Gebraucht Pkw steht abgemeldet im EU Ausland, hat deutsche Papiere - wie nach Deutschland bringen?
Hallo,
Ich hoffe meine Frage in diese Unterforum passt?
Das Wesentliche steht im Threadtitel. Leider habe ich nur einen Thread vom 2015 gefunden bzw. meinen eigenen vor 3 Monaten gestartet, die sich mit ähnlichen Themen beschäftigen (aber doch nicht 100% identisch).
Folgendes Szenario:
Ein Gebrauchtwagen (kein Neuwagen, kein Oldtimer) steht im EU Ausland (Tschechien). Er ist abgemeldet, hat deutsche Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) und ist angeblich fahrbereit. Der Verkäufer ist eine Privatperson mit Sitz im Ausland (das ist wahrscheinlich unwichtig - ?).
Wie bringe ich das Fahrzeug nach Deutschland wenn:
1. das Fahrzeug einen gültigen, deutschen TÜV hat?
- hinfahren, anschauen, Kaufvertrag abschließen, (deutsche) Papiere mitnehmen, Fahrzeug beim Verkäufer stehen lassen
- zu Hause zulassen (Fahrzeug muss nicht vorgeführt werden)
- mit endgültigen Kennzeichen ins Ausland fahren, dort ans Auto anbringen und nach Hause auf eigen Achse fahren
2. das Fahrzeug hat KEINEN gültigen, deutschen TÜV?
- nur auf Trailer/Anhänger?
Da das Fahrzeug deutsche Papiere hat bedeutet, dass es nie im EU Ausland angemeldet/zugelassen wurde, sonnst hätte es ausländische Papiere - korrekt?
TÜV kann es auch nur einen deutschen haben, da noch nie im Ausland angemeldet - korrekt?
Ausfuhrkennzeichen in Tschechien kann es nicht bekommen, weil es deutsche Papiere hat. Dafür müsste man die DE Papiere durch tschechische ersetzen und dann wieder nach DE "importieren". Wäre machbar aber unnötig aufwendig.
So wie ich bisher verstanden habe, kann man zu Hause endgültiges Kennzeichen nur mir Originaldokumenten bekommen - korrekt? Nur Kurzzeitkennzeichen kann mit Kopien beantragt werden, ist aber im Ausland ungültig.
Um Originaldokumente vom Verkäufer zu bekommen müsste man entweder (wie oben beschrieben) hinfahren und kaufen oder "blind" kaufen, d.h. Geld schicken und Papiere zugeschickt bekommen - wenn beide Seiten kooperativ und Risiko-bereit wären.
Gibt es andere Möglichkeiten, die ich übersehe?
Vielen Dank im Voraus!
Kappa13
P.S.Bitte von Fragen "Warum dort? Gibt es keine vergleichbare Angebote in Deutschland?" Abstand halten. Danke!
29 Antworten
Es ist eine Fernzulassung, da die FZV ja nunmal in D gilt.
Und ein Fahrzeug, welches nicht in D steht, kann nicht nach der deutschem Recht zugelassen werden.
Ob das auffällt ist eine andere Frage, vielleicht wenn EUCARIS mit mal doch eine tcheschische Zulassung ausspuckt. Dann werden Fragen gestellt.
Ein schlüssige Antwort sollte man dann schon vorher basteln.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 21. Januar 2022 um 15:46:05 Uhr:
Ob das auffällt ist eine andere Frage, vielleicht wenn EUCARIS mit mal doch eine tcheschische Zulassung ausspuckt. Dann werden Fragen gestellt.
Ein schlüssige Antwort sollte man dann schon vorher basteln.
Ich möchte an der Stelle nochmal betonen, dass ich es nicht vorhabe irgendwas illegales zu tun.
Die oben zitierte Argumentation verstehe ich nicht ganz:
Die Autos haben, laut Anzeige, GÜLTIGE, d.h. nicht entwertete deutsche Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1/2). Logischerweise musste die LETZTE Zulassung doch in Deutschland gewesen sein, sonnst hätten die Autos tschechische Papiere gehabt und hätten keine deutsche haben dürfen.
Sehe ich das richtig, oder mache ich einen Denkfehler?
P.S. Dass in einem EU Land alte Papiere bei Zulassung nicht entzogen / entwertet werden kann ich mir kaum vorstellen.
Die Deutschen Papiere dürften für diese "besondere" Zulassung in Deutschland wahrscheinlich nicht funktionieren.
Für meinen Schwiegervater in Bulgarien habe ich hier ein Auto gekauft und mit Export-Kennzeichen nach Bulgarien überführt. Dort wurde das Auto zugelassen und mit bulgarischen Papieren ausgestattet. Eine Abmeldung war entbehrlich, weil die Kennzeichen nach Ablauf automatisch erloschen.
Die deutschen Papiere wurden mit einem Stempel versehen und meinem Schwiegervater wieder ausgehändigt. Daraus ist jedoch ersichtlich, dass das Auto in Deutschland nicht mehr zugelassen war und sich im Ausland befindet.
Abgesehen davon dürfte es windelexpress wirklich wissen.
