Gebrauchtes KFZ gekauft. Vorbesitzer hat keine Versicherung bezahlt.
Liebe Motortalkler,
vor einigen Wochen habe ich ein gebrauchtes KFZ für ca. 500€ gekauft. Es wurde angemeldet an mich übergeben und der ADAC Kaufvertrag benutzt. Im Kaufvertrag vom 01.07. ist vermerkt, dass das KFZ in den Besitz des Käufers übergeht, sobald der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Da noch unterlagen (HU Berichte) fehlten, wurde vereinbart, 100€ des Kaufpreises bei Übergabe der fehlenden Unterlagen zu bezahlen. Ich erhielt die fehlenden Unterlagen durch den Verkäufer drei Tage später und bezahlte an diesem Tag den Vollständigen Kaufpreis.
Auf Grund von Terminen und der kurzen Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes, meldete ich das KFZ erst 5 Werktage nachdem es endgültig in meinen Besitz übergegangen war ab.
Kurz darauf erhielt ich per Einschreiben eine Ordnungsverfügung, dass ich das Fahrzeug sofort stillzulegen hätte da seit Anfang 2015 kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Außerdem erhielt ich einen Kostenfestsetzungsbescheid über ca. 60€.
Ich bitte um eure Einschätzung da ich es als nicht rechtens ansehe, für ein vom Vorhalter begangenes Vergehen bestraft zu werden.
PS: ADAC Kaufvertrag sagt "KFZ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers" und "der Käufer meldet das KFZ unverzüglich um"
Beste Antwort im Thema
Das heißt heute Außerbetriebsetzung.
Ich denke, dass sich da etwas überschnitten hat.
Der Verkäufer hat vermutlich die Aufforderung bekommen und der Behörde mitgeteilt, dass er das Fahrzeug nicht mehr besitzt.
Können wir hier nicht klären.
47 Antworten
Zitat:
@Oetteken schrieb am 29. August 2015 um 18:42:17 Uhr:
Notieren die neben den Daten des Anrufers, als da wären Name und Adresse, nicht auch sein Kfz-Kennzeichen und seine Versicherung zum Datenabgleich?
Datenschutz wird heute doch so hoch gehängt, dass der Täter sehr häufig mehr geschützt wird als das Opfer.
Nein. Tun sie nicht. Nachdem mir einer reingefahren ist, musste ich den Zentralruf bemühen, da der Fahrer des Firmenwagens weder Versicherung noch Versicherungsnummer parat hatte und sich trotz gegenteiligen Versprechens nicht gemeldet hat, um mir diese mitzuteilen. Natürlich war auch in der Firma niemand zu erreichen, der mir darüber Auskunft geben konnte (oder wollte).
Der Zentralruf wollte keinerlei Daten zu meiner Person haben, sondern nur wissen, ob der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde (ja, keine weitere Nachfrage). Daraufhin erfuhr ich Versicherung und Versicherungsnummer und konnte meine Ansprüche geltend machen. Das die das an die betroffene Versicherung weitermelden und automatisch ein Schadensfall angelegt wird, ist Unsinn.
Zitat:
@madbros_bln schrieb am 30. August 2015 um 02:00:40 Uhr:
...
Das die das an die betroffene Versicherung weitermelden und automatisch ein Schadensfall angelegt wird, ist Unsinn.
OK, ist natürlich schon seltsam, wegen des Datenschutzes.
Aber woher weißt du, dass das nicht weitergemeldet wurde?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 30. August 2015 um 14:54:02 Uhr:
OK, ist natürlich schon seltsam, wegen des Datenschutzes.Zitat:
@madbros_bln schrieb am 30. August 2015 um 02:00:40 Uhr:
...
Das die das an die betroffene Versicherung weitermelden und automatisch ein Schadensfall angelegt wird, ist Unsinn.
Aber woher weißt du, dass das nicht weitergemeldet wurde?
Wegen des erwähnten Datenschutzes und der immer gegebenen Möglichkeit, dass es sich eben gerade nicht um einen tatsächlichen Anspruch handelt. Dazu kommt, dass der Zentralruf gelegentlich auch mal eine fehlerhafte / veraltete Auskunft gibt.