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Gebrauchtes Auto aus Dänemark

Themenstarteram 11. Januar 2022 um 21:00

Hi, ich möchte die nächsten Tage ein Auto aus Dänemark käuflich erwerben! Das Auto ist Baujahr 2005 – hat etliche Kilometer bereits runter – allerdings ist das gleiche Modell – mit der entsprechenden Ausstattung in Deutschland kaum handelbar beziehungsweise exorbitant teuer! Deswegen habe ich mich nun entschlossen dieses Auto in Dänemark zu kaufen! Was muss ich dabei genau beachten? Mit dem Händler in Dänemark habe ich vereinbart, dass dieser mir dänische Export Nummernschilder besorgt, Danach muss ich mit diesen Auto in Deutschland nur zum Tüv? Oder muss ich eine Vollabnahme nach Paragraph 21 machen oder muss ich mir von Audi oder Volkswagen beziehungsweise dem Hersteller entsprechend ein CoOC Papier besorgen und dann eine HU machen oder wie ist die richtige Vorgehensweise? Kann ich den Händler in Dänemark noch einmal anheuern dass dieser mir einen TÜV in Dänemark macht, welcher in Deutschland angerechnet wird?!

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21 Antworten

Denke googlen hilft etwas… zB sowas findet man dann https://www.helpster.de/...in-deutschland-anmelden-so-gelingt-s_101727

Themenstarteram 11. Januar 2022 um 23:15

Erst mal danke für die Links! Diese helfen mir aber nicht weiter, ich möchte gerne ein Auto Baujahr 2005 – welches so in Deutschland nicht mehr beschaffbar ist, in Dänemark käuflich erwerben und danach zulassen! Deswegen muss ich genau wissen was ich beim eigen Import eines gebrauchten Kraftfahrzeugesbeachten muss, denn wenn ich die ganzen Seiten im Internet richtig verstehe, muss ich für ein gebrauchtes Auto keine Umsatzsteuer abführen! ...

Um was für ein Auto geht es denn überhaupt?

Ich habe das hier gefunden:

Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter­gegeben wird. Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegen­über dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzel­be­steuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten.

Da steht es ganauer: https://...berfuehrungskennzeichen.net/...-beim-Import-von-Kfz.php?...

Um ganz sicher zu sein könntest du mal bei deinem Finanzamt anrufen

Themenstarteram 12. Januar 2022 um 10:16

Audi A2 3L 1.2 TDI Baujahr: 01/2005

Zitat:

@Zebulon102 schrieb am 12. Januar 2022 um 09:14:07 Uhr:

 

Um ganz sicher zu sein könntest du mal bei deinem Finanzamt anrufen

-

Genau das wollte ich auch grade vorschlagen - und dort die KFZ-Abteilung. ;)

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 12. Januar 2022 um 11:16:57 Uhr:

Audi A2 3L 1.2 TDI Baujahr: 01/2005

Die dänische ZB 1 und 2, die Kennzeichen, COC wenn aus den dänischen Papieren die EG-TG nicht zu ermitteln ist, Nachweis einer gültigen HU(kann auch die Dänische sein,wenn die Durchführung nach aktueller EU Richtlinie vermerkt ist), den Eigentumsnachweis und die restlichen persönlichen Unterlagen für eine Zulassung (PA, eVB, iban

Zitat:

@olli27721 schrieb am 12. Januar 2022 um 11:32:00 Uhr:

Zitat:

@Zebulon102 schrieb am 12. Januar 2022 um 09:14:07 Uhr:

 

Um ganz sicher zu sein könntest du mal bei deinem Finanzamt anrufen

-

Genau das wollte ich auch grade vorschlagen - und dort die KFZ-Abteilung. ;)

Die gibt es dort aber nicht - man nehme die sog. "Umsatzsteuerstelle" ;).

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 12. Januar 2022 um 16:14:07 Uhr:

Zitat:

@olli27721 schrieb am 12. Januar 2022 um 11:32:00 Uhr:

 

-

Genau das wollte ich auch grade vorschlagen - und dort die KFZ-Abteilung. ;)

Die gibt es dort aber nicht - man nehme die sog. "Umsatzsteuerstelle" ;).

-

NaJa - mein Praktikum beim FA ist ja auch schon über 40 Jahre her. :D

Damals hatten die das noch.

Themenstarteram 12. Januar 2022 um 16:13

Lt Internet darf ich ja mit dän. Kurzzeitkennzeichen Ausreisen... diese werden in dtl anerkannt

Ich stelle mir hier unsere Beamten in mv und Brandenburg vor die nur Papier an stossstange geklebt sehen

Da ist doch Kontrolle vorprogrammiert oder???

Gültige Kennzeichen sind gültige Kennzeichen.

Siehst Du auf der A2 öfter. Irgendein Beneluxland hat auch nur solche a4 großen Aufkleber für ihre Ausfuhrkennzeichen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Januar 2022 um 17:24:15 Uhr:

Siehst Du auf der A2 öfter. Irgendein Beneluxland hat auch nur solche a4 großen Aufkleber für ihre Ausfuhrkennzeichen.

Ist OT, aber die NL Export Kennzeichen sind selbstaufgeklebte Buchstaben/Zahlen auf Pappe, seit einiger Zeit jedoch gibt es sogar einen Plakette in der Mitte als Aufkleber -> muss aber vordere Ausgabeberechtigten Stelle (zB Western Union am Bahnhof, kein Witz)…aber inNL kann man ja kundenorientiert auch Kfz in jeder Post ummelden (aber nur innerhalb NL, Exportkemnzeichen nur an ausgewählten Wechselstuben)… somit sollte wenn das DK in D zugelassen ist halt auch zugelassen ;)

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