Geblitzt

Opel Vectra C

Hallo Leute,
Ich wurde vor ca. 3-4 wochen ausserorts mit 25Km/H zuviel geblitzt.
jetzt die frage:
wie lange dauert es denn bis ich ein bescheid bekomme? Oder ab wann kann ich mir sicher sein ´dass ich ein schwein hatte und nichts bekomme? Weil ich habe mal im TV gesehen dass manchmal garkein brief ankommt (Verschwommenes bild etc.)?!
Falls ein foto mitgeschickt wird, wird der beifahrer dann vom bild zensiert oder wird er mitgeschick?

Für die antworten würde ich mich freun😉

mfg
VectraLover

41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von PD03


@Tom-aus-McPomm

Du hast zwar prinzipiell Recht, aber die Straßenverkehrsbehörde hat in der Regel Zugriff auf die Meldeunterlagen (Passbilder). So weit werden die auf dem Amt schon denken können, dass sie mal einen Blick auf den Sohnemann werfen, wenn der Vater die Aussage verweigert, was er ja nur bei Verwandten darf. 🙄
Merkst du was? Du schießt dir damit selbst ins Knie. 😉

Aber der Knieschuss hat gar nicht weh getan 😁 ... hat bei mir nämlich schon 2 x funktioniert und bei mir war es einmal meine Mutter (zu Jugendzeiten) und einmal mit meiner Frau. Also - selbst wenn sie die Daten haben, scheinen sie diese nicht nutzen zu können/dürfen.

Dass die Ordnungsbehörde mit Blitzfotos zu Hausbesuchen auftaucht um die tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, hab ich auch selbst erlebt, weil ich Befragter zu einem Bild meines (rasenden) Nachbarn war. Ich kannte den Fahrer auf dem Foto natürlich nicht ... und er war auch grad nicht zu Hause.

Letztendlich ist das mit der Zeugnisverweigerung ein Recht, dessen Nutzung man zumindest straffrei versuchen kann. Man hat auch hinterher nix verloren ... und vielleicht hilft es ja einfach nur über die Zeit der möglichen Ermittlung. Da hilft es dann natürlich, wenn der Vater seinen Anhörungsbogen auch erst kurz vor Fristende zurückschickt 😉

Zitat:

Original geschrieben von Tom-aus-McPomm


... und vielleicht hilft es ja einfach nur über die Zeit der möglichen Ermittlung. Da hilft es dann natürlich, wenn der Vater seinen Anhörungsbogen auch erst kurz vor Fristende zurückschickt 😉

Das nutzt nicht wirklich was. Die Behörde kann die Frist aussetzen, indem einfach eine (handschriftliche) Aktennotiz gemacht wird. Z.B. reicht es schon, wenn einer da reinschreibt: "Eine Inaugenscheinnahme des Sohnes ist geplant", oder "Ein Anhörungsbogen wird (bald) an den Sohn verschickt". Schon selber gehabt sowas.

Gruß
Achim

Zitat:

Original geschrieben von general1977


Das nutzt nicht wirklich was. Die Behörde kann die Frist aussetzen, indem einfach eine (handschriftliche) Aktennotiz gemacht wird. Z.B. reicht es schon, wenn einer da reinschreibt: "Eine Inaugenscheinnahme des Sohnes ist geplant", oder "Ein Anhörungsbogen wird (bald) an den Sohn verschickt". Schon selber gehabt sowas.

Sorry - aber dass möchte ich anzweifeln. Sonst könnte ja jede Behörde ihre vorgeschriebenen Bearbeitungszeiten eigenständig "verlängern". Ganz sicher verlängert es sich automatisch, wenn sie ihre angeforderten Unterlagen nicht innerhalb der festgesetzten Zeit zurückerhalten. Aber das andere ... neee 😁

hab selbst vor Jahren in einer entscheidenden Behörde gearbeitet ... da gab es solche Möglichkeiten nicht ... aber da gab es auch nicht wirklich ein Problem, die Bearbeitung nicht zu schaffen 😁

Zitat:

Original geschrieben von Rainer Dre


Und wieder einer, der sich vor der Verantwortung drücken will.

Raserei und Alkohol gehörten noch viel schlimmer bestraft.

Hoffentlich kommen die Gesetzesänderungen bald.

Wohlgemerkt, ich spreche da nicht davon, dass man mal die zulässige Geschwindigkeit um 10 km/h überschreitet, das kann jedem mal passieren.

Aber wenn wenn in der Stadt gerast wird, auf der Autobahn hemmungslos aufgefahren wird oder besoffen gefahren wird, da gehört der Schein weg.

