Gebrauchter Hybrid als Firmenwagen -> 0,5% Versteuerung?

Guten Morgen,

ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum gelandet. Ich habe eine spezifische Frage, die hier im Forum und auch mit der Hilfe von Google nicht beantwortet werden kann. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es einige User mit dieser Frage gibt oder zukünftig geben wird. Kann aber auch sein, dass ich es zu kompliziert sehe...

Ausgangslage: Es soll ein Plug In Hybrid als nächstes Firmenfahrzeug werden.
Grund: 0,5% Besteuerung
Problem: Die Firmenwagenpolitik des Arbeitgebers schreibt den Hersteller vor (AUDI, VW, Mercedes, BMW) und natürlich auch den maximalen Netto EK. (Autos werden gekauft). Diese dürfen maximal 10 Monate alt sein und max. 15 Tkm auf dem Tacho haben. Es kommen also auch Vorführer, Behördenfahrzeuge oder sonstiges Fahrzeuge in Betracht, die nicht mehr als 15.000km haben und jünger als 10 Monate sind. Es soll jetzt ein 530e sein. Dieser sollte aus Budgetgründen ein Gebrauchter sein.

Frage: Darf es ein Gebrauchter sein? EZ bzw. Überlassung nach 01.01.2019 ist klar, 50g/km CO2 Ausstoß oder mehr als 40km Reichweite rein elektrisch ist auch klar. Was aber ist, wenn das Fahrzeug beim ersten Besitzer bereits als Firmenwagen zugelassen wurde und vom Besitzer oder einer dessen Arbeitnehmer mit 0,5% versteuert wurde? (Vorführfahrzeug, Behördenfahrzeug, Langzeitmieter etc.)

Es gibt diverse

Quellen

die wortlautend schreiben:

Zitat:

Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

Heißt das: Es darf pro Halter (Arbeitgeber) nur einen Mitarbeiter geben der 0,5% versteuern darf und bei einem Halterwechsel darf es wieder ein anderer sein? oder wenn das Fahrzeug einmal ein Firmenwagen war, dann kann das Fahrzeug zwar verkauft werden, aber muss beim neuen Halter durch den Arbeitnehmer mit 1% versteuert werden?

Es wird in den Quellen, die scheinbar eine Abschrift aus dem Gesetzentwurf sind, immer von dem Arbeitgeber gesprochen...ich hoffe damit ist nicht nur der Erstzbesitzer gemeint?!

Fährt schon jemand von euch einen Vorführer o.ä. und versteuert erfolgreich zu 0,5% oder kann genau meine Angst bestätigen, dass dies nicht möglich ist?

Gruß Henne

15 Antworten

Zitat:

Naja, letztendlich ist es ein Firmenwagen. Da spielt es wohl keine Rolle ob es ein Neuwagen oder Jahreswagen ist. Dann lieber mehr Ausstattung nehmen. Im Falle von Defekten trägt ja nicht der TE das Risiko.

Ich wollte es so nicht schreiben, aber natürlich hast du Recht.
Ich muss auch kein Auto fahren, welches 0km auf der Uhr hatte, dann lieber das ein oder andere extra mehr.

Werde mir meinauto,de mal anschauen, danke für den Tip.
Nächste Woche bin ich in der Zentrale und dann schauen wir mal!

Danke euch allen!

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