Ähnliche Themen
Umgekehrt gilt in D
"(4) Die Zulassungsbehörde hat die ausländische Zulassungsbescheinigung einzuziehen und mindestens sechs Monate aufzubewahren."
Wie es in allen anderen europäischen Ländern speziell gehändelt wird, ist mir nicht bekannt.
In der Schweiz gibt's die deutsche Zulassungsbescheinigung zurück, kann aber von Kanton zu Kanton auch abweichen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. Januar 2022 um 15:09:50 Uhr:
Wie es in allen anderen europäischen Ländern speziell gehändelt wird, ist mir nicht bekannt.
Ich werde versuchen das vorab zu klären. Ich würde aber vermuten, dass für die Zulassung in CZ deutsche (bzw. ausländische) Papiere entwertet werden - mit Stempel versehen, gelocht o.ä.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. Jan. 2022 um 15:9:50 Uhr:
In der Schweiz gibt's die deutsche Zulassungsbescheinigung zurück, kann aber von Kanton zu Kanton auch abweichen
In Graubünden gibt es nur die ZB2 zurück, Teil1 bleibt beim Straßenverkehrsamt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. Januar 2022 um 15:09:50 Uhr:
Umgekehrt gilt in D
"(4) Die Zulassungsbehörde hat die ausländische Zulassungsbescheinigung einzuziehen und mindestens sechs Monate aufzubewahren."Wie es in allen anderen europäischen Ländern speziell gehändelt wird, ist mir nicht bekannt.
In der Schweiz gibt's die deutsche Zulassungsbescheinigung zurück, kann aber von Kanton zu Kanton auch abweichen
Schweden zieht die deutschen Papiere ein (beide Teile), aber nicht die Kennzeichen. Es erfolgt eine elektronische Meldung nach Deutschland. Allerdings bestand meine ehemalige heimische Zulassungsstelle auf Zusendung der Kennzeichen, um sie entstempeln zu können. *seufz* Zu dem Tag wurde auch die Kfz.-Steuer abgerechnet.
Schweden nimmt auch an Eucaris teil. Da gibt's auch ein Merkmal für den Kennzeichenverbleib.
Im Zweifel wird das gesperrt und das Fahrzeug zum Tag der Anmeldung in Schweden außer Betrieb gesetzt.
Wenn Du dem HZA den Nachweis erbringst, wann das Kfz in Schweden angemeldet wurde, sollte zu dem Tag die Steuer abgerechnet werden
Ja, ach, wir sprechen ja hier nur über wenige Tage Verzug, das bringt mich nicht um. Bin halt nur froh, dass ich nie mehr Wachssiegel prägen...äähh... Plaketten kleben lassen muss. Aber jetzt wird es Off-Topic, sorry
Kann man jetzt folgendermaßen zusammenfassen:
Gebraucht-Pkw wurde nach Prag gefahren und anschließend in München abgemeldet ("stillgelegt"😉, aber nie im Ausland angemeldet. Er hat komplette deutsche Papiere incl. Versicherung und TÜV in der Frist.
Man geht nun einfach zur Münchner Zulassungsstelle, holt sich neue Schilder mit Plaketten und schraubt sie in Prag ans Auto und fährt los. Nichts ist daran illegal.
Oder doch und warum?
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 27. Januar 2022 um 09:54:15 Uhr:
Kann man jetzt folgendermaßen zusammenfassen:
Gebraucht-Pkw wurde nach Prag gefahren und anschließend in München abgemeldet ("stillgelegt"😉, aber nie im Ausland angemeldet. Er hat komplette deutsche Papiere incl. Versicherung und TÜV in der Frist.
Man geht nun einfach zur Münchner Zulassungsstelle, holt sich neue Schilder mit Plaketten und schraubt sie in Prag ans Auto und fährt los. Nichts ist daran illegal.
Oder doch und warum?
Doch.
Offiziell ist das eine unerlaubte Fernzulassung, da das Fzg nicht auf bundesdeutschen Gebiet steht.
Ob der nun noch deutsche Papiere hat, spielt dabei keine Rolle.
Wäre bei ausländischen Dokumenten nichts anderes, sofern die Zulassungsstelle auf die Vorführung bei Ausstellung der ZB verzichtet.
Das im Fall hier ein MA nicht auf die Idee kommt,dass sich das Fzg evtl in Tschechien befindet, steht auf einem anderen Blatt. Außer vielleicht weil das letzte Kennzeichen in D ein Ausfuhrkennzeichen war, dann könnte die Nachfrage wo das Fzg steht schon aufkommen. Oder wenn man doch in eine Stichpunktkontrolle an der Grenze kommt und erklären muss, weshalb man gesiegelte Kennzeichen und Papiere für ein anderes Kfz mit sich führt.
Hängt denn der Tatbestand "unerlaubte Fernzulassung" wirklich am physischen Standort des Fahrzeugs im Ausland?
In der FZV finde ich das nicht. §6 und § 7 beziehen sich nur auf "Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat", was hier nicht gegeben ist. § 46 sagt nur " Örtlich zuständig ist...die Behörde des Wohnorts...".