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Gebrauchtes KFZ gekauft. Vorbesitzer hat keine Versicherung bezahlt.

Liebe Motortalkler,

vor einigen Wochen habe ich ein gebrauchtes KFZ für ca. 500€ gekauft. Es wurde angemeldet an mich übergeben und der ADAC Kaufvertrag benutzt. Im Kaufvertrag vom 01.07. ist vermerkt, dass das KFZ in den Besitz des Käufers übergeht, sobald der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Da noch unterlagen (HU Berichte) fehlten, wurde vereinbart, 100€ des Kaufpreises bei Übergabe der fehlenden Unterlagen zu bezahlen. Ich erhielt die fehlenden Unterlagen durch den Verkäufer drei Tage später und bezahlte an diesem Tag den Vollständigen Kaufpreis.

Auf Grund von Terminen und der kurzen Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes, meldete ich das KFZ erst 5 Werktage nachdem es endgültig in meinen Besitz übergegangen war ab.

Kurz darauf erhielt ich per Einschreiben eine Ordnungsverfügung, dass ich das Fahrzeug sofort stillzulegen hätte da seit Anfang 2015 kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Außerdem erhielt ich einen Kostenfestsetzungsbescheid über ca. 60€.

Ich bitte um eure Einschätzung da ich es als nicht rechtens ansehe, für ein vom Vorhalter begangenes Vergehen bestraft zu werden.

PS: ADAC Kaufvertrag sagt "KFZ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers" und "der Käufer meldet das KFZ unverzüglich um"

Beste Antwort im Thema

Das heißt heute Außerbetriebsetzung.

Ich denke, dass sich da etwas überschnitten hat.

Der Verkäufer hat vermutlich die Aufforderung bekommen und der Behörde mitgeteilt, dass er das Fahrzeug nicht mehr besitzt.

Können wir hier nicht klären.

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Hast du das Fahrzeug stillgelegt oder umgemeldet?

Setze dich mit deiner Zulassungsstelle oder der Behörde, die das Schreiben verfasst hat, in Verbindung und kläre das mit denen.

Hi, gibts bei der Ordnungsverfügung einen Kontakt mit Telefonnummer oder Emailadresse? Wenn ja, erst einmal den Sachbearbeiter anrufen und schildern, dass du den Wagen gerade erst gekauft hast. Daher kannst du für alles vor dem 1.7. garnicht belangt werden (es wundert mich ein bischen, wie die auf dich direkt kommen).

Alles nach dem 1.7. könnte man dir ankreiden, es sei denn du kannst nachweisen, dass du der Eigentümer und Besitzer erst seit dem 4.7. bist.

Zitat:

@Dter schrieb am 20. August 2015 um 12:07:05 Uhr:

... dass ich das Fahrzeug sofort stillzulegen hätte da seit Anfang 2015 kein Versicherungsschutz mehr bestünde.

Die haben sich aber viel Zeit gelassen. So was dauert normaler Weise kein halbes Jahr. Der Vorbesitzer ist ja ein nettes Früchtchen, dir das Fahrzeug angemeldet ohne Versicherungsschutz zu verkaufen und dich so fahren zu lassen. Bei einen Unfall wäre das erst richtig lustig geworden.

Setz dich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung und erklär ihm die Sache.

am 20. August 2015 um 16:05

Hast du das Fahrzeug abgemeldet oder umgemeldet?

Zitat:

@MalerMe schrieb am 20. August 2015 um 18:05:52 Uhr:

Hast du das Fahrzeug abgemeldet oder umgemeldet?

Wo suchst du da den Unterschied? Wenn er umgemeldet hat läuft das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt auf seiner Versicherung und ist damit versichert.

Das heißt heute Außerbetriebsetzung.

Ich denke, dass sich da etwas überschnitten hat.

Der Verkäufer hat vermutlich die Aufforderung bekommen und der Behörde mitgeteilt, dass er das Fahrzeug nicht mehr besitzt.

Können wir hier nicht klären.

Hallo und danke für die zahlreichen Antworten!

Ich habe das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet, auf Nachfrage teilte mir heute die zuständige Sachbearbeiterin mit, dass die Vorbesitzerin ihrerseits am 4. Juli bereits ein Ordnungsgeld entrichtet hat und im selben Moment der Behörde und ihrer Versicherung mitteilte, Sie habe das Fahrzeug an mich veräußert.

Die Sachbearbeiterin sagte mir auch, dass es mein eigenes Risiko sei und man sowieso keine angemeldeten Autos kaufe um Problemen aus dem Weg zu gehen...

Zitat:

@Dter schrieb am 20. August 2015 um 22:44:47 Uhr:

...