Ich find es erbärmlich in diesem Fall auch noch Tips zu geben, wie man da rauskommt. Würdet ihr genau so denken, wenn euch genau so ein Fahrer ein Familienmitglied nehmen würde?

Ich weis ja nicht ob man von raserei reden kann wenn man auf einer breiten, 2 spurigen

(ausserorts) strasse wo kein verkehr ist mit 25 zu viel geblitzt wird? Wenn die strasse leer und gut ausgebaut ist hat man halt nicht so viel gefühl mehr was die geschwindigkeit betrifft.

(Und wenn fussgänger auf landstrassen einfach mal so spazieren gehen dann denke ich mal dass sie genug vom leben haben...)

VectraLover

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Zitat:

Original geschrieben von wegdadschunke


Falls ihr mal in die Nähe kommt ...
 
In Wiesbaden gibt es seit ein paar Monaten einen neuen Typ von Radarfalle, der leider total vom bisher gewohnten Aussehen der Starenkästen abweicht.
Funktioniert per Laser und scannt beide Fahrspuren in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig. 🙁
 
Foto: Poliscan Wiesbaden - Schiersteiner Straße
 
Mich hat es leider schon erwischt aber außerhalb der Punktezone.
 
Wer von der A66 in Wiesbaden-Dotzheim abfährt oder auf der A643 von Mainz kommend nach Wiesbaden hinein fährt, kommt nach ca. 500 m daran vorbei.
 
Ein gleiches Modell davon steht noch in Ludwigshafen.

Auf dieser Strasse ist aber tagsüber recht viel los, so daß die Wahrscheinlichkeit geblitzt zu werden nicht allzu groß ist 😁

Zitat:

Original geschrieben von soppman


Hm also bisher hab ich nur 1 Bild mit Beifahrern bekommen und da waren jeweils nur 2 Balken über die Augenpartie gedruckt. Also man konnte schon noch erkennen wer es ist.
 
 
Mfg David

Wenn ich mal Bilder geschickt bekommen habe (zum Glück relativ selten), dann waren immer 2 Bilder zu sehen.

Einmal der Fahrer (Beifahrerseite war abgeschnitten) und einmal das herangezoomte Nummernschild.

Also war anhand der Bilder noch nicht mal zu erkennen, ob der Beifahrerplatz überhaupt besetzt war.......

meine erfahrung hierzu. ich wurde mal bei der autobahn bei rosenheim geblitzt, war mit nem auto unterwegs welches auf meine mutter gemeldet war. ich selbst hab von dem blitz nix mitbekommen. nach 2 monaten trudelte hier ein strafmandat ohne foto etc. ein, damals waren noch dm, 100 dm strafe + 50 dm gerichtskosten und ich glaub 2 punkte oder 3 punkte in flensburg(die gehen mich zwar nix an, aber wenn ich innerhalb eines jahres das gleiche vergehen habe, droht mir ein fahrverbot in deutschland gg)  in der 100er beschränkung 131 kmh geblitzt minus 5 kmh toleranz waren es insgesamt 26. so, da das auto auf meine mutter gemeldet war, legte sie einspruch ein da sie nicht mit dem auto gefahren ist bzw. zeugnisverweigerungsrecht, weiß ich nimmer so genau. ging wieder ne zeit rum, nach ca. 4 wochen rief der polizeiposten von hier an sie möge doch mal kommen, es ist was aus deutschland da.  sie dann hin, dann lag da alles, foto von vorne, foto von hinten und lichtschranken oder laserschranken keine ahnung.(war ein richtig gutes foto von mir gg) die kollegen aus rosenheim waren so freundlich alles zu unserem polizeiposten zu schicken, und die sollten dann erheben wer da gefahren ist. da ich auch bekannt bin(nein nicht negativ *g*), war es sonnenklar, es wurde empfohlen es zu zahlen und gut ist, weil es könnte dann noch teurer bzw. ich hätte automatisch nen fahrverbot ausgefaßt, das wär blöd gewesen, weil ich des öfteren im süddeutschen raum unterwegs bin.

Zitat:

Original geschrieben von h-h-w-ue


was steht denn auf unbeabsichtigtes rechtsüberholen?

...plötzlich geht der auf die bremse und ich rausche rechts an ihm vorbei. das dolle daran war, das der bei meiner vorbeifahrt mit blitzlicht fotografiert hat, aus dem seitenfenster. er scherte dann hinter mir ein und machte noch ein foto.
...

