Versicherungsnehmer.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 26. August 2015 um 11:40:04 Uhr:
...
Dann haften Halter und Versicherungsnehmer.
Das trifft hier nicht zu, denn Halter und Versicherungsnehmer, nämlich der Verkäufer, waren sehr wahrscheinlich ein und dieselbe Person.