Die Sachbearbeiterin sagte mir auch, dass es mein eigenes Risiko sei und man sowieso keine angemeldeten Autos kaufe um Problemen aus dem Weg zu gehen...

Interessant, habe ich noch nie gehört.

Umgekehrt wohl, denn beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs kann schnell Ärger entstehen, wenn der Käufer keine umgehende Ummeldung oder Außerbetriebsetzung vornimmt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir für die Zeiten vor dem Kauf des Fahrzeugs Ärger ins Haus steht, allenfalls für den Zeitraum ab Kauf, bis zur etwas verspäteten Außerbetriebsetzung, könntest du in der Verantwortung sein.

am 20. August 2015 um 21:21

Besonders schlimm ist die zeitnahe Ummeldung in Bezirken wie Berlin in denen man gar keine Termine bekommt zur Abmeldung / Ummeldung. Ich hatte da beim letzten Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges auch ein schlechtes Gewissen so lange mit der Versicherung der Vorbesitzerin zu fahren und habe jede Fahrt vermieden so gut es ging bis es auf mich angemeldet war.

Zitat:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir für die Zeiten vor dem Kauf des Fahrzeugs Ärger ins Haus steht, allenfalls für den Zeitraum ab Kauf, bis zur etwas verspäteten Außerbetriebsetzung, könntest du in der Verantwortung sein.

Also wäre ich, obwohl ich weder im Moment der Anzahlung als auch am Tage des vollständigen Kaufes über den fehlenden Versicherungsschutz informiert war, verpflichtet ein Ordnungsgeld für den Zeitraum vom 04. Juli bis zum Tag der Abmeldung am 10. Juli zu zahlen?

Ich hatte gehofft, mit dem ADAC Kaufvertrag auf der sicheren Seite zu sein.

Hi, wenn die Ordnungsverfügung eindeutig dir Anlastet seit Anfang 2015 bestünde kein Versicherungsschutz, und die Sachbearbeiterin uneinsichtig ist (schließlich ist der Wagen ja abgemeldet), dann würde ich Einspruch (bzw. Widerspruch) zu der Verfügung einlegen - schriftlich. Dazu darauf hinweisen, dass der Wagen erst seit der vollständigen Zahlung dein Besitz und Eigentum ist. Entsprechend auch den Abmeldenachweis angeben.

Wenn das nicht geht, weil es kein Widerspruchsverfahren gibt, bleibt noch der Klageweg.

Ist schon spannend dass genau das Amt welches den fehlenden Versicherungsschutz überwachen sollte, jetzt diejenigen sind die einem gutgläubigen Käufer, er hat ja ein angemeldetes Fahrzeug gekauft welches in D versichert sein muss, jetzt etwas vorwerfen wollen was er gar nicht wissen konnte.

Da höre ich doch ein Wiehern ;)

Grüße

Steini

Zitat:

@Dter schrieb am 20. August 2015 um 23:24:54 Uhr:

Also wäre ich, obwohl ich weder im Moment der Anzahlung als auch am Tage des vollständigen Kaufes über den fehlenden Versicherungsschutz informiert war, verpflichtet ein Ordnungsgeld für den Zeitraum vom 04. Juli bis zum Tag der Abmeldung am 10. Juli zu zahlen?

Ich hatte gehofft, mit dem ADAC Kaufvertrag auf der sicheren Seite zu sein.

Ich habe nur von einer Verantwortung geschrieben, die darin besteht, das Fahrzeug schellstmöglich umzumelden oder die Außerbetriebsetzung vorzunehmen.

Was steht genau in dem Schreiben, das an dich gerichtet ist und wie lautet die Rechstmittelbelehrung.

Stell das Schreiben mal hier ein, mit geschwärzten persönlichen Daten.

Ggf. solltest du auch noch mal bei der Behörde anrufen und dir den Dienststellenleiter geben lassen um die Angelegenheit, incl. der Konsequenzen für dich, mit dem zu besprechen.

am 21. August 2015 um 15:36

naja, die sache ist eigentlich garnicht so kompliziert.

nach dem motto unwissenheit schützt vor strafe nicht, setzt die entsprechende Rechtsnorm §6 I PflVG, die bei nicht versicherung eine strafe vorsieht, ein verschulden schlichtweg nicht voraus. In diesem speziellen Fall sogar wirkt ein Verschulden sogar strafschärfend (siehe §6 II und III PflVG).

auf deutsch: es ist egal, ob du schuld bist, dass das fahrzeug nicht versichert ist:

Zitat:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

zivilrechtlich ist das natürlich eine andere nummer: aber wilslt du einem nackten mann in die tasche greifen. wenn der offentsichlich noch nicht mal die versicherungsprämien bezahlen kann, wird das mit schadensersatzansprüchen wohl nicht besser aussehen.

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