1. da wird wahrscheinlich nix kommen. Der wollte vielleicht nur Dein schickes Auto auf Foto bannen 😉

2. falls da was kommt, hast Du sein Kennzeichen und machst ne Gegenanzeige wegen versuchter Nötigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (unnötige Bremsung sowie verstoß gegen das Rechtsfahrgebot). Desweiteren hat er ja bei Anzeige seine "Beweisfotos" zur Verfügung gestellt. Tja...wie war das mit beiden Händen am Steuer? 😉 Ausserdem stellt sicher auch das Verwenden des Blitzlichts eines Fotoapparats irgend eine OWI dar. Gabs da nicht mal was bzgl. zusätzlicher Beleuchtungen im Fahrzeug, die von außen nicht sichtbar sein dürfen während der Fahrt (bzgl. Irritation des übrigen Verkehrs)?

Also falls der wirklich so blöd ist und Dich wegen angeblichen Rechtsüberholens (was er lt. Deiner Aussage ja erst durch sein Bremsmanöver provoziert hat) anzeigt, kann das ein Boomerang für ihn werden, wo das Verfahren gegen Dich bereits automatisch eingestellt wird, während eins gegen ihn erst so richtig aufgerollt wird... 😉

Schmeißt doch bitte nicht alles wieder durcheinander.

1) Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§315b STGB) ist durch das unbegründete Abbremsen ganz sicher nicht gegeben, zumal h-h-w-ue während des Abbremsens gar nicht hinter ihm war und damit weder Gefährdung noch Nötigung stattgefunden haben kann.

2) Die Geschichte mit der Außenwirkung von lichttechnischen Einrichtungen (ugs. Lampen) bezieht sich auf Fahrzeugteile. Diese sind gemäß Definition fest mit dem Fahrzeug verbunden. Also keine Handkameras.

3) Wo steht, dass man stets beide Hände am Lenkrad haben muss?

4) Die Geschwindigkeitsgrenze von 80 km/h gilt für den Fall, "dass sich auf beiden (!) Fahrstreifen Schlangen gebildet haben".

5) Wie ich schon mal erwähnt habe, kann man nur ein Fahrzeug auf dem selben Fahrstreifen überholen. Wenn man rechts fährt, während der links fahrende Verkehr bremst, liegt kein Überholen vor. Man ist lediglich zum Anpassen seiner Geschwindigkeit an die links fahrenden Fahrzeuge soweit gezwungen, wie es die Rücksichtnahme im Straßenverkehr gebietet. Das gilt selbstredend nicht für die bekannten "Lückenspringer".

6) Die gängige Rechtsprechung geht schon von einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot aus, wenn die Lücke auf der rechten Spur es ermöglicht 20 s rechts zu fahren. Das sind z.B. zwischen zwei rechts fahrenden langsameren PKW (120 km/h) und eigener Geschwindigkeit (160 km/h) gerade mal 200 m also 4 Leitpfosten.
Ich glaube kaum, dass es über 2 Anschlusstellen für den Audi nicht möglich gewesen wäre, auf die mittlere Spur zu wechseln.

7) Ich halte es für argumentativ sehr gewagt, zu behaupten, dass man "rein zufällig" die Kamera in der Hand hatte, als der "böse Drängler" rechts überholt hat, während man selber links gefahren ist und keine Möglichkeit hatte, nach rechts zu wechseln. Welcher Richter soll solche Ammenmärchen glauben und welche Rechtsschutz ist so dämlich solche Prozesse zu führen?

Fazit: Da wird nichts kommen. Und ansonsten bügelt das ein halbwegs erfahrener Verkehrsanwalt noch vor dem ersten Gerichtstermin ab.

Guten tag an alle...
Heute war ich am Briefkasten und siehe da: Ein brief vom Regierungspräsidium kassel...
95 Km/h bei erlaubten 70.
40 € und ein pünktchen.

mfg
VectraLover

Ja ja die lieben Blitzer und Videowagen..
Hab vor nem knappen Monat wieder 110€ (26km/h zu schnell auf der Stadtautobahn und die sind mir durch fast ganz Wien nachgefahren) an die Wegelagerer abgegeben (war eh schon sehr lange nix) und hab mich noch gewundert als ich den Wagen überholt habe wo sie so nen schönen Fernseher hatten und Video gekuckt haben 😠

Bin letzte Woche in Ungarn geblitz worden, bei Tacho 141 (mit Tempomat). Wohlbemerkt, 130 sind erlaubt. Die nehmen es sehr streng, die Ungarn, finde ich. Bin gesppannt, was noch kommt.

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