Geblitzt worden Falschen Fahrer angegeben.

Hallo liebe Gemeinde,
Vor ein paar Wochen wurde ich mit dem Auto das ich gerade eben gekauft hatte auf der Rückreise geblitzt.
Die Entfernung betrug 300 km.Ixh und mein Vater hatten uns abgewechselt mit dem Fahren.Als der Bußgeldbescheid kam,an meinen Mutter gerichtet da es auf sie angemeldet ist,haben wir meinen Vater angegeben da das Blitzerfoto echt mies war.Ich weiß das war ein Fehler da ich gefahren bin.
jetzt kam ein anhörungsbogen auf meinen Namen wo ich angaben zu meiner Person machen muss.Sollte ich den ausfüllen und auf den Bußgeldbescheid warten oder droht mir eine Strafverfolgung weil ja vorher mein Vater angegeben wurde.mfg

Beste Antwort im Thema

das passiert halt, wenn die Behörde cleverer ist als der Fragesteller 🙂

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Also wird nur ein Bußgeld folgen ist das richtig?mfg

Ja, das ist korrekt.

Zitat:

@Boosfury schrieb am 21. November 2019 um 18:36:53 Uhr:


Also wird nur ein Bußgeld folgen ist das richtig?mfg

+ Bearbeitungsgebühr und der Punkt 🙂

Vielen lieben Dank euch!

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Gern geschehen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. November 2019 um 18:44:48 Uhr:


Gern geschehen.

😁😁😁

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 21. November 2019 um 18:13:40 Uhr:


Normalerweise zahlt man das eben (als Mutter) und holt sich das wieder (vom Sohn). So funktioniert das wenigstens in unserer Familie wenn ein Strafzettel kommt und ein anderer ist gefahren.

Mache ich aus so, weil es dann vom Tisch ist. Die paar Euro fordere ich in der Falimie noch nicht mal zurück.

Zitat:

@hydrou schrieb am 21. November 2019 um 18:14:37 Uhr:


Laut dem anderen Post des TE geht es um 80 Euro und einen Punkt, daher geht das nicht mit Zahlen und Vergessen. https://www.motor-talk.de/.../...m-bussgeldverfahren-t5097024.html?...

Ich finde schon, dass Zahlen und vergessen funktioniert, da dem Fahrer kein Fahrverbot droht... Es ist doch egal, wo die Punkte landen, da sie mit der Zeit eh verfallen. Deshalb sollte sie bei dem landen, der sie verursacht hat. Außer es kommt raus, dass der TE bereits einige Punkte gesammelt hat. Das ist dann natürlich Pech für ihn.

Interessanter Fall, hätte ich nicht gedacht, dass die sich da solche Mühe geben.

So viel Mühe steckt da nicht dahinter. Ein Fotoabgleich mit dem EMA ist schnell erledigt.

Ist auch richtig so. Man sollte halt gleich zu seinen Fehlern stehen. Das nächste mal passt man dann auch besser auf.

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 22. November 2019 um 12:26:42 Uhr:


Das nächste mal passt man dann auch besser auf.

Also ob du die ganze Strecke aufpassen würdest, und nie Fehler machst... 🙄

Zitat:

@MvM schrieb am 22. November 2019 um 11:26:11 Uhr:


Ich finde schon, dass Zahlen und vergessen funktioniert, da dem Fahrer kein Fahrverbot droht... Es ist doch egal, wo die Punkte landen, da sie mit der Zeit eh verfallen. Deshalb sollte sie bei dem landen, der sie verursacht hat. Außer es kommt raus, dass der TE bereits einige Punkte gesammelt hat. Das ist dann natürlich Pech für ihn.

Irgendwie werde ich daraus jetzt nicht schlau, du widersprichst dir ja schon einen Satz weiter.

Zahlen und vergessen geht beim Bußgeld nicht, da erst der Fahrer ermittelt wird und es dann überhaupt erst die Möglichkeit gibt zu zahlen. Beim Verwarnungsgeld kann man dagegen direkt bezahlen.

Zitat:

@Boosfury schrieb am 21. November 2019 um 18:21:19 Uhr:


mir jetzt eine Strafverfolgung droht

Wenn dann sowieso nur deiner Mutter, denn sie hat ja deinen Vater angegeben, du hattest bisher ja noch gar nichts mit der Behörde zu tun.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 23. November 2019 um 01:52:20 Uhr:


Irgendwie werde ich daraus jetzt nicht schlau, du widersprichst dir ja schon einen Satz weiter.

Zahlen und vergessen geht beim Bußgeld nicht, da erst der Fahrer ermittelt wird und es dann überhaupt erst die Möglichkeit gibt zu zahlen. Beim Verwarnungsgeld kann man dagegen direkt bezahlen.

Der TE ist gefahren, wurde geblitzt, und hat nun den Bescheid bekommen, obwohl vorher der Vater angegeben wurde. Da kann man nun mal besser seine Daten angeben und Zahlen, als jetzt irgendwelche Kunststücke zu unternehmen, nur weil der Vater vorher seine Daten angegeben hat.

Ihm geht es darum, ob er wegen der Falschaussage belangt wird. Falsche Verdächtigung ist immerhin eine Straftat.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. November 2019 um 17:46:21 Uhr:


Ihm geht es darum, ob er wegen der Falschaussage belangt wird. Falsche Verdächtigung ist immerhin eine Straftat.

Jein...
Wenn der Vater sich selbst angibt ist das keine falsche verdächtigung, und wird auch nicht verfolgt